Möbel-Discounter Roller will den Betriebsrat auflösen

Vor zwei Jahren wurde beim Möbel-Discounter Roller in Fuldabrück erstmals ein Betriebsrat gewählt. Seitdem scheint der Haussegen schiefzuhängen. Die Geschäftsleitung der Möbel-Kette und die Arbeitnehmervertretung hätten schon in einer Reihe von Verfahren das Arbeitsgericht eingeschaltet, sagte die Vorsitzende Richterin und Direktorin des Amtsgerichts, Angela Merz-Gintschel, am Freitag während eines Kammertermins der beiden Kontrahenten. Diesmal fährt Roller schweres Geschütz gegen den Betriebsrat auf. Der Discounter fordert die Auflösung der fünfköpfigen Arbeitnehmervertretung durch das Gericht oder zumindest die Entfernung des stellvertretenden Vorsitzenden aus diesem Gremium. In dem aktuellen Rechtsstreit geht es darum, dass der Betriebsrat angeblich sein ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehendes, zwingendes Mitbestimmungsrecht überzogen oder gar missbraucht hat…“ Artikel von Peter Dilling vom 16.10.15 bei Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) online externer Link , siehe dazu:

  • Möbel-Roller kontra Betriebsrat: Streit vor dem Arbeitsgericht
    Im Streit zwischen der Geschäftsführung des Möbel-Discounters Roller in Fuldabrück und dem Betriebsrat des Hauses treffen sich die Kontrahenten am Freitag vor dem Kasseler Arbeitsgericht. Die Chefetage des Möbelhauses wirft den Arbeitnehmervertretern vor, die Grenzen der Mitbestimmung überschritten zu haben. Dadurch habe zeitweise die Öffnung des Geschäfts infrage gestanden…“ Artikel vom 15.10.15 bei Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89209
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