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Gestern ist die französische Politikerin Marine Le Pen – gemeinsam mit acht ehemaligen EU-Abgeordneten und zwölf parlamentarischen Assistenten – wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder durch das Tribunal correctionnel de Paris zu einer Geldstrafe i.H.v. 100.000 Euro sowie zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. In Höhe von zwei Jahren ist die Vollstreckung der Freiheitstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, aber „aménageable“ – also mit elektronischer Fußfessel – vollziehbar. Besonders schwerwiegend und politisch brisant: Als Nebenstrafe wird Le Pen mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Diese „inéligibilité avec exécution immédiate“ führt dazu, dass die dreifache (2012, 2017, 2022) Präsidentschaftskandidatin sich im Jahr 2027 bei den französischen Präsidentschaftswahlen nicht zur Wahl wird stellen dürfen. Hat hier der Rechtsstaat die Demokratie unterminiert?…“ Beitrag von Charlotte Schmitt-Leonardy vom 1. April 2025 im Verfassungsblog („Der Staat gegen Marine Le Pen?“) zur Debatte zwischen „Hinrichtung der Demokratie“ und „ein (leicht vermeidbarer) Freitod“, siehe mehr dazu
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