Das Muster für eine geschicktere Verdeckung der NSU-Förderung: Akteneinsicht verhindern – wie beim Oktoberfest-Attentat. Grundsätzlich zulässig
Der Oktoberfest Attentäter ohne drei Hände, die man gefunden hatte...Besser als – im Nachhinein oftmals peinliche – Aktenvernichtung wirkt es, wenn schlicht die Akteneinsicht verhindert wird. Was im Falle des Oktoberfest-Attentats von 1980 von Seiten der Bundesregierung so massiv umgesetzt wurde, dass es selbst dem Bundesverfassungsgericht ein bisschen zu viel wurde. Teilweise seien die Rechte der parlamentarischen Opposition mit der Verweigerung der Antworten auf Anfragen verletzt worden, so lautete das Urteil – von den Rechten der Öffentlichkeit war dabei ohnehin keine Rede. In dem Artikel „Die Grenzen der Geheimniskrämerei“ von Aert van Riel am 19. Juli 2017 in neues deutschland online wird an die Sachlage, um die es ging, erinnert: „Die Oppositionspolitiker setzen sich kritisch mit dem dubiosen Abschlussbericht der Ermittler zu Beginn der 80er Jahre auseinander, wonach Gundolf Köhler ein Einzeltäter ohne politisches Motiv gewesen sei. Köhler war ein Neonazi, der bei der Wehrsportgruppe Hoffmann trainiert hatte, die 1980 verboten wurde. Weil noch viele weitere Fakten gegen die Thesen der Ermittler sprechen, hatte Generalbundesanwalt Harald Range Ende 2014 die Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet“. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge mit unterschiedlichen Akzenten in der Bewertung des Urteils weiterlesen »
Der Oktoberfest Attentäter ohne drei Hände, die man gefunden hatte...Besser als – im Nachhinein oftmals peinliche – Aktenvernichtung wirkt es, wenn schlicht die Akteneinsicht verhindert wird. Was im Falle des Oktoberfest-Attentats von 1980 von Seiten der Bundesregierung so massiv umgesetzt wurde, dass es weiterlesen »

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