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Bremer Hafen: Tagelöhner müssen Führungszeugnis abgeben – die Durchleuchtung
„Beim Gesamthafenbetriebsverein (GHBV) werden nach unseren Informationen seit diesem Jahr einmalig von allen “roten Karten” (Tagelöhner im Hafen) Führungszeugnisse verlangt. Wer einen Eintrag darin hat bekommt keine Schichten mehr und soll seinen Werksausweis abgeben…“ Artikel von der Gruppe Bremen macht Feierabend am 26.11.2014
- Aus dem Text: „Es macht unseren Informationen nach keinen Unterschied, welche Art von Einträgen sie haben. Bis jetzt sollen über 100 KollegInnen dadurch ihre Beschäftigung verloren haben.Für Festangestellte gilt das bisher nicht. (…) Wir empfehlen allen KollegInnen, diese Schikane, das Abgeben des Führungszeugnisses zu verweigern. Die Abgabe eines Führungszeugnisses zu verlangen, dient alleine dem Zweck, die “lieben Mitarbeiter” zu durchleuchten und sie wie Verbrauchsmaterial zu sortieren und zu verwerten. (…) Man kann sich bei der Verweigerung der Abgabe unter anderem auf das Bundesarbeitsgericht berufen. Im Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) ist festgehalten, dass die Arbeitgeber “kein berechtigtes Interesse” daran haben, pauschal Informationen über abgeschlossene Strafverfahren von Mitarbeitern abzufragen, die nichts direkt mit dem Job der Leute zu tun haben – die Praxis des GHBVs wäre demnach illegal.„