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Novelle des (Bundes)Personalvertretungsgesetzes – oder endlich eine Reform?
Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Beschäftigten unter anderem in den Behörden und Verwaltungen des Bundes, bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und einer größeren Zahl von Krankenkassen sowie in Teilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die letzten größeren Änderungen stammen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 wurde nicht nachvollzogen. Nun soll es reformiert werden: Referentenentwurf zum Bundespersonalvertretungsgesetz-Novellierungsgesetz vom 16.07.2020 
 (BPersVG) beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (und das bisher geltende 
). Siehe auch auf Länderebene:
- Geplante PersVG-Novelle: Berliner Regierung schwächt Mitbestimmung – Wegbereiter für Kürzungen und Militarisierung 
 
„Die Senatsverwaltung für Finanzen und deren vorstehender Senator Stefan Evers (CDU) verkauft ihre geplante Novelle des Personalvertretungsgesetzes Berlin als „Modernisierung“ und „Anpassung an die digitale Arbeitswelt“. In Wirklichkeit droht ein gefährlicher Abbau demokratischer Rechte von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. In dem Entwurf, der BAGA vorliegt, werden unter dem Deckmantel von Effizienz, Beschleunigung und Digitalisierung Mitbestimmung, Schutzrechte und kollektive Handlungsspielräume massiv eingeschränkt. (…) Besonders brisant ist die vorgesehene Änderung des § 44, der bislang den Schutz aktiver Personalratsmitglieder vor Umsetzung, Versetzung und Disziplinarmaßnahmen garantierte. Der Gesetzentwurf schwächt diesen Schutz und rückt die Berliner Regelung näher an das Bundesniveau heran – ein klarer Rückschritt. In der Praxis bedeutet das: Wer als Beschäftigtenvertreter*in konsequent Mitbestimmungsrechte einfordert oder Konflikte mit der Dienststelle austrägt, muss künftig mit Umsetzungen, Arbeitsplatzverlagerungen oder subtilen Disziplinarmaßnahmen rechnen. (…) Während der Unterlassungsanspruch als symbolisches Zugeständnis an die Mitbestimmung verkauft wird, öffnet die Schwächung des § 44 der Einschüchterung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern Tür und Tor. (…) Mit der Neuregelung wird auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen faktisch geschwächt. Zwar behauptet der Entwurf, die Mitbestimmung werde „ausgeweitet“, doch entscheidend ist, dass Dienststellen künftig vorläufige Maßnahmen bei Dienstplanänderungen oder Arbeitszeitverteilungen treffen können. Das heißt konkret: Selbst wenn der Personalrat Bedenken äußert – etwa wegen Überlastung, fehlender Ruhezeiten oder unzumutbarer Schichtfolgen – kann die Dienststelle die Änderung zunächst umsetzen und Fakten schaffen. Gerade dort, wo der Personalmangel längst strukturell ist, bedeutet diese Verschiebung: Beschäftigte verlieren den letzten Hebel, mit dem sie Überforderung, ungleiche Belastung oder gesundheitsgefährdende Dienstpläne verhindern können. Die gesetzliche Mitbestimmung wird zum bloßen „Informationsrecht“, während sich die Verantwortung für die Folgen – Krankheit, Fluktuation, Burnout – weiter auf die Beschäftigten verlagert. (…) Diese Novelle kommt nicht zufällig in einer Zeit, in der der Berliner Senat an mehreren Fronten zugleich „umbaut“: massive Sparauflagen, Personalabbau in der Fläche, gleichzeitige Aufrüstung von Polizei und Verwaltung. Das Schlagwort der „Verwaltungsmodernisierung“ dient als ideologische Klammer einer Politik, die demokratische Beteiligung als Hemmnis betrachtet. (…) Der Personalmangel ist nicht naturgegeben – er ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungspolitik, ungleicher Verteilung, schlechter Arbeitsbedingungen und wachsender Arbeitsverdichtung. Statt die Ursachen anzugehen, wird das Personalvertretungsrecht nun den Folgen angepasst. Die Botschaft lautet: Weil zu wenige Menschen unter schlechten Bedingungen arbeiten wollen, muss Mitbestimmung weichen. Damit trägt die Gesetzesreform selbst zur Verschärfung jener Krise bei, die sie vorgibt zu lösen. (…) Die geplante Novellierung ist insgesamt bei wenigen Verbesserungen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – sowohl für die Beschäftigten als auch für die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst. Es modernisiert nicht, es diszipliniert. Und es schützt nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die Handlungsspielräume einer Politik, die auf Kürzung und Kontrolle setzt. Wir rufen Personalräte und Gewerkschaften dazu auf, den politischen Druck zu erhöhen, um die geplanten Verschlechterungen in der Novelle zu streichen!“ Analyse der Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht vom 29. Oktober 2025
- Stellungnahme des DGB vom 29. November 2023 
 
: Gesetz zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts in Brandenburg – Drucksache 7/8001 vom 5. Juli 2023 
 - Stellungnahme des DGB vom 29. November 2023 
 - Öffentlicher Dienst: Mehr Rechte für Personalräte
„Personalräte sorgen für Gute Arbeit im öffentlichen Dienst. Aber die sich wandelnde Arbeitswelt erfordert eine Modernisierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Der Mitbestimmungskatalog muss erweitert, die Freistellungspraxis verbessert und ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften integriert werden, meint das #schlaglicht 27/2025…“ #schlaglicht 27/2025 vom 11.09.2025 beim DGB Niedersachsen
 - ver.di fordert mehr Reformwillen in der Personalvertretung – Klare Absage an Eingriffe in die Mitbestimmung
„Keinen großen Wurf sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der geplanten Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Anlässlich der heute gemeinsam mit dem DGB abgegebenen Stellungnahme kritisierte ver.di-Vize Christine Behle: „Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Anforderungen an eine moderne und wirkungsvolle Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zurück. Sie sollte sich stattdessen auch in den Behörden und Verwaltungen des Bundes am Betriebsverfassungsgesetz orientieren.“ Anders als in der Privatwirtschaft könne beispielsweise die Mitbestimmung nicht durch Tarifvertrag ausgestaltet werden. Die Zuständigkeiten der Personalräte seien begrenzt und es bedürfe umfassender Initiativrechte. „Digitalisierung, Zentralisierung und der Umbau ganzer Behörden fordern die Personalräte massiv heraus. Veränderungen können aber nur mit den Beschäftigten gelingen. Sie sind die Expertinnen und Experten dafür, wie Verwaltung gut funktionieren kann“, erläuterte Behle. Besondere Kritik äußerte ver.di an geplanten Einschnitten in die Mitbestimmung: „Können sich Dienststelle und Personalrat nicht einigen, entscheidet eine Einigungsstelle. Viele ihrer Entscheidungen sollen künftig nur noch empfehlenden Charakter haben. Das gilt insbesondere für Digitalisierungsprozesse. Damit werden die Beschäftigten von der Gestaltung der Arbeitswelt zunehmend ausgeschlossen“, so Behle. (…) Behle kritisierte zudem den im BPersVG bestehenden und auch im Referentenentwurf vorgesehenen expliziten Ausschluss arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Mitbestimmung. Dies führe dazu, dass diese Beschäftigten anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb keine wirksame Interessenvertretung hätten. „Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten besonders hoch ist, besteht deshalb ein erhebliches Demokratiedefizit.“…“ ver.di-Pressemitteilung vom 7. August 2020
 
Grundinfos:
- Siehe in Mitbestimmung im öffentlichen Dienst: Personalratswahlen 2020 weitere Informationen zur Reform
 - Siehe auch das Dossier des DGB: Personalvertretungsrecht – Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 
