[Dresden] Arbeitskonflikt in TagZwei-Bäckerei: Standards einhalten – Gegen Arbeitsbedingungen von vorgestern

[FAU Dresden] Arbeitskonflikt in TagZwei-Bäckerei: Standards einhalten – Gegen Arbeitsbedingungen von vorgesternAktuell befinden wir uns in einem Arbeitskonflikt mit dem Chef der TagZwei-Bäckerei auf der Kamenzer Straße. Das Unternehmen vertreibt Backwaren anderer Bäckereien vom Vortag, um der Lebensmittelverschwendung entgegen zu wirken. Eigentlich ein schönes Konzept. Leider sind auch die arbeitsrechtlichen Auffassungen des Chefs von Vorgestern. Die FAU Dresden fordert die Auszahlung ausstehender Löhne, die Auszahlung von Urlaubsentgelt und die Rücknahme eine illegalen Kündigung für eine Beschäftigte. Wir raten Kund_innen zu überlegen, ob sie während der Dauer des Arbeitskonfliktes wirklich die Bäckerei aufsuchen wollen und bitten um rege Teilnahme an der Protestkundgebung am 24. Juli um 15 Uhr auf der Kamenzer Straße 42b (vor dem Laden). Außerdem freuen wir uns über solidarische Begleitung der Güteverhandlung am 31. Juli um 10:45 Uhr vorm Arbeitsgericht Dresden, Hans-Oster-Straße 4. Bei diesem Konflikt geht es leider nicht um die großen Verbesserungen in der Arbeitswelt, im Gegenteil, es geht um die Einhaltung grundsätzlicher Arbeitsrechtsstandards: Arbeitsstunden müssen bezahlt werden, Urlaubsentgelt steht uns auch im Minijob zu, für fristlose Kündigungen gibt es klare Kriterien...“ Mitteilung der FAU Dresden vom 20. Juli 2020 externer Link mit weiteren Informationen zum Konflikt und nun das Urteil:

  • Basisgewerkschaft gewinnt gegen TagZwei-Bäckerei: Sich wehren lohnt sich! Über 3100,- im Konflikt mit TagZwei erstritten New
    Im Arbeitskonflikt um die fristlose Kündigung eines Gewerkschaftsmitgliedes in der TagZwei-Bäckerei auf der Kamenzer Straße siegte die Basisgewerkschaft FAU Dresden am 31. Juli in einer Güteverhandlung. Das im Minijob beschäftigte Mitglied erreichte zusammen mit der FAU Lohnnachzahlungen und Abfindung von über 3100,-€, eine ordentliche Kündigung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Vorausgegangen waren u.a. Informationskampagnen zu Arbeitsrechten für Minijobber_innen in der Dresdner Neustadt und eine Kundgebung vor dem beklagten Betrieb. (…) Am 31. Juli 2020 erschienen die Basisgewerkschaft FAU und der beklagte Unternehmer J. Zscheile vor der dritten Kammer des Arbeitsgerichtes. Nach ca. halbstündiger Verhandlung konnte ein für die Gewerkschaft und die betroffene Kollegin zufriedenstellender Vergleich im Streitfall erzielt werden. Der Unternehmer Zscheile, der behauptet selbst bei der DPDHL Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied zu sein, machte vor Gericht keinen Hehl aus seinen mutwilligen Verstößen gegen das Arbeitsrecht. So gab er u.a. erneut offen zu, dass er in seinem Betrieb allen Minijobber_innen die Urlaubsentgelte unterschlägt. Dass dies nach Bundesurlaubsgesetz ohne Ausnahme illegal ist, merkte auch Richterin Hartmann an…“ Pressemitteilung vom 3.8.2020 von und bei der FAU Dresden externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=175824
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