Studentische Aushilfen bei der Fraport AG: Von heute auf morgen ohne Einkommen

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019„… Am 27.03.2020 wurde an die bei Fraport beschäftigten studentischen Aushilfen – nach Aussage meiner damaligen Personalreferentin haben dort rund 1000 Studierende gearbeitet – ein Schreiben verschickt, in dem uns mitgeteilt wurde, dass es ab sofort keinen Einsatz mehr für uns gäbe. „Ihr Arbeitsverhältnis bleibt trotzdem bestehen; es ruht jedoch. Dies bedeutet, dass Sie keine Arbeitsverpflichtung haben und wir im Gegenzug keine Vergütung leisten werden.“ Der Anspruch auf Kranken- und Urlaubsgeld wurde uns in diesem Zuge ebenfalls aberkannt. Mit diesem Schreiben wurde uns de facto von heute auf morgen die finanzielle Lebensgrundlage entzogen. Hätte Fraport uns gekündigt, hätten wir aufgrund der gesetzlichen vierwöchigen Kündigungsfrist immerhin noch einen weiteren Monat Lohn erhalten. (…) Leider hat sich die DGB-Gewerkschaft, in der ich seit mehreren Jahren Mitglied bin, nicht dazu entschieden, uns in dieser Frage umfassender zu unterstützen. Auch der Betriebsrat der Fraport AG fühlte sich für uns studentische Aushilfen nicht zuständig. Ohne eine betriebliche Interessenvertretung für Arbeitnehmer*innen, die auch die Interessen der studentischen Aushilfen berücksichtigt und im Zweifelsfall gegen die Arbeitgeberin durchsetzt, bleiben die Arbeitsbedingungen von Studierenden bei der Fraport AG auch zukünftig prekär. (…) Gemeinsam mit dem unter_bau habe ich im März 2021 gegen die Fraport AG geklagt. Die Gerichtsverhandlung steht noch aus.“ Erfahrungsbericht von Swantje vom 30. April 2021 bei unter_bau externer Link – siehe dazu:

  • Fraport muss Lohnausfall während Corona begleichen: Vergleich vor Gericht erzielt New
    Am 02. Dezember 2021 fand vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ein Gerichtstermin gegen die Fraport AG statt. Im März 2020 stellte die Fraport AG die bei ihr angestellten Studierenden arbeits- und einkommenslos, ohne ordentliche Kündigungen auszusprechen. Im Mai diesen Jahres klagte eine studentische Aushilfe darauf, ihren dadurch ausgefallenen Lohn ersetzt zu bekommen. Nachdem der Gütetermin im Mai scheiterte, kam es nun vor Gericht zu einem Vergleich über 4.500 €. Die Hochschulgewerkschaft unter_bau, die die Auseinandersetzung begleitete, begrüßt das Urteil. Hier wurde ein Unternehmen in die Pflicht genommen, sich an den sozialen und ökonomischen Risiken zu beteiligen, die Angestellte in der Corona-Krise allzu oft alleine tragen müssen.“ Pressemitteilung der Hochschulgewerkschaft unter_bau vom 02.12.2021 (per e-mail)
  • Wenn die Fraport AG das Einkommen streicht: Studentische Aushilfe zieht wegen prekärer Arbeitsverhältnisse am 12.05.2021 vor Arbeitsgericht Frankfurt a.M. 
    Am Mittwoch, den 12.05.2021, findet der Gütetermin im Fall einer studentischen Aushilfe gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, die Fraport AG, vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. statt. Das Arbeitsverhältnis der Kolleg*in Swantje war nach einjähriger Anstellung am 27.03.2020 ohne Bezahlung pausiert worden, obwohl ihr Arbeitsvertrag noch kurz zuvor um 6 Monate verlängert worden war. Auch der Anspruch auf Kranken- sowie Urlaubstage wurde in diesem Zuge aberkannt. Mit Unterstützung der Hochschulgewerkschaft unter_bau, in der die Kolleg*in organisiert ist, klagt sie nun gegen die Fraport AG.(…) Swantje erklärt hierzu: “Wer von uns studentischen Aushilfen nicht über eigene Ersparnisse verfügte oder aus dem Familien- oder Freundeskreis bezuschusst werden konnte, stand von heute auf morgen vor massiven finanziellen Herausforderungen.” Dies sei insbesondere bedenklich, da Fraport sich einen sozial verträglicheren Umgang mit den beschäftigten Studierenden durchaus hätte leisten können – der Reingewinn des Fraport-Konzerns lag 2019 bei über 450 Millionen Euro. Versuche der Kolleg*in, den Konzern mit gewerkschaftlichen Mitteln in seine Verantwortung zu nehmen, gestalteten sich nicht ganz einfach. Unter anderem erklärte der Betriebsrat der Fraport AG, für studentische Aushilfen nicht zuständig zu sein. Hierzu Vera Laub, Pressesprecher*in von unter_bau: “Ohne eine betriebliche Interessensvertretung für Arbeitnehmer*innen, die auch die Interessen der studentischen Aushilfen berücksichtigt und im Zweifelsfall gegen die Arbeitgeberin durchsetzt, bleiben die Arbeitsbedingungen von Studierenden bei der Fraport AG auch zukünftig prekär. Hier ist ein Wandel dringend notwendig, denn Arbeitsverträge sollten keinen Spielraum für Regelungen lassen, die für die Arbeitnehmer*innen große Unsicherheiten bergen”…“ Pressemitteilung der Hochschulgewerkschaft unter_bau vom 11.05.2021 (per e-mail)
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