Am 26. März veröffentlichen wir den Artikel „
Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach“ von der Arbeiterkorrespondenz Düsseldorf. Die Hochschule Niederrhein ist darüber offensichtlich nicht erfreut und schreibt: „(…)
in dem o.g. Artikel berichtet die in Trägerschaft von labournet.de e.V. (künftig: labournet) stehende Webseite LabourNet.de über die Neuorganisation des Reinigungsdienstes an der Hochschule Niederrhein (künftig: HN) und stellt in dem Zusammenhang falsche, rufschädigende sowie die Handlungsfreiheit der HN zu beeinträchtigen geeignete Behauptungen auf. Wegen dieser Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der HN steht ihr gegen labournet ein Anspruch auf Entfernung des Artikels und Widerruf der darin enthaltenen falschen Behauptungen aus § I 004 BGB analog zu. (…) Sie sind daher aufgefordert, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.04.2013 den Artikel zu entfernen und an gleicher Stelle die falschen Tatsachenbehauptungen, wie sie vorstehend dargestellt wurden, zu widerrufen. Andernfalls müssen Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gegen labournet.de rechnen…“ Siehe das Schreiben der HN vom 17.04.2013 
. Bedauerlicherweise können wir diesem Ansinnen der Universität nicht nachkommen…
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Am 26. März veröffentlichen wir den Artikel „
Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach“ von der Arbeiterkorrespondenz Düsseldorf. Die Hochschule Niederrhein ist darüber offensichtlich nicht erfreut und schreibt: „(…)
in dem o.g. Artikel berichtet die in Trägerschaft von labournet.de e.V. (künftig: labournet) stehende weiterlesen »