„Airport Personal Service GmbH“ (APS): Sofortige Rücknahme der politischen Kündigung von Erdogan Sedef!

Dossier

Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)„Die „Airport Personal Service GmbH“ (APS) spekuliert darauf, dass ein Arbeiter allein auf sich gestellt so etwas nicht lange durchhalten kann. (…) Jetzt ist couragierte Unterstützung nötig bis zu seiner Wiedereinstellung. Die APS muss zur Rechenschaft gezogen werden, den Kollegen Sedef wieder einstellen und seinen Lohn nachzahlen. Unakzeptabel ist die Rolle des Betriebsrat der APS, der sogar die Kündigung des Kollegen bei der Geschäftsleitung beantragt hat. Auch andere Betriebsratsmitglieder, die nicht der Ver.di angehören, werden massiv unter Druckt gesetzt, gemobbt und eingeschüchtert. (…) Auf der Betriebsversammlung der APS im Januar 2015 brachte Erdogan Sedef völlig berechtigte Kritiken vor, die viele Arbeiter bei der APS haben. (…) Mit ihrem Vorgehen beschneidet die APS faktisch die wenigen demokratischen Rechte der Beschäftigten, auf der Betriebsversammlung für die Lebensinteressen der Arbeiter zu sprechen und Missstände zu kritisieren (…) Es wird Zeit, dass die Klage gegen die politische Entlassung von Erdogan Sedef vor dem Arbeitsgericht Frankfurt verhandelt und zurückgewiesen wird…“ Aus dem Aufruf des Solidaritätskreises „Wiedereinstellung von Erdogan Sedef“ vom 21. Februar 2016 , darin weitere Infos und Hintergründe. Pikant dabei: Es war der ver.di-Betriebsrat, der die außerordentliche Kündigung wegen “Störung des Betriebsfriedens” beantragte! Der Solidaritätskreis bittet um möglichst zahlreiche Unterstützung bei der Verhandlung der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitgericht Frankfurt am 23.02.2016 um 13:00 Uhr, Gutleutstraße 130, Raum C302. Neu dazu:

  • Kritik an Arbeitsbedingungen ist keine Störung des Betriebsfriedens. Fraport-Gepäckfahrer gewinnt vor LAG. Kollaboration zwischen Betriebsrat und Management New
    „… Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat den Kündigungsversuchen nun einen Riegel vorgeschoben (Az. 8 Sa 686/16). Hier sollte nicht nur ein kritischer Mitarbeiter entsorgt werden; Fraport zog mit Vorstellungen von Meinungsfreiheit und “Betriebsfrieden” in die gerichtliche Fehde, die offensichtlich dem Grundgesetz widersprachen. Das Resultat war eine deutliche Klatsche: Das Beschäftigungsverhältnis besteht fort; eine Revision ist nicht zugelassen. (…) Erdogan S ist Mitglied in der Gruppe “Aktiv für Beschäftigte“. Er geht von einer Intrige der derzeit amtierenden Betriebsrats-Liste aus, die Kritiker und potentielle Konkurrenten vor der nächsten BR-Wahl 2018 ausschalten wolle. (…) Die Vorsitzende Richterin stellte klar, es sei unerheblich, ob Erdogan S. die fraglichen Flugblätter selbst verfasst und in Umlauf gebracht habe. Die enthaltenen Wertungen stufte sie als Meinungsäußerungen ein. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei auch dann zu schützen, wenn die geäußerte Meinung emotional, scharf oder überzogen sei...“ Bericht vom 9. Februar 2017 von Jessica Reisner bei Arbeitsunrecht externer Link. Wir haben bereits persönlich gratuliert. Und dem abschließenden Kommentar „… So erfreulich dieses Urteil zugunsten von Erdogan S. ist, so merkwürdig unklar ist das Verhalten der Gewerkschaft ver.di in diesem konkreten Fall. Sie versagte Erdogan S. jede Unterstützung, was paradoxer Weise ein Stück weit zu seinem Sieg beigetragen haben könnte. Denn so war der Kollege nicht auf die DGB Rechtsschutz GmbH angewiesen, deren Arbeit in punkto Qualität und Engagement mitunter doch herbe Schwankungen aufweist…“ schließen wir uns an!
  • Frankfurt am Main: Arbeitsgericht rechtfertigt Kündigung
    Anlässlich des Urteils gegen den Frankfurter Flughafenmitarbeiter Erdogan Sedef vor einiger Zeit hat der Solidaritätskreises „Erdogan Sedef“ folgende Erklärung veröffentlicht: „Die Klage Erdogan Sedefs auf Wiedereinstellung wurde vom Frankfurter Arbeitsgericht abgelehnt. Der Richter Köttinger stellt sich offen auf die Seite der „Airport Personal Service“ (APS), einer Tochter der Fraport AG. (Frankfurter Flughafenbetreiber, Anm. D. Red.) Während es auf der ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht gelang, die Hintergründe der fristlosen Kündigung des Kollegen zur Sprache zu bringen und die Stillschweigetaktik zu durchbrechen, gab das Gericht bei der zweiten Verhandlung der APS recht. Die fristlose Kündigung wäre gerechtfertigt, da Erdogan Sedef die ‚betriebliche Verbundenheit der Mitarbeiter beeinträchtigt und den Betriebsfrieden‘ gestört hat. Dem Kläger wird vorgeworfen, er hätte ‚herabwürdigend und beleidigend das Unternehmen angegriffen‘, was die fristlose Kündigung rechtfertigt. (…) Auf der Betriebsversammlung und im Flugblatt wurden gar keine Einzelperson angegriffen, sondern im Mittelpunkt standen Praktiken der Geschäftsleitung. (…) Das wird nicht hingenommen! Erdogan Sedef hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Jetzt wird der Solidaritätskreis ihm erst recht vor dem Landesarbeitsgericht den Rücken stärken und den Termin rechtzeitig bekanntgeben. Das Urteil muss Ansporn für alle Unterstützer sein, die skandalösen Zustände bei der APS am Frankfurter Flughafen breit bekannt zu machen und gegen die Unterdrückung grundsätzlicher Kritik vorzugehen.“ Meldung vom 07.07.16 bei Rote-Fahne-News externer Link
  • Frankfurt: Punktsieg für Erdogan Sedef vor Gericht
    Am 22. Februar kamen 15 Interessierte zur Verhandlung über die Wiedereinstellung des Kollegen Sedef durch die APS („Airport Personal Service GmbH“). Das steigende öffentliche Interesse erweitert die Möglichkeiten, über die Machenschaften der APS am Flughafen Frankfurt zu informieren. Die Koordinator(inn)en des Solidaritätskreises berichten in einer Pressemitteilung: „Vom formalen Verhandlungsablauf wurde das Grundanliegen des Klägers Sedef ausgespart, dem es um Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der APS geht. Das durchbrach der Kläger und brachte es selbst ins Spiel. Kritik auf der Betriebsversammlung am enormen Arbeitsdruck, an ungesunden Arbeitsbedingungen, Mobbing und kurzfristiger Mehrarbeit sind die wahren Hintergründe der fristlosen Entlassung. Hier geht es um eine politische Entlassung. Scharf wies der Kläger die erneute ‚Nachfrage‘ des APS-Anwaltes zurück, ob der Betrieb sich mit einer Abfindung herumdrücken könnte. E. Sedef schilderte deutlich seine Situation, dass alles kein Spaß für ihn ist, er seit über einem Jahr kein Geld von der APS bekommt, er Arbeit finden muss und vom Arbeitsamt unter Druck gesetzt wird. Und das hat ihn umso entschlossener gemacht, die Klage durchziehen und um sein Recht zu kämpfen. Das hilft allen Kollegen im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb … “ Bei der Verhandlung der Hauptsache, ob dem Kollegen die Verteilung eines Informationsflugblatts zur Last gelegt werden kann, worauf die fristlose Kündigung aufbaut, verstrickten sich die von der APS geladenen Zeugen in Widersprüche, konnten sich nicht erinnern, hatten ihn dann doch nicht beim Verteilen gesehen; einer meldete sich krank. Der nächste Verhandlungstermin wurde sofort ausgemacht für den 31. März, 12.00 Uhr.“ Meldung vom 26.02.16 bei Rote-Fahne-News externer Link
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