BAG-Urteil zur Arbeitszeit bei ver.di: Auch bei ver.di gilt nun die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich

GdG - Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten„Auch Betriebsräte und Arbeitgeber von Gewerkschaftsbetrieben können bzw. müssen i.S. Verbot der Diskriminierung wegen Alters nach dem seit August 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch dazulernen. Die Betriebsparteien hatten sich seit 2007 bis zuletzt 2010 bei mehreren Anpassungen ihrer Allgemeinen Arbeitsbedingungen schlicht über das Altersdiskriminierungsverbot hinweggesetzt. Leider musste ihnen dabei eine kleine, aber offensichtlich mutige Angestellte, zunächst durch Geltendmachung, dann durch Klage über drei (!) Instanzen auf die Sprünge helfen. Nur diejenigen, die fristgemäß die Differenzvergütung geltend gemacht haben, bekommen diese jetzt rückwirkend erstattet. Auch bei der – bei anderen Betrieben – so forschen Gewerkschaft ver.di gilt nun die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Wie ver.di es mit dem nunmehr auch erforderlichen entsprechenden Personalausgleich hält, können Sie bei den ver.di-Betriebsräten oder dem Gesamtbetriebsrat erfragen.“ Mitteilung der Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) vom 5. April 2016 (per e-mail). Siehe dazu das BAG-Urteil externer Link und die ver.di personal Info Nr. 02/2016 vom 5. April 2016 : BAG-Urteil zur Arbeitszeit in ver.di: Staffelung der Wochenarbeitszeit unwirksam. Darin heißt es:

  • „… bereits am 22.10.2015 hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem einschlägigen Fall mit der Arbeitszeitregelung in ver.di auseinander zu setzen. Aufgrund der speziellen Einzelfallkonstellation war es nicht möglich aus dem Entscheidungstenor Rückschlüsse auf die Arbeitszeit in ver.di insgesamt zu ziehen. Aus der nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung geht eindeutig hervor, dass § 9 Absatz 1 ver.di-AAB und damit die bisher gültige Staffelung der Wochenarbeitszeit nach Lebensalter unwirksam ist. (…) Damit gilt in ver.di ab dem 01.05.2016 für alle Beschäftigten ohne Differenzierung nach dem Lebensalter eine regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigten)…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96166
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