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[Arbeitsgericht Herne] Klage gegen Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus: Weil auf „Maskenpausen“ bestanden wurde!

Dossier

Kristin Zuber kämpft für das Recht auf Maskenpause - Foto: ver.di Bezirk Mittleres Ruhrgebiet„… am Dienstag, 19. Januar 2021 findet ab 9 Uhr vor dem Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37-39) ein interessanter (Güte-)Termin statt (Aktenzeichen 4 Ca 2437/20). Eine Mandantin von mir klagt gegen ihre Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus. Sie wurde ausgerechnet in der jetzigen Situation von der Intensivstation versetzt, weil sie sich für den gebotenen Gesundheitsschutz der Pflegenden einsetzt. So sind aus Gründen der Arbeitssicherheit beim (notwendigen!!) Tragen von Masken sogenannte „Maskenpausen“ erforderlich. Dies dient dem Schutz der Maskentragenden, in Krankenhäusern aber auch den Patienten, da sonst die Konzentration der Pflegenden leidet. Weil diese sog. Maskenpausen regelmäßig nicht eingehalten werden (können), beschwerte sie sich innerbetrieblich und sachlich. Statt die Missstände abzustellen, wurde sie deshalb versetzt…“ Mitteilung des Anwalts der Kollegin am 14.1.21 per e-mail und dazu der weitere Verlauf:

  • Prozess und Kundgebung um Maskenpausen am 25. April 2023 vor dem Arbeitsgericht Herne: Krankenschwester als Strafe für die Klage erneut strafversetzt New
    Am 25. April 2023 klagt die Krankenschwester Kristin Zuber vor dem Arbeitsgericht Herne (Aktenzeichen 2 Ca 1319/22) erneut gegen die Leitung der kirchlichen Proselis-Kliniken. Sie ist Vertrauensfrau der Gewerkschaft ver.di. Kristin Zuber hatte es gewagt, sich im November 2020 für das Recht auf Maskentragepausen auf der Intensivstation einzusetzen. Nachdem sie darauf hingewiesen hatte, dass sie sich an ihre Gewerkschaft wendet, wurde sie von der Intensivstation strafversetzt. Sie hatte zuvor schon einmal eine Abmahnung wegen Gewerkschaftsarbeit erhalten und wurde schon mehrfach gemaßregelt. Verdi protestiert gegen die Behinderung von Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Häusern, die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt ist. Außerdem ist es angesichts neuer Corona-Varianten weiter wichtig, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern optimalen Schutz mit geeigneten Schutzmasken und regelmäßigen Tragepausen erhalten. Kristin Zuber klagte gegen die Strafversetzung. Als viele erwarteten, dass sie vor dem Landesarbeitsgericht Recht bekommt, erklärte die Proselis – Leitung ihre erneute Strafversetzung. Ihr angebliches Vergehen: Dass sie es wagte, gegen ihre Strafversetzung vorzugehen und dass darüber in der Öffentlichkeit auch entsprechend berichtet wurde. Im aktuellen Prozess werden ihr die zahlreichen kritischen Berichte der Medien vorgeworfen, wo bleibt da die Pressefreiheit? Das Landesarbeitsgericht erklärte bedauernd, aber lapidar, für die erneute Versetzung sei man nicht zuständig. Deshalb klagt Kristin Zuber jetzt erneut am 24. Januar 2023 vor dem Arbeitsgericht in Herne (Schillerstraße 37 – 39). Die öffentliche Verhandlung beginnt um 10:30 Uhr. Um 09:30 Uhr organisiert ver.di vor dem Arbeitsgericht eine Solidaritätskundgebung…“ Mitteilung vom 20.4.23 von Ver.di Mittleres Ruhrgebiet, Fachbereich Gesundheit, Soziales, Bildung und Wissenschaft, Geschäftsstelle Gelsenkirchen (per e-mail)
  • Nächste Runde im Prozess um Maskenpausen an Kliniken und Zwangsversetzung am 24. Januar vor dem Arbeitsgericht Herne – mit Solidaritätskundgebung  (verlegt!)
    Krankenschwester erneut strafversetzt, weil sie es wagte, gegen eine Strafversetzung vorzugehen Am 24. Januar klagt die Krankenschwester Kristin Zuber vor dem Arbeitsgericht Herne (Aktenzeichen 2 Ca 1319/22) erneut gegen die Leitung der kirchlichen Proselis-Kliniken. Sie ist Vertrauensfrau der Gewerkschaft ver.di. Kristin Zuber hatte es gewagt, sich im November 2020 für das Recht auf Maskentragepausen auf der Intensivstation einzusetzen. Nachdem sie darauf hingewiesen hatte, dass sie sich an ihre Gewerkschaft wendet, wurde sie von der Intensivstation strafversetzt. Sie hatte zuvor schon einmal eine Abmahnung wegen Gewerkschaftsarbeit erhalten und wurde schon mehrfach gemaßregelt.
    Verdi protestiert gegen die Behinderung von Gewerkschaftsarbeit in kirchlichen Häusern, die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt ist. Außerdem ist es angesichts neuer Corona-Varianten weiter wichtig, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern optimalen Schutz mit geeigneten Schutzmasken und regelmäßigen Tragepausen erhalten. (…) Deshalb klagt Kristin Zuber jetzt erneut am 24. Januar 2023 vor dem Arbeitsgericht in Herne (Schillerstraße 37 – 39). Die öffentliche Verhandlung beginnt um 11.45 Uhr. Um 11 Uhr organisiert ver.di vor dem Arbeitsgericht eine Solidaritätskundgebung..“ Aus der Pressemitteilung von ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet vom 17.1.23 externer Link
  • [LAG Hamm am 6.1.22] Ein Schlag ins Gesicht – Klageabweisung durch juristische Raffinesse – Zwangsversetzung von Kristin Zuber war nicht mehr Gegenstand der Verhandlung 
    Krankenschwester Kristin Zuber wurde strafversetzt, weil sie sich an die amtlichen Empfehlungen für Pausen beim Tragen von FFP2-Masken halten will. – Gegen diese Versetzung klagte Kristin Zuber vor dem Arbeitsgericht in Herne, Anfang des Jahres. Da das Arbeitsgericht in Herne die Klage abgewiesen hatte, zog die mutige Krankenschwester nun in die zweite juristische Instanz zum LAG nach Hamm. Auch wir waren mit ca. 15 VertreterInnen der Solidargemeinschaft vor dem Haupteingang des LAGs, um Kristin zu unterstützen.
    Direkt zu Prozessbeginn stellte der Richter fest, dass der Arbeitgebervertreter im November 2021 eine neue Weisung zur Versetzung eingereicht hatte. Diesmal begründetet die Arbeitgeberseite die Versetzung von Kristin damit, dass die Kollegen und Kolleginnen der Intensivstation im Prosper-Hospital nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wollen und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei. Durch diese juristische Raffinesse ergab sich für das Gericht ein neuer Klagegegenstand, was wiederum zur Folge hatte, dass keine inhaltliche Verhandlung zum Vorgang der Strafversetzung oder der Einrichtung von Pausenzeiten beim Einsatz von FFP2-Masken, stattgefunden hat.“ Pressemitteilung des ver.di-Bezirks Mittleres Ruhrgebiet vom 6.1.2022 (per e-mail und nun online externer Link), siehe auch:

    • Gerichtsurteil: Krankenschwester darf keine „Masken-Pause“ auf der Intensivstation machen
      Das Gericht hat geurteilt: Die Klägerin war auf eine andere Station versetzt worden, weil sie verlangt hatte, regelmäßig ihre Maske für eine Pause abzusetzen…“ dpa-Meldung vom 06.01.2022 in Neue Westfälische online externer Link
  • [Erinnerung] Zwangsversetzung von Kristin Zuber im Streit um Maskenpausen auf Intensivstation am 6.1.2022 am LAG Hamm – solidarische Unterstützung erbeten! 
    „… Wir begannen das Jahr 2021 mit der gerichtlichen Auseinandersetzung am Prosper Hospital in Recklinghausen, da Kristin (stellvertretend für Viele) die Einhaltung von Pausen zu Tragezeiten von Schutzmasken einforderte und im Gegenzug vom Arbeitgeber Strafversetzt wurde. Der Kammertermin am Herner Arbeitsgericht hatte leider ergeben, dass die Versetzung „rechtens“ sei.
    Daraufhin hatten wir bereits angekündigt, dass wir auch den Weg zum Landgericht (LAG) Hamm nicht scheuen werden. Nun ist es so weit und Kristins Fall wird am 6.1.22 um 11 Uhr am LAG Hamm verhandelt.
    Natürlich möchten wir unsere Kollegin dort nicht alleine hingehen lassen und würden uns sehr freuen, wenn einige von euch sich ebenfalls mit auf den Weg nach Hamm machen würden. Wir treffen uns um 10 Uhr vor dem LAG mit ver.di Fahnen, um Kristin zu begleiten. (…) Bereits jetzt möchte ich mich im Namen von Kristin und mir ganz herzlich für die wunderbare Unterstützung in diesem Jahr bedanken. Ihr hat unsere Präsenz sehr geholfen und sie möchte sich sehr bei euch allen bedanken. Ob wir in Hamm nun endlich Recht bekommen bzw. eine klare Regelung erwirken können wissen wir natürlich nicht, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren…“ Aus der Mitteilung am 22.12.21 per e-mail von ver.di Mittleres Ruhrgebiet, Geschäftsstelle Gelsenkirchen, Fachbereich 3 (Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen), siehe dazu:

    • Ihr Anwalt dazu:
      Unsere Kanzlei vertritt die Klägerin gegen eine Zwangsversetzung von einer Intensivstation in Recklinghausen – und das mitten in der Corona-bedingten Notlage.
      Das einzige „Vergehen“ von Kristin Zuber/Herne: Sie hatte sich DAFÜR eingesetzt, dass dort selbstverständlich FFP2-Schutzmasken eingesetzt werden. Dass aber ZUGLEICH auch immer wieder Tragepausen eingelegt werden können, in denen keine Tätigkeiten am Patienten o.ä. durchgeführt werden. Das ist vom Standpunkt des Arbeitsschutzes zwingend, weil sonst Schädigungen der Gesundheit der Pflegenden zu erwarten sind. Außerdem ist es auch geboten, weil sich sonst die Behandlung der Erkrkankten verschlechtert (mangelnde Konzentration usw.). Das wird von niemandem ernsthaft bestritten und solche Tragepausen auch von den Berufsgenossenschaften gefordert  – wurde aber in viele Krankenhäusern unmöglich gemacht.
      Nachdem die Klägerin in Diskussionen mit dem kirchlichen (!) Arbeitgeber kein Gehör fand, wie sie darauf hin, sie würede sich an ihre Gewertkschaft verdi wenden – direkt danach wurde sie strafversetzt. Bis heute weigert sich die Beklagte . die krichliche Proselis Stiftung Recklinghausen – die Straversetzung rückgängig zu machen. Obwohl alle nur auf die 5. – Omikron- Welle warten.
      Und da wundert man sich in der Öffentlichkeit, dass viele Pflegende von Intensivstationen gekündigt haben? Diesen Weg gehlt die Klägerin nicht. Sie streitet für Gesundheits- und Arbeitsschutz, auch wenn es die Profite schmälert.
      Im Prozess wird es auch um die unwahre Behauptung der Gegenseite gehen, es hätte zum Zeitpunkt der Versetzung bereits Maskenpausen gegeben…“ Rechtsanwalt Peter Weispfenning am 3.1.2022 per e-mail
    • Wegen Regeltreue bestraft. Krankenschwester Kristin Zuber wurde strafversetzt, weil sie sich an die amtlichen Empfehlungen für Pausen beim Tragen von FFP2-Masken halten will
      Seit etlichen Jahren versieht Kristin Zuber ihren Dienst auf der dortigen Intensivstation, korrekt, engagiert und allseits geschätzt. Korrekt wollte sie auch beim Umgang mit den FFP2-Masken sein, die die Beschäftigten dort zu ihrem eigenen Schutz und dem der Patienten in der Corona-Pandemie tragen. Sie bestand deshalb auf Einhaltung der amtlicherseits angeratenen Masken-Pausen – damit das Personal die Arbeit unter der Maske bis zum Schichtende auch durchhält. 75 Minuten Arbeiten unter Maskenschutz, dann 30 Minuten Maskenpause: So lautet die vom Robert-Koch-Institut unterstützte Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wobei Maskenpause nicht heißt: Beine hoch und Kaffeetrinken. Sondern Verrichtung einer Arbeit, bei der Maskenpflicht nicht besteht, weil sich riskanter Kontakt mit Kollegen oder Patienten vermeiden lässt. So weit, so klar. Nicht aber für die Leitung im Prosper-Hospital. Statt sich mit den Mitarbeitern zu beraten, wie die Maskenpausen sinnvoll umgesetzt und insbesondere in die Dienstpläne integriert werden können, hat sie Kristin Zuber im November 2020 von der Intensivstation auf Normalstation versetzt. Strafversetzt, wie Kristin Zuber annehmen muss. Im Kammertermin beim Arbeitsgericht in Herne hatte der Arbeitgebervertreter behauptet, eine hausinterne Regelung für die Tragepausen vorweisen zu können, die jedoch in der Praxis gar nicht umgesetzt wird…“ Mitteilung vom 30.12.2021 von ver.di Mittleres Ruhrgebiet externer Link
  • Zwangsversetzung Kristin Zuber: Maulkorb als Vergleichsvorschlag abgelehnt, Arbeitsgericht Herne weist die Klage ab – auf in die dritte Runde vor das Landesarbeitsgericht 
    Der Rechtsanwalt der Klägerin, Peter Weispfenning, äußerte auf Nachfrage der LabourNet-Redaktion: „Ich kann es den Prozessbesucherinnen und -Besuchern nicht verdenken, wenn sie nach dem Prozess von einem ‚Skandalurteil‘ sprachen. Der vorsitzende Richter Dr. Dewender erläuterte in der mündlichen Urteilsbegründung, das Gericht hätte nicht feststellen können, dass die zumindest überwiegenden Motive der Beklagten diskriminierend gewesen seien. Wir belegten das natürlich ausführlich. Aber von Seiten des Gerichts war das in der über einstündigen Verhandlung nicht eine Sekunde lang problematisiert worden. Es wurde kein weiterer Sachvortrag gefordert, unsere Beweisangebote missachtet. Man merkte schnell, dass das Urteil schon vor der Verhandlung im Wesentlichen feststand. Dass man uns aber auch noch das gebotene rechtliche hierzu Gehör verweigerte, kann ich mir kaum erklären. Da müssen sie den Vorsitzenden fragen. Dabei lagen die Dinge auf der Hand: Wie soll man denn eine Versetzung werten, die zehn Minuten nach der Aussage der Klägerin verfügt wird, sie würde jetzt ‚ihre Gewerkschaft‘ – verdi – einschalten? Dass es der Beklagten um den Gesundheitsschutz der Klägerin ginge, ist als ‚Motiv‘ schlicht nicht denkbar. Dann hätte man ja nur die Maskenpausen möglich machen müssen. Wir werden gegen das Urteil auf jeden Fall Berufung einlegen. Wir setzen darauf, dass das LAG Hamm die Dinge mit Abstand und ohne mögliche Rücksichten betrachten wird.“
    Und er fügt hinzu: „Im Prozess und in vielen Medienberichten wird auch der Hintergrund völlig falsch war dargestellt, Da erscheint es nicht selten so, als ob die Klägerin auf einer Maskenpause nach 75 Minuten bestanden hätte, während das Krankenhaus das alle 120 Minuten gemacht hatte. Aber es gab regelmäßig gar keine Maskenpausen. Hier spielte die Gesundheit der Beschäftigten keine Rolle, auch nicht, ob sie mit der Zeit in der Konzentrationsfähigkeit nachlassen – und das auf der Intensivstation. Gerne wird in den Berichten auch unterschlagen, dass die Klägerin den Vergleichsvorschlag des Gerichts annahm, während die Beklagte ihn zum zweiten Mal ablehnte.Sie wusste genau, dass es unzumutbar ist, ihren Gegenvorschlag anzunehmen, künftig nie wieder über die Strafversetzung zu sprechen.“

    • Uns fällt dabei auf – auch wenn die Ansatzpunkte offenbar für einen Befangenheitsantrag nicht annähernd ausreichten, dass der Direktor des Arbeitsgerichts Herne, Dr. Dewender zugleich für die CDU in Bochum Mitglied im Fraktionsvorstand ist… Siehe zum Urteil auch einen Bericht:
    • Herner Skandalurteil
      Heute fand der Kammertermin der Krankenschwester Kristin Zuber gegen die kirchliche Proselis-Gruppe vor dem Arbeitsgericht Herne statt. Über 30 Prozessbesucherinnen und Prozessbesucher – unter anderem von ver.di, vom Frauenverband Courage, von der MLPD und vom Pflegebündnis Recklinghausen – waren vor Ort, auch reichlich Presse. (…) Die Klage wurde nach über einer Stunde Verhandlung abgewiesen – das Gericht würde es nicht so sehen, dass diskriminierende Motive bei der Versetzung das Hauptmotiv gewesen sein sollen. Der nassforsche Anwalt des Krankenhauses hatte nämlich behauptet, es wäre um die Gesundheit der Klägerin gegangen, weshalb sie versetzt worden sei. Aber wenn es doch um Gesundheit geht – wieso führt das kirchliche Haus dann diese Pausen nicht ein? Der Anwalt des Klinikums war furchtbar erregt darüber, dass von einer Zwangsversetzung gesprochen wird und wollte der Klägerin gerne einen Maulkorb verpassen: Sie solle das nie mehr sagen. Vonseiten der Richterbank war aber die Frage der Motive für die Versetzung überhaupt nicht erörtert worden – nicht eine Sekunde. Das nennt man „Überraschungsurteil“, wogegen Rechtsanwalt Peter Weispfenning protestierte. „Skandalurteil“ wurde es treffend genannt. Das Verfahren geht jetzt vor das Landesarbeitsgericht. Marion Schäfer, Sekretärin von ver.di Mittleres Ruhrgebiet, erklärte, dass jetzt der Kampf erst richtig losgeht! Und das nicht nur vor Gericht.“ Korrespondenz-Bericht vom 06.05.2021 bei den Rote-Fahne-News externer Link
  • Zwangsversetzung Kristin Zuber – Auf in die zweite Runde am 6. Mai 
    Am 6. Mai um 11 Uhr ist der Kammertermin zur Zwangsversetzung von Kristin. Eine Einigung konnte bislang noch nicht erzielt werden. Der Arbeitgeber behauptet zwar, dass er Tragepausen in den Arbeitsablauf einplant, setzt es aber nicht um. Bei Gericht hatte der Arbeitgeber dargelegt, dass Tragepausen nach 120 Minuten gemacht würden und die Auseinandersetzung lediglich über die zeitliche Spanne bestehe. Wir gehen weiterhin gegen die Zwangsversetzung vor und treffen uns am 6. Mai um 10:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht, um Kristin zu unterstützen. Falls es möglich ist, seid ihr herzlichst eingeladen auch zum Arbeitsgericht zur kommen und ein ver.di Fähnchen mitzubringen.
    Bereits beim letzten Mal waren Delegierte aus Essen und Duisburg anwesend. Das war fantastisch für die Presse, aber auch für Kristin selbst. (…) Bislang ist der Arbeitgeber nur mit einem zweifelhaften Angebot an Kristin herangetreten. In diesem Angebot verlangt er, dass Kristin sich öffentlich nicht weiter zur Zwangsversetzung äußern darf. Ein Maulkorb also! Dafür wäre eine Rückversetzung vorstellbar, aber natürlich will er zu jeder Zeit von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen können, so dass selbst die Rückversetzung temporär sein kann. Also keine verbindliche und dauerhafte Rückversetzung. Auf das Angebot ist Kristin natürlich nicht eingegangen und bereitet sich gerade auf den Kammertermin vor. Es wäre schön, wenn wir ein paar Aktive vorm Arbeitsgericht sind, um den Prozess zu begleiten.“ Mitteilung von ver.di Mittleres Ruhrgebiet, Fachbereich 3 am 21.4.21 per e-mail
  • (Noch?) Keine gütliche Einigung im Streit um Maskenpause auf Intensivstation: Der Prozess geht im Mai weiter – tolle Solidarität vor dem Arbeitsgericht
    Peter Weispfenning, der Anwalt der Kollegin, meldet am 23.2.21 auf Twitter externer Link: „Krankenschwester klagt gegen #Strafversetzung weg von Intensivstation. Weil sie auf #Maskenpausen besteht. Wichtiges Anliegen für Freundinnen und Freunde besonders von #verdi #Pflege“ und per e-mail gegenüber der Redaktion von der breiten Unterstützung: „… Verdi Leute aus Herne, Recklinghausen, Duisburg, Essen – usw. usf. Riesen Medien Aufgebot, von Bild pber sat1, RTL West, WDR, verditv, WAZ usw. Hatte ich bei einem Gütetermin noch nicht erlebt…„ Gegenüber LabourNet bedankte sich Peter Weispfenning, der Anwalt von Kristin Zuber, für die ‚vielfältige Solidarität‘. Denn „die kämpferische Auseinandersetzung für die Arbeitnehmerrechte in Corona-Zeiten muss viel mehr Sache aller Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter werden“. Siehe den Pressespiegel:

    • Recklinghausen: Krankenschwester kämpft für Masken-Pausen
      Eine Krankenschwester aus Recklinghausen kämpft vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Versetzung. Sie wurde von einer Covid-Station abgezogen – im Streit um FFP2-Masken-Pausen. (…) Am Dienstag gab es dazu nun einen Termin vor dem Arbeitsgericht Herne: Kristin Zuber bekräftigte ihre Forderung, dass alle Pflegekräfte nach 75 Minuten Arbeit mit FFP2-Maske 30 Minuten lang keine Maske tragen müssten. (…) Die Klinikleitung blieb jedoch bei ihrer Auffassung, dass eine Pause erst nach 120 Minuten angemessen sei. Eine engere Taktung sei außerdem nicht mit dem zeitlichen Aufwand bei der Versorgung der Covid-19 Patienten vereinbar. Das Prosper-Hospital bleibt zudem bei seiner Aussage, die Krankenschwester sei keineswegs „zwangsversetzt“ worden. Ihr sei ein alternativer, ebenfalls anspruchsvoller Arbeitsplatz angeboten worden. Dort seien angenehmer zu tragende chirurgische Masken ohne FFP2-Schutz möglich. Da beide Seiten bei ihren Positionen blieben, verlief der erste Termin vor dem Arbeitsgericht ohne Einigung. Der Prozess geht im Mai weiter…“ Bericht vom 23.02.2021 beim WDR externer Link
    • KRANKENSCHWESTER KLAGT
      Eine Krankenschwester auf einer Intensivstation mit Corona-Patienten klagt seit heute vor dem Arbeitsgericht Herne. Sie hatte alle 75 Minuten Maskenpausen verlangt. In dieser Zeit wollte sie Arbeit erledigen, die ohne Maske möglich ist. Das Krankenhaus in Recklinghausen bietet aber nur alle zwei Stunden so eine Pause an. Eine Verkürzung hatte das Krankenhaus abgelehnt. Die Frau wurde daraufhin auf eine andere Station versetzt. Das sieht sie als Strafversetzung und klagt deshalb.“ Video-Meldung vom 23. Februar 2021 bei rtl-west.de externer Link mit einem Statement der Kollegin
    • Erster Prozess gegen Zwangsversetzung weg von der Intensivstation
      Heute prozessierte die Krankenschwester Kristin Zuber vor dem Arbeitsgericht Herne gegen ihre Strafversetzung weg von der Intensivstation – und das, wo in Corona-Zeiten dort jeder gebraucht wird. Über 30 Prozessbesucher unterstützten sie. Vor allem war natürlich ver.di stark vertreten. Solidarisch zeigte sich auch das Pflegebündnis Recklinghausen, der Frauenverband Courage und die MLPD. Auch die Presse war stark vertreten…“ Korrespondenz-Bericht vom 23.02.2021 bei Rote-Fahne-News externer Link
    • Und eine Richtigstellung durch den Anwalt:
      Sehr geehrte Damen und Herren, die vielfältige Berichterstattung über den Prozess meiner Mandantin Kristin Zuber gegen ihre Strafversetzung von der Intensivstation des Prosper-Hospitals ist sehr erfreulich. Vielen Dank dafür. Teils – nur teils! – haben sich in die Berichterstattung einige Ungenauigkeiten eingeschlichen. Bitte fühlen sie sich davon nicht unbedingt persönlich angesprochen, ich möchte nur zusammenhängend darauf eingehen. Da der Sachverhalt auch kompliziert ist, könnte das allgemein von Interesse sein.
      Worum wird gestritten?
      Es geht in diesem Prozess nicht um die sog. Maskenpause oder ihre Dauer. Es geht darum, dass die Strafversetzung meiner Mandantin, nur weil sie betriebsintern die sog. Maskenpausen einforderte, nicht zulässig ist. Wenn behauptet wird, ein Arbeitgeber dürfe Versetzungen ohne jede Einschränkung vornehmen, ist das schlicht falsch. So heißt es in § 612a BGB „Maßregelungsverbot“: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“ Dass das konkret überprüft werden muss, hat auch der Vorsitzende Richter Dr. Dewender im Prozess deutlich gemacht.
      Geht es um die konkreten Abstände oder Längen der „Maskenpausen“?
      Nein, das steht nicht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Wenn das jemand ihnen gegenüber behauptet, sagt er die Unwahrheit. Dadurch soll die Auseinandersetzung als Streit um des Kaisers Bart erscheinen. Darum geht es mitnichten. Es stimmt, dass zentrale arbeitsschutzrechtliche Gremien Maskenpausen von 30 Minuten bei vergleichbaren Tätigkeiten alle 75 Minuten vorsehen. Es stimmt, dass es bei der Beklagten eine interne Regel gibt, nach der nach 120 Minuten eine 15 minütige Maskenpause vorgesehen ist. Bei der Beklagten wird aber beides regelmäßig nicht eingehalten. Darauf hatten wir schon in der Klageschrift am 20.12.2020 hingewiesen: „In dem Gespräch (am 27.11.2020) machte die Klägerin deutlich, dass es unter den gegebenen organisatorischen, personellen Bedingungen und Rahmenregelungen der Station nicht möglich ist, die Regeln der DGUV einzuhalten, genau sowenig können und werden die in der Gefährundungsbeurteilung (in der von Maskenpausen alle 120 Minuten gesprochen wird, Erläuterung für die Medien) dargelegten Regelungen umgesetzt.“
      Haben beide Parteien eine gütliche Einigung abgelehnt?
      Der Vorsitzende hatte eine gütliche Einigung vorgeschlagen: Die Versetzung wird zurückgenommen und die Beklagte verpflichtet sich, zuzusagen, dass alle 120 Minuten eine 15 minütige Maskenpause möglich ist. Die Klägerin erklärte sich sofort bereit, dem zuzustimmen. Lediglich die Beklagte war dazu nicht bereit, obwohl sie ja behauptet, die Regelung zu Maskenpausen alle 120 Minuten würde bereits angewendet.“
    • Und schließlich ein Soli-Aufruf beim ver.di Bezirk Mittleres Ruhrgebiet: Solidarität zeigen gegen Zwangsversetzung am Prosper Hospital externer Link und darin: Bitte sendet eure Solidaritätsschreiben an: fb03.mrg@verdi.de
  • Der vom 19.1. verschobene Güte-Termin findet nun am 23. Februar 2021 statt – mit Kundgebung vor dem Arbeitsgericht Herne 
    „… der vom Dienstag, 19. Januar 2021 verlegte Güte-Termin wird nunmehr am Dienstag, 23. Februar 2021 ab 9 Uhr vor dem Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37-39) stattfinden. Eine Mandantin von mir klagt unter dem Aktenzeichen 4 Ca 2437/20 gegen ihre Strafumsetzung in einem großen Recklinghäuser Krankenhaus. Sie wurde ausgerechnet in der jetzigen Situation von der Intensivstation versetzt, weil sie sich für den gebotenen Gesundheitsschutz der Pflegenden einsetzt. So sind aus Gründen der Arbeitssicherheit beim (notwendigen!!) Tragen von Masken sogenannte „Maskenpausen“ erforderlich (siehe nur: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html externer Link). Dies dient dem Schutz der Maskentragenden, in Krankenhäusern aber auch den Patienten, da sonst die Konzentration der Pflegenden leidet. Weil diese sog. Maskenpausen regelmäßig nicht eingehalten werden (können), beschwerte sie sich innerbetrieblich und sachlich. Statt die Missstände abzustellen, wurde sie deshalb versetzt. Die Gewerkschaft verdi unterstützt meine Mandantin. Es gibt bereits eine Vielzahl Solidaritätserklärungen, unter anderem vom Personalrat der Stadt Bottrop. Hier finden Sie einen Beitrag dazu auf verdi TV externer Link [Pflege – wer Maskenpause fordert, bekommt Maulkorb]. Ab 8.30 Uhr wird vor dem Arbeitsgericht bereits eine Kundgebung stattfinden.“ Mitteilung des Anwalts der Kollegin am 18.2.21 per e-mail – siehe auch:

    • Wegen Regeltreue bestraft. ver.di Mittleres Ruhrgebiet ruft zur Solidarität am 23. Februar 2021 auf
      Intensivpflegeschwester Kristin Zuber wurde strafversetzt, weil sie sich an die amtlichen Empfehlungen für Pausen beim Tragen von FFP2-Masken halten will. In jeder Rede betont Kanzlerin Merkel, dass Corona nur durch gemeinsame An-strengungen bekämpft werden kann. Die Geschäftsführung des Proselis Stif-tungsklinikum scheint das noch nicht vernommen zu haben. Zu diesem Schluss muss kommen, wer weiß, was der Intensivpflegekraft Kristin Zuber am Prosper-Hospital in Recklinghausen widerfahren ist. (…) 75 Minuten Arbeiten unter Maskenschutz, dann 30 Minuten Maskenpause: So lautet die vom Robert-Koch-Institut unterstützte Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wobei Maskenpause nicht heißt: Beine hoch und Kaffeetrinken. Sondern Verrichtung einer Arbeit, bei der Maskenpflicht nicht besteht, weil sich riskanter Kontakt mit Kollegen oder Patienten vermeiden lässt. So weit, so klar. Nicht aber für die Leitung im Prosper-Hospital. Statt sich mit der Kollegin zu beraten, wie die Maskenpausen sinnvoll umgesetzt und insbesondere in die Dienstpläne integriert werden können, hat sie Kristin Zuber im November letzten Jahres auf einen Arbeitsplatz an der Krankenhausperipherie versetzt. Strafversetzt, wie Kristin Zuber annehmen muss. Marion Schäfer, Gewerkschaftssekretärin beim ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet, kann da nur von einem doppelten Skandal sprechen. Wegen einer eklatanten Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch, „weil es absurd ist, eine bewährte Intensiv-pflegekraft nicht auf der Intensivstation einzusetzen, obwohl doch gerade in der Pandemie Fachkräfte der Intensivpflege händeringend gesucht werden.“…“ Pressemitteilung vom 19.2.21 des ver.di Mittleres Ruhrgebiet, Fachbereich 3 (Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) und schreibt auch dazu: „… Bereits in den letzten Wochen und Monaten haben wir viele Solidaritätserklärungen aus NRW an den Arbeitgeber geschickt, mit der Aufforderung diese Strafversetzung zurück zu nehmen, doch bislang lies dieser sich nicht erweichen und beharrt auf der Versetzung. Am 23. Februar 2021 wird der Verhandlungstermin am Arbeitsgericht Herne stattfinden und wir werden mit einer kleinen Delegation (coronakonform) vor dem Arbeitsgericht unsere Solidarität bekunden…“
  • Arbeitsgerichtstermin am 19.1.2021 verschoben!  der Termin für die Güteverhandlung der strafversetzten Krankenschwester vor dem Arbeitsgericht Herne, der für den 19.1.21 angesetzt worden war, wurde „aus dienstlichen Gründen“ verschoben. Ich informiere Sie, wenn ein neuer Termin feststeht.“ e-mail des Anwalts der Klägerin am 18.1.
  • die unterstützende Gewerkschaft ver.di Mittleres Ruhrgebiet hat dazu und der Rechtslage der FFP-2-Masken einen Flyer herausgegeben  – siehe auch deren Dossier samt Pressespiegel externer Link
  • siehe auch unser Dossier: (IG Metall zu) Gesundheitsschutz und Corona: „Arbeitgeber und Betriebsärzte schützen Beschäftigte zu wenig“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=185058
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