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Ab dem 1. April 2026 bekommen niedergelassene Psychotherapeut*innen weniger Honorar: Wertschätzung sieht anders aus – #jetztwirdeslaut
Dossier
„… Die niedergelassenen Psychotherapeut*innen bekommen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patient*innen feste Honorare, aktuell sind das noch knapp 120 Euro pro Einzel-Therapiestunde. Diese therapeutischen Honorare sollen nun zum 1. April um 4,5 Prozent sinken – für die Einzelstunde gibt es dann nur noch knapp 115 Euro. (…) Seit Bekanntgabe der Veränderungen Anfang März
ist der Aufschrei groß: In mehreren Städten organisierten Psychotherapeut*innen Demonstrationen, eine Petition sammelte fast eine halbe Million Unterschriften, und Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kündigte an, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage einzureichen…“ Sehr informativer Artikel von Manuela Heim vom 27.3.2026 in der taz online
(„Weniger Honorar für Psychotherapie: Es ist zum heulen!“) und mehr zu den Protesten und Forderungen und nun auch Petitionen:
- 4,5%-Honorarabsenkung vorläufig ausgesetzt – Bundestag streicht die Angemessenheitsprüfung der Psychotherapie im GKV-Gesetz – Proteste am 11. Juni in vielen Städten geplant
- Bundestag streicht gesetzlichen Schutz der Psychotherapie: Versorgung und Weiterbildung vor dem Kollaps – Psychotherapeuten kündigen rechtliche Schritte an

„Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die AfD stimmten gegen das Gesetz.
Damit wurde zugleich die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen (§ 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V) gestrichen. Der Bundestag hat damit den einzigen gesetzlichen Schutzmechanismus beseitigt, der eine angemessene Vergütung der aufgrund ihrer Zeitgebundenheit nicht beliebig steigerbaren psychotherapeutischen Leistungen sicherstellen sollte. Gerade diesen Schutz hatte das Bundessozialgericht noch 2025 ausdrücklich bestätigt und als erforderlich angesehen.
„Mit einem einzigen Federstrich wurde damit das Fundament der ambulanten Psychotherapie und ihrer zukünftigen Finanzierung zertrümmert!“, erklärt DPNW-Vorsitzender Dieter Adler.
Die Folgen reichen weit über die Honorarfrage hinaus. Wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen künftig nicht mehr an einer angemessenen Behandlungsstunde ausgerichtet, geraten zahlreiche Praxen wirtschaftlich unter Druck. Das gefährdet unmittelbar die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen. Längere Wartezeiten, weniger Therapieplätze und eine weitere Verschlechterung der Versorgung sind absehbar. Aus wirtschaftlichen Gründen werden sich viele Praxen künftig gezwungen sehen, den Anteil privatversicherter Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Gesetzlich Versicherte würden dadurch noch schwerer einen Therapieplatz finden. (…) Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk wird diese Entwicklung nicht hinnehmen. Wir werden sämtliche rechtlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten prüfen und die erforderlichen Schritte einleiten. Es geht längst nicht mehr nur um Honorare. Es geht um die Zukunft der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und um den Fortbestand einer funktionsfähigen psychotherapeutischen Weiterbildung in Deutschland.“ PM vom 10. Juli 2026 bei Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
, siehe auch:
- „Ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“: DPtV über Veränderungen in der Psychotherapie entsetzt
„„Heute ist ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland. Der Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierung gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes werden psychotherapeutische Leistungen bereits ab dem 1.1.2027 streng budgetiert, psychotherapeutische Praxen werden in Ihrem Leistungsangebot begrenzt. Das ist vor dem Hintergrund einer steigenden Morbidität psychischer Erkrankungen und bereits jetzt bestehender erheblicher Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland eine Katastrophe“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Die Psychotherapie wird im Kern getroffen
Das BStabG gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Praxen und angestellter Psychotherapeut*innen. Die Streichung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit der psychotherapeutischen Leistungen im Paragraphen 87 SGB V muss zurückgenommen werden. Der Gesetzgeber hebelt damit einen Schutzmechanismus aus, der höchstrichterlich längst bestätigt ist, dass Psychotherapeut*innen zur Sicherung eines Mindeststandards an Vergütung der besonderen Regelungen in der Honorarverteilung unterliegen. (…)
Entschließungsantrag: Eigenständige Regelungen zur Psychotherapie gefordert
„Die Regierungskoalition hat in letzter Sekunde offenbar verstanden, dass sie mit den allgemeinen Regelungen tief in die Versorgungssituation der Psychotherapie eingreift und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verschlechternd wird. Der Entschließungsantrag ist daher ein wichtiges Signal, enthält aber auch hier Vorschläge, die dringend auf die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung abgepasst werden müssen“, so Jochim und Maaß abschließend. “ DPtV-Pressemitteilung vom 10.07.2026
- „Ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“: DPtV über Veränderungen in der Psychotherapie entsetzt
- Eilverfahren der KBV: 4,5%-Honorarabsenkung vorläufig ausgesetzt
„„Die heutige Entscheidung, die 4,5 Prozent Honorarabsenkung vorläufig auszusetzen, ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Es ist eine Zumutung, dass die Psychotherapeut*innen immer wieder ihr Recht einklagen müssen. Nun kommt es darauf an, die Klage auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich zu führen“, freuen sich Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig einen Erfolg erzielt. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt (Beschluss 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER). Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen. „Die DPtV hatte die Klage und das Eilverfahren unterstützt und wird die KBV auch im Hauptsacheverfahren unterstützen. Gemeinsam setzen wir uns für rechtssichere und verlässliche Vergütungsregelungen ein“, kündigen Jochim und Maaß an…“ DPtV-Pressemitteilung vom 09.07.2026
- „Massive Einschnitte in der Psychotherapie weiterhin geplant“: DPtV bewertet neue Änderungen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz als kritisch für Versorgung
„„Die Proteste und Hinweise der Psychotherapeut*innen sind in der Regierung nicht ausreichend angekommen, die Versorgung mit ambulanter Psychotherapie wird mit den Änderungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Jahr zu Jahr eingeschränkt werden“, betonen Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Änderungsanträge zum Gesetz sehen nun, entgegen aller vorherigen Erwartungen, auch noch die Streichung gesetzlicher Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vor. In einer Stellungnahme lehnt die DPtV diese entschieden ab. „Diese Änderungen gefährden die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft zusätzlich! Anstatt dem steigenden Bedarf psychisch erkrankter Menschen angemessen zu begegnen, bedeutet dies weniger Therapieplätze und längere Wartezeiten. Die Politik sollte die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellen, um der gängigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Rechnung zu tragen und so teure Krankenhaus-Aufenthalte, hohe Krankengeldausgaben und zahlreiche Frühverrentungen zu verhindern“. Der Koalitionsvertrag hat dies richtigerweise auch so benannt…“ Pressemitteilung vom 07.07.2026 beim DPtV
zur
- Stellungnahme der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) vom 06.07.2026
zu den Änderungsanträgen vom 05.07.2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz)
- Stellungnahme der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) vom 06.07.2026
- Psychotherapeutische Versorgung vor dem Kollaps? DPNW warnt vor Streichung der Angemessenheitsprüfung
„Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk warnt vor einer drastischen Verschlechterung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Hintergrund ist ein Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Kurz vor der Abstimmung wurde mit Änderungsantrag Nr. 15 die Streichung der Angemessenheitsprüfung psychotherapeutischer Honorare eingebracht; als Antragsteller werden im Umfeld des Verfahrens CDU/CSU und SPD genannt.
Damit soll genau jener Schutz beseitigt werden, den das Bundessozialgericht wegen der besonderen Zeitgebundenheit psychotherapeutischer Leistungen ausdrücklich für notwendig hält: eine angemessene Vergütung je Behandlungsstunde. Im Klartext: Die Vergütung einer Psychotherapiestunde würde für Praxen nicht mehr verlässlich planbar. Wer diesen Schutz streicht, gefährdet nicht nur Honorare, sondern Therapieplätze.
„Jetzt passiert leider genau das, was wir seit Langem befürchtet haben: Psychotherapie wird nicht offiziell aus dem Leistungskatalog gestrichen, aber faktisch kaputt gemacht“, erklärt Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks. „Wenn zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen wieder budgetiert und Schutzmechanismen gestrichen werden, wird das die Versorgungslage nicht nur verschlechtern. Es kann sie regional zum Kollabieren bringen.“ (…)
„Viele Kolleginnen und Kollegen werden sich sehr genau überlegen müssen, ob sie unter solchen Bedingungen überhaupt noch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten behandeln können“, warnt Adler. „Wenn der Beruf wirtschaftlich derart unberechenbar gemacht wird, werden Praxen ihre Kassenplätze reduzieren, auf Privatbehandlung ausweichen oder ganz aus der Versorgung aussteigen. Dann wird Psychotherapie für viele Menschen wieder zu dem, was sie vor Jahrzehnten war: eine Hilfe für diejenigen, die sie sich leisten können.“ Besonders scharf kritisiert das DPNW die behauptete Kostenlogik. Psychotherapie verursacht lediglich rund 1,1 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor diesem Hintergrund sei es absurd, ausgerechnet hier Einsparungen zu suchen. (…)
„Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit schwer depressiven, traumatisierten, suizidalen und chronisch kranken Menschen. Diese Arbeit verlangt höchste fachliche Qualifikation, Verantwortung und persönliche Belastbarkeit“, so Adler. „Nach einer rund zehnjährigen Ausbildung haben auch wir ein Recht auf eine angemessene Vergütung und auf eine berufliche Existenzgrundlage. Vom Mitgefühl allein kann niemand leben.“
Die geplanten Änderungen senden nach Auffassung des DPNW ein fatales Signal an junge Kolleginnen und Kollegen. Der Beruf werde unattraktiver, die Versorgung weiter ausgedünnt, während gleichzeitig politisch immer neue Versprechen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit gemacht würden. (…) Das DPNW fordert deshalb, den Antrag auf Streichung der Angemessenheitsprüfung zurückzunehmen und psychotherapeutische Leistungen dauerhaft vor ruinösen Budgetierungsmechanismen zu schützen. Psychotherapie müsse als notwendige medizinische Leistung verlässlich, angemessen und unabhängig von kurzfristigen Sparinteressen finanziert werden…“ Pressemitteilung vom 08.07.2026 bei Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
- Versorgung psychisch Kranker: Koalition will GKV-Spargesetz nach dem Sommer etwas aufweichen
„Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht auch für die psychotherapeutische Versorgung Einsparungen vor. Die möglichen negativen Folgen scheinen den Regierungsfraktionen aus Union und SPD bewusst, denn sie wollen bereits nach der Sommerpause Korrekturen vornehmen. Das zeigt ein Entschließungsantrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Dieser wurde heute im Gesundheitsausschuss vorgelegt und soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Darin heißt es, dass künftig Regelungen geschaffen werden sollten, die Ausnahmefälle für die extrabudgetäre Vergütung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche vorsehen. Ebenso solle das für Behandlungen von schwer psychisch kranken Menschen und von „als dringlich festgelegten Fällen“ gelten…“ Meldung vom 8. Juli 2026 im aerzteblatt.de
- CDU/CSU und SPD entziehen Psychotherapiepraxen die Existenzgrundlage. Und brechen fundamentale Gesellschaftsverträge. Und Ärztevertreter machen sich zum laut schweigenden Mitwisser
„Am 5. Juli ist ein Änderungsantrag bekannt geworden, der psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftliche Grundlage entziehen wird. Wenn CDU/CSU und SPD diesen Antrag am 10. Juli beschließen, bedeutet das nicht weniger als den Beginn der flächendeckenden Abschaffung psychotherapeutischer Praxen. Der gesetzliche Schutz des Mindesthonorars soll gestrichen werden. Damit werden Vergütungen auf ein Niveau gedrückt, das die Existenz psychotherapeutischer Praxen unmöglich macht. Und das, obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht…“ Unterschriftensammlung vom 6. Juli 2026 beim Psychotherapieverbund
- Die Bundesregierung versucht es erneut: Das Bundesgesundheitsministerium bringt kurzfristig Änderungen in das BStabG-Gesetz ein!
„Kurz vor knapp will die Bundesregierung noch Änderungen ins BStaB-Gesetz drücken. Deshalb protestieren wir am 11.07. bundesweit mit Mahnwachen – in vielen Städten gleichzeitig…“ Aufruf beim Aktionsbündnis
, darin auch „Jetzt helfen und Bundestagsmitglieder oder Bundesrat kontaktieren. Anrufen oder E-Mail schreiben. Bitte bleibt am Telefon und in E-Mails freundlich und sachlich…“ - Keine Streichung der angemessenen Honorierung von Psychotherapie aus dem Sozialgesetzbuch – Petition bei innn.it

- Bundestag streicht gesetzlichen Schutz der Psychotherapie: Versorgung und Weiterbildung vor dem Kollaps – Psychotherapeuten kündigen rechtliche Schritte an
- „Ohne Finanzierung keine Therapie?“ – Die Proteste der Psychotherapeut:innen
„Nach Kürzungen beim Honorar für die gesetzlich ambulante Psychotherapie kam es zu landesweiten Protesten initiiert von Psychotherapeut:innen. Auch die Berufsverbände riefen zu den Demos auf. Wir denken, dass es eine tiefgreifende Kritik am Gesundheitssystem und einen Zusammenschluss aller Gesundheitsarbeiter:innen gegen die Kürzungen braucht…“ Beitrag von Brot und Rosen vom 08.07.2026 bei Klasse Gegen Klasse
- Aktionsbündnis Psychotherapie ruft Protestwoche gegen BStabG aus: Praxisschließungen am 10. Juni und Protesttag am 13. Juni mit Demonstrationen in Frankfurt a. M. u.a.
- Psychotherapeut:innen auf der Straße: „Wir sind laut und unbequem für die Psychotherapie“
„Im Bundestag fand heute die Anhörung der Bundestagspetition (Nr. 196912) statt, die in der Geschichte der Bundestagspetitionen als schnellste das notwendige Quorum erreicht hatte. (…) Parallel zur Anhörung gingen Psychotherapeut:innen aus ganz Deutschland auf die Straße und verliehen ihrem Ärger über die kurzsichtige Sparpolitik des Bundes mit Trillerpfeifen, roten Karten und Protestreden lautstark Ausdruck. (…)
Die heutige Demonstration war jedoch erst der Anfang einer Reihe von Protesten: Am Mittwoch, 10. Juni, begleiten das ABPsy und ver.di gemeinsam die Gesundheitsministerkonferenz in Hannover mit einer Großdemonstration. Darüber hinaus sind für diese Protestwoche weitere dezentrale und digitale Protestaktionen geplant – u.a. bundesweite Demonstrationen in Frankfurt a. M. und weiteren Städten am 13.06.“ Pressemitteilung vom 08.06.2026

- Weitere Protestaktion im Rahmen der Protestwoche: Bundesweite Praxisschließung von Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen am 10. Juni 2026
„Ärzte und Psychotherapeuten setzen ein gemeinsames Signal gegen die aktuellen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. Im Rahmen der Protestwoche empfiehlt das Aktionsbündnis Psychotherapie e.V. – angeregt durch den Aufruf des MEDI-Verbunds – niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bundesweit, am Mittwoch, den 10. Juni 2026, ihre Praxen zu schließen. Der Termin ist bewusst gewählt: Die Aktion findet unmittelbar vor der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag sowie parallel zur Gesundheitsministerkonferenz statt…“ Pressemitteilung vom 05.06.2026

- Aktionsbündnis Psychotherapie ruft bundesweite Protestwoche aus
„Am 12. Juni findet im Bundestag die erste Lesung zum umstrittenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) statt. Der psychotherapeutischen Versorgung droht der Kahlschlag…“ Pressemitteilung vom 04.06.2026

- Siehe auch: Auf zum Klinik-Aufstand! Proteste bei der Gesundheitsministerkonferenz am 10. Juni in Hannover und am 11. Juni in Berlin – mit einem Block gegen die Militarisierung des Gesundheitswesens
- Psychotherapeut:innen auf der Straße: „Wir sind laut und unbequem für die Psychotherapie“
- Psychotherapeutentag wehrt sich gegen Honorarkürzungen in der Psychotherapie
„Der 48. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) wurde heute ganz vor dem Hintergrund der erwarteten Auswirkungen des Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die psychotherapeutische Versorgung eröffnet. „Uns ist bewusst, dass die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden muss. Aber wer an unserer extrem effizienten ambulanten Versorgung tiefe Einschnitte vornimmt, verschlechtert und verteuert das Gesundheitssystem. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), vor den Delegierten des DPT in Lübeck-Travemünde. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sei gerade im Hinblick auf die vorgesehene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen „keine historische Reform“, wie Bundeskanzler Friedrich März bei der Pressekonferenz zu dem Kabinettsentwurf erklärt hatte, sondern ein „historischer Irrtum“, so Benecke. „Deckelung von Vergütung heißt Deckelung von Versorgung, insofern ist das Gesetz ein Wartezeitenverlängerungsgesetz.“ Psychotherapeutische Leistungen werden bislang extrabudgetär vergütet…“ Bericht vom 8. Mai 2026 im Ärzteblatt online
- Siehe bei BPtK die 9-Punkte-Erklärung
der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen und Fachgesellschaften hin, die die gemeinsame Basis für den Kampf gegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschnitte in der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen bilden soll.
- Siehe bei BPtK die 9-Punkte-Erklärung
- Notwendig sind Strukturverbesserungen: vdää* kritisiert Debatte um Vergütung der ambulanten Psychotherapie
„Durch die Absenkung der Honorare für ambulant tätige Psychotherapeut*innen hat der erweiterte Bewertungsausschuss eine scharfe Auseinandersetzung um die Vergütung von Psychotherapeut*innen ausgelöst. Statt in die Debatte über die Honorierung einzusteigen, fordert der Verein demokratischer Ärzt*innen eine Debatte über notwendige Strukturen für eine bessere psychotherapeutische Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. (…)
Dass andere Facharztgruppen in der KV das Mehrfache verdienen, wird allerdings nie einer „Angemessenheitsprüfung“ unterzogen – schon gar nicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Diese stellt all diese Zusammenhänge in der Debatte nicht deutlich dar, sondern sie spricht zusammen mit der Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) von Budgetabsenkung, Rasenmähermethode, die zu Lasten psychisch Kranker Menschen gingen, und sie drohen, das Terminangebot zu reduzieren.
Für den Verein demokratischer Ärzt*innen zeigt dieser Vorgang erneut die systemische Untauglichkeit eines Honorarsystems, das zum einen auf Fall- und Einzelleistungsvergütung fußt und zum anderen das Resultat von geschickter Lobbyarbeit von in der KV konkurrierenden Facharztgruppen ist und dessen Grund im Kleinunternehmer-Status der niedergelassen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zu suchen ist.
Damit hängt auch zusammen, dass entscheidendere Hindernisse einer bedarfsgerechten Psychotherapie nachhaltig ignoriert werden und die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Sicherstellungsauftrag hier nicht erfüllen: Wegen der aufwendigen Suche und Wartelisten erreichen Patient*innen mit schweren Störungen (schwere depressive Episoden, generalisierte Angststörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen) ambulante Psychotherapie weniger als diejenigen mit milden und mittelschweren Störungen (Angst, Depression, Anpassungsstörungen). Die Steuerung der Patient*innenströme ist also nicht bedarfsgerecht…“ Dr. Nadja Rakowitz, Pressesprecherin des vdää am 31.03.2026
- Therapeuten auf Barrikaden: Protest vor Gesundheitsministerium gegen Honorarkürzung in ambulanter Psychotherapie, Bündnis plant bundesweit Aktionen
„Die Zeichen der Zeit stehen auf Kürzung, auch in der ambulanten Psychotherapie. 4,5 Prozent weniger Honorar trotz Inflation – ein harter Einschnitt in der Vergütung der Therapeuten, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen Mitte März verordnet hat. Der Beschluss gilt ab dem 1. April. Wertschätzung sieht anders aus, meint das Aktionsbündnis Psychotherapie, das am Donnerstag zur Kundgebung vor dem Bundesgesundheitsministerium in der Berliner Glinkastraße aufgerufen hat. Mit Erfolg, der Platz vor der Behörde ist knackevoll mit Protestierenden. Ihr Unmut richtet sich nicht nur gegen Ministerin Nina Warken (CDU); sie könnte bis Mitte Mai die Kürzung noch stoppen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stehen im Fokus. Die Polizei hält während des Protests die Straße für den Verkehr frei, die etwa tausend Demonstranten verschwinden fast hinter großen Polizeitransportern in eine Nebenstraße. Doch sie sind lautstark zu vernehmen: »Es reicht«, rufen die Psychotherapeuten. Die meisten, die vor Ort sind, praktizieren selbst oder sind noch in der Ausbildung. Sie fordern, dass die beschlossenen Kürzungen zurückgenommen werden. Die 4,5 Prozent, die Kassentherapeuten weniger bekommen sollen, seien eine »Degradierung für eine Behandlungsform, die nachgewiesenermaßen wirkt«, so Umut Özdemir. Der Psychologe und Influencer spricht als einer der ersten auf der Bühne und wehrt sich dagegen, »Spielball der Politik« zu werden. Demonstrierende und Redner sind sich einig: »Was heute eingespart wird, zahlen wir morgen um ein Vielfaches.« Wer an Psychotherapie kürzt, verschiebe einfach die Kosten hin zu Arbeitsausfällen und Frührente. Und, erschreckenderweise: Im Jahr 2024 beendeten über 10.000 Menschen in Deutschland ihr Leben durch Suizid. Das zeigt: Therapien sind nötiger denn je. Fabian Steiner, Psychologiestudent, erklärt gegenüber jW, wie das Bündnis sich vor wenigen Wochen spontan, wütend über den Beschluss der Kürzungen, zusammengeschlossen hat. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), die Psychotherapeutenkammer Berlin, der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) und »Psychologists for Future« sind Teil des Aktionsbündnisses. Die Demonstration vor dem Bundesgesundheitsministerium ist nicht ihre einzige Aktion, die Kundgebungen finden bundesweit statt. In Kassel, Marburg, Stuttgart, Saarbrücken und Frankfurt am Main sind in den nächsten Tagen und Wochen Proteste geplant. Und am 15. April ruft das Berliner Bündnis zum Protest vor dem Bundestag auf…“ Bericht von Dominik Wetzel in der jungen Welt vom 28. März 2026
- „Honorarkürzung völlig willkürlich!“ Psychotherapeut*innen fordern BMG auf, Beschluss zu beanstanden
„… „Die Honorarkürzungen sind unbegründet, rechtlich nicht haltbar und beschädigen nachhaltig psychotherapeutische Praxen und notwendige Versorgung. Wir haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden – denn das Ministerium hat hier die Rechtsaufsicht“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Gemeinsam mit dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) haben sie eine juristische Stellungnahme an das BMG und Bundesministerin Warken geschickt. „Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat seinen Gestaltungsspielraum in den Verhandlungen zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen überreizt“, ergänzt bvvp-Vorsitzender Mathias Heinicke. (…) Am 11. März 2026 kürzte der Erweiterte Bewertungsausschuss mitten im laufenden Betriebsjahr zum 1. April 2026 die psychotherapeutische Vergütung pauschal um 4,5 Prozent. Die genaue Sichtung der Gründe dieses Beschlusses zeige deutlich, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger – die Gesetzlichen Krankenkassen und die Unparteiischen – nicht einmal eine begründete Herleitung dieser fatalen Entscheidung anbieten können. „Dieser Beschluss ist offensichtlich völlig willkürlich herbeigeführt worden – zu Lasten der Psychotherapeut*innen und vor allem der psychotherapeutischen Versorgung. Dieser Beschluss kann vom BMG nicht genehmigt werden”, macht Heinicke klar. Die Psychotherapeutenschaft habe in den letzten Jahren viel hinnehmen und wiederholt und letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht klagen müssen, um den Bewertungsausschuss zu rechtskonformen Beschlüssen zur Vergütung zu zwingen. „Das ist nicht länger hinnehmbar und eine Zumutung für das Gesundheitssystem und für alle diejenigen, die täglich Menschen mit psychischen Erkrankungen mit hohem Einsatz und Qualifikation versorgen“, mahnen Maaß und Jochim an.“ Pressemitteilung von bvvp und DPtV vom 18. März 2026
zu ihren Aufforderungsschreiben zur Beanstandung des Beschlusses des erweiterten Bewertungsausschuss vom 11.03.2026

Grundinfos:
- Rettet ambulante Psychotherapie – stoppt die Budgetierung!
Petition bei change.org
- Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?
Petition bei change.org
mit umfangreicher Berichterstattung - und eine Bundestagspetition
: Gebührenordnung für Heilberufe. Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung vom 22.03.2026. Siehe dazu beim Aktionsbündnis Druckvorlagen für Unterschriftenliste der Bundestagspetition
– und weitere Aktionsmaterialien - Jetzt wird es laut! #jetztwirdeslaut
„Der bvvp wehrt sich gemeinsam mit der gesamten Profession gegen die skandalöse Honorarabsenkung um 4,5 Prozent, die auf Druck der Krankenkassen beschlossen wurde. Die psychotherapeutische Versorgung für eine minimale Ersparnis zu gefährden, ist unverantwortlich gegenüber unseren Patient*innen und eine Missachtung des gesamten Berufsstands: Wir wehren uns!...“ Aktionsseite von bvvp
- Save the date: 15.4. Demonstration in Berlin – #WirHelfenIhrKürzt
Aufruf bei DPtV
- https://www.dptv.de

- Aktionsbündnis Psychotherapie: Homepage
und auf bluesky 