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[Report von Finanzwende] Gleichheit vor dem Gesetz: Wird Steuerhinterziehung so konsequent verfolgt wie Sozialleistungsbetrug?
„Die gleichmäßige Anwendung geltender Gesetze ist im Grundgesetz verankert und sie ist für das Vertrauen in den Rechtsstaat, die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich. Doch ein neuer Report unserer Tochtergesellschaft Finanzwende Recherche zeigt: Es existieren systemische Ungleichheiten zwischen der Behandlung von einkommensschwächeren Täter*innen, die Armutsdelikte begehen, und finanziell meist stark aufgestellten Wirtschaftskriminellen. Der vorliegende Report skizziert erste gesetzliche und strukturelle Handlungsoptionen..“ Initiative Finanzwende am 1.09.2026
zur 87-seitigen Studie im kostenlosen Download
– und ein Artikel darüber:
- »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich«, fordert das Grundgesetz. Die Praxis sieht anders aus, wie eine Studie der Initiative Finanzwende zeigt
„Paul wächst bei seinem Vater auf – einem Elektromechatroniker, der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente geht. Nach der mittleren Reife zieht Paul aus und beginnt eine Lehre. Diese bricht er ab, um seinem erkrankten Vater zu helfen. Geldmangel, die Aufgabe der eigenen Wohnung und die Pflege seines Vaters führen dazu, dass Paul zunehmend sozial isoliert wird. Er informiert daher das Sozialamt nicht darüber, dass er mit seinem Vater in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und erhält mehrere Tausend Euro. Jonas wächst als Sohn eines Anwalts und einer Ärztin auf. Er absolviert sein Abitur als Zweitbester seines Jahrgangs und studiert anschließend Jura in München und London. Seine Berufskarriere beginnt er bei einem internationalen Finanzdienstleister, er kassiert ein sechsstelliges Gehalt und legt Geld am Kapitalmarkt an. Nachdem Jonas geheiratet und ein Haus erworben hat, nutzt er sein steuerrechtliches Fachwissen für illegale Geschäfte und betrügt Finanzbehörden in mehreren Ländern um Millionenbeträge. So unterschiedlich die Leben von Jonas und Paul auch verliefen, sie eint, dass sie sich beide strafbar gemacht haben. Jeweils entsteht der Staatskasse ein Schaden – und damit letztlich der Gesellschaft. Doch: Steuerhinterziehung wird außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt, Sozialleistungsmissbrauch dagegen gilt als Betrug und wird somit nach dem Strafgesetzbuch geahndet. Dabei sind die rechtlichen Voraussetzungen inhaltlich fast deckungsgleich: Strafbar macht sich, wer die jeweils zuständige Behörde vorsätzlich täuscht und eine staatliche Leistung erhält, die ihr oder ihm rechtlich nicht zusteht. »Dennoch haben Jonas und Paul nicht dieselben strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten«, schreibt die Initiative Finanzwende in einem kürzlich erschienenen Report. Bei den sogenannten Rechtsfolgen bestehen nämlich gravierende Unterschiede zwischen beiden Delikten. Steuerhinterzieher besitzen im Vergleich zu Sozialleistungsbetrügern gewisse Privilegien: Für sie besteht die Möglichkeit einer sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige und sie profitieren davon, dass es keinen Verbrechenstatbestand für Steuerhinterziehung gibt. (…)
Immerhin kommen nicht alle Nadelstreifen-Täter ungeschoren davon. Der Ausbau von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Gerichten und weitere Maßnahmen in den Bundesländern zeigen Wirkung, berichten Fachmedien wie die »Deutsche Richterzeitung«. (…)
»Es geht nicht darum, Sozialleistungsbetrug zu verharmlosen, sondern darum, mit demselben Maßstab zu messen«, erläutert Anne Brorhilker, heute Geschäftsführerin von Finanzwende. Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entziehe, dürfe nicht davon profitieren, dass Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter aufgestellt sind als für einfach zu ermittelnde Armutsdelikte. Finanzwende fordert eine politische Debatte darüber, wie diese strukturellen Probleme zu überwinden sind.“ Artikel von Hermannus Pfeiffer vom 9. September 2026 in Neues Deutschland online
(„Ungleichheit vor Gericht“)
Siehe auch:
- Alle Skandale und Steueroasen in der Rubrik Steuerpolitik
- Dossier: Ersatzfreiheitsstrafen: Strafender Staat bekämpft die Armen
- Dossier: Abolitionismus: Gegen Polizei und Gefängnisse – gegen bürgerliches Bestrafungssystem der Armen
- Dossier: Endlich: Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftatbestand infrage
- Alltagsbarbarei in Gerichtssälen: Fernab der Öffentlichkeit wird in Berlin-Tempelhof gegen arme Menschen prozessiert – Eindrücke aus einer Langzeitbeobachtung
- Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast