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Petition von TrambahnfahrerInnen gegen die Militarisierung des öffentlichen Raumes: Sagt mit uns Nein zur Bundeswehrtram in München
Dossier
„Wir, in ver.di gewerkschaftlich organisierte Trambahnfahrerinnen und Trambahnfahrer aus München, nehmen es nicht hin, dass wir die Straßenbahn (Typ T1, Wagen 2804) mit Werbung für eine angebliche ´Karriere bei der Bundeswehr´ durch München fahren sollen. Bereits der Slogan der Werbung ´Mach, was wirklich zählt.´, würdigt uns herab. Was wir machen, nämlich Trambahnfahren, zählt also nicht, beziehungsweise nicht wirklich?!! Das trifft nicht nur uns, sondern alle Arbeitenden. Man kann nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir diese Beleidigung aller Arbeitenden auch noch durch die Straßen fahren. Zudem sind nicht wenige von uns Pazifisten und können es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, für die Ausbildung zum Töten zu werben. (…) Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) darf sich nicht länger zum Rekrutierungsinstrument der Bundeswehr machen!...“ Petition bei change.org
gestartet von SAGT NEIN! am 10. Dezember 2024 und die Entwicklung der Initiative:
- „Mach was wirklich zählt“ aber komme ja nicht mit Gewissensgründen – Arbeitsgericht München verurteilt Kriegsdienstverweigerer zum Fahren der Bundeswehr-Tram
„… Drei Münchner Trambahnfahrer wollen eine Straßenbahn aus Gewissensgründen nicht fahren, die mit Bundeswehr-Werbung verkleidet ist. Sie berufen sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes, die Freiheit des Gewissens. Einer von ihnen, Michael Niebler, wehrte sich vor dem Arbeitsgericht München gegen eine Ermahnung der Münchner Verkehrsgesellschaft, die gegen ihn ausgesprochen worden war. Nun entschied das Arbeitsgericht München: Niebler muss die Tram mit Camouflage und dem Slogan „Mach was wirklich zählt“ fahren.
In der Begründung hieß es, zwar sei die Gewissensfreiheit zu berücksichtigen. Niebler sei Pazifist und anerkannter Kriegsdienstverweigerer, der den Dienst an der Waffe verweigern dürfe. Das Fahren mit der Bundeswehr-Tram sei scharf am Randbereich. Andererseits müsste das Grundrecht des Arbeitgebers auf unternehmerische Freiheit berücksichtigt werden, das in Artikel 12 des Grundgesetzes geregelt ist. Es müsse damit gerechnet werden, dass in Zukunft auch andere Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft Glaubens- oder Gewissensgründe vortragen würden und eine bestimmte Tätigkeit nicht ausführen wollten. Da der Einsatz als Fahrer ausgerechnet bei dieser Tram äußerst selten sei – einmal in einem Jahr und neun Monaten –, sei es „zumutbar“.
Im Interview erklärt seine Rechtsanwältin Gabriele Heinecke die Argumente, die sie gegen das Fahren der Tram mit Bundeswehr-Werbung vorgebracht hatte. (…)
Heinecke: Herr Niebler hat sich solch ein Urteil nicht vorstellen können und war von der Begründung äußerst befremdet. Wir halten das Urteil für eine Verletzung seiner Grundrechte, werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und in Berufung gehen. Dieses Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung. (…)
Heinecke: Seit den 1980er Jahren ist höchstrichterlich anerkannt, dass man sich auch im Arbeitsverhältnis auf dieses Grundrecht berufen kann. Es ist eine Situation der Gewissensnot, aus der sich eine Einschränkung des Weisungsrechts des Arbeitgebers ergeben kann. Die Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht, in das nicht einmal durch ein Gesetz eingegriffen werden darf. Im Juristendeutsch nennt man das ein „schrankenlos“ gewährleistetes Grundrecht.
Unser Gewissen ist unsere eigene Werteordnung, eine Orientierung, was als „gut“ und was als „böse“ anzusehen ist. Liegt eine Kollision mit einem anderen Grundrechtsträger vor, muss abgewogen werden, wessen Interesse schwerer wiegt. Die rechtliche Frage in diesem Verfahren ist bereits, ob die MVG als staatliches Unternehmen Grundrechtsträgerin sein kann…“ Artikel von Anna Kröning vom 21.5.2026 in der Welt online
(„Gerichtsurteil: „Er ist äußerst befremdet“ – Kriegsdienstverweigerer muss Bundeswehr-Tram fahren“) mit einem Interview mit Gabriele Heinecke, siehe auch:
- Gewissensfreiheit unterliegt in erster Instanz der unternehmerischen Betätigungsfreiheit… – Echt Jetzt!?

Dokumente und Fotos der Kundgebung vor dem Arbeitsgericht
auf der Homepage der Initiative Sagt Nein!: „eine Photostrecke der wieder sehr eindrucksvollen Kundgebung von über 60 Unterstützer*innen vor dem Arbeitsgericht, die wieder ein voller Erfolg war. 50 Kolleg*innen waren dann auch noch im Gerichtssaal. Von verschiedensten Seiten wurde Solidarität bekundet und die Bedeutung dieser Auseinandersetzung weit über München hinaus betont. Besonders erfreulich war dieses Mal auch die Teilnahme von einigen MVG-Kollegen an Kundgebung und auch der Gerichtsverhandlung.“ Dort weitere Dokumente:
- Stellungnahme der Anwältin Gabriele Heinecke zu dem mündlichen Urteil des ArbG München vom 20.05.2026
„I Ermahnung
Am 20.05.2026 sind zunächst zu der Ermahnung 2 Zeugen zu dem Vorwurf gehört worden, Michael Niebler habe wahrheitswidrig behauptet, er habe eine Ausnahmegenehmigung der Geschäftsleitung und müsse die Bundeswehrtram nicht fahren. Die MVG konnte ihre Behauptung nicht beweisen und hat danach die Ermahnung zurückgenommen. Dieser Rücknahme haben wir zugestimmt. Danach wurde von dem Vorsitzenden die Gewissensfrage angesprochen und erklärt, man ziehe sich zur Beratung zurück. Kurze Zeit darauf kam das Gericht wieder in den Saal und verkündete das Urteil: Michael Niebler sei verpflichtet, die Bundeswehrtram zu fahren.
II Berücksichtigung der Gewissensgründe
1) Zur mündlichen Urteilsbegründung am 20.05.2026 wurden Ausführungen gemacht, die ich für verfassungswidrig halte und die nicht den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts entspricht. (…)
2) Die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts vom 21.05.2025
Die PM stellt klar, dass die Formulierung in der Urteilsverkündung „scharf am Randbereich“ eine Wertung der Gewissensfreiheit darstellen sollte, nämlich „dass das Fahren einer für die Bundeswehr werbenden Trambahn den grundgesetzlich geschützten Bereich der Gewissensfreiheit nur noch am Rande tangiere.“ Dass ein Grundrecht „nur am Rande tangiert“ sei, kennt das Verfassungsrecht nicht. (…)
3) Meine vorläufige Bewertung des mündlichen Urteils unter Berücksichtigung der PM
Das Gericht hat sich einer Auseinandersetzung über eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers aus § 106 Gewerbeordnung aufgrund der Gewissensentscheidung komplett verweigert. Eine Arbeitsanweisung nach § 106 GewO muss „billigem Ermessen“ entsprechen.
Die Weisung, auf der Bundeswehrtram zu fahren, widersprach billigem Ermessen und war darum unverbindlich. Arbeitsrechtlich muss Weisungen, die nicht der Billigkeit ent-sprechen, nicht Folge geleistet werden.
Nach meiner Einschätzung war das Gericht mit der Problematik der Geltung von Grund-rechten im Arbeitsrecht, insbesondere im Arbeitsverhältnis mit dem öffentlichen Arbeitgeber, entweder überfordert oder unwillig – oder beides. (…)
Die Behauptung des Gerichts, die Gewissensentscheidung von Michael Niebler sei weniger zu berücksichtigen, wenn damit zu rechnen sei, dass andere Beschäftigte ebenfalls von ihrem Grundrecht Gebrauch machten, ist in haarsträubender Weise rechtlich falsch. Soweit das ArbG argumentiert, die MVG müsse Gewissensentscheidungen wegen der Geltung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG in Zukunft auch bei weiteren Beschäftigten berücksichtigen, wenn sie dies bei Michael Niebler mache, ist rechtlich abwegig. Eine Gewissensentscheidung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und irgendeiner Gleichbehandlung nicht zugänglich.
Kopfschütteln verursacht nicht nur die mangelnde Vereinbarkeit der Argumentation mit dem Verfassungsrecht, sondern schon die rein logische Erwägungen…“ Stellungnahme von Gabriele Heinecke vom 25.5.26

- Pressemitteilung des ArbG München vom 21.05.2026

- Gewissensfreiheit unterliegt in erster Instanz der unternehmerischen Betätigungsfreiheit…!!???
„… seit über einem Jahr weigern sich unsere drei Trambahnfahrer in München, die Bundeswehrtram durch München zu fahren. Am 20. Mai hat das Arbeitsgericht München auf Antrag des Arbeitgebers in erster Instanz überraschend entschieden, dass Michael N. die Bundeswehrtram fahren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (…) Die einhellige Haltung unserer drei Trambahnfahrerkollegen: „Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir lassen nicht locker! Es geht nicht nur um uns, es geht um Alle.“
Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, kann innerhalb von vier Wochen Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden…“ Neuigkeit zur Petition vom 27.05.2026
mit konkreten Möglichkeiten für Solidarität
- Stellungnahme der Anwältin Gabriele Heinecke zu dem mündlichen Urteil des ArbG München vom 20.05.2026
- Zum Dienst in Bundeswehr-Tram verpflichtet
„Arbeitsgericht München urteilt gegen Gewissensfreiheit eines Straßenbahnfahrers zugunsten betrieblicher Interessen der Münchner Verkehrsgesellschaft (…)
Worum geht es? Am 30. Mai 2025 trat Michael Niebler seinen Dienst in München als Trambahnfahrer an, ihm war an diesem Abend das Fahrzeug 2804 zugeteilt worden, das mit einer großflächigen Werbung für die Bundeswehr versehen war. Über Funk informierte er die Leitstelle, dass er diese Tram nicht fahren wolle, erklärte sich aber bereit, das Fahrzeug bis zur Endhaltestelle zu bringen, damit der Tausch unkompliziert sei. So geschah es dann auch. Dieser Funkverkehr war allerdings auch Gegenstand der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, da der Arbeitgeber dem Trambahnfahrer eine Abmahnung ausgesprochen hatte. Denn angeblich habe er sich in dem Funkverkehr auf eine Ausnahmegenehmigung von »oben« berufen, die es nicht gebe. Die beiden geladenen Zeugen, die über das besagte Funkgespräch befragt wurden, widersprachen sich jedoch, sodass der Arbeitgeber die Abmahnung aus den Akten strich, so das Ergebnis der Verhandlung…“ Artikel von Rudolf Stumberger vom 21.05.2026 in ND online
(Hervorhebung von uns)
- Gewissensfreiheit unterliegt in erster Instanz der unternehmerischen Betätigungsfreiheit… – Echt Jetzt!?
- Mit großer Solidarität für die Bundeswehrtramverweigerer in die nächste Runde vor dem Münchner Arbeitsgericht am 20. Mai gegen die Abmahnung durch MVG
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Platz vor dem Münchner Arbeitsgericht war mit 80 Kolleginnen und Kollegen gut gefüllt, Fahnen von ver.di, GEW und IG Metall, das Transparent der ver.di-Senioren „Solidarisch an Eurer Seite“, das Transparent, auf dem über 100 Kolleginnen und Kollegen aus Metallbetrieben für die Bundeswehrtramverweigerer unterschrieben haben – schon allein dieses Bild zeugte von der breiten Solidarität für die drei Kollegen, die sich seit über einem Jahr weigern, die Bundeswehrtram zu fahren. Die erfolgreiche Solidaritätskundgebung mit vielfältigen Reden und Kulturbeiträgen war ein gelungener Auftakt für den anschließenden Gerichtstermin.
Im gut gefüllten Gerichtssaal konnten wir einen Richter erleben, der sich an einer Lösung für die Drei interessiert zeigte und eine Vertretung der MVG, die wiederum nur eines zu sagen hatte: Jeder Trambahnfahrer muss JEDE Tram fahren – Punkt!
So geht es in die nächste Runde – am Mittwoch, den 20. Mai um 14:30 Uhr ist der nächste Gerichtstermin angesetzt, in dem dann das erstinstanzliche Urteil gesprochen wird…“ Info von SAGT NEIN! vom 26.03.2026 zur Petition
, siehe dazu:
- Das Gerichtsverfahren der Bundeswehrtramverweigerer geht in die entscheidende Runde: Kammertermin und Solidaritätskundgebung am Mittwoch, den 20. Mai, vor dem Arbeitsgericht München
„Das Gerichtsverfahren in Sachen Bundeswehrtram geht in die nächste entscheidende Runde:
– Der Kammertermin ist für Mittwoch, den 20. Mai um 14:30 Uhr festgesetzt.
– Ab 13:00 Uhr laden wir zur Solidaritätskundgebung vor dem Arbeitsgericht (Winzererstr. 106) ein.
Als Redner*innen können wir bislang begrüßen:
– Willi Kling, Vorsitzender des ver.di-Bezirksseniorenausschuss von ver.di München
– Ramona für die Initiativgruppe gegen die Bundeswehrtram
– Andreas Buderus von der Initiative SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden
– Benedikt Greif für die Kolleg:innen des Vereins für heilpädagogische Aufgaben
Wir freuen uns auf weitere Stimmen aus den Betrieben u.a. aus der MVG, denn auf sie kommt es ja entscheidend an.
Musikalische Begleitung der Kundgebung: Roter Wecker.
Die rechtliche Vertretung hat Rechtsanwältin Gabriele Heinecke übernommen – bundesweit bekannt und von der Humanistischen Union mit der Fritz-Bauer-Medaille geehrt für ihren unermüdlichen und kompetenten Einsatz.
Das ist gut so, denn: Bei dem Gerichtstermin geht es zur Sache – um die Gewissensfreiheit der arbeitenden Menschen. Das Verfahren ist deswegen weit über die betroffenen drei Trambahnfahrer von grundsätzlicher Bedeutung für uns Alle.
Kommt wieder zahlreich zum Gerichtstermin! Kommt zur Kundgebung! Bringt Eure Transparente mit Die Trambahnfahrer haben unsere Solidarität ganz und gar verdient!...“ Neuigkeit vom 16.05.2026 zur Petition bei change.org
: SAGT MIT UNS ´NEIN!´ ZUR BUNDESWEHRTRAM! („Entscheidende Runde für die Bundeswehrtramverweigerer!“)
- Weitere Solidaritätsadressen sind ausdrücklich erwünscht! Die Adresse von ver.di München ist:
ver.di München
Neumarkter Str. 22
81673 München
bz.m@verdi.de
- Weitere Solidaritätsadressen sind ausdrücklich erwünscht! Die Adresse von ver.di München ist:
- Bundeswehrtram vor Gericht
„Wurden Sie von Kollegen unterstützt? Ein Münchner Straßenbahnfahrer wehrt sich gerichtlich gegen die Bundeswehr-Tram. Wie, das weiß Christian Gorn (…)
Es ging darum, erst einmal herauszufinden, was genau dem Fahrer Michael Niebler vorgeworfen wird. In der Abmahnung bzw. Ermahnung heißt es, er hätte gegenüber der Leitstelle gesagt, mit der Geschäftsführung wäre abgesprochen, dass er die Bundeswehr-Tram nicht fahren müsse. Was von Michael Niebler bestritten wird. Er selbst sagte, er habe über Funk mitgeteilt, dass er die Geschäftsführung darüber informiert habe, diese Straßenbahn nicht fahren zu wollen. Außerdem habe er gefragt, warum er die Bahn jetzt trotzdem zugeteilt bekomme. Der Vorsitzende Richter versuchte dann herauszufinden, ob es nur darum geht, die Ermahnung loszuwerden oder das zugrundeliegende Problem. Und das betrifft die Gewissensfreiheit.
[Wie argumentierte die Gegenseite?]
Die sah die Gewissensfreiheit nicht berührt und meinte, Bundeswehr-Werbung ist wie eine ADAC-, Bier- oder Metzgerwerbung. Sonst könnte als nächstes ein Antialkoholiker kommen und sagen, er möchte die Bahn nicht fahren. Dass die Gewissensfreiheit und das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, im Grundgesetz verankert sind und Antialkoholismus nicht – darauf ist das Gütegericht nicht eingegangen. Aber der Richter hat zu verstehen gegeben, dass es hier zwei verschiedene Rechtsgüter gibt, die miteinander verglichen werden müssen.
[Wie könnte ein Vergleich in dem Konflikt aussehen?]
Der Richter fragte unter anderem, wie viele Straßenbahnen es gebe, wie viele Straßenbahnfahrer und wie viele davon die Bundeswehr-Werbung nicht herumfahren möchten. Er ist vielleicht an einer pragmatischen Lösung interessiert. (…)
Vor dem Arbeitsgerichtstermin Ende März waren zur Mittagsstunde 80 Leute da, die ihre Solidarität ausgedrückt haben. Es gab Grußnoten von Kollegen von Daimler in Bremen und der EU-Abgeordneten der Linkspartei, Özlem Demirel. Die Bundestagsabgeordnete von der Linken, Nicole Gohlke, hat gesprochen. Vertreter der Gewerkschaftsjugend, die von der Wehrpflicht direkt betroffen wären, waren da. Es war eine starke Kundgebung.
[Kamen Kollegen aus Ihrem Betrieb?]
Tatsächlich nur wir zwei Straßenbahnfahrer. Die Solidarität innerhalb des Betriebs beschränkt sich darauf, zu sagen: »Ist ganz cool, was ihr macht.« Die Anfeindung geht von »Die nehmen sich was raus, was ich mir nicht rausnehmen würde« bis hin zu »Ihr seid Vaterlandsverräter und euch sollte man alle …«. (…)
[Wird die Verteidigung bei der Verhandlung im Mai politisch argumentieren?]
Herausgearbeitet werden sollte, dass Werbung für die Bundeswehr der Gewissensfreiheit unterliegt. Dass solche unterstützenden Maßnahmen als Kriegsdienst gewertet werden können, dazu gibt es bereits Urteile. Aber wie die Verteidigungslinie letztlich aussieht, wird sich zeigen.“ Interview von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 20.04.2026
mit Christian Gorn, einem der 3 Bundeswehrtramverweigerer
- Das Gerichtsverfahren der Bundeswehrtramverweigerer geht in die entscheidende Runde: Kammertermin und Solidaritätskundgebung am Mittwoch, den 20. Mai, vor dem Arbeitsgericht München
- Solidaritätskundgebung für die Bundeswehrtramverweigerer am Montag, den 23. März, 12.30 Uhr vor dem Münchner Arbeitsgericht gegen die Abmahnung durch MVG
„Seit über einem Jahr erklären drei Münchner Trambahnfahrer: Wir, Trambahnfahrerinnen und Trambahnfahrer aus München, nehmen es nicht hin, dass wir die Straßenbahn (Typ T1, Wagen 2804) mit Werbung für eine angebliche Karriere bei der Bundeswehr durch München fahren sollen. (…) Inzwischen hat die MVG mit einer Abmahnung (in Form einer Ermahnung) reagiert, gegen die der betroffene Kollege mit ver.di-Rechtsschutz vor das Arbeitsgericht geht. Die Vertretung erfolgt durch den DGB Rechtsschutz.
Die Güteverhandlung ist nun am Montag, den 23. März um 14 Uhr festgesetzt. Ab 12.30 Uhr lädt der Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in ver.di München zur Solidaritätskundgebung vor dem Arbeitsgericht (Winzererstr. 106) ein…“ Aus dem Aufruf vom Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in ver.di München vom 17.3.2026
per e-mail, siehe auch:
- „… Trotz aller Belastung, trotz Abmahnung – unsere drei Trambahnfahrerkollegen bleiben dabei: „Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren.“
Der öffentliche Gütetermin ist am Montag, den 23. März um 14 Uhr im Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106.
Kommt Alle ab 12.30 Uhr vor das Arbeitsgericht zur Solidaritätskundgebung. Bringt Eure Transparente und Fahnen mit für eine eindrucksvolle Kundgebung! Solidaritätsadressen sind ausdrücklich erwünscht!
Die Adresse von ver.di München ist: ver.di München, Neumarkter Str. 22, 81673 München
Die email-Adresse bz.m@verdi.de…“ Info auf der Petitionsseite
- „… Trotz aller Belastung, trotz Abmahnung – unsere drei Trambahnfahrerkollegen bleiben dabei: „Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren.“
- Sag mit uns Nein zur Bundeswehr-Tram – 99 ZU EINS – Klassenkampfsport
„Ganz Deutschland ist fest im Griff des Militarismus! Ganz Deutschland? Fast. Ein paar vaterlandslose Gesellen versuchen mit zivilem Ungehorsam und Ähnlichem auf die Misere aufmerksam zu machen. Wir reden mit Benedikt über den Widerstand gegen die Bundeswehr-Tram in München…“ 99 ZU EINS!-Podcast vom 19.03.2026 auf youtube

- Bitte um Unterstützung: Der 1. Gütetermin der Trambahnfahrer gegen die Abmahnung durch MVG am Donnerstag, 22. Januar um 14 Uhr beim Arbeitsgericht München
Der Kollege Michael Niebler ist einer der Trambahnfahrer, die öffentlich erklärt haben, dass sie sich weigern, die Bundeswehrtram zu fahren. Er hat eine Ermahnung bekommen, die den Charakter einer Abmahnung hat, gegen die nun der des DGB-Rechtsschutz Bayern klagt. Der Anlass der Ermahnung: Der Kollege hat die Bundeswehrtram bekommen, er hat sofort der Leitstelle mitgeteilt, dass er die Bundeswehrtram nicht fahren will, daraufhin haben Kollegen in der Leitstelle umgehend einen Fahrerwechsel organisiert. Der Gütetermin ist am Donnerstag, den 22. Januar um 14 Uhr beim Arbeitsgericht München. Alle weiteren Infos auf der Petitionsseite auf change.org
(es darf bite weiter unterschrieben werden) und hier unten – zur Erinnerung:
- Die Adresse von ver.di München für Solidaritätsadressen:
ver.di München
Neumarkter Str. 22
81673 München
Die email-Adresse bz.m@verdi.de - Das Spendenkonto:
DE59 7015 0000 1006 0375 17
Hedwig Krimmer
Stichwort: KEINE Bundeswehrtram
- Die Adresse von ver.di München für Solidaritätsadressen:
- Nun ist es soweit! Der DGB-Rechtsschutz hat Klage beim Arbeitsgericht München gegen die Münchener Verkehrs Gesellschaft (MVG) eingereicht.
„Das klare Ziel: Das Vorgehen gegen einen der Trambahnfahrer, die sich weigern, die Bundeswehrtram zu fahren. muss vom Tisch!
Die schriftliche Ermahnung, in der ein „schwerer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag“ unterstellt wird, muss aus der Personal-Akte entfernt werden! Denn die Trambahnfahrer machen nur, was ihnen ihr Gewissen sagt.
Sie bleiben dabei: „Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren.““ Meldung vom 28.11.2025 zur Petition
- Jetzt wird es ernst: MVG geht gegen die Bundeswehrtramverweigerer vor – schriftliche ´Ermahnung´ nach erster faktischer Verweigerung
„Seit Monaten halten die drei Trambahnfahrer durch und bleiben dabei: „Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren.“
Nachdem nun einer von ihnen tatsächlich die Bundeswehrtram fahren sollte und dies erfolgreich (!) abwenden konnte, mauert nun die Geschäftsführung der MVG und erteilte dem Kollegen eine schriftliche ´Ermahnung´. Mit Unterstützung des ver.di-Rechtsschutzes wird der Kollege dagegen vorgehen.“ Neuigkeit vom 29.08.2025
zur Petition „SAGT MIT UNS ´NEIN!´ ZUR BUNDESWEHRTRAM!“ - Antimilitaristische Tramfahrer: »Auch Fahrgäste wollen da nicht mitfahren« – aber der Betriebsrat der MVG will sich angeblich noch nicht positionieren
- Bundeswehrwerbung sei Kriegsdienst: Tramfahrer verweigern Arbeit
„Drei Trambahnfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft verweigern es, Trambahnen zu steuern, die mit Bundeswehr-Werbung foliert sind. Wie reagiert ihr Arbeitgeber, die MVG, und wie sind die rechtlichen Aussichten? (…) Auf Anfrage von BR24 antwortet die MVG, dass man die Sorge ernst nehme und mit den Fahrern sprechen wolle. Allerdings sei es grundsätzlich nicht möglich, dass einzelne Fahrer nicht auf einzelnen Zügen eingesetzt werden. Die Werbung der Bundeswehr sehe man wie die von anderen Unternehmen. Eine Grenze sei nur dann überschritten, wenn es sich um parteipolitische Werbung handele oder um Werbung von Sekten sowie Werbung, die Gewalt verherrlichend, diskriminierend, pornografisch oder sexistisch sei bzw. allgemein gegen die guten Sitten oder gesetzliche Vorschriften verstoße, so die MVG.
Der Betriebsrat der MVG will sich hingegen noch nicht positionieren und prüft derzeit, wie er mit der Verweigerung umgeht, wenn der Fall vor das Arbeitsgericht gehen sollte. (…) Solche Fälle, dass Arbeitsverträge und der Artikel 4 miteinander kollidieren, kommen immer wieder vor, erklärt Professor Robert Holzapfel von der Hochschule München. Die entscheidende Frage sei laut Holzapfel: Wie viel Gewissensfreiheit darf man dem Arbeitnehmer zutrauen und wie viel darf man ihm dann zumuten? Der Arbeitsrechtsexperte glaubt allerdings, dass diese Gewissensprobleme der Trambahnfahrer vor Gericht nicht als Begründung ausreichen würden, um Recht zu bekommen.“…“ Beitrag von Leon Wohlleben vom 09.02.2025 im BR
mit Videobeitrag - Antimilitaristische Tramfahrer: »Auch Fahrgäste wollen da nicht mitfahren«
„Straßenbahnfahrer in München wehren sich gegen Bundeswehr-Werbung an ihren Fahrzeugen.
[Wie reagierte die Münchner Verkehrsgesellschaft auf Ihre Erklärung vom vergangenen Freitag, keine Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung fahren zu wollen?]
Wir haben unsere Erklärung nur schriftlich abgeben können. Den Empfang haben wir uns quittieren lassen. Mit einem weiteren Schreiben haben wir den Betriebsrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass unsere Entscheidung berücksichtigt wird.
[Wie realistisch ist das Anliegen?]
Bei Gewissensfragen wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt. So sieht es das Recht vor. Das heißt, er kann nicht mehr sagen, wann ich oder dass ich genau mit diesem Fahrzeug unterwegs sein muss. Wir haben ja noch 140 andere Trambahnen, die wir fahren können.
[Wie viele Straßenbahnen betrifft das?]
In München nur eine. Vor knapp zweieinhalb Jahren habe ich schon einmal auf einer Betriebsversammlung gegen Bundeswehr-Werbung an einer Straßenbahn protestiert. Damals wie heute stand darauf »Mach, was wirklich zählt« und ein paar andere Albernheiten. Nach vier bis sechs Wochen ungefähr war die Bahn aus dem Verkehr gezogen. Kann sein, dass sie einen Unfall hatte. Gut zwei Jahre später ist ein neueres, größeres Fahrzeug wieder so beklebt worden. Deshalb habe ich auf der Betriebsversammlung im September erneut Protest eingelegt.
[Wie reagierten die Kollegen?]
Damals wie heute habe ich Applaus gekriegt. Damals hatte ich mich einfach nur beschwert. Jetzt habe ich die konkrete Forderung, dass das Teil aus dem Verkehr gezogen wird. (…) Auch Fahrgäste beschweren sich über die martialische Bundeswehr-Werbung und sagen, sie wollen da nicht mitfahren.
[Hat es Folgen wenn Sie nicht mehr für diese eine Bahn eingesetzt werden?]
Da gibt es organisatorische Probleme. Vor allem im Spätdienst. Da übernehme ich in der Regel mitten in der Stadt die Tram. Weil ich die Bahn nicht fahre, müsste entweder der Kollege weiterfahren. Das geht nur, wenn er dadurch seine Lenkzeiten nicht überschreitet. Oder ein Reservist müsste kommen. (…)
Es gibt auch Städte, in denen so ein Werbeversuch wahrscheinlich gar nicht erst unternommen werden würde. Die Idee ist, dass unser Beispiel Schule macht.
[Sie haben zwei Kollegen, die mitmachen?]
Es gibt meines Wissens noch mindestens einen vierten, der sich auch bereit erklärt hat, dem Arbeitgeber so ein Dokument zu geben…“ Interview von Susanne Knütter in der junen Welt vom 05.02.2025
mit Michael Niebler, einem der Straßenbahnfahrer in München - Es gibt auch Meldungen aus anderen Städten: In Nürnberg soll schon lange eine Tram fahren, die außen vollflächig mit Bundeswehrwerbung beklebt ist, auf Linie 5, aber auch auf anderen. Und in Berlin soll es auch welche geben. Es geht aber auch anders:
- Zwickau verbietet Bundeswehrwerbung
„Die Bundeswehr darf in der sächsischen Stadt Zwickau künftig nicht mehr ohne Einschränkungen um Nachwuchs werben. Das berichtete Radio Zwickau am Sonntag. Der Stadtrat beschloss am Donnerstag mehrheitlich ein Verbot für städtische Liegenschaften, Veranstaltungen und Fahrzeuge kommunaler Unternehmen. Auf Antrag der BSW-Fraktion soll Zwickau als »Stadt des Friedens« positioniert werden. »Die Werbung ist irreführend, weil sie nicht die Realität widerspiegelt. Krieg ist kein Videospiel«, so die Begründung von BSW-Fraktionschef Bernd Rudolph am Montag gegenüber Bild. Auch einige CDU-Räte stimmten demnach für den Antrag. Offen blieb zunächst, ob und wann Werbung an der tarnmusterbeklebten Straßenbahn entfernt wird.“ Kurzmeldung in der jungen Welt vom 04.02.2025
- Bundeswehrwerbung sei Kriegsdienst: Tramfahrer verweigern Arbeit
- Petition gegen die Bundeswehrtram in München ohne Wirkung: Drei Trambahnfahrer der MVG verweigern ab dem 31. Januar das Fahren der Bundeswehrtram
- „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram!“
„Heute, am 31. Januar um 10 Uhr haben drei Trambahnfahrer der MVG ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übergeben, in dem Sie mitteilen, dass sie das Fahren der ´Bundeswehrtram´ nicht länger mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Damit machen die Kollegen ihre in Artikel 4 Absatz 1 GG grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit geltend. Dazu sagt das Bundesarbeitsgericht: „Sieht sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer Gewissensnot nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ergibt sich hieraus eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.“ (BAG 24.05.1989, Az. 2 AZR 285/88)
Nachdem die innerbetriebliche Diskussion und der Versuch, die MVG durch Argumente zu überzeugen, mit ihrer Infrastruktur nicht länger Werbung für das ´Geschäft des Tötens´ zu machen, gescheitert sind, haben sich die drei Trambahnfahrer jetzt zu diesem Schritt entschieden.
„Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram und wir hoffen, dass sich noch viele Trambahnfahrer*innen der MVG in München anschließen und das Beispiel Schule macht – auch über die Münchener Stadtgrenzen hinaus. Wir bleiben dabei: Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter, Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät – und Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram.“, so erklären die drei Trambahnfahrer…“ Neuigkeit vom 31.01.2025 zur Petition
„SAGT MIT UNS ´NEIN!´ ZUR BUNDESWEHRTRAM!“, siehe darüber: - Verdianer gegen Kriegspropaganda: Antimilitaristische Tramfahrer
„München: Beschäftigte der Verkehrsgesellschaft protestieren gegen Bundeswehr-Werbung an Bahnen
Drei Münchner Straßenbahnfahrer wehren sich dagegen, für Militärpropaganda eingespannt zu werden. Mitte Dezember haben sie eine Petition gestartet, die sich gegen Bundeswehr-Werbung auf Trams wendet. Mehr noch, am Freitag vormittag werden die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Beschäftigten der Geschäftsleitung der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) erklären, dass sie das Fahren der Bahnen mit dieser Werbung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. In ihrer über das Portal change.org verbreiteten Petition machen die Trambahnfahrer deutlich, dass sie es nicht hinnehmen, Straßenbahnen mit Werbung für »eine angebliche ›Karriere bei der Bundeswehr‹ durch München« zu fahren. Herabwürdigend sei dabei unter anderem der Werbeslogan »Mach, was wirklich zählt«, da er suggeriere, dass die Arbeit der Straßenbahnfahrer und anderer zivil Beschäftigter nicht oder doch weniger zähle, als das Kriegshandwerk zu erlernen und auszuüben. »Man kann nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir diese Beleidigung aller Arbeitenden auch noch durch die Straßen fahren«, heißt es im Petitionstext. Zudem verstünden sich viele der MVG-Fahrer als Pazifisten, die es keinesfalls mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten, »für die Ausbildung zum Töten zu werben«. Besonders verwerflich sei die Anwerbung von Minderjährigen, da sie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) widerspreche. »Die BRD gehört zu den ganz wenigen Staaten, wo Jugendliche für die Armee rekrutiert werden«. Dagegen würden die UN, die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Friedens- und Kinderrechtsorganisationen sowie die Gewerkschaften GEW und Verdi seit Jahren protestieren. In der Praxis zeige sich, dass die Bundeswehr offenbar Erfolg mit ihrer öffentlichen Werbung habe, denn inzwischen sei jeder elfte Rekrutierte minderjährig. Für all das wollen sich die Fahrer nicht als Gehilfen hergeben. Sie fordern von der MVG, dass sie »sich nicht länger zum Rekrutierungsinstrument der Bundeswehr machen« lässt. Für die Beschäftigten gelte: »Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter! Metaller bauen keine Panzer! Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät! Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehr-Tram!« Die widerständigen Beschäftigten sammeln weiter Unterschriften für ihre Petition und appellieren an alle Interessierten, Bundeswehr-Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln auch in anderen Städten zu melden sowie sich an Gegenaktionen zu beteiligen. Der Verdi-Bezirk München hat auf seiner Vorstandsklausurtagung am 10. und 11. Januar die Unterstützung der Trambahnfahrer und ihrer Petition »Sagt mit uns ›nein!‹ zur Bundeswehr-Tram!« beschlossen…“ Artikel von Gudrun Giese in der jungen Welt vom 30. Januar 2025
- Trambahnfahrer gegen die Bundeswehrtram
„Drei Trambahnhfahrer in München weigern sich eine mit Werbung für die Bundeswehr beklebte Tram zu fahren. Sie können es mit ihren Gewissen nicht vereinbaren. Den auf der Tram abgedruckten Slogan „Mach, was wirklich zählt“ empfinden sie als Beleidigung für alle Arbeiter*innen, als würde das, was Trambahnfahrer*innen oder andere Arbeiter*innen machen nicht wirklich zählen. Unterschreibt ihre Petition „Sagt Nein zur Bundeswehrtram“!…“ Video bei labournet.tv
(deutsch | 8 min | 2025) - Anti-militaristic action by courageous tram-drivers in Germany
engl. Beitrag vom 28.1.2025 bei Angry Workers
(ohne neue Infos)
- „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram!“
- ver.di München unterstützt Petition der Trambahnfahrer*innen gegen die Bundeswehrtram
„nun ist es amtlich: auf der Klausurtagung des Vorstandes des ver.di-Bezirks München am 10./11. Januar 2025 wurde beschlossen: „ver.di München unterstützt die Trambahnfahrer*innen, die sich gegen die Bundeswehrtram wehren und uns alle mit der Petition ´Sagt mit uns NEIN! zur Bundeswehrtram!´““ Meldung bei der Initiative sagtnein.de
(bei ver.di München nicht gefunden)
Grundinfos:
- Aktuelle Informationen gibt es auch bei der Initiative sagtnein.de
, z.B.: Zur weiteren Verbreitung der Petition kann bei uns über info@sagtnein.org angefordert werden:
- A6-Karten
mit einem kurzen Text - Aufkleber

- Unterschriftenliste

- A6-Karten
- Initiativgruppe Sagt mit uns NEIN! zur Bundeswehrtram

- Die Adresse von ver.di München für Solidaritätsadressen:
ver.di München
Neumarkter Str. 22
81673 München
Die email-Adresse bz.m@verdi.de - Das Spendenkonto:
DE59 7015 0000 1006 0375 17
Hedwig Krimmer
Stichwort: KEINE Bundeswehrtram
Siehe auch unser Dossier: An alle Gewerkschaftsmitglieder, insb. die Delegierten des ver.di-Bundeskongresses: SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden