Urteil in Karlsruhe: Ein guter Tag für die Rüstungsindustrie

Darf die Bundesregierung geheim über Rüstungsexporte entscheiden? Die Verfassungsrichter sagen ja und geben ein Bekenntnis zum Waffenexport als Mittel der Außenpolitik. Aber sie drücken sich um eine grundlegende Frage…“ Artikel von Dietmar Hipp vom 21.10.2014 bei Spiegel online externer Link. Siehe dazu:

  • Waffenexporte und Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts
    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Bundesregierung Abgeordnete nicht vorab über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren muss
    Wie riskant die Lieferung von Rüstungsgütern in Krisengebiete ist, weil davon die falschen Kräfte Nutzen ziehen können, wird vom Islamischen Staat vorgeführt, dessen Milizen sich von Munition über Panzer bis hin zu Flugzeugen aneignen, was nicht für sie bestimmt war. Der Kampf gegen den IS führt auch ein anderes Dilemma vor Augen: Dass nämlich die Frage der Lieferungen nicht immer einfach zu beantworten ist, wie die Hilferufe der bedrohten Kurden und Jesiden und die öffentliche Reaktion darauf zeigen. Zuletzt kommt, wie etwa im Fall von Waffenlieferungen an reiche Staaten wie Saudi-Arabien, Katar oder die Vereinigten arabischen Emirate, ein weiterer Aspekt hinzu: Es ist ganz und gar nicht ausgeschlossen, dass die Sicherheitskräfte dieser Länder im Namen des „Kampfes gegen Terrorismus“ mit gepanzerten Fahrzeugen und Waffen gegen innenpolitische Gegner vorgehen, die fordern, was der Westen als politische Fundamente propagiert: mehr Demokratie, mehr Mitbestimmung, mehr Bürgerrechte, weniger Machtmissbrauch…“ Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 21.10.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=67725
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