Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 1. August 2026: Fehlstart auf Kosten der Kinder

Förderung braucht Fachkräfte - Recht auf Ganztagsbetreuung | GEW - Die BildungsgewerkschaftDer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag, inklusive Unterrichtszeit – gilt ab 1. August dieses Jahres. Der Beschluss stammt bereits aus dem Jahr 2021 stammt und soll die Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Doch trotz jahrelangem Vorlauf ist man vielerorts ungenügend vorbereitet. So fehlen an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung. (…) Statt nach jahrelangem Vorlauf für hohe pädagogische Qualität und Verlässlichkeit zu sorgen, würde nun auf Kosten der Kinder und Beschäftigten improvisiert und vielerorts Stückwerk geboten. Die Länder seien dafür zuständig, Ausführungsbestimmungen mit klaren Standards bei Qualität, Finanzierung und Organisation des Ganztagsanspruchs zu erlassen…“ ver.di-Meldung vom 30.7.2026 externer Link, siehe auch die GEW sowie Grundinfos:

  • GEW: „Ganztag ohne halbe Sachen: Rechtsanspruch braucht Qualitätsgarantie“
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den am 1. August beginnenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder als wichtigen bildungs-, sozial- und gleichstellungspolitischen Schritt. Gleichzeitig mahnt die Bildungsgewerkschaft Bund, Länder und Kommunen, den Anspruch mit verbindlicher Qualität, qualifizierten Fachkräften und einer dauerhaft gesicherten Finanzierung zu unterlegen.
    „Das ist ein Meilenstein für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, betont Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein. Dafür braucht es qualifizierte Lehr- und Fachkräfte, gute Arbeitsbedingungen, geeignete Räume und klare Verantwortung. Ganztag gibt es nur ohne halbe Sachen.“
    Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird schrittweise ausgeweitet. Die GEW sieht darin eine große Chance, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken, Familien zu unterstützen und soziale Ungleichheit abzubauen. Ob dieses Versprechen eingelöst wird, darf jedoch nicht vom Wohnort, vom Einkommen der Eltern oder von den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune abhängen.  „Für uns ist entscheidend, dass bei den Kommunen und Einrichtungen eine dauerhaft gesicherte Finanzierung ankommt. Investitionen in Gebäude und Ausstattung allein reichen nicht“, führt Siebernik aus. Es brauche verlässliche Mittel für Personal, Leitung, Kooperation, Fortbildung und pädagogische Arbeit. Regionen mit hoher Kinderarmut und besonderem Unterstützungsbedarf müssten gezielt zusätzliche Ressourcen erhalten.
    „Der Anspruch startet unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Während einige Länder und Kommunen auf langjährig gewachsene Strukturen zurückgreifen können, fehlen andernorts Plätze, Fachkräfte und geeignete Räume“, erklärt Siebernik. „Diese Unterschiede dürfen nicht zu einem Lotteriespiel nach Postleitzahlen führen. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und überall verlässliche Bedingungen schaffen. Sie müssen investieren anstatt zu improvisieren!“
    …“ Pressemitteilung vom 30.07.2026 externer Link
  • Ganztag ohne halbe Sachen
    Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt ab dem Schuljahr 2026/27. Die GEW hat bereits 15 Eckpunkte vorgelegt, die Qualitätsstandards für einen guten und zukunftsfesten Ganztag formulieren….“ Artikel vom 07.07.2026 in der Juli- und Augustausgabe der „E&W“ externer Link

Grundinfos

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=236929
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