Stöger-Automation: Auf Kündigungsversuch folgt Hausverbot für BR-Vorsitzenden – Aufruf zu Kundgebung und Prozessbegleitung

Dossier

Mobiles Büro für den Betriebsrat bei Stöger-Automation nach Hausverbot - Foto IG Metall Weilheim / OberlandJahrzehntelang gab es keinen Betriebsrat bei der Stöger Automation GmbH im bayerischen Königsdorf, einem Maschinenbauer, der Schraubautomaten, Zuführtechnik und Systemlösungen u.a. für große Autokonzerne bereit stellt. Im März 2023 kam der erste Betriebsrat, siebenköpfig, nach einer Listenwahl ins Amt. Seit Anfang August hat nun der BR-Vorsitzende Hausverbot, der Arbeitgeber hat ihm jegliche Betriebsratsarbeit untersagt. Das neu eingerichtete Gremium hatte die zwei Jahre zuvor gute Arbeit im Sinne der Belegschaft gemacht und u.a. zahlreiche Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber erreicht, etwa zum Kurzarbeitsgeld, das die Stöger GmbH auf 90 Prozent des Lohns aufgestocken muss. Zu Kurzarbeit kommt es immer häufiger in der krisengeschüttelten Branche der Automobilzulieferer. Bei Stöger sind die Kolleg*innen seit Oktober 2024 bis September 2025 in Kurzarbeit. Derzeit laufen Verhandlungen zur Verlängerung der Kurzarbeit, bei denen ein intakter, vollständiger Betriebsrat für die Wahrnehmung der Interessen der Kolleg*innen wichtig wäre…“ Solidaritätsaufruf vom 25. August 2025 bei work-watch externer Link auch zur Kundgebung am 28. August in Königsdorf und Arbeitsgericht München am 4.9. – siehe mehr daraus und dazu:

  • Union Busting bei Stöger: Nach Sieg vor Arbeitsgericht München darf der Betriebsratsvorsitzende auch seine Arbeit als Ingenieur aufnehmen, weitere Verfahren offen New
    „Die Firma Stöger verschwendet Ressourcen für die Bekämpfung von Arbeitervertretern“, kritisiert Karl Musiol, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Oberland im Interview von Jessica Reisner bei arbeitsunrecht in deutschland am 4. Januar 2026 externer Link („Wie hat die IGM den Betriebsrat unterstützt?“): „… Per einstweiligem Rechtsschutz haben wir es geschafft, dass der Betriebsratsvorsitzende für seine Tätigkeit als Betriebsrat zurück in den Betrieb durfte. Allerdings erhielt er gleich nach der Einigung auf eine Mediation eine weitere Kündigung. Daneben laufen bis heute mehrere Gerichtsverfahren. Unter anderem zu einem Antrag auf Entfernung aus dem Betriebsrat, den auffällig viele Auszubildende und Führungskräfte unterschrieben haben. Auch eine Entgeltklage ist noch offen. Überall signalisieren uns die Richter: Wir sind im Recht. Das wichtigste Verfahren haben wir jedoch gerade erst gewonnen. Das Arbeitsgericht München fegte einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung des Betriebsrats in Kombination mit einem Antrag des Unternehmens auf die Entfernung des Vorsitzenden aus dem Betriebsrat vom Tisch. Der gekündigte Betriebsratsvorsitzende darf nun auch wieder seine Arbeit als Ingenieur aufnehmen. Das heißt: Von nun an bekommt er wieder Gehalt. Das Unternehmen könnte aber auch noch Rechtsmittel einlegen. (…) Wir haben die juristische Begleitung organisiert und eine Kundgebung vor dem Firmengelände veranstaltet. Dutzende IG-Metall-Betriebsräte aus der Region zeigten sich hier neben Mitgliedern des bayerischen Landtags wie Eva Lettenbauer von den Grünen und Florian von Brunn, SPD, solidarisch. Genauso wie Vertreterinnen des DGB und anderer Gewerkschaften. Wir waren im Bayerischen Landtag und haben zum Vorgehen Stögers berichtet, damit der Fall im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert wird. Und besonders wichtig: Der Betriebsratsvorsitzende hat über viele, viele Wochen keinen Cent Gehalt bekommen. In dieser Zeit ist die IG Metall finanziell eingesprungen und hat Gemaßregeltenunterstützung gezahlt. Diese Zahlung ist an Mitglieder möglich, wenn Unternehmen ihnen wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements Lohn vorenthalten. Wenigstens um seine Existenz sollte sich der Kollege nicht sorgen. Er hatte genug um die Ohren. (…) Im Januar wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Anstatt Schraubautomaten zu verkaufen, hat die Geschäftsführung ihre Ressourcen, Zeit wie Geld, in die Bekämpfung des Betriebsrats gesteckt. Das ist – so meine Vermutung – auch ein Grund dafür, warum das Unternehmen jetzt insolvent ist. Die Belegschaft will, dass wir in dieser Phase alles daran setzen, ihre Arbeitsplätze zu retten. IG Metall und Betriebsrat haben bereits wissenschaftliche Berater des Transformationsprojekts »Transform.by« ins Unternehmen geschickt. Gemeinsam mit ihnen arbeiten wir an einer Zukunft für die Arbeitsplätze bei Stöger.“
  • Nach Hausverbot und 4 Wochen Betriebsratsarbeit im Wohnwagen außerhalb des Werks von Stöger Automation hebt ein Vergleich das Hausverbot auf – doch nächste Kündigung folgt
    Vier Wochen lang arbeitete der Betriebsratsvorsitzende bei Stöger Automation in einem Wohnwagen außerhalb des Werks. Die Geschäftsleitung hatte ihm Hausverbot erteilt. Nach einem Vergleich vor Gericht darf er wieder rein. Aber: Der Ingenieur darf nicht arbeiten – und erhält somit auch kein Gehalt. (…) Die Geschäftsleitung will den Beschäftigten ihr Kurzarbeitergeld kürzen. Die im Betrieb vereinbarte Aufstockung auf bis zu 90 Prozent des Nettos soll entfallen, was für einzelne Beschäftigte über 20 Prozent Lohnverlust bedeuten würde. Zudem will die Geschäftsleitung Schichtarbeit einführen. Eigentlich sollten dazu reguläre Verhandlungen stattfinden und die rund 130 Beschäftigten an der Gestaltung der Schichtmodelle beteiligt werden. Doch die Geschäftsleitung setzte den Betriebsratsvorsitzenden mit Hilfe von Union-Busting-Anwälten vor die Tür – und legte dem übrigen Betriebsrat einen Tag danach Betriebsvereinbarungen nach seinen Vorstellungen zur Unterschrift vor.
    IG Metall besorgt Wohnwagen als mobiles Betriebsratsbüro
    So nicht: Die IG Metall Weilheim besorgte dem Betriebsratsratsvorsitzenden einen Wohnwagen als mobiles Betriebsratsbüro in der Nähe der Firma. Aktive Metallerinnen und Metaller aus Betrieben in der Region demonstrierten ihre Solidarität. Und der Betriebsrat ging mit Hilfe der IG Metall vor Gericht. (…)
    Am Arbeitsgericht München kam am Donnerstag ein Vergleich heraus: Der Betriebsrat durfte wieder herein. Und es wurde ein Mediationsverfahren vereinbart, um Vertrauen neu aufzubauen.
    Betriebsrat erhält die nächste Kündigung – und kein Gehalt
    Doch die Bereitschaft der Geschäftsleitung zur Mediation wirkt schon einen Tag nach der Gerichtsverhandlung höchst fragwürdig: Als der Betriebsrat am Freitag in den Betrieb kommt, legt ihm die Geschäftsleitung erneut eine Kündigung vor.
    Zudem darf der Betriebsratsvorsitzende, der lieber in den öffentlichen Medien anonym bleiben will, weiterhin nicht seiner für das Unternehmen wichtigen Arbeit als Entwicklungsingenieur nachgehen (Er ist als Betriebsrat in einem Betrieb unter 200 Beschäftigten nicht freigestellt). Und er erhält auch kein Gehalt. Auch dagegen geht er mit der IG Metall vor Gericht, allerdings kann sich Verfahren monatelang ziehen. Bis dahin wird der Betriebsratsvorsitzende von der IG Metall unterstützt. 
    „Die wollen ihn aushungern“, kritisiert Wolfgang Thurner, Leiter der Anlaufstelle Union Busting beim IG Metall-Vorstand. „Er will arbeiten. Kollegen haben ihn bereits angesprochen und ihm gesagt, dass sie seine Arbeitskraft benötigen. Doch die Geschäftsführung lässt ihn nicht. Dafür bezahlen sie dann eine Rechtsanwaltskanzlei für Tausende von Euros, die das Betriebsklima nachhaltig zerstört.“ (…)
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    rotz alledem: Der Betriebsratsvorsitzende und die IG Metall wollen wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei Stöger kommen und setzen daher weiter auf die Mediation – für ein gutes Miteinander und faire Bedingungen für alle bei Stöger. In einem geschützten Rahmen und mit externer Moderation gilt es, zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit zu finden – zum Wohle aller Beschäftigten bei Stöger…“ Meldung vom 10. September 2025 der IG Metall externer Link („Betriebsrat eröffnet Büro im Wohnwagen“)
  • Weiter aus dem Aufruf vom 25. August 2025 bei work-watch externer Link: „… Mit dem drastischen Mittel des Hausverbots sind schon andere Arbeitgeber vor Gericht gescheitert – etwa Gate Gourmet am Frankfurter Flughafen. Das könnte jetzt auch auf die Stöger Automation GmbH zukommen. „Ohne jeden Grund wurde einem Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot erteilt – rechtswidrig und völlig unbegründet“ erklärt die IG Metall. Ein Hausverbot könne nur aussprechen, wer das Hausrecht hat. „Und das hat der Arbeitgeber nicht über das Büro des Betriebsrats“, so die IG Metall weiter. Am 4.September soll vor dem Arbeitsgericht in München eine einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot erzielt werden. Bis dahin stellt die IG Metall dem Betriebsratsvorsitzenden einen Wohnwagen in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes als Betriebsratsbüro zur Verfügung und organisiert für den 28.August eine Protestkundgebung zur Unterstützung der Belegschaft und ihrer Interessenvertretung.“
    • 28.August 14:30 Uhr Kundgebung vor dem Parkplatz der Stöger GmbH in Königsdorf
    • 4. September 14 Uhr Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106
  • Starkes Zeichen aus dem Oberland!
    Auf der Betriebsversammlung bei Stöger Automation haben unsere Betriebsräte Artur & Michi gemeinsam mit Patrick Grabanyi, Gewerkschaftssekretär der IG Metall, klare Worte gefunden:
    Die JAV-Wahl kommt – und mit ihr die nächste Generation Mitbestimmung!
    Doch es ging nicht nur um Zukunft – sondern auch um klare Kante im Hier und Jetzt: Union-Busting und Betriebsratsbashing sind keine Kavaliersdelikte.
    Wenn Geschäftsführungen Arbeitnehmerrechte mit Füßen treten, stehen wir als IG Metall Schulter an Schulter mit den KollegInnen im Betrieb.
    Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir organisieren. Wir gestalten.
    Solidarität ist unsere Antwort…“ (einzige) Meldung vom 18. Juli 2025 der IG Metall Weilheim externer Link
  • IG Metall Oberland auf Insta externer Link
  • Ausgesperrt? Betriebsratsbüro im Wohnwagen: Hinter diesem Kuriosum steckt ein langer Streit
    Die IG Metall berichtet von Hausverboten und langem Ärger bei Stöger in Königsdorf. Die Firma äußert sich mit Blick auf „laufende Verfahren“ nicht konkret.
    Im Königsdorfer Gewerbegebiet parkt ein Wohnwagen mit auffälligen roten Bannern. Die Weilheimer Industriegewerkschaft (IG) Metall hat ihn dort abgestellt, damit der Betriebsrat des Schraubautomatenherstellers Stöger ein Büro für seine Arbeit habe. „So bleibt der Betriebsrat zumindest teilweise handlungsfähig“, erklärt Karl Musiol, Bevollmächtigter der zuständigen IG-Metall-Geschäftsstelle in Weilheim, in einer Pressemitteilung. Der Wohnwagen vor dem Betriebsgelände ist das jüngste Kapitel in einem langen Zwist.
    Betriebsratsbüro im Wohnwagen: Hinter diesem Kuriosum steckt ein langer Streit
    Zwischen den beiden Parteien soll es schon länger feindlich zugegangen sein. Schließlich habe die Geschäftsführung von Stöger versucht, den Vorsitzenden des Betriebsrats zu kündigen und ihm ein Hausverbot erteilt, berichtet Musiol. Gemeinsam mit dem Kreisverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ruft die IG Metall am Donnerstag, 28. August, um 14.30 Uhr vor dem Firmengelände in Königsdorf zu einer Solidaritätskundgebung auf. (…)
    Musiol berichtet von einer turbulenten Betriebsversammlung, bei der ein Gewerkschaftssekretär der IG Metall den feindlichen Umgang der Geschäftsführung mit Mitgliedern des Betriebsrats kritisiert habe. „Die Kündigungsversuche gegen Betriebsratsmitglieder, andauernde juristische Scharmützel gegen die Mitbestimmung müssen aufhören.“ (…)
    „Als Familienunternehmen tragen wir – gerade in herausfordernden Zeiten – Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Zukunft und Stabilität des Standorts“, erklären Stefan Stöger und Hanns Peter Spaniol auf Nachfrage unserer Zeitung. Man setze auf „Vertrauen, offenen Dialog und eine respektvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und achten selbstverständlich die Rechte der Arbeitnehmervertretung“. Ob die Firmenleitung Mitgliedern des Betriebsrats gekündigt und Hausverbot erteilt hat? Ob sie die Kurzarbeiter-Regelung und Schichtplanung ändern wollen? Dazu möchten die Geschäftsführer keine öffentlichen Stellungnahmen abgeben, „da es sich um laufende Verfahren handelt
    “…“ Artikel von Susanne Weiß vom 23.08.2025 in merkur.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=230237
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