Arbeitslohn für Strafgefangene: Resozialisierung oder ungerecht niedrig? [Und immer diese unnötigen Fragezeichen]

gute arbeit fuer uns alle - auch im knast„In Bayern und in fast allen anderen Bundesländern sind Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zwangsarbeit hinter Gittern für rechtmäßig erklärt. Weigern sich die Gefangenen, müssen sie einen Haftkostenbetrag zahlen. Wer stattdessen wie gesetzlich vorgeschrieben arbeitet, wird je nach Tätigkeit mit ein bis drei Euro pro Stunde entlohnt – weit unter dem Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro. Das sei viel zu wenig, findet Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft GG/BO. „Wenn die Justiz immer sagt, Arbeit im Vollzug dient der Struktur und der Resozialisierung, dann ist es für uns umso wichtiger, dass Gefangene in diesen gesetzlichen Mindestlohn einbezogen werden, weil dadurch natürlich was ganz Wichtiges vermittelt wird: Dass sich ehrliche Arbeit auszahlt.“ Darüber hinaus haben viele Gefangene aber auch außerhalb der Anstalt finanzielle Verpflichtungen, sagt Matzke. (…) Deutsche Gefängnisse erwirtschaften 2011 laut Statistischem Bundesamt einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro – offiziell ohne eine einzige Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer. Denn Gefangene gelten nicht als Arbeitnehmer*innen im eigentlichen Sinne. Ihre Arbeit gilt als Resozialisierungsmaßnahme. Deswegen gilt für sie der gesetzliche Mindestlohn nicht. (…) Der Deutschlandfunk hat mehr als 80 Firmen zusammengetragen, die in den letzten Jahren Aufträge an Gefängnisse vergeben haben. Darunter sind Konzerne wie BMW, Volkswagen oder Miele, aber auch mittelständische Unternehmen wie die Haus- und Sicherheitstechnik-Firma Brennenstuhl oder der Schreibwarenhersteller Edding. Die Abhängigkeit der Anstalten von Aufträgen und Arbeitsplätzen ist für die Unternehmen ein Vorteil: Sie können den Gefängnissen die Preise diktieren…“ Beitrag von Timo Stukenberg vom 18. August 2020 beim Deutschlandfunk externer Link Audio Datei (Audiolänge: ca. 19 Min.)

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