„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es herrscht Gewaltenteilung zwischen der Regierung, dem Parlament und der Justiz. Eigentlich. Seit Einführung des Strafrechtsparagraphen 129 b bestimmen (zwar nicht de jure, aber faktisch) die US-Regierung, die Europäische Union und zuletzt das Bundesministerium der Justiz, gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln darf und wer als politischer Angeklagter vor Gericht zu erscheinen hat…“ Artikel von Helmut Lorscheid in telepolis vom 04.09.2012
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