Betriebsrat vom Aquazoo Sea Life in Oberhausen kämpft um Mitbestimmung

[DGB-Kampagne] Stop Union BustingImmer wieder taucht das britische Unternehmen Merlin Entertainments Group im Zusammenhang mit Union Busting-Methoden (Was ist das?) und schlechten Arbeitsbedingungen auf (auch bei uns). Zu der Unternehmensgruppe gehört auch der Aquazoo Sea Life in Oberhausen.  Zusammenlegen von Betrieben um dem Betriebsrat zu zerschlagen? Das Unternehmen versuchte den Betriebsrat von Sea Life Oberhausen zu zerschlagen und die Gründung eines neuen Betriebsrats bei Legoland Oberhausen zu verhindern, in dem es behauptete die beiden Unternehmen wären ein gemeinsamer Betrieb und dürften daher nur einen gemeinsamen Betriebsrat gründen. Der Betriebsrat berichtet immer wieder, dass der britische Konzern ihnen Steine in den Weg legt und sie die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte immer wieder neu erkämpfen müssen. Laut Thomas Schicktanz (IG Bau) lehnt der Konzern Gespräche mit der Gewerkschaft seit Jahren grundsätzlich ab. Nun versucht der Konzern ein Mitglied des Betriebsrats außerordentlich zu kündigen. Da der Betriebsrat der Kündigung jedoch nicht zustimmte, landete der Vorgang zwecks Zustimmungsersetzungverfahren vor dem Arbeitsgericht. Als Grund für die Kündigung musste ein privater Facebook-Post herhalten, in dem das Betriebsratsmitglied den Umgang des Unternehmens mit seinen Angestellten kritisierte. Hier ließ sich der Betroffene auf einen mehr als faulen Vergleich mit seinem Arbeitgeber ein. So wurde die Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt. Gleichzeitig darf er sich nicht mehr öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Sea Life äußern, weder in Sozialen Netzwerken, noch in der Presse. Damit wird die Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt unterbunden und engagierte Kollegen werden mundtot gemacht.“ Beitrag in Frontberichte 06/2019 von Kevin Hoffmann vom 7. Juni 2019 bei Arbeitsunrecht externer Link, siehe weitere Infos:

  • Arbeitsgericht Oberhausen verweigert die Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds von Sea Life New
    Nachdem der Gütetermin im Januar dieses Jahres ohne Ergebnis geblieben war, fand am 9. Mai vor der 2. Kammer des Arbeitsgericht Oberhausen das Zustimmungsersetzungsverfahren statt. Mit einem Beschluss des Arbeitsgerichts wollte die Geschäftsführung von Sea Life die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durchsetzen, zu der der Betriebsrat zuvor seine Zustimmung verweigert hatte. (…) Da der ursprüngliche Kündigungsgrund der „Selbstbeurlaubung“ vom Tisch war und die Abmahnungen formal unberücksichtigt bleiben mussten, blieb als Hauptvorwurf und möglicher Kündigungsgrund der angeblich öffentliche Post, der an eine geschlossene Facebook-Gruppe mit ca. 120 Mitgliedern ging. Nach eigener Einschätzung hatte das Gericht nur bruchstückhafte Kenntnisse über Facebook. Das veranlasste es aber nicht dazu, sich vor der Entscheidung kundig zu machen oder eine Person mit Sachkenntnis hinzuzuziehen. Indem die Richter*innen stattdessen von dem ausgingen, was sie glaubten, was richtig ist, ging ihre Unkenntnis faktisch zu Lasten des Betriebsratsmitglieds: Obwohl sie Einwände von Seiten des Betriebsrats gar nicht sachgerecht bewerten konnten, kamen sie zu dem Schluss, dass der Post eine gezielt erfolgte öffentliche Äußerung war. (..:)Jedoch war das Gericht nicht bereit, deswegen die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung zu ersetzen, da es darin keinen ausreichenden Kündigungsgrund sah. Nachdem der Kollege das Angebot einer Abfindung erneut abgelehnt hatte und auch über einen höheren Betrag nicht verhandelt wollte, endete die Verhandlung mit einem Vergleich: Die Begründung für das Kündigungsbegehren wird umgewandelt in eine Abmahnung, die von dem Betriebsratsmitglied akzeptiert wird. Mit der Abmahnung soll die öffentliche Äußerung gerügt und auch klargestellt werden, dass mit dem gerügten Verhalten alle Äußerungen via „soziale“ Medien, Presse und Rundfunk in die nicht-betriebliche Öffentlichkeit gemeint sind. Nicht nur, dass dem Kollegen so ein Maulkorb auferlegt und ihm verboten wurde, sich kritisch über fragwürdige Vorgänge bei Sea Life zu äußern. Nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sind solche Vorkommnisse, die auch die Öffentlichkeit angehen, in Zukunft weiterhin zu befürchten…“ Bericht von Petra Stanius, AKUWILL, vom Juni 2019  – wir danken!
  • Redeverbot für Oberhausener Sealife-Betriebsrat
    Mitarbeiter darf sich nicht mehr öffentlich über das Unternehmen äußern. Facebook-Post sorgte für Ärger. Linke Liste kritisiert „Maulkorb“. Die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes von Sealife ist seit Donnerstag vom Tisch. Die Parteien einigten sich vor dem Oberhausener Arbeitsgericht darauf, dass der Mitarbeiter stattdessen eine Abmahnung bekommt. Einen faden Beigeschmack hat der Vergleich allerdings: Dem Mitarbeiter wird für die Zukunft ein Maulkorb auferlegt…“ Artikel von Denise Ludwig vom 09.05.2019 bei NRZ online externer Link (im Abo)
  • Betriebsräte vom Aquazoo Sea Life kämpfen um Mitbestimmung
    Die Betriebsräte von Sea Life haben mehrere Preise gewonnen. Vom Arbeitgeber erfahren sie keine Unterstützung, einem Mitglied droht die Kündigung.
    Gleich in zwei Kategorien wurden die Betriebsräte des Oberhausener Aquazoos Sea Life mit dem Deutschen Betriebsrätepreis ausgezeichnet. Die Sonderauszeichnung „Fair statt prekär“ erhielten die Arbeitnehmervertreter, weil sie sich gegen ihre drohende Auflösung wehrten. Von ihrem Arbeitgeber, insbesondere vom englischen Mutterkonzern Merlin Entertainment, erfährt der Betriebsrat aber immer noch kaum Unterstützung…“ Artikel von Anika Hegmans vom 22.03.2019 in der NRZ online externer Link (im Abo)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=150197
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