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Der ver.di-Vorstoß, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wieder einzuführen, ist erneut gescheitert
„Der Begriff der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist bei den meisten Beschäftigten schon wieder aus dem Kopf, viele hörten während der Tarifauseinandersetzung im Handel davon zum ersten Mal. (…) Seit nun mehr über 20 Jahren fliehen im Riesenwirtschaftsbereich Handel mit seinen 5,1 Millionen Beschäftigten immer mehr Betriebe aus der Tarifbindung. (…) Vor diesem Hintergrund trat ver.di in den Tarifrunden 2021 und im Bundestagswahlkampf für eine Stärkung der Tarifbindung und die Rückkehr zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Einzel- wie im Großhandel ein, auch um die schlechten Arbeitsbedingungen zu thematisieren und die Altersarmut der heute Beschäftigten zu verhindern. Dazu forderte die Gewerkschaft eine Änderung der geltenden Gesetze, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern und vor allem eine Abschaffung des Vetorechts der Unternehmen. (…) Die Umsetzung der Forderung der Gewerkschaft, die tarifvertraglich festgesetzten Einkommen durch das Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, ist am Veto der Unternehmerseite gescheitert.“ Beitrag vom 3. Dezember 2021 beim gewerkschaftsforum.de , siehe Hintergründe:
- Skizzierung einer Neuausrichtung der Tarifpolitik im Handel: Eine Branche mit einheitlichen bundesweiten Tarifverträgen
„Sinn und Zweck der Einheitsgewerkschaft besteht in der Akkumulation allgemein-, gewerkschafts- und tarifpolitischer Durchsetzungsstärke und Handlungsmacht. Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit des Zusammenführens der lohnabhängig Beschäftigten in eine gewerkschaftliche Einheit. Eine Einheit in der Sache und eine Einheit, mit der wir die Lohnkonkurrenz zwischen den lohnabhängig Beschäftigten per Tarifvertrag abschaffen. Eine Einheit für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen und eine Einheit gegen die kapitalistische Ausbeutung sowie gegen jegliche Formen der Diskriminierung. In der betrieblichen, aber auch in der branchenpolitischen Auseinandersetzung zählt letztlich ein einheitliches Vorgehen aus dem Bewusstsein heraus, dass die Interessen der Beschäftigten nur durch geschlossenes, bewusstes Handeln durchgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere in der Tarifpolitik. Die Kapitalvertreter und Personalführungen sind nach dem Motto geschult: „Teile und herrsche“. Wir setzen die gewerkschaftliche Einheit dagegen. Diese Einheit entsteht aus der Summe teils kontroverser Überlegungen um den richtigen Weg. Das ist notwendig und gelingt nur in einem offenen, vorbehaltlosen Dialog. Am Ende steht die Einigung, der Beschluss, das richtige Handeln, die Zustimmung der größtmöglichen Zahl von abhängig Beschäftigten, die Erweiterung unserer Mitgliederbasis. Es ist Zeit, dass wir mit unserer Gewerkschaft im Handel mit dieser offenen und kontroversen internen Diskussion beginnen. Dazu lade ich ein…“ Artikel vom 27. Januar 2023 von und bei Orhan Akman
Siehe Hintergründe im LabourNet:
- Wir erinnern an unsere Unterschriftensammlung: Tarifverträge für alle unsere Heldinnen und Helden im Handel! Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, werte Regierungen in Bund und Land!
- und das Dossier: [Tarifrunde 2017] ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle – Tarifverträge, die für alle gelten!“
- Siehe auch vom August 2020: Einzelhandel: Tarifvertrag wird zur Ausnahme