Unmenschliche Praxis: Abschiebung von asylsuchenden Kindern aus Schulen muss sofort gestoppt werden

Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen - und werden kriminalisiertMit Empörung und Entsetzen reagiert Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, auf die jüngsten Berichte über die versuchte Abschiebung einer zehnjährigen Schülerin direkt aus dem Unterricht in Naumburg: „Diese Praxis ist nicht nur unmenschlich, sondern auch ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte der Kinder und die Werte unserer Gesellschaft. Kinder, die in unseren Schulen lernen, sind Teil unserer Gemeinschaft. Sie verdienen Schutz, Bildung und eine sichere Umgebung, in der sie sich entwickeln können. Die Vorstellung, dass sie ausgerechnet an dem Ort, der ihnen Stabilität und Hoffnung bietet, herausgerissen werden, ist schlichtweg inakzeptabel.“ (…) Lehrkräfte, die sich tagtäglich für das Wohl ihrer Schüler einsetzen, werden durch solche Maßnahmen in ihrer Arbeit untergraben und in einen unhaltbaren Loyalitätskonflikt gestürzt, so Gerth weiter. Die Landesvorsitzende fordert die sofortige Beendigung dieser grausamen Praxis…“ Pressemitteilung der GEW Sachsen-Anhalt vom 23.05.2025 externer Link – siehe Hintergründe und einen Leitfaden:

  • Mitte Mai 2025 sollte eine achtköpfige syrische Familie abgeschoben werden. Dazu rückten die Polizei und die Ausländerbehörde auch in zwei Naumburger Schulen an. Ein zehnjähriges Mädchen wurde aus dem Sportunterricht seiner Grundschule geholt. Dabei habe sie sich unter Tränen an ihre Lehrerin geklammert – siehe Informationen darüber im Dossier: Härtere Regeln für Geflüchtete nach jedem migrantischen kriminellen Einzelfall im Wettbewerb von Innenministerium und Opposition
  • Leitfaden bei drohender Abschiebung eines Kindes oder Jugendlichen
    Die Verunsicherung bei Schulleitungen, Lehrkräften und Erzieher*innen über ihren Handlungs-spielraum bei der drohenden Abschiebung eines Kindes aus dem Unterricht oder der Einrichtung heraus ist groß. Grundsätzlich gilt, möglichst frühzeitig und umfassend den Aufenthaltsstatus des geflüchteten Kindes in den Blick zu nehmen. Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, kann die Polizei jederzeit unangemeldet in der Schule oder Kindertagesstätte erscheinen. Was kann in einer solchen Situation getan werden, um die Abschiebung zu verhindern bzw. nicht zu unterstützen?…“ Leitfaden von 2018 externer Link von Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und GEW Sachsen-Anhalt – darin heißt es: „Schulleitungen müssen bei der Vorbereitung der Abschiebung nicht kooperieren

Wir erinnern an das Dossier: Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen – und werden kriminalisiert

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=228280
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