- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
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Krankenhaus-Arbeitgeber in Berlin-Brandenburg missbrauchen Notdienste zur Unterhöhlung des Streikrechts
„Die Vorstände und Geschäftsführungen der Krankenhäuser in der Hauptstadtregion missbrauchen die Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Notbetriebs, um das grundgesetzlich geschützte Streikrecht der Krankenhausbeschäftigten zu untergraben. Zu diesem Ergebnis kommt ein Dossier, das die Gewerkschaft ver.di in Berlin-Brandenburg heute veröffentlicht hat. Darin wird anhand von Beispielen aus den letzten Jahren gezeigt, dass die Krankenhausbetreiber oftmals versuchen, Notdienste durchzusetzen, die es erlauben, den Krankenhausbetrieb weitgehend aufrechtzuerhalten. Damit wird das Streikrecht der Beschäftigten in den Krankenhäusern fundamental infrage gestellt. Dabei nutzen die Krankenhausbetreiber häufig die ärztliche Autorität, um Gerichte zu beeindrucken. Die Gerichte stehen nach Einschätzung von ver.di regelmäßig vor einer kaum zu bewältigen Herausforderung, zu einer abgewogenen Entscheidung zu gelangen. Sie müssen ohne detailgenaue Kenntnisse der Situationen vor Ort im Rahmen von Eilverfahren Entscheidungen treffen. Nach Einschätzung von ver.di wird diese systematische Asymmetrie von den Krankenhausleitungen regelmäßig ausgenutzt…“ Pressemitteilung vom 17.03.2026
zum Dossier Streikrecht in Krankenhäusern und Notdienstvereinbarungen
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