Nach sieben Jahren befristeter Arbeitsverträge wollte die Post Zustellerin kündigen: Und bekam vor Gericht eine Klatsche

St. PrekariusDarüber hinaus hat die Sache eine Besonderheit, die für viele Beschäftigte der Post wichtig ist: Mit Tarifabschluss vom 05.07.2015 zwischen ver.di und der Deutschen Post AG wurde unter anderem folgendes vereinbart: Beschäftigte, die zum 1. Juli 2015 länger als 24 Monate ununterbrochen befristet beschäftigt waren, erhalten bei entsprechender Eignung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Post AG. Die Klage wurde auf dieser Grundlage auch darauf gestützt, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, selbst wenn es für die letzte Befristung einen Sachgrund geben sollte. Schon die vielen Verträge über so viele Jahre missfielen dem vorsitzenden Richter. Welche Vertretung die Klägerin wann, für wen und warum übernommen haben soll – dazu fehlte sogar der Personalleiterin der hundertprozentige Durchblick. Überwiegend habe es sich um Vertretungen verschiedener Personen gehandelt, so der Vortrag. (…) Auf richtig großes Unverständnis stießen die Vertreterinnen der Post aber bei der Erörterung des Tarifabschlusses. Man habe das Arbeitsverhältnis nicht verlängert, weil die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiterin in dem Jahr gestiegen waren. Daraus habe man die fehlende Eignung abgeleitet“ – aus dem Bericht „Eine Klatsche für die Post“ am 23. März 2016 beim DGB Rechtsschutz Bielefeld externer Link

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