Wenn Sprache als Voraussetzung für Bleiberecht der migrationsfeindlichen Politik zum Hemmnis wird: Dobrindt sabotiert Integrationskurse

Dossier

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„… Der freiwillige Besuch von Sprach- und Integrationskursen ist derzeit offenbar erschwert. Wie die Zeitung „Welt“ berichtet, werfen die Grünen im Bundestag Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Migranten den Zugang zu Integrationskursen zu verwehren. Hintergrund sind ausstehende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über erforderliche Zulassungsanträge. Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes, dass derzeit eine Prüfung von Zulassungsanträgen stattfinde…“ Aus der Meldung vom 04.02.2026 im Migazin externer Link („Grüne: Dobrindt sabotiert Integrationskurse“) – siehe mehr Informationen:

  • Bamf gibt Ausweitung der Erstorientierungskurse statt der Integrationskurse bekannt – Beschwichtigung gegen Kritik und neue Petition der GEW? New
    • Jetzt Petition unterschreiben: Zulassungsstopp für Integrationskurse zurücknehmen!
      Die GEW reagiert mit einer Petition auf die Entscheidung des BAMF, kostenlose Integrationskurse für rund 130.000 Menschen zu blockieren. Davon direkt oder indirekt betroffen sind zudem rund 20.000 Arbeitsplätze. (…) „Die Folgen dieser politischen Entscheidung sind dramatisch – nicht nur für die potenziellen Teilnehmenden der Kurse. Auch für die über 20.000 Lehrkräfte, die als Kursleiter*innen einen so wichtigen und unverzichtbaren Job machen, ist nun unklar, ob oder in welcher Form sie ihren Arbeitsplatz behalten können. All dies könnte zum Sterben vieler Kursträger, beispielsweise Volkshochschulen, führen,“ sagte Ralf Becker, GEW-Weiterbildungsexperte. Die GEW setzt sich für die Lehrkräfte in den Integrationskursen und die betroffenen Teilnehmenden ein. Deswegen hat die GEW eine Petition gestartet, die sich direkt an die Verantwortlichen richtet: die Bundesregierung und das dem BMI unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). „Wir fordern, dass der Zulassungsstopp umgehend zurückgenommen wird!“, so Becker…“ GEW-Meldung vom 18.02.2026 externer Link zur Petition:

      • Zulassungsstopp für Integrationskurse zurücknehmen!
        Die Unterzeichner*innen fordern die Bundesregierung auf, den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügten Zulassungsstopp für Sprach- und Integrationskurse zurückzunehmen. Dieser betrifft Asylbewerber*innen, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, EU-Bürger*innen und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben. Die Verfügung des BAMF stoppt die Zulassung zu Integrationskursen für bundesweit rund 130.000 Menschen auf unbestimmte Zeit. Rund die Hälfte der Integrationskurse wird dadurch in Zukunft nicht mehr stattfinden, viele Träger befürchten Insolvenz oder Personalabbau. Davon betroffen sind direkt oder indirekt auch fast 20.000 Lehrkräfte, die jetzt nicht wissen wie oder ob es mit ihren Arbeitsplätzen weitergeht.
        Die Unterzeichner*innen verurteilen diese Entscheidung scharf. Setzen auch Sie sich dafür ein, dass diese Entscheidung zurückgenommen wird!Petition bei Campact externer Link an die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bundesministerium des Inneren
    • Beschwichtigung? Innenministerium: Orientierung statt Integration
      Seit Bekanntgabe der Kürzungen bei Integrationskursen steckt das Innenministerium scharfe Kritik ein. Nun hat das Bamf eine Ausweitung der Erstorientierungskurse bekanntgegeben. Zufall? So oder so: die Kritik verstummt nicht – im Gegenteil. (…)
      Ob es ein Zufall ist, dass vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) diese Woche eine Pressemitteilung versandt wurde, in denen für November eine Ausweitung des Angebots an sogenannten Erstorientierungskursen angekündigt wird, darf angezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist es, dass man hiermit denjenigen den Wind aus den Segeln nehmen will, die ihrem Ärger über die Einsparungen Luft gemacht haben.
      In einem Erstorientierungskurs, der modular aufgebaut ist und insgesamt 300 Unterrichtsstunden umfasst, werden grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache vermittelt. Außerdem gibt es Informationen, die helfen sollen, sich in Deutschland zurechtzufinden. Die Ausweitung des Angebots werde möglich durch zusätzliche EU-Fördermittel, erklärte Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer. In der Mitteilung wird er mit den Worten zitiert: „Diese Kurse sind speziell für die Menschen konzipiert, deren Bleibeperspektive offen ist und für die ein vollwertiger Integrationskurs daher der falsche Ansatz wäre.““ Beitrag von Anne-Béatrice Clasmann vom 19.02.2026 im Migazin externer Link
  • Auf Remigrationskurs: Radikale Einsparungen bei Integrationskursen stoßen auf immer breiteren Protest, Volkshochschulen befürchten Demontage der Bildungsstrukturen 
    • Bündnis „Bildung statt Abschiebung“ kritisiert Einschnitte bei Integrationskursen: Bundesinnenminister Dobrindt will Integration erschweren:
      Das Bündnis „Bildung statt Abschiebung“ reagiert mit Entsetzen auf den Ausschluss zahlreicher zugewanderter Menschen von kostenlosen Integrationskursen. Jüngst ist bekannt geworden, dass das Bundesinnenministerium im aktuellen Haushaltsjahr massive Einschnitte beim Angebot von Integrationskursen vornimmt. So soll insbesondere Asylbewerber:innen, Geduldeten und aus der Ukraine Geflüchteten keine Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an Integrationskursen mehr zustehen. (…)
      „Der Abbau von Integrationsmöglichkeiten grenzt gezielt Geflüchtete und Asylbewerber:innen aus. Den Zugang zu Spracherwerb und gesellschaftlicher Teilhabe zu erschweren ist fatal. Die Einschnitte sind migrationspolitisch und ökonomisch widersinnig, moralisch sind sie verwerflich“, kritisiert Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats. Die immer wieder vorgetragene Forderung, zugewanderte Menschen sollten sich Integrieren, werde konterkariert. So verringerten sich die Chancen der von den Maßnahmen Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem seien zahlreiche Arbeitsplätze bei den Integrationskursträgern gefährdet.
      „Die Einschnitte bei den Integrationsmaßnahmen reihen sich in einen ganzen Katalog der Abschreckung ein“, sagte Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen. „Wir sehen eine verschärfte Abschiebepraxis. Es häufen sich Fälle, in denen geltende Bleiberechtsregelungen ignoriert oder unterlaufen werden. Diese Maßnahmen wirken ressentimentgeladen und sollen das Leben der Einwandernden erschweren. Das Bündnis Bildung statt Abschiebung steht für das Gegenteil. Wir fordern deshalb die sofortige Rücknahme der Einschnitte bei den Integrationskursen. Wir setzen uns, wie viele andere Menschen auch, für eine umfassende Willkommenskultur ein!““ PM vom hessischen Bündnis „Bildung statt Abschiebung“ vom 13.2.26 bei der GEW Hessen externer Link
    • ver.di kritisiert Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen: Liebig: Wer Integration will, darf sie nicht verhindern
      ver.di-Pressemitteilung vom 13.2.2026 externer Link
    • Aufschrei: Volkshochschule befürchtet Demontage aller Integrationskurse – auch Pflichtkurse in Gefahr
      Der Aufschrei wegen der angekündigten Kürzungen bei Integrationskursen hält an. Die Volkshochschulen werfen dem Innenministerium vor, die etablierten Strukturen zu demontieren. Für die SPD im Bundestag ist die Sache noch nicht entschieden. Berlin prüft eine Insellösung. Denn die Kürzungen treffen nicht nur Kursteilnehmer. (…)
      Volkshochschulen: Auch Pflichtkurse in Gefahr
      ach Schätzung der Volkshochschulen, die der größte Träger der Kurse sind, kommen mehr als die Hälfte der Teilnehmer der Integrationskurse freiwillig und nicht, weil sie etwa vom Jobcenter dazu verpflichtet wurden. Ohne diese Teilnehmenden wackeln nach der Prognose des Verbands die Kurse insgesamt, weil die vom Bundesamt vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht werden könne. „Dadurch haben künftig auch viele zur Teilnahme Verpflichtete keine Chance mehr auf einen Platz im Kurs“, heißt es in der Erklärung externer Link. (…) Die „kurzsichtige Sparaktion“ werde sich langfristig auswirken, warnt der Verband. Die Volkshochschulen könnten Lehrkräften keine Perspektive mehr bieten und würden finanziell geschädigt. Kommunen wiederum bezahlten den Lebensunterhalt für Menschen, „die mit ausreichenden Deutschkenntnissen längst unabhängig von Sozialleistungen wären“. Der Volkshochschul-Verband schätzt, dass mit den aktuellen Kürzungen 130.000 Menschen vom Integrationskurs ausgeschlossen werden. Kritik kam auch vom Berlin-brandenburgischen Landesbezirk von ver.di externer Link. Betroffen seien nicht nur Asylbewerber und Geflüchtete, sondern allein in Berlin gerieten rund 800 Deutsch-Dozenten, Kursträger und Deutschlehrkräfte in existenzielle Nöte, warnte die Gewerkschaft…“ Beitrag von Corinna Buschow vom 12.02.2026 im Migazin externer Link
    • Kürzungen bei Integrationskursen: Softe Remigrationspolitik
      „… Was das Innenministerium unter Alexander Dobrindt betreibt, ist der Anfang von dem, was bei der AfD »Remigration« heißt. Teil des extrem rechten Konzeptes ist es, Migrant*innen das Leben in Deutschland so unangenehm wie möglich zu machen. So sollen sie zur Ausreise bewegt werden. Dobrindt zeigt mit dem Kahlschlag bei den Integrationskursen einmal mehr, dass die Christdemokrat*innen mit ihrer »Migrationswende« inhaltlich nicht weit von der AfD entfernt sind. Dem Koalitionspartner SPD sollte das zu denken geben.“ Kommentar von Sebastian Weiermann vom 12.02.2026 in ND online externer Link
    • Zulassungsstopp von Integrationskursen: Presse-Statement von Dr. Joachim Rock
      „„Das ist eine katastrophale integrationspolitische Fehlentscheidung, die sofort zurückgenommen werden muss. Integrationskurse sind weit mehr als Deutschunterricht. Sie sind die Grundlage dafür, dass zugewanderte Menschen Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeit erhalten. Wer ihnen diese Kurse verweigert, verbaut ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und drängt sie in den Niedriglohnsektor, unabhängig von ihren mitgebrachten Qualifikationen. Für die Kursträger ist die Entscheidung existenzbedrohend: Die Teilnehmendenzahl sinkt von heute auf morgen um fast fünfzig Prozent. Kurse können nicht starten, angemietete Räume stehen leer, Personal muss entlassen werden und selbst Zugewanderte mit einem Rechtsanspruch auf einen Kurs können diesen vielerorts aktuell nicht beginnen. Die Folgen dieser Politik werden ein Vielfaches dessen kosten, was jetzt vermeintlich eingespart wird.“…“ Pressemitteilung vom 11. Februar 2026 beim Paritätischen externer Link
    • Auf Remigrationskurs
      „… Ausgeschlossen sind damit mehr als 40 Prozent der laut Bundesregierung 314.300 potentiellen Kursteilnehmer im laufenden Jahr. Es handele sich um Menschen, die bereits hier leben, hier arbeiten wollen und hier bleiben werden, betont der Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse. »Wenn der Staat über 129.000 integrationswillige Menschen aktiv vom Spracherwerb ausschließt, ist das keine Verwaltungsmaßnahme mehr – das ist der kontrollierte Rückbau staatlicher Integrationsfähigkeit.« Über Jahre aufgebaute Infrastruktur drohte durch Abwanderung von Lehrkräften aus dem Beruf und Standortschließungen irreparabel zerstört zu werden, warnt der Dachverband.
      »Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen«, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, am Mittwoch an. Seine Partei werde als »sehr selbstbewusster Koalitionspartner« das Gespräch suchen. Schließlich werde hier der deutschen Wirtschaft ein Bärendienst erwiesen. Zuvor hatten bereits Linkspartei und Grüne die Kürzungen scharf kritisiert. »Sprache ist kein Luxusgut, sondern das Fundament«, sagte ­Mehtap Çağlar, Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, am Mittwoch, womit sie darauf hinwies, dass Deutschkenntnisse der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und Zugang zum Arbeitsmarkt seien.
      Sprach- und Landeskenntnisse sind auch eine Voraussetzung dafür, dass die häufig im prekären Niedriglohnsektor tätigen Migranten sich mit Arbeitskollegen austauschen und gemeinsam für ihre Rechte einstehen können. Eben das zu verhindern, erscheint als ein für das Kapital nützlicher Nebeneffekt der Kurseinsparungen…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 12.02.2026 externer Link, siehe z.B. auch am Beispiel Hessen, Ähnliches klingt aus allen Ländern:
    • Tausende Menschen betroffen: Kritik an Zulassungsstopp für Integrationskurse
      Seit Wochen vergibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine neuen Zulassungen für Integrationskurse. Was bedeutet das für Menschen in Hessen, die auf diese Kurse angewiesen sind?...“ Beitrag von Andrea Geißler und Henning Middeldorf vom 11.02.26 auf hessenschau.de externer Link
  • Integrationskurse: Viele Wege führen zur Berechtigung.
    Ein Einordnungsversuch bezüglich der Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG [Streichung möglicherweise auch rechtlich nicht haltbar]
    „Bundesregierung / BMI / BAMF verschärfen ihren integrationsfeindlichen Kurs und haben handstreichartig die Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt. Anträge auf freiwillige und nachrangige Zulassung sollen künftig per se abgelehnt werden. (…) Die Entscheidung des BAMF betrifftnur die nachrangigen Zulassungen durch das BAMF gem. § 44 Abs. 4 AufenthG und damit nur folgende Gruppen: Personen, die weder einen Anspruch auf Teilnahme gem. § 44 Abs. 1 AufenthG haben, noch gem. § 44a Abs. 1 AufenthG zur Teilnahme verpflichtet wurden, sich aber freiwillig gem. § 44 Abs. 4 AufenthG zum Integrationskurs anmelden wollen. In der Praxis betrifft dies insbesondere Unionsbürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG), Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Ermessensduldung (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG, z. B. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung). Aber: Auch dieser Personenkreis kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weiterhin auf andere Weise einen Zugang zum Integrationskurs bekommen – denn es gibt viele Wege in den I-Kurs. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 oder Geflüchtete aus der Ukraine mit § 24 AufenthG bzw. der entsprechenden Fiktionsbescheinigung sowie Unionsbürger*innen, die im Leistungsbezug nach SGB II sind, können gem. § 5a IntV durch das Jobcenter zum I-Kurs zugelassen werden, wenn dies im Kooperationsplan vorgesehen ist. (…) Alternativ kann das Jobcenter für die oben genannten Personen auch eine Verpflichtung aussprechen (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Für die Verpflichtung ist kein Anspruch auf den I-Kurs gem. § 44 Abs. 1 AufenthG erforderlich.(…) Personen mit Aufenthaltsgestattung und Ermessensduldung sowie (in ganz wenigen Fällen)mit AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG, die im Leistungsbezug nach AsylbLG sind, können gem. § 44a Abs. 1 Nr. 4 AufenthG durch das Sozialamt bzw. die Bezirksregierung zum I-Kurs verpflichtet werden (§ 5b AsylbLG). Auch aus dieser Verpflichtung ergibt sich eine Teilnahmeberechtigung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 IntV), die von der fatalen Entscheidung der Bundesregierung nicht betroffen ist. (…) Für Personen im Leistungsbezug nach SGB II oder AsylbLG besteht also oft eine anderweitige Zugangsmöglichkeit. Auf kommunaler Ebene sollten die Gespräche mit Jobcentern und vor allem Sozialämtern gesucht werden, damit diese die Zulassung bzw. Verpflichtung im konstruktiven Sinne nutzen, um den Weg in den I-Kurs zu ermöglichen. Für Personen, die keine Leistungen beziehen, ist dieser Weg jedoch versperrt. Hier könnte die ABH helfen: Die Ausländerbehörde kann gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG Personen zum I-Kurs verpflichten, wenn sie „in besonderer Weise integrationsbedürftig“ sind. (…) Die Streichung des nachrangigen, freiwilligen Zugangs zum I-Kurs gem. § 44 Abs. 4 AufenthG durch BAMF / BMI ist übrigens nicht nur integrations- und sozialpolitisch eine katastrophale Entscheidung. Sie dürfte so auch rechtlich nicht haltbar sein: Sie verletzt dasDiskriminierungsverbot für Unionsbürger*innen aus Art. 18 AEUV und dem Gleichbehandlungsgebot aus Art. 24 Abs. 1 der Unionsbürger*innen-Richtlinie (RL 2004/38/EG). Demnach müssen Unionsbürger*innen genau so behandelt werden wie die eigenen Staatsangehörigen. (…) Es widerspricht ab Inkrafttreten der GEAS-Reform im Juni dem Art. 18 der  neuen EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346), wenn Asylsuchende keinen (kostenlosen) Zugang mehr zum I-Kurs haben. Denn demnach hat Deutschland dafür zu „sorgen“ bzw. es zu „erleichtern“, dass Asylsuchende einen Zugang zu Sprachkursen bekommen. Kosten dürfen nur verlangt werden, wenn die Person ausreichende Mittel hat. Die Richtlinie wird somit nicht korrekt umgesetzt werden, Asylsuchende können sich unmittelbar auf EU-Recht berufen. Art. 18 der Richtlinie differenziert hierbei übrigens nicht nach der „Bleibeperspektive“ – entgegen den Plänen des BMI, die es zu einer möglichen Gesetzesänderung ja schon angedeutet hat…“ Rechtsinfo der GGUA Flüchtlingshilfe vom 11. Februar 2026 externer Link
  • „Sparpotenzial“: Ministerium prüft Kürzungen bei Integrationskursen
    Deutsch lernen – nur noch für „Erwünschte“? Die Bundesregierung will Integrationskurse offenbar stärker nach „Bleibeperspektive“ sortieren und verweist auf Sparzwang. Träger schlagen Alarm.
    Die Bundesregierung prüft eine Einschränkung der Integrationskurse für Migranten. Für Menschen mit „positiver Bleibeperspektive“ so Es könne keine Lösung sein, die Kurse auf Dauer unbegrenzt zu finanzieren, sagte die Sprecherin. Die Kurse kosteten pro Teilnehmer mehrere Tausend Euro, zudem seien alle in der Bundesregierung aufgerufen, Einsparpotenziale zu finden. „Und das tun wir natürlich auch bei den Integrationskursen.“lle es die Kurse weiter geben, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. (…)
    Die Migrations- und Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), kritisierte diese Praxis. „Wer nach Deutschland kommt, soll zügig an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen können, viele Menschen aus der Ukraine und der EU wollen genau das“, sagte die SPD-Politikerin
    …“ Meldung vom 08.02.2026 im Migazin externer Link
  • Integrationskurse für Migranten voraussichtlich noch für Monate auf Eis
    Die Bundesregierung will offenbar künftig nur noch Zugewanderten Integrationskurse gewähren, die eine „Bleibeperspektive“ haben – also auch vielen Ukrainern nicht mehr. Die Pläne könnten auch dazu führen, dass monatelang überhaupt keine Kurse mehr bewilligt werden…“ Recherche von Anette Dowideit, Pamela Kaethner und Dilara Schwidder vom 06. Februar 2026 bei Correctiv.org externer Link
  • Integrationskurse auf der Kippe – Volkshochschulen schlagen Alarm und beklagen Antragsstopp beim Bund
    „… Der Bund beschneidet die Integrationskurse für Zugewanderte radikal – und ohne Rücksicht auf schwere Verwerfungen bei den Trägern. Die Volkshochschulen schlagen deswegen Alarm. Für diejenigen, die Deutsch lernen wollten oder sogar müssten, habe die Entscheidung gravierende Auswirkungen – und damit für die ganze Gesellschaft, warnen die Fachleute. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) spricht von einer „dramatischen Situation in den Integrationskursen“. Nach Darstellung des Verbandes bearbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seit Ende November keine Anträge teilnahmewilliger Personen mehr auf Zulassung zu einem Integrationskurs. Diese Genehmigung ist notwendig, um einen Integrationskurs zu besuchen, sofern man nicht vom Jobcenter dazu verpflichtet wurde. (…)
    „Wir waren tatsächlich geschockt zu erfahren, dass bis auf Weiteres ohne Begründung keine Berechtigungen mehr ausgestellt werden“, sagte Stefanie Köhler, Leiterin der VHS Unteres Remstal in Baden-Württemberg. Der Einschnitt betreffe indirekt auch diejenigen, die bereits eine Berechtigung oder sogar eine Verpflichtung zum Deutschkurs hätten. „Wenn keine neuen Berechtigungen ausgestellt werden, fallen ganze Kurse aus. Auch für diejenigen, die einen Kurs wahrnehmen müssten. Die stehen unter Druck, die Jobcenter setzen ihnen Fristen – und dann gibt es den Kurs nicht mehr.“ (…)
    Köhler fürchtet Folgen für den Arbeitsmarkt: „Wenn sie kein Deutsch lernen können, bleiben sie in prekären Jobs hängen, in Putztrupps oder auf dem Bauhof. Wir verschenken das Potenzial – dabei bräuchten wir dringend Fachkräfte.“ Ihr Fachbereichsleiter Ralf Sonntag nennt den Umgang des Bundesamts mit den Trägern „äußerst unfair“. Private Bildungsträger stünden „vor dem Existenz-Aus“. Die pädagogischen Fachleute warnen zudem vor negativen Effekten für die Gesellschaft. „Es ist eine Milchmädchenrechnung, wenn man glaubt, auf diese Weise Kosten für die Integration einsparen zu können“, konstatiert Alexandra Dedeurwaerder-Haas, die stellvertretende pädagogische Leiterin der VHS Rhein-Sieg. „Dass Integration ohne Sprache nicht klappt, haben wir schon bei den Gastarbeitern in den 50er und 60er Jahren gesehen.“
    Artikel von Pitt von Bebenburg vom 3. Februar 2026 in der Frankfurter Rundschau online externer Link

Siehe zum Thema auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=233905
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