Schwimmmeister siegt vor Gericht gegen Arbeitgeber: Betriebsratsvorsitzendem wurde der Lohn verweigert. 42.000 € müssen nachgezahlt werden

Saarlouis. Nach mehrmaligem Vertagen über Monate hinweg ist das Arbeitsgericht Saarbrücken nun zu einem Urteil gekommen. Die „Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH“ muss dem Schwimmmeister Jürgen Rohrbacher, seit 1982 bei der Kreisstadt Saarlouis beschäftigt, für insgesamt 13 Monate den ausstehenden Lohn in Höhe von rund 42.000.- Euro nachträglich auszahlen. Da die GmbH ein städti-sches Unternehmen ist, das die beiden Bäder der Stadt betreibt (Hallenbad Saarlouis und Freibad Steinrausch), und es sich bei dem Betroffenen um den gewählten Betriebsratsvorsitzenden handelt, lohnt es sich, ein wenig näher hinzusehen…“ Artikel vom Juli 2015 von Jürgen Holzhauser , Pressesprecher im ver.di Bezirk Region Saar Trier (Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland) – wir danken!

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