Ausstehender Lohn einer Heilpädagogin bei der AWO Dachau eingeholt

Tarifverhandlungen bei der AWO in Nordrhein WestfalenEine Heilpädagogin der AWO Dachau wurde für einen Monat nach einer niedrigeren Entgeltstufe bezahlt, als es für ihre Qualifikation eigentlich vorgesehen ist. Sie machte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb die Personalabteilung darauf aufmerksam, worauf man ihrem Anspruch widersprach. Nicht näher erklärte Fristen seien verstrichen. Auf Nachfrage um welche Fristen es sich handle, bekam sie keine konkrete Antwort mehr. Daraufhin wandte sich das Allgemeine Syndikat München mit einem Schreiben an die Geschäftsstelle der AWO Dachau, um den Lohn für ihr Mitglied geltend zu machen und den Anspruch zu bekräftigen. Als die Gegenseite die darin gesetzte Frist verstreichen ließen, wurde beim Arbeitsgericht München Klage eingereicht. In Folge dessen versuchte die AWO Dachau rasch eine Einigung herbei zu führen und überwies den ausstehenden Betrag von knapp 500 Euro…“ Meldung der FAU München vom 02. August 2022 externer Link, siehe dazu:

  • Wir sind hier doch nicht bei der Wohlfahrt. Wie sich die AWO (Arbeiterwohlfahrt) in Dachau um Lohnzahlungen drücken wollte – und dabei an der FAU scheiterte… New
    Es ist Ende des Monats, das Geld vom Arbeitgeber befindet sich auf dem Konto. Soweit, so normal. Doch es ist immer wieder erstaunlich, wie oft es in Deutschland an diesem absolut grundlegenden Mindeststandard hapert. Der FAU begegnet es in ihrem Gewerkschaftsalltag leider nur zu häufig, dass Arbeitgeber:innen sich um den Lohn ganz oder teilweise drücken. Der Phantasie scheinen dabei kaum Grenzen gesetzt. Die Palette reicht vom dreisten Ignorieren der Zahlungspflicht bis hin zu eigenwilligen Gesetzesinterpretationen. Oft werden Kündigungen dazu genutzt, sich bei der letzten Lohnzahlung um ausstehenden Urlaub oder geleistete Überstunden zu drücken. Eine Heilpädagogin der AWO Dachau wurde für einen Monat nach einer niedrigeren Entgeltstufe bezahlt, als es für ihre Qualifikation eigentlich vorgesehen ist. Sie machte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb die Personalabteilung darauf aufmerksam, woraufhin man ihrem Anspruch widersprach. Nicht näher erklärte Fristen seien verstrichen. Auf Nachfrage, um welche Fristen es sich handle, bekam sie keine konkrete Antwort mehr. Daraufhin wandte sich die FAU München mit einem Schreiben an die Geschäftsstelle der AWO Dachau, um den Lohn für ihr Mitglied geltend zu machen und den Anspruch zu bekräftigen…“ Artikel von Patrick Lohner am 12. Mai 2023 in Direkte Aktion externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=203214
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