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Überlastungsanzeigen entlasten. Schriftlich und gemeinsam ist am wirkungsvollsten

ÜberlastungsanzeigeDie Überlastungsanzeige ist die Mitteilung des Beschäftigten in der Pflege an den Vorgesetzten, dass Sicherheit oder Gesundheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin gefährdet sind und dies die Folge von organisatorischen Mängeln ist, auf die der oder die Anzeigende keinen Einfluss hat. Diese kann schriftlich oder mündlich an den oder die Vorgesetzte erfolgen. (Ein Dienstweg ist nicht einzuhalten.) Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 15, 16). Diese Anzeige, die manchmal auch Entlastungs-, Gefährdungs-, Gefahren- oder Präventionsanzeige genannt wird, kann von der Pflegehilfskraft, der Fachkraft, Wohnbereichsleiter oder -leiterin und auch dem Pflegedienstleiter oder -leiterin gestellt werden. Die Überlastungsanzeige überträgt die Verantwortung auf den Vorgesetzten, der auf den Arbeitgeber hinzuwirken hat, die Risiken oder Mängel zu beseitigen. Oft geht es darum, für mehr Personal zu sorgen…“ Anleitung von Thomas Bloch in Direkte Aktion 231 vom Sept/Okt 2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=90127
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