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Ausnahmen vom gesetzlichen Mini-Mindestlohn beseitigen!

In Deutschland ist es in den Nach-Wendejahren zu einer raschen Zunahme von Niedriglöhnen gekommen. Im Unterschied zu den meisten westeuropäischen Ländern hat es vor der Einführung keinen gesetzlichen Mini-Mindestlohn gegeben. Das hat sich mit Wirkung ab 01. 01.2015 (nur) zum Teil geändert. Es gibt Ausnahmen vom (vorgeblichen) gesetzlichen Mindestlohn, die sich auf folgende Bereiche und Personengruppen beziehen…“ Modifizierter Auszug aktueller Infografiken von Reinhold Schramm vom 04.10.2015 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=87312
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