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Betriebsratswahlen bei der DRK-Schwesternschaft am Uniklinikum Essen

Dossier

  • Eine kleine Revolution – Betriebsräte sind in der DRK-Schwesternschaft nicht vorgesehen. An der Uniklinik Essen ist trotzdem einer gewählt worden
    „In Sachen Karriere hat Silvia Seidel sich jetzt wohl keinen Gefallen getan, das ist der Kinderkrankenschwester klar. „Es mag schon sein, dass das nicht gut ankommt“, sagt sie ruhig und bestimmt, „aber wir leben nun einmal im 21. Jahrhundert, damit muss sich auch die Schwesternschaft abfinden.“ Worüber Silvia Seidel hier spricht, das ist schon eine kleine Revolution: Sie hat sich in den Betriebsrat für Mitglieder der DRK-Schwesternschaft am Universitätsklinikum Essen wählen lassen. Und den sollte es eigentlich gar nicht geben…Artikel von Susanne Kailitz auf ver.di Publik 06/2014 externer Link. Der Konflikt der DRK-Schwestern am Uniklinik Essen im LabourNet Archiv unter Deutsches Rotes Kreuz – DRK
  • Stellungnahme: Betriebsratswahlen bei der DRK-Schwesternschaft Essen
    „Am 4. August hat der Personalrat am UK Essen eine Sonderrundmail zur Betriebsratswahl bei der DRK-Schwesternschaft Essen veröffentlicht. Diese Rundmail zeigt einmal mehr, dass Personalrat und ver.di Sachverhalte bewusst verkürzen und Behauptungen aufstellen, die unkorrekt sind oder ein falsches Licht auf die DRK-Schwesternschaft Essen werfen. Entsprechend werden auch in einigen Medien die Sachverhalte falsch wiedergegeben. Daher möchte der DRK-Schwesternschaft Essen e. V. nachfolgend Stellung nehmen und diese Sachverhalte richtig stellen. Die berufliche Tätigkeit von Rotkreuzschwestern und -pflegern ist klar geregelt und abgesichert…Pressemitteilung der DRK-Schwesternschaft vom 08.08.2014 externer Link
  • BAG Entscheidung: Besteht für Mitglieder der DRK-Schwesternschaft eine Arbeitnehmereigenschaft
    „Am 30.04.2014 entscheidet der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschlussverfahren darüber, ob Mitglieder der DRK-Schwesternschaft eine Arbeitnehmereigenschaft besitzen (7 ABR 42/12). Der Betriebsrat des nicht vereinsgebundenen Pflegepersonals der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. möchte festgestellt wissen, dass die auf vereinsmitgliedschaftlicher Basis tätigen DRK-Schwestern und DRK-Pfleger ArbeitnehmerInnen im Sinn des Betriebsverfassungsgesetzes sind. Der Betriebsrat sieht dies begründet durch die Erbringung von Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit.
    Zwingende  Arbeitnehmerschutzvorschriften und Mitbestimmungsrechte würden durch die Beschäftigung auf ausschließlich vereinsrechtlicher Grundlage umgangen. Auch die Ausgestaltung der Personalgestellung entspreche nicht dem  Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und den zugrunde liegenden unionsrechtlichen Richtlinien.
    Wolfgang Cremer im ver.di-Landesbezirk zuständig für die Unikliniken in NRW hofft auf einen guten Ausgang im Sinne der Betroffenen. „Das vereinsgebundene Pflegepersonal der DRK-Schwesternschaft hat einen grundsätzlichen Anspruch auf Schutz u.a. durch das Betriebsverfassungsgesetz. Es ist ein Unding, dass diese Rechte durch die Vereinsmitgliedschaft ausgehebelt werden. Vereinsrecht darf nicht über den Arbeitnehmerrechten stehen“.
    Die DRK- Schwesternschaft stellt dem Universitätsklinikum Essen, 1.300 Mitglieder zur Erbringung von pflegenahen Tätigkeiten zur Verfügung. Es handelt sich hauptsächlich um Krankenpflegepersonal, medizinische Fachangestellte, Arzthelferinnen und operationstechnische Assistentinnen. Sie sollen die gleichen Rechte wie eine Erzieherin in einer städtischen Kita zugesprochen bekommen.
    Pressemitteilung auf ver.di NRW vom 29.04.201 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=65509
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