Protest gegen die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines Personalratsmitglied an der FU Berlin

Dossier

[DGB-Kampagne] Stop Union Bustingam 20.05.2020 informierte ver.di in einer Pressemitteilung darüber, dass die Dienststellenleitung der Freien Universität (FU) seit August 2019 versucht, gegen einen ver.di-Kollegen, Mitglied im Gesamtpersonalrat (GPR), eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung zu vollziehen. Die Leitung benutzt hier das schärfste Schwert, dass ihr zur Verfügung steht, um einem Kollegen, der sich in verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen für die Interessen der Beschäftigten engagiert, die Existenzgrundlage zu rauben. Bis heute wurde die Kündigung nicht zurückgenommen. Der Gesamtpersonalrat (GPR) der FU lehnte die Kündigung ab und verurteilte sie in einer Veröffentlichung scharf. Ebenso die ver.di Betriebsgruppe der FU. Sie beschloss einstimmig eine Resolution. Völlig inakzeptabel ist, dass der örtliche Personalrat Dahlem (PRD) der Kündigung zugestimmt und sich damit faktisch zum Gehilfen der Arbeitgeberseite gemacht hat. Damit fügen Präsidium und Personalrat Dahlem einem verdienten Gewerkschafter, der sich bereits als Jugendauszubildendenvertreter an der FU für die Belange seiner Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat, nicht nur wirtschaftlichen Schaden zu. Es soll eine Drohkulisse gegenüber allen Beschäftigen aufgebaut werden, die sich bei den 2020 anstehenden Personalratswahlen in ehrenamtlichen Gremien für die Rechte der Mitarbeiter*innen einsetzen wollen…“ Meldung vom 31. Mai 2020 von und bei Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht externer Link samt Vordruck für Protestmail an den Personalrat Dahlem und das Präsidium der Freien Universität öffentliche Gerichtsverhandlung zur Kündigung findet am 12.06.2020 um 10:30 Uhr statt, siehe den Aufruf dazu und weitere Entwicklung:

  • FU verliert gegen Personalrat: Das Oberverwaltungsgericht wies eine Klage der Unileitung zur Durchsetzung einer kranheitsbedingten Kündigung ab New
    Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage der Universitätsleitung der FU gegen den Gesamtpersonalrat abgewiesen. Die Unileitung hatte gegen den Personalrat geklagt, weil der die Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung eines Mitglieds verweigert hat. Im Juni 2020 war die Unileitung bereits vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Jetzt lehnte auch die nächste Instanz die Klage ab. Für die Verdi-Betriebsgruppe der FU war es eine ungewöhnliche Klage. „Das gewerkschafts- und personalrechtliche Handeln der FU Berlin hat System“, kritisiert sie in einer Pressemitteilung den Gang durch die juristischen Instanzen. Zwei Verdi-AktivistInnen monierten in einem Gespräch mit der taz, dass FU-Kanzlerin Andrea Bör seit Längerem eine harte Gangart gegen die Gewerkschaft fahre. Das Zerwürfnis habe zugenommen, nachdem eine offene Verdi-Liste bei den letzten Personalratswahlen im Herbst vergangenen Jahres erfolgreich war. (…) Doch die Fronten zwischen Personalrat und Unileitung könnten sich noch verhärten. Wie der Verdi-Betriebsgruppe vor wenigen Tagen bekannt wurde, soll im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes dem zur FU gehörenden Botanischen Garten seine Dienststelleneigenschaft aberkannt werden. Dann würde der örtliche Personalrat aufgelöst. Die GewerkschafterInnen sehen darin eine Retourkutsche für einen erfolgreichen jahrelangen Arbeitskampf der Beschäftigten des Botanischen Gartens, der über Berlin hinaus Aufmerksamkeit gefunden hatte…“ Artikel von Peter Nowak vom 16.2.2021 in der taz online externer Link – siehe auch unser Dossier: Niedriglohn im botanischen Garten der Freien Universität Berlin
  • Kündigung eines Mitglieds des Gesamtpersonalrats am 16.02.2021 vor dem Oberverwaltungsgericht / Behinderung der Personalratsarbeit 
    Im Juni 2020 entschied das Verwaltungsgericht Berlin gegen die Rechtmäßigkeit der versuchten Kündigung eines Personalrats­mitglieds. Damit hätten Kanzlerin und Präsident der FU Berlin die Chance wahrnehmen können, den Kündigungsprozess in Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beenden. Diese Chance wurde nicht genutzt. Am 16.02.2021 wird das Kündigungsverfahren von der Universitätsleitung gegen den Gesamtpersonalrat und gegen das Personalratsmitglied in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg fortgeführt.* Damit werden Beschäftigte, welche sich in Personalräten an der Freien Universität engagieren, weiterhin in unverantwortlicher Weise durch Kanzlerin und Präsidium massiv eingeschüchtert und verunsichert. Das gewerkschafts- und personalratsfeindliche Handeln der FU Berlin hat System: Lest hier, wie die FU Berlin ein neu gewähltes Personalratsgremium mangels räumlicher Ausstattung in der Arbeit behindert: Behinderung der Personalratsarbeit externer Link. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin) findet statt am 16.02.2021 um 9:30 Uhr.“ Meldung des Betriebsgruppenvorstands vom 11. Februar 2021 bei der ver.di-Betriebsgruppe an der FU externer Link, siehe dazu:

    • Systematischer Angriff des FU Präsidiums auf Beschäftigtenvertretungen
      “Liebe Kolleg:innen, liebe Pressevertreter:innen, wir rufen dazu auf über nachfolgende Vorgänge zu berichten und diese in sozialen Medien zu teilen. Solidaritätsbotschaften bitten wir an nachfolgende Adresse zu senden: info@verdi-fu.de Es findet in diesen Tagen – einer für alle Seiten belastenden Pandemie – ein systematischer Angriff auf die neu gewählten Personalratsgremien der Freien Universität Berlin durch das Präsidium und die Kanzlerin Dr. Andrea Bör statt. Am Dienstag, den 16.02. muss sich der Gesamtpersonalrat gegen eine krankheitsbedingte Kündigung gegenüber eines seiner Personalratsmitglieder vor dem Oberverwaltungsgericht wehren: (…) Gleichzeitig wird ein neu gewähltes Personalratsgremium mangels räumlicher Ausstattung massiv in seiner Arbeit behindert: (…) Inmitten der Pandemie kündigten Kanzlerin bzw. Präsidium der FU Berlin ohne vorherige Rücksprache mit den zuständigen Personalräten mehrere langjährig bewährte Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung: (…) Schon im Wahlkampf zeichnete sich ein Konflikt ab. Trotzdem wurden in alle neu gewählten Gremien die meisten Sitze von den offenen ver.di Listen gewonnen. Was sich abzeichnet ist eine Retourkutsche der Kanzlerin für den erfolgreichen Wahlkampf durch ver.di: (…) Es ist offensichtlich, dass mit aller Gewalt versucht wird, die erschwerten Bedingungen der Pandemie zu nutzen, um demokratisch, gewählte Interessenvertretungen in ihren Rechten zu beschneiden. Wir fordern deshalb: Die Kündigung gegen das Mitglied des Gesamtpersonalrats muss zurückgenommen werden! Die Freie Universität Berlin wird durch Steuergelder finanziert! Die Steuerzahler Berlins haben ein Recht darauf, dass mit ihrem Geld Demokratie gefördert und nicht bekämpft wird! Wir fordern den Senat auf dafür Sorge zu tragen, dass alle Angriffe auf die demokratisch gewählten Gremien eingestellt werden! Wir kündigen hiermit an, jedes weitere gewerkschafts- und personalratsfeindliche Vorgehen des Präsidiums kritisch in die Öffentlichkeit zu tragen und den Senat nicht nur im Wahljahr in die Verantwortung zu nehmen.“ Aufruf vom 12.02.2021 bei Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht (per E-Mail), siehe ähnlich diese am 14. Februar 2021: FU Präsidium stellt neuem PR Gremium unzureichende Räume zur Verfügung.. Die Schikane geht weiter externer Link sowie  „Behinderung der Personalratsarbeit“ und „FU-Präsidium auf zweifelhaftem Kurs“ externer Link – beide am 11. Februar 2021 bei der ver.di-Betriebsgruppe an der FU
  • Gescheiterter Kündigungsversuch gegen Gesamtpersonalratsmitglied: FU-Präsidium geht vor das Oberverwaltungsgericht 
    Das Präsidium der FU Berlin ist in der Verhandlung am 12.06.2020 vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit der außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung eines Mitgliedes des Gesamtpersonalrates gescheitert. Der entsprechende Antrag des Präsidiums wurde vom Verwaltungsgericht Berlin als unbegründet zurückgewiesen.
    Das Gericht stützt sich in seiner Abweisung der Klage auch auf die Rechtsprechung des Bundesarbeits­gerichts (Urt. v. 18.02.1993, Az.: 2 AZR 526/92). Amtlicher Leitsatz Nr. 2 dieses Urteils: „Das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann in aller Regel nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 626 BGB nicht wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten außerordentlich gekündigt werden.“
    Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt für Betriebsrats- und Personalratsmitglieder bundesweit. Das Präsidium der FU Berlin hat in seiner Antragsbegründung angeführt, dass es diese bundesweit gültige Rechtsprechung ablehnt. Das ist somit nicht nur ein Angriff auf ein Personalratsmitglied der FU Berlin, sondern ein indirekter Angriff auf alle Betriebs- und Personalräte bundesweit, denn wenn dieses Urteil des BAG im hier verhandelten Fall gekippt wird, dann würde das in ähnlicher Konstellation auch für andere Betriebs- und Personalräte bundesweit gelten. Das Präsidium und der Präsident der FU Berlin haben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes eingereicht und gehen nunmehr in die nächste Instanz, um diese bundesweite Rechtsprechung zu kippen.“ Meldung vom 5.08.2020 beim Gesamtpersonalrat der FU externer Link, siehe auch:

    • Arbeitskampf in Lernfabrik: Freie Universität Berlin versucht einen Personalrat fristlos zu kündigen und scheiterte vorerst. Verdi-Betriebsgruppe organisiert Solidarität
      Der Ort von Forschung und Lehre ist gleichfalls einer arbeitsrechtlicher Kämpfe. Die Freie Universität Berlin zieht mit einer außerordentlichen Kündigung wegen Krankseins gegen einen Personalrat vor das Oberverwaltungsgericht. Zuvor, am 12. Juni, hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Kündigung als unbegründet abgewiesen. Das Verfahren könnte Folgen für alle Personal- und Betriebsräte bundesweit haben. (…)Hopmann resümiert gegenüber jW: »Jeder Angriff auf einen Betriebs- oder Personalrat gilt allen, um alle einzuschüchtern, die sich für die Rechte der Arbeiter einsetzen.« Es komme darauf an, »den ›Spieß umzudrehen‹, sich gewerkschaftlich zu organisieren und die eigenen Interessen gemeinsam zu verteidigen«. Das sei vielversprechender, als sich nur auf die Abwehr einzelner Angriffe zu beschränken. In diesem Sinne regt sich Widerstand. Die Verdi-Betriebsgruppe hat zum Schutz des angegriffenen Personalrats einen Solidaritätskreis gebildet. Zur ersten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kamen 25 Unterstützer. Claudius Naumann, Sprecher der Betriebsgruppe, sagte gegenüber jW: »Wir hoffen, dass sich aufgrund der Tragweite des Urteils bundesweit Personal- und Betriebsräte mit dem Kollegen solidarisieren.«Artikel von Moritz Schmöller in der jungen Welt vom 11.08.2020 externer Link
  • Klage gegen den Gesamtpersonalrat vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen
    Der Gesamtpersonalrat teilt mit, dass das Verwaltungsgericht Berlin in der Verhandlung vom 12.06.2020 die Klage seitens des FU-Präsidiums gegen den Gesamtpersonalrat, seine Ablehnung des Kündigungsantrag gegen eines seiner Mitglieder durch gerichtlichen Beschluss ersetzen zu lassen, zurückgewiesen hat. Das Gericht stützt sich in seiner Abweisung der Klage im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung von Betriebs­atsmitgliedern [= Personalratsmitgliedern] in der Regel ausgeschlossen ist (s. Bundesarbeits­gericht, Urt. v. 18.02.1993, Az.: 2 AZR 526/92). Wir danken allen, die sich solidarisch gezeigt haben!Meldung vom 23.06.2020 beim Gesamtpersonalrat der FU externer Link
  • Personalratsmitglied vor dem Berliner Verwaltungsgericht: Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 12.06.2020 und Protestnachricht an die FU 
    “Im August 2019 versuchte das FU Präsidium gegen einen Beschäftigten und Mitglied im Gesamtpersonalrat eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung zu erwirken. Der Antrag auf Kündigung ist ein politischer Angriff des Präsidiums, das auf diese Weise gegen engagierte Beschäftigte vorgeht, die sich gegen die zunehmend prekärer werdenden Arbeitsbedingungen einsetzen. Um eine politische Einflussnahme dieser Art zu verhindern, verlangt die Rechtslage bei der Kündigung eines Personalratsmitglieds die Zustimmung des Personalrats. Da der Gesamtpersonalrat diese Zustimmung verweigerte, versucht die Universitätsleitung nun eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, um die Kündigung aussprechen zu können. Trotz diverser Aufforderungen an das Präsidium, den Antrag zurückzuziehen, kommt es am Freitag, den 12. Juni zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Wir schließen uns deshalb der Aufforderung der ver.di-Betriebsgruppe an, am Freitag ab 10.30 Uhr zum Gericht (Kirchstraße 7, 10557 Berlin) zu kommen und damit Solidarität zu bekunden (selbstverständlich unter Berücksichtigung aller notwendigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen) (…) Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Protestnachricht gegen den Kündigungsversuch zu verschicken, die sich sowohl an das Präsidium der sog. „Freien“ Universität, den Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin und den Personalrat Dahlem (der der Kündigung zugestimmt und dadurch die Universitätsleitung gestützt hatte) richtet. Die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht bietet dazu einen bereits formulierten Text an externer Link. Das Vorgehen des Präsidiums ist nicht nur eine Bedrohung für alle Beschäftigten, die sich an der Universität engagieren oder die das Pech haben, öfter mal krank (gewesen) zu sein, sondern zeigt auch in aller Deutlichkeit die große Bereitschaft, sich mit allen Mitteln kritischer Gegenstimmen zu entledigen. Statt wissenschaftliche und hochschulpolitische Pluralität zu garantieren, setzt das Präsidium den Ausbau seiner eigenen Einflussmöglichkeiten fort und verstärkt damit die Demokratiedefizite der „Freien“ Universität…“ Pressemitteilung vom 11.06.2020 des Asta FU Berlin externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=173250
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