Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres MitgefühlsWenn ein Täter aus rassistischen Motiven handelt, muss er härter bestraft werden. Darauf wies jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) hin und hob ein Strafurteil aus Koblenz auf, das diesen Grundsatz missachtete. Konkret ging es um Vorfälle im Jahr 2011. Eine Gruppe junger Männer aus dem Umfeld des neonazistischen Aktionsbüros Mittelrhein besprühte vier Schulgebäude in Rheinland-Pfalz mit Graffitiparolen wie “Hitzefrei statt Völkerbrei” oder “Die Deutsche Jugend wehrt sich”. Das Landgericht Koblenz wertete dies acht Jahre später in einem Urteil gegen einen der Täter als gemeinschädliche Sachbeschädigung. Der Mann soll außerdem in Düsseldorf an einem Marsch der “Unsterblichen” teilgenommen haben. Dabei zogen Nazis mit weißen Masken, dunkler Kleidung und Fackeln durch die Stadt. Der Aufmarsch unter dem Motto “Volkstod stoppen” erinnerte an Fackelmärsche im „Dritten Reich“. Dabei habe der Mann gegen das Uniformverbot verstoßen, befand das Landgericht Koblenz. (…) Auf Revision der Staatsanwaltschaft hat nun der dritte BGH-Strafsenat, der für Staatsschutz zuständig ist, das Koblenzer Urteil teilweise aufgehoben. Die Verurteilung des Mannes bleibt zwar bestehen, aber das Landgericht Koblenz muss über die Strafe neu entscheiden. Der BGH begründete die Aufhebung damit, dass die Koblenzer Richter in ihren Überlegungen zur Strafhöhe nur mildernde Aspekte erwähnt hatten, die “fremdenfeindliche Tatmotivation” des Mannes aber nicht beachteten…“ Artikel von Christian Rath vom 21.08.2020 bei RND – siehe die PM des Bundesgerichtshof zum Urteil vom 20. August 2020 – 3 StR 40/20 weiterlesen »

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

BGH stellt klar: Härtere Strafen bei rassistischem Motiv – auch bei kleinen Delikten
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NRW: Forum gegen Polizeigewalt und RepressionMindestens zehn Menschen starben in NRW in den letzten drei Jahren durch Polizeikugeln. In diesen Fällen präsentiert die Polizei fast immer die gleiche Geschichte: Die Beamt*innen seien angegriffen worden und hätten in Notwehr schießen müssen, eine andere Entschärfung der Situation sei nicht möglich gewesen. So auch im Juni 2019, als der 32-jährige Adel B. in Essen von einem Polizisten erschossen wurde, da er mit einem Messer auf drei Polizist*innen zugestürmt sei. (…) Allein im letzten Jahr gab es weitere vergleichbare Todesfälle (…) Und auch in anderen Teilen des Sicherheitsapparates herrscht Corpsgeist statt Aufklärung: Im September 2018 verbrannte Amad A. in seiner Zelle in der JVA Kleve, wo er nach einer Verwechslung fälschlicherweise einsaß. Auf den aus seiner Zelle ausgelösten Notruf reagierten die wachhabenden Justizvollzugsbeamten nicht. Eine Aufklärung der Vorkommnisse lässt auf sich warten. Polizeigewalt, Rassismus, Racial Profiling, Rechte Polizist*innen, die Liste berechtigter Vorwürfe ist lang, bundesweit und in auch NRW. Endlich gibt es überall wahrnehmbare Proteste, die wir auch direkt vor die Haustür des Innenministers tragen wollen. (…) Wer eine Politik zu verantworten hat, deren Auswirkungen politische Aktivist*innen mit Gewalt, Repression und Überwachung bis in die privatesten Lebensbereiche überzieht, kann sich nicht in der Anonymität seines Büros im Ministerium verstecken und abends auf den Feierabend berufen. Wer eine Politik zu verantworten hat, die immer häufiger Menschen durch die ihm unterstellten Institutionen das Leben kostet, muss damit rechnen, jederzeit und überall konfrontiert zu werden.Deshalb veranstalten wir ein Forum gegen Polizeigewalt und Repression am Samstag, den 8.8.2020, 13-18 Uhr in  Leichlingen (Rheinland) bei Köln…“ Aufruf beim Forum gegen Polizeigewalt und Repression, siehe HIntergründe und neu dazu: Nachbericht zur Kundgebung gegen die Law-and-Order-Politik des NRW-Innenministers Herbert Reul in Leichlingen am Samstag dem 8. August weiterlesen »

NRW: Forum gegen Polizeigewalt und Repression

Am 8.8.20 laut gegen Reuls Sicherheitspolitik: Forum gegen Polizeigewalt und Repression / Nachbericht zur Kundgebung gegen die Law-and-Order-Politik des NRW-Innenministers Herbert Reul
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Nach den Nazi-Morden von Hanau und der Anschlagwelle auf Shisha Bars: Die Behörden sind vorbereitet. Natürlich auf linke „Racheakte“
[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in München„… Nach dem offenbar rechtsradikalen Anschlag im hessischen Hanau stellen sich die Sicherheitsbehörden auf gewaltsame Gegenreaktionen ein. Es wird mit Veranstaltungen der linksextremistischen Szene „gegen Rechts“ gerechnet, ebenso mit Straftaten gegen örtliche Vertreter der AfD, berichtet die „Funke Mediengruppe“ unter Berufung auf Ermittlerkreise Nach Einschätzung der Ermittler kann eine konkrete Gefährdung für Moscheen aus der Tat in Hanau nicht abgeleitet werden – genauso wenig wie eine Gefährdungslage aus der islamischen Szene. Reaktionen aus dieser Szene seien jedoch möglich, heißt es in der Lageeinschätzung, die am Donnerstag erstellt wurde. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Freitag angekündigt, die Polizeipräsenz auch vor Moscheen zu erhöhen…“ – aus der Meldung „Sicherheitsbehörden fürchten weitere Gewalttaten“ am 22. Februar 2020 im Faz.net aus der überdeutlich wird, dass die „Sicherheitsbehörden“ offenbar alles tun, um ihre rechtsradikalen Gesinnungsfreunde zu schützen. Gefahr droht von überall her – nur nicht von den braunen Mörderbanden. Neben diesen Reaktionen gibt es noch viele weitere mehr. Politisch Verantwortliche schreien nach mehr Polizei (schenken wir uns, da schon 3.428 mal geschehen), andere wollen eine überflüssige Debatte um den Verfassungsschutz (Vorschlag: Auflösen! – trotzdem ein Beitrag dazu). Aber auch Betroffene reagieren und dazu haben wir drei weitere Beiträge, wie auch eine der zahlreichen Meldungen über Angriffe auf Shisha-Bars weiterlesen »

[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in München

Nach den Nazi-Morden von Hanau und der Anschlagwelle auf Shisha Bars: Die Behörden sind vorbereitet. Natürlich auf linke „Racheakte“
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Was wieder einmal niemand gewusst haben will: Ein Nazi in der Zelle. Und davor? Auch einer
Straight outta Connewitz - 12.12.: Nazis & Rassist*innen angreifen„… Sachsens neuer Justizskandal weitet sich aus. Der sächsische Justizbeamte, der im Januar 2016 am »Sturm auf Connewitz« – einem der größten organisierten Angriffe von Neonazis und Hooligans der letzten drei Jahrzehnte – beteiligt war, stand nach Recherchen des kreuzer und des Tagesspiegels anscheinend in direktem Kontakt zu inhaftierten Rechtsterroristen. Zugleich bröckelt die bisherige Darstellung des sächsischen Justizministeriums, wonach man nicht früher habe reagieren können. Nach Recherchen von kreuzer und Tagesspiegel handelt es sich bei dem suspendierten Beamten um den Leipziger Kersten H. Er war beteiligt, als am Abend des 11. Januar 2016 rund 250 größtenteils vermummte Neonazis und Hooligans durch den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz zogen. Mit Eisenstangen, Äxten und Pyrotechnik bewaffnet griffen sie Passanten an und demolierten Geschäfte, Wohnhäuser und Autos. Polizeibeamte setzten damals 215 Personen fest, die sich wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verantworten müssen, darunter zahlreiche bekannte Rechtsextreme. Kersten H. konnte nach der Tat noch drei Jahre im Strafvollzug arbeiten. Erst im Januar 2019 wurde er suspendiert. Bereits im Dezember 2016 waren die Namen der 215 mutmaßlichen Connewitz-Angreifer öffentlich geworden. Auch Kersten H.s Name findet sich darunter. Die Daten wurden anscheinend aus Ermittlungsunterlagen geleakt…“ – aus dem Beitrag „Kameraden auf beiden Seiten der Zellentür“ von Aiko Kempen am 12. September 2019 im Leipziger Kreuzer-Magazin über den – wievielten – neuen „Skandal“ bei sächsischen Behörden. Siehe dazu auch einen Hintergrundbeitrag mit einer Art Zwischenbilanz über die „Einzelfälle“ und ihre Zusammenhänge… weiterlesen »
Straight outta Connewitz - 12.12.: Nazis & Rassist*innen angreifen„... Sachsens neuer Justizskandal weitet sich aus. Der sächsische Justizbeamte, der im Januar 2016 am »Sturm auf Connewitz« – einem der größten organisierten Angriffe von Neonazis und Hooligans der letzten drei Jahrzehnte – beteiligt war, stand nach weiterlesen »

"Lass Dich nicht erfassen!"Die Innenministerkonferenz hat angesichts zunehmender Mobilität und Migration Eckpunkte für ein „registerübergreifendes Identitätsmanagement“ beschlossen. Eine Woche nach ihrem Frühjahrstreffen in Kiel haben die Innenminister von Bund und Ländern einen Beschluss veröffentlicht, wonach sie auf ein verbessertes, verfahrensübergreifendes „Identitätsmanagement“ als Teil einer Strategie zur Modernisierung und Digitalisierung der Melderegister drängen. „Verlässliche Angaben zur Identität von Personen sind das Fundament aller Verwaltungsleistungen“, heißt es darin. Dies sei auch nötig angesichts der „zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität und Migration“ und der damit verknüpften „Vielzahl von Schutzsuchenden“. (…) Laut dem Plan sollen „Grunddaten zu einer Person“ an einer zentralen Stelle „gespeichert, in Abstimmung mit den Basisregistern auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“. Dafür wollen die Minister „ein Kerndatensystem schaffen“. Es soll dabei kenntlich gemacht werden, „wie valide die Angaben zur Identität sind“. Für eine vernetzte Registerlandschaft müssten neben Angaben zu Unternehmen, Gebäuden und Wohnungen oder Flurstücken auch Informationen zu den Bürgern aus Datenbeständen der Behörden zusammengeführt werden. „Eine eindeutige Zuordnung der Personalienidentität über alle Register hinweg ist herzustellen“, hält die Innenministerkonferenz (IMK) fest. Voraussetzung dafür ist eine Personenkennziffer. Für Datenschützer ist diese aber ein rotes Tuch, auch das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Volkszählungsurteil enge Grenzen gesetzt. Keinesfalls dürfen demnach über eine solche Kennung „sämtliche Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung“ zusammengeführt werden. Die IMK spricht daher lieber von einem „Identifier“, der die Rechte und Freiheiten der Betroffenen Personen nach der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wahre…“ Artikel von Stefan Krempl vom 24.06.2019 bei heise news weiterlesen »
"Lass Dich nicht erfassen!""Die Innenministerkonferenz hat angesichts zunehmender Mobilität und Migration Eckpunkte für ein "registerübergreifendes Identitätsmanagement" beschlossen. Eine Woche nach ihrem Frühjahrstreffen in Kiel haben die Innenminister von Bund und Ländern einen Beschluss veröffentlicht, wonach sie auf ein verbessertes, verfahrensübergreifendes "Identitätsmanagement" als Teil einer weiterlesen »

[18. März 2019] Zahlreiche Solidaritätsaktionen am Tag der politischen Gefangenen

Dossier

Rote Hilfe zum 18.3.2019: Freiheit für alle politischen GefangenenAuch 2019 gibt es wieder vielfältige Aktivitäten rund um den 18. März, den Internationalen Tag der politischen Gefangenen. In zahlreichen Städten finden Vorträge, Infoabende und Demonstrationen zum Thema statt, von denen unten viele aufgelistet sind. Anfang März erscheint die jährliche 16-seitige Sonderzeitung der Roten Hilfe e.V., die auch mehreren Tages- und Monatszeitungen beiliegt. Der Schwerpunkt widmet sich in diesem Jahr der politischen Prozessführung aus der (Untersuchungs-)Haft. Daneben gibt es Artikel zur Situation politischer Gefangener in der BRD und international: Außerdem gibt es wie immer Plakate und Aufkleber zum Tag der politischen Gefangenen. Alle Materialien können ab sofort bestellt werden bei literaturvertrieb@rote-hilfe.de“ – so die Ankündigung „Sonderzeitung zum Tag der politischen Gefangenen am 18.3“ des Bundesvorstandes der Roten Hilfe vom 27. Februar 2019 – worin eben auch, wie angekündigt, auf zahlreiche Veranstaltungen zum Thema politische Gefangene quer durch die BRD im ganzen Monat März hingewiesen wird. Siehe dazu auch zwei Beiträge über politische Prozesse in der Türkei und der BRD, die ausgerechnet an diesem Tag beginnen, einen Demonstrationsaufruf aus Hamburg, sowie einen Bericht über die Aktionen letztes Jahr. Neu: [18. März 2019] Freiheit für alle politischen Gefangenen – erste Berichte weiterlesen »

Dossier

Rote Hilfe zum 18.3.2019: Freiheit für alle politischen GefangenenAuch 2019 gibt es wieder vielfältige Aktivitäten rund um den 18. März, den Internationalen Tag der politischen Gefangenen. In zahlreichen Städten finden Vorträge, Infoabende und Demonstrationen zum Thema statt, von denen unten viele aufgelistet weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon an rundweg positiven Bewertungen des Prozesses und des Urteils. Weitgehend alle anderen Äußerungen lassen sich unter der Losung des Tag X zusammenfassen: Das darf kein Schlussstrich sein. Gefordert wurde dies nicht nur von den Angehörigen der Opfer – die in den Jahren seit den Morden immer wieder ihre üblen Erfahrungen mit den bundesdeutschen Behörden öffentlich machten – und den Anwälten der Nebenklage, die so umfassend die Legenden der Staatsanwaltschaft dekonstruierten, sondern auch von dem breiten Feld antifaschistischer und demokratischer Initiativen, Gruppen und Organisationen, die nicht nur am Tag X mobilisierten, sondern ebenfalls über Jahre hinaus. Eine Bewegung, die immerhin so stark war, dass auch jene Kräfte in der BRD, die etwa die Rolle des Verfassungsschutzes beim NSU unter dem Stichwort „Versagen“ kosmetisch bearbeiten wollten und wollen, Verfahren und Prozess kritisierten, zumindest als „nicht ausreichend“. Siehe zur Reaktion auf das Münchner Urteil unsere aktuelle Materialsammlung „Das Echo heißt: Kein Schlussstrich!“ vom 13. Juli 2018 weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon weiterlesen »

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Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben und Carsten Sch. Voraussichtlich im Sommer 2017 wird der Prozess nach etwa 400 Verhandlungstagen zu Ende gehen. Unabhängig davon, welchen Ausgang der Prozess nimmt: Für uns bleiben mehr Fragen als Antworten. Wir werden daher zum Prozessende zusammen auf die Straße gehen. Denn wir werden den NSU nicht zu den Akten legen.(…) Die Beschränkung der Bundesanwaltschaft auf das Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe und ihr nächstes Umfeld ignoriert den Netzwerkcharakter des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Der NSU war keine isolierte Zelle aus drei Personen, der NSU war auch mehr als die fünf Angeklagten vor dem Oberlandesgericht. Nicht zuletzt die Arbeit der Nebenklage hat diese Grundannahme längst widerlegt. Ohne militante Nazi-Strukturen wie Blood and Honour, lokale Kameradschaften oder etwa den Thüringer Heimatschutz um V-Mann Tino Brandt und Ralf Wohlleben, wäre der NSU wohl schwer möglich gewesen. Die Aufklärung im Rahmen des Prozesses wurde jedoch konsequent unterbunden, auch durch die eng geführte Anklageschrift der Bundesanwaltschaft und die Weigerung, der Nebenklage komplette Akteneinsicht zu gewähren“ – aus dem Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der Urteilsverkündung. Es gibt mittlerweile auch einen bundesweiten Aufruf: Kein Ende in Sicht: Rassismus und der NSU-Komplex. Bundesweite Aktionen zur Urteilsverkündung im NSU-Prozess. Aufruf bei #irgendwoindeutschland. Siehe dazu neu: Zehntausende auf den Straßen der BRD am Tag X der Urteilsverkündung im NSU-Prozess: Kein Schlussstrich! weiterlesen »

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Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben weiterlesen »

In Gedenken an die Opfer des NSUWenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe dieser 5 Prozessjahre haben NebenklägerInnen und ihre Anwälte, antifaschistische Gruppierungen und Organisationen von MigrantInnen und die kritischen JournalistInnen verschiedener Medien immer wieder die Beschränkungen der Prozessführung insbesondere durch die Staatsanwaltschaft hervor gehoben und kritisiert. Nach dem Motto „1-2-3, was darüber ist, ist von Übel“ wurde alles getan, um tiefer gehende Nachforschungen zu verhindern – das wurde viele Male deutlich und deutlich gemacht und auch LabourNet Germany hat darüber immer wieder berichtet. Seien es ungeklärte Todesfälle rund um die NSU-Nachforschungen oder die Beteiligung der Geheimdienste, die immer wieder als „Versagen“ beschönigt wurde oder, gelinde gesagt, höchst seltsame (Nicht)Vorgänge rund um Heilbronn. Passend zum „Bilanztag“ kommen neue Drohungen faschistischer Banden ans Tageslicht – weswegen auch die „Kontinuität der Mordbrenner“ ein höchst aktuelles Thema ist. Siehe dazu eine aktuelle Enthüllung über Nazi-Menschenjagd-Aufrufe im Juli 2018, über die eindeutige (Nicht)Reaktion von Polizei&Co, über längst bekannt gewordene weitere NSU-Taten und Verbindungen  – und einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zur Mordpolitik der Faschisten in der BRD, sowie Fakten zur Fortexistenz des NSU weiterlesen »
In Gedenken an die Opfer des NSUWenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe weiterlesen »

[Kriminalisierung antifaschistischen Engagements] Die Polizei klopft und will Lothars Fahrerlaubnis
Unsere Solidarität gilt Pfarrer Lothar König„Gestern, am Freitag dem 15.12.2017, wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Gera und mit richterlichem Beschluss legitimiert, durch Einsatzkräfte der Polizei die Fahrerlaubnis von Stadtjugendpfarrer Lothar König eingezogen. Der Vorwurf lautet gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei der Demonstration gegen einen Aufmarsch von Thügida am 17.08.2016 in Jena. (…) Diesem Vorwurf wird seitdem vehement widersprochen. Nun, 16 Monate später, beantragte der ermittelnde Staatsanwalt Zschächner den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Doch dies war im nicht genug. Im Ernstfall wolle er, laut Beschluss, die Herausgabe auch über eine Personen-, Fahrzeug- oder Hausdurchsuchung ermöglichen. (…) Eben jener Staatsanwalt Zschächner stellte jedoch erst kürzlich die Anzeige wegen Volksverhetzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Jena und der Jüdischen Landsgemeinde Thüringen wegen des Singens des „U-Bahnliedes“ auf einer AfD-Demonstration ein…“ Bericht vom 16. Dezember 2017 von und bei JG-Stadtmitte – siehe zum erneuten Verfahren gegen Lothar König: Suche nach einem Video: Razzia bei Lothar König weiterlesen »
Unsere Solidarität gilt Pfarrer Lothar König"Gestern, am Freitag dem 15.12.2017, wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Gera und mit richterlichem Beschluss legitimiert, durch Einsatzkräfte der Polizei die Fahrerlaubnis von Stadtjugendpfarrer Lothar König eingezogen. Der Vorwurf lautet gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei der Demonstration gegen weiterlesen »

Schießerei-MünchenK., der von »Moslemratten« und »dummen Türkenkindern« gesprochen habe, sei zweifellos rechtsradikal, erklärte der Vorsitzende Richter, Frank Zimmer, in der Urteilsbegründung. Allerdings könne die politische Gesinnung nur dann geahndet werden, wenn sie aus der Tat spräche. Die Forderung nach Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord wies der Richter mit dem Argument zurück, man könne auch dem Verkäufer eines Baseballschlägers nicht unterstellen, dass er eine Gewalttat fördern wolle. Den Vorwurf der lückenhaften Ermittlungen wies er vehement zurück. Sowohl der Täter David S. als auch der Angeklagte seien »komplett durchleuchtet« worden. Um einer »Legendenbildung« wie nach dem Oktoberfestattentat 1980 entgegenzuwirken, habe man besonders gründlich ermittelt, so Zimmer. Der Vorwurf der Vertuschung sei ihm deshalb völlig unverständlich. Gleichzeitig räumte er ein, die Sachaufklärung sei insgesamt »mangelhaft«. Nur sei es nicht Aufgabe des Gerichts, Fehler der Ermittlungsbehörden herauszuarbeiten. Dafür wäre ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zuständig“ – aus dem Beitrag „Zweifellos rechtsradikal“ von Christiane Mudra am 20. Januar 2018 in der jungen welt. Vergleiche sind manchmal erhellend – auch über jene, die sie anstellen. Wenn der Richter beispielsweise erklären könnte, wie man mit einer Pistole Baseball spielen soll, wäre sein Vergleich sogar verständlich. Und warum er die Legendenbildung seiner Kollegen um das Oktoberfest-Attentat erwähnt, ist ebenso unklar, wie die geniale Beurteilung mangelhafter Ermittlungen als gründlich. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag weiterlesen »
Schießerei-MünchenK., der von »Moslemratten« und »dummen Türkenkindern« gesprochen habe, sei zweifellos rechtsradikal, erklärte der Vorsitzende Richter, Frank Zimmer, in der Urteilsbegründung. Allerdings könne die politische Gesinnung nur dann geahndet werden, wenn sie aus der Tat spräche. Die Forderung nach Verurteilung wegen Beihilfe zum weiterlesen »

[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ Die massive Kritik – von vielen Seiten – an der Staatsanwaltschaft mit ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, es wird versucht, sie regelrecht nieder zu machen. Das kann nicht überraschen, entspricht es doch dem politischen Auftrag der Staatsanwaltschaft. Aber auch in Fachkreisen – und dies auch durchaus bei Juristen, die keineswegs die Positionen der Staatsanwaltschaft teilen – ist eine Gegenreaktion zu sehen. Die im Wesentlichen darin besteht, dahingehend zu argumentieren, ein Strafverfahren könne nicht „alles aufklären“. In diesem Sinne gab es in den letzten Tagen eine kleine Reihe von Beiträgen, die wir anhand eines exemplarischen Beitrags kurz kommentieren möchten. Siehe dazu einen Kurzkommentar in drei Punkten zu den Möglichkeiten eines Strafverfahrens anhand eines aktuellen juristischen Beitrags dazu weiterlesen »
[17.-21. Mai 2017 in Köln] Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ Die massive Kritik - von vielen Seiten - an der Staatsanwaltschaft mit ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„… Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings die alleinige und ausschließliche Täterschaft des Trios. Handelte es in einem größeren Zusammenhang? Gab es eine Vermischung verschiedener Kriminalitätsszenen? Und vor allem: Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz in dem Gesamtkomplex? (…) Wer ihn aber kategorisch ausschließt, wie es die Bundesanwaltschaft tut und zahllose profunde Belege für eine Verstrickung des Geheimdienstes negiert, kann die Mordserie nicht lösen. Ihr bleibt nur, alle Puzzlestücke ihrer Ermittlungen durch das Nadelöhr der Drei-Täter-Theorie zu zwängen. Die Bundesanwaltschaft versucht das seit über fünf Jahren und scheitert wiederholt. So auch jetzt die BAW-Vertreterin Greger in ihrem Part des Behördenplädoyers. Unfreiwillig lieferte sie Belege für die Oberflächlichkeit, Löchrigkeit und Mutwilligkeit ihrer eigenen Theorie…“ – aus dem Artikel „Plädoyers im NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft kann vieles nicht erklären“ von Thomas Moser am 27. Juli 2017 bei telepolis, der die Bilanz der insgesamt ersten vier Stunden des Plädaoyers der Bundesstaatsanwaltschaft nach der Dokumentation eines ganzen Katalogs offen gebliebener Fragen als dürftig beurteilt. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge und einen Verweis auf unseren ersten Beitrag zur Anklage (gegen Kritiker) weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“„... Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht, wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings weiterlesen »

Das Muster für eine geschicktere Verdeckung der NSU-Förderung: Akteneinsicht verhindern – wie beim Oktoberfest-Attentat. Grundsätzlich zulässig
Der Oktoberfest Attentäter ohne drei Hände, die man gefunden hatte...Besser als – im Nachhinein oftmals peinliche – Aktenvernichtung wirkt es, wenn schlicht die Akteneinsicht verhindert wird. Was im Falle des Oktoberfest-Attentats von 1980 von Seiten der Bundesregierung so massiv umgesetzt wurde, dass es selbst dem Bundesverfassungsgericht ein bisschen zu viel wurde. Teilweise seien die Rechte der parlamentarischen Opposition mit der Verweigerung der Antworten auf Anfragen verletzt worden, so lautete das Urteil – von den Rechten der Öffentlichkeit war dabei ohnehin keine Rede. In dem Artikel „Die Grenzen der Geheimniskrämerei“ von Aert van Riel am 19. Juli 2017 in neues deutschland online wird an die Sachlage, um die es ging, erinnert: „Die Oppositionspolitiker setzen sich kritisch mit dem dubiosen Abschlussbericht der Ermittler zu Beginn der 80er Jahre auseinander, wonach Gundolf Köhler ein Einzeltäter ohne politisches Motiv gewesen sei. Köhler war ein Neonazi, der bei der Wehrsportgruppe Hoffmann trainiert hatte, die 1980 verboten wurde. Weil noch viele weitere Fakten gegen die Thesen der Ermittler sprechen, hatte Generalbundesanwalt Harald Range Ende 2014 die Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet“. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge mit unterschiedlichen Akzenten in der Bewertung des Urteils weiterlesen »
Der Oktoberfest Attentäter ohne drei Hände, die man gefunden hatte...Besser als – im Nachhinein oftmals peinliche – Aktenvernichtung wirkt es, wenn schlicht die Akteneinsicht verhindert wird. Was im Falle des Oktoberfest-Attentats von 1980 von Seiten der Bundesregierung so massiv umgesetzt wurde, dass es weiterlesen »

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