» » »

Wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Arbeitserlaubnis für Pflegeausbildung nicht nötig

Arbeitsverbote abschaffen!Eine geflüchtete Frau aus Westafrika darf trotz Arbeitsverbots ihre Pflegeausbildung starten, entscheidet ein Gericht. Aus Sicht ihrer Unterstützer ist das für die gesamte Branche von Bedeutung. Geduldete Flüchtlinge brauchen für eine Ausbildung in der Altenpflege in Baden-Württemberg laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keine Arbeitserlaubnis. Diese Ausbildung sei im Südwesten eine schulische Ausbildung, heißt es in einem Beschluss vom 12. November, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Praktische Tätigkeiten im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung seien dann ebenfalls keine erlaubnispflichtige Beschäftigung. (Az. 12 S 1888/25) Dies gelte auch dann, wenn die Azubis den praktischen Teil der Ausbildung in einem Pflegeheim absolvieren und dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten, entschied der 12. Senat des VGH Baden-Württemberg in Mannheim…“ Meldung vom 20.11.2025 im Migazin externer Link

Siehe zum Hintergrund unser Dossier Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen – aber richtig! Und ohne Arbeitspflicht oder gar Arbeitszwang!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=232189
nach oben