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Das in Hongkong ansässige „China Labour Bulletin“ berichtet, daß 500 Leiharbeiter des VW-Joint Ventures in Changchun (Provinz Jilin) für die Einhaltung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ streiken. Bereits seit mehreren Monaten hatten sie versucht, ihre Rechte auf offiziellem Weg durchzusetzen. Obwohl teilweise seit vielen Jahren im VW-Konzern beschäftigt, verdienen sie regelmäßig nur etwa die Hälfte dessen, was Stammbeschäftigte erhalten (darin unterscheidet sich übrigens ihre Lage kaum von der Werkvertragsbeschäftigten in deutschen VW-Werken). Zunächst hatten sie sich an die zuständige Schiedskommission der Arbeitsverwaltung gewandt. Diese jedoch nahm ihre Eingabe, die insgesamt 1500 Beschäftigte des in Nordwestchina liegenden Werkes betrifft, nicht an. Sodann wandten sich die Betroffenen an das Arbeitsministerium der Provinz Jilin und die örtliche Gewerkschaftsorganisation des ACFTU in Changchun. Doch außer unverbindlichen Versprechungen erhielten sie nichts. Die Arbeiter berufen sich auf das geltende chinesische Arbeitsvertragsgesetz sowie auf die mit dem „Weltbetriebsrat“ des VW-Konzerns abgeschlossene „Charta der Arbeitsbeziehungen im Volkswagen-Konzern“ vom 29.10.2009 und die „Charta der Zeitarbeit im Volkswagen-Konzern“ vom 30.11.2012. Tatsächlich verstößt die Verweigerung der gleichen Bezahlung sowohl gegen chinesisches Recht wie auch gegen die zitierte „Charta der Zeitarbeit“...“ RAT & TAT Info Nr. 259 vom 28.02.2017 des Institut für Arbeit – ICOLAIR vollständig im Beitrag
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RAT & TAT Info Nr. 259 vom 28.02.2017 des Institut für Arbeit - ICOLAIR

Das in Hongkong ansässige
„China Labour Bulletin“ berichtet
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