- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
- Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
- Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen allgemein
- Ärzteschaft
- Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen in diversen Kliniken
- Konflikte und Arbeitskämpfe in diversen Kliniken
- Rettungsdienste
Wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Arbeitserlaubnis für Pflegeausbildung nicht nötig
„Eine geflüchtete Frau aus Westafrika darf trotz Arbeitsverbots ihre Pflegeausbildung starten, entscheidet ein Gericht. Aus Sicht ihrer Unterstützer ist das für die gesamte Branche von Bedeutung. Geduldete Flüchtlinge brauchen für eine Ausbildung in der Altenpflege in Baden-Württemberg laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keine Arbeitserlaubnis. Diese Ausbildung sei im Südwesten eine schulische Ausbildung, heißt es in einem Beschluss vom 12. November, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Praktische Tätigkeiten im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung seien dann ebenfalls keine erlaubnispflichtige Beschäftigung. (Az. 12 S 1888/25) Dies gelte auch dann, wenn die Azubis den praktischen Teil der Ausbildung in einem Pflegeheim absolvieren und dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten, entschied der 12. Senat des VGH Baden-Württemberg in Mannheim…“ Meldung vom 20.11.2025 im Migazin ![]()
Siehe zum Hintergrund unser Dossier Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen – aber richtig! Und ohne Arbeitspflicht oder gar Arbeitszwang!