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Im Prozess um einen Brandanschlag auf ein bewohntes Flüchtlingsheim in Jüterbog vor gut einem Jahr ist die Entscheidung gefallen: Die zweite Strafkammer des Landgerichts Potsdam verurteilte am Donnerstag einen 21-Jährigen wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Allerdings: Ins Gefängnis muss der Jüterboger nicht. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung. (…) „Es scheint ein Missverhältnis zu geben zwischen dem Vorwurf und der Strafe“, so der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann, „doch – und das ist wichtig – es handelt sich um eine Jugendstrafe.“ Der Angeklagte war zwanzig Jahre alt, als er die Tat beging, und damit noch Heranwachsender. Im Jugendstrafrecht kommt es darauf an, welchen Erziehungsbedarf die Richter bei dem Angeklagten noch sehen. Chris P. aus Jüterbog hat bereits neun Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Richter haben nach den Worten Tiemanns Anhaltspunkte dafür, dass er sich von der rechtsextremen Szene gelöst habe – und auch von seinem Vater, dem zuliebe er die Tat begangen habe. „Der Angeklagte wollte, dass sein Vater stolz auf ihn ist“, erklärte Tiemann“ – aus dem Bericht „21-Jähriger bekommt Bewährung nach Anschlag in Jüterbog“ am 23. November 2017 beim rbb. Die bundesdeutsche Justiz hat eben scharfe Augen (und ist keineswegs, wie oft behauptet, auf dem rechten Auge blind: Man kann sich nur selbst so schlecht sehen…) und sieht eben Anzeichen – oder auch nicht. Bei G20-Demonstranten zum Beispiel, die nicht älter sind, deren Protest sich aber eben gegen die Falschen richtet… Siehe zu diesem Urteil einen weiteren aktuellen Beitrag, der den Erfolg der Verteidigung deutlich macht
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