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[Remonstrationsrecht] Die Beamtenschaft zwischen Courage und Pflicht – Konfliktlagen für Beamt:innen bei Weisungen einer autoritär-populistischen Hausspitze
„In den nächsten Wochen stehen in diversen Bundesländern Kommunalwahlen an, im September in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen. Welche Reaktionsmöglichkeiten oder gar -pflichten bestehen für die Beamtenschaft, falls Funktionäre einer autoritär-populistischen Partei in höchste Verwaltungspositionen gelangen und in der Folgezeit im Dienst juristisch bedenkliche Anordnungen erteilen sollten? Wie die Beamtengesetze zeigen, können Beamt:innen in solchen Konstellationen in rechtliche und emotionale Unsicherheits- und Konfliktsituationen geraten, die nicht unterschätzt werden sollten…“ Artikel von Andreas Nitschke vom 24. Mai 2024 im Verfassungsblog
und mehr daraus/dazu:
- Remonstrationspflicht: Nach dem Vizechef der GdP ruft auch Berliner GEW-Landesvorsitzende zum Widerstand gegen Anweisungen von AfD-Amtschefs auf
- »Wir werden nicht helfen, demokratische Prinzipien abzubauen«
„Der GEW-Landesvorsitzende Gökhan Akgün ruft im Interview zum Widerstand gegen Anweisungen von AfD-Amtschefs auf.
[Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hat deren Mitglieder in Sachsen-Anhalt aufgerufen, rechtswidrigen Anordnungen eines möglichen AfD-Innenministers nicht Folge zu leisten. Auch in Berlin kämpft die AfD um die vorderen Plätze. Was bedeutet das für Lehrkräfte?]
An einer Landesregierung wird die AfD in Berlin höchstwahrscheinlich nicht beteiligt sein, aber es kann durchaus passieren, dass die AfD nach der Wahl Bezirksstadträte stellt. Die Posten werden nach Proporz vergeben. Dann besteht auch die Gefahr, dass AfD-Politiker in Verantwortung für Schulen und Jugend kommen. Ich kann dazu nur sagen: Faschistische und rassistische Politik darf im öffentlichen Dienst niemals zur Normalität werden. Wer glaubt, man könne Beschäftigte dazu zwingen, eine Politik der Ausgrenzung, Diskriminierung und Einschüchterung umzusetzen, der wird auf unseren Widerstand treffen. Mein Appell an unsere Mitglieder ist: Seid wachsam, seid solidarisch! Widersprecht! Organisiert euch! Wenn versucht wird, antifaschistisches Engagement zu bekämpfen oder demokratische Bildungsarbeit zurückzudrängen, dann darf niemand schweigen. Das betrifft ganz besonders unsere Personalräte. Die sind das Schutzschild für unsere Beschäftigten. Das müssen diejenigen sein, die Vorgänge dokumentieren, die Beteiligungsrechte nutzen und juristisch dagegen vorgehen, wenn Grenzen überschritten werden. Wir arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir verteidigen die Würde jedes Menschen und werden nicht dabei helfen, demokratische Prinzipien abzubauen.
[Was heißt das konkret?]
Widerstand kann heißen, öffentlich zu widersprechen, Personalräte einzuschalten, gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu organisieren, Personalversammlungen einzuberufen und politische Öffentlichkeit herzustellen. Aber auch zu remonstrieren, also rechtswidrigen Anweisungen zu widersprechen und sich ihnen mit den Mitteln des Rechtsstaats entgegenzustellen. Wenn wir sagen »Kein Fußbreit dem Rassismus«, dann gilt das auch für unsere Verwaltungen, Schulen und Jugendeinrichtungen. Unsere Geschichte zeigt, was passiert, wenn Menschen einfach nur ihre Arbeit machen. Demokratie braucht Menschen, die widersprechen….“ Interview von Marten Brehmer vom 19.08.2026 in ND online
. Gökhan Akgün ist seit November 2024 Vorsitzender des Berliner Landesverbands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Lehrer, Pädagogen und Wissenschaftler vertritt. Zuvor war der studierte Pädagoge Mitglied des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen in Berlin. Siehe zum Hintergrund: - Remonstrationspflicht: Steckt genug Antifa in der Polizei?
„Die Debatte über den Umgang von Polizisten mit einer AfD-Regierung zeigt, welche Bereitschaft bei Beamten vorhanden ist, die Demokratie zu verteidigen (…)
Deswegen ist es umso bemerkenswerter, dass der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber, mit seinem Text »Richtig Nein sagen«
die Titelseite des Mitgliedermagazins der Gewerkschaft schmückt. Hüber befasst sich in seinem Text mit den Rechten und Pflichten von Polizeibeamt*innen und damit, wann es aus seiner Sicht Zeit ist, der Remonstrationspflicht nachzukommen. Als Hintergrund dient dem Bundespolizisten eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. »Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil«, heißt es etwa in Hübers Text. Die Remonstrationspflicht solle dafür sorgen, dass sich eine »Rolle der Polizei wie 1933–1945 niemals mehr wiederholen kann.« Wer seinen Diensteid ernst nehme, könne die AfD weder wählen, unterstützen, noch bei ihr mitmachen. Der GDP-Vizechef positioniert sich klar und scheut sich auch nicht, die AfD in eine Linie mit der NSDAP zu stellen.
Nun gilt die GdP als sozialdemokratische Polizeigewerkschaft, im Gegensatz zur deutlich weiter rechts positionierten »Deutschen Polizeigewerkschaft«. In Statements äußern sich GdP-Funktionäre immer wieder grundsätzlich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Queerfeindlichkeit. Eine so deutliche und mit Handlungsempfehlungen verbundene Äußerung wie Sven Hübers Text ist aber mehr als unüblich. Daran kann man erkennen, dass die Gefahr, die von der AfD für die Demokratie ausgeht, mittlerweile auch in Teilen der viel beschworenen Mitte der Gesellschaft wirklich ernst genommen wird. Ein positives Signal, gerade auch, weil Beamt*innen aus dem Sicherheitsapparat in der Vergangenheit eher nach rechts neigten. Unentschlossenen Polizist*innen konnte Hüber möglicherweise Denkanstöße geben.
Die Debatte, die der Text ausgelöst hat, deutet allerdings auch darauf hin, dass nur wenige Polizist*innen die offensive Positionierung gegen die AfD teilen. Nachdem die »Bild« und rechte Medien über den Beitrag berichteten und dabei immer wieder betonten, dass Hüber in der DDR ausgebildet wurde, sahen sich Kreisgruppen und Landesverbände der GdP aus ganz Deutschland dazu gezwungen, sich zu dem Text zu äußern…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 19.08.2026 in ND online
- »Wir werden nicht helfen, demokratische Prinzipien abzubauen«
- Die Beamtenschaft zwischen Courage und Pflicht – Konfliktlagen für Beamt:innen bei Weisungen einer autoritär-populistischen Hausspitze
Weiter aus dem Artikel von Andreas Nitschke vom 24. Mai 2024 im Verfassungsblog
: (…) Beamt:innen trifft die sogenannte Folgepflicht gemäß § 62 Abs. 1 S. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG)/§ 35 Abs. 1 S. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Sie sind danach verpflichtet, die von ihren jeweiligen Vorgesetzten erlassenen dienstlichen Anordnungen auszuführen sowie deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig von der politischen Couleur der Vorgesetzten oder generell des Leitungspersonals einer Behörde. Für den Fall also, dass eine autoritär-populistische Partei nach den Wahlen die Hausspitzen von beispielsweise Ministerien oder Rathäusern mit ihren Parteimitgliedern besetzen kann, müssten demnach alle Beamt:innen grundsätzlich sämtliche Weisungen dieser neuen Führung befolgen. (…) Obwohl die Beamtenschaft insofern weisungsgebunden ist, tragen Beamt:innen gemäß § 63 Abs. 1 BBG/§ 36 Abs. 1 BeamtStG für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen selbst die volle persönliche Verantwortung. Das gilt auch für den Fall, dass zuvor eine entsprechende Weisung ergangen ist. Man soll sich also als Beamt:in gewissermaßen nicht einfach auf „blinden Befehlsgehorsam“ berufen können. Im Falle rechtswidriger Weisungen durch Vorgesetzte sehen die Beamtengesetze daher die sogenannte Remonstration vor, also das Recht – und nach ganz herrschender Meinung zugleich auch die Dienstpflicht – der Beamt:innen, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen auf dem Dienstweg in Form einer Gegenvorstellung geltend zu machen (…). Das bedeutet, dass entsprechende Bedenken zunächst gegenüber der beziehungsweise dem Vorgesetzten vorgetragen werden müssen. Sollte die Weisung aufrechterhalten werden, muss man sich an die nächsthöhere Vorgesetztenstelle wenden (…) Ein großer Unsicherheitsfaktor dürfte in der Praxis obendrauf kommen: Aufgrund der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist in Grenzfällen gerade nicht eindeutig, ob beziehungsweise wann genau eine Weisung wirklich strafbar, ordnungswidrig oder die Menschenwürde verletzend ist. (…) Sich als Beamt:in vor diesem Hintergrund aber pauschal darauf zu berufen, kein Jurist und/oder Straf- bzw. Menschenwürdespezialist zu sein und insofern gewissermaßen den Kopf in den Sand zu stecken, dürfte aber kein Ausweg sein und ist bereits im Lichte von § 63 Abs. 1 BBG/§ 36 Abs. 1 BeamtStG nicht ratsam. Angesichts der nunmehr bereits seit längerer Zeit medial intensiv geführten Diskussion über den Umgang mit autoritär-populistischen Parteien sowie die von ihnen ausgehenden potenziellen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung wird jedenfalls ein sensibilisiertes Mitdenken seitens der dem demokratischen Rechtsstaat verpflichteten Beamtenschaft ebenso erwartet werden müssen wie eine dem hier angedeuteten Szenario gerecht werdende Prüfung unter gebotener Anspannung der jeweiligen individuellen Fähigkeiten. Bei evidenten und gravierenden Rechtsverletzungen ist die Beamtenschaft daher gefordert. (…) In der bis heute von den Verwaltungsgerichten immer wieder zitierten Radikalenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 heißt es, dass der freiheitliche demokratische Rechtsstaat gerade in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen darauf angewiesen sei, dass die Beamtenschaft Partei für ihn ergreift. Staat und Bürger:innen müssten „sich darauf verlassen können, daß der Beamte in seiner Amtsführung Verantwortung für diesen Staat, für ‚seinen‘ Staat zu tragen bereit ist (…).“ Die Zukunft wird zeigen, ob und auf welche Weise sich das Instrument der Remonstration in dem hier nur in groben Umrissen aufgezeigten Szenario bewähren muss.“
Das Remonstrationsrecht bzw. die Remonstrationspflicht ergibt sich aus § 36 BeamtStG (Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern). Dort heißt es unter anderem: „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen.“Siehe einen Aufruf dazu z.B. im Dossier: Gendern mit Sonderzeichen an Schulen in Sachsen-Anhalt verboten – weitere Länder (wollen) folgen