Schrott mit System: Eine Kampagne gegen die »geplante Obsoleszenz« und für Reparaturpflicht

Dossier

MURKS? NEIN DANKE!Immer mehr Geräte werden wegen kleiner Defekte verschrottet, schließlich wollen die Hersteller Neuware verkaufen. Die Kampagne »Murks? Nein danke!« will über die geplante Obsoleszenz informieren. Wer in diesen Tagen durch das Schaufenster der Berliner IG-Metall-Verwaltungsstelle blickt, könnte denken, dort habe ein Umsonstladen sein Domizil gefunden. Ausrangierte Computer sind aufgestapelt, daneben finden sich zahlreiche Schuhe, deren Sohlen deutlich abgetragen sind, oder eine Waschmaschine mit ausgebauter Trommel. Doch die Gegenstände werden nicht getauscht oder verschenkt, bis zum 2. April will vielmehr der »Murks-Showroom« über Methoden der geplanten Obsoleszenz informieren…“ Artikel von Peter Nowak in der Jungle World vom 27. März 2014 externer Link. Siehe dazu:

  • Das EU-Recht auf Reparatur kommt – jedoch unklare Umsetzung und fehlende Fachkräfte New
    „…Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln für das Recht auf Reparatur externer Link geeinigt. Beschlossen wurde jetzt jedoch nur eine EU-Richtlinie, die in jedem EU-Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die im April 2024 verabschiedete Richtlinie sieht vor, dass bei Produkten, die noch unter die Gewährleistung fallen, die kostenlose Reparatur Vorrang vor dem Austausch hat. Bislang ist es hauptsächlich bei importierten Geräten oft üblich, dass sie im Falle eines Defekts nicht repariert, sondern gegen ein Neugerät getauscht werden. (…) Die Hersteller sollen verpflichtet werden, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Zur Erleichterung für die Verbraucher soll eine europäische Reparaturplattform eingerichtet werden, die es ihnen erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. (…) Wer seine Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke und Smartphones reparieren lassen möchte, hat künftig ein Recht darauf. Dadurch sollen künftig weniger Geräte im Müll landen. Die Liste der Geräte, für welche eine Reparaturpflicht gilt, soll künftig noch erweitert werden. Das bedeutet auch, dass Hersteller in Zukunft ausreichend Ersatzteile bereithalten müssen. Und sie sollen künftig außerdem Informationen bereitstellen, um auch unabhängigen Werkstätten Reparaturen zu erleichtern. Die kommen meist dann in ernsthafte Schwierigkeiten, wenn nicht mechanische, sondern elektronische Bausteine defekt sind. Der Austausch der Ladeelektronik eines Smartphones ist oft ein hoffnungsloses Unterfangen, weil die nicht als einzelnes Ersatzteil verfügbar ist. (…) Verbraucher können sich für eine Reparatur künftig direkt an den Hersteller wenden, auch wenn sie das Gerät bei einem Händler gekauft haben. Bei Herstellern außerhalb der EU gilt der Importeur als Hersteller. Wenn dieser nicht mehr existiert, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden. Diese Regelung könnte primär im Onlinehandel zum Einsatz kommen. (…) Mangels Bedarf gibt es in Deutschland keine Ausbildung, die für das Angebot qualifiziert, die jetzt geforderten Reparaturangebote anzubieten. Die Ausbildung variiert dementsprechend beachtlich. Je nach beruflichem Hintergrund und Erfahrungsstand werden manche Gerätegruppen oder Marken nicht zur Reparatur angenommen…“ Beitrag von Christoph Jehle vom 13. Juni 2024 bei Telepolis externer Link („EU-Recht auf Reparatur: Unklare Umsetzung, fehlende Fachkräfte“)
  • Nur ein kleiner Schritt aus der Wegwerfgesellschaft: EU ebnet Weg für günstige Reparaturen – aber noch ganz vage und weit entfernt von einer Reparaturpflicht
    • Verbraucherschutz: EU ebnet Weg für günstige Reparaturen
      „… Nun ist es im Rahmen der Trilog-Verhandlungen gelungen, die unterschiedlichen Perspektiven zusammenzubringen. Die neue Verordnung könnte den Preis für Reparaturen deutlich senken und Praktiken unterbinden, die Reparaturen erschweren oder gar verbieten. (…) Künftig sollen Bürger*innen von den Herstellern einfordern können, defekte Geräte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu reparieren, statt diese zu ersetzen. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones wieder instand zu setzen. Noch ist die Liste der zu reparierenden Produkte kurz. Sie soll aber langfristig um weitere Güter ergänzt werden. Werden Produkte repariert, müssen Hersteller die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung um ein Jahr verlängern. Auch sollen Nutzer*innen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät auszuleihen. Über dieses Recht sollen die Unternehmen die Bürger*innen aktiv informieren müssen. Auch sollen sie künftig die Kosten für Ersatzteile, die nach Ablauf der Gewährleistung anfallen, öffentlich machen. Entsprechende Ersatzteile und Werkzeuge müssen die Unternehmen dann zu einem „vernünftigen Preis” bereitstellen. Darüber hinaus sieht die neue Verordnung die Einrichtung einer Plattform vor, die über verschiedene Reparaturmöglichkeiten informiert. Bewerben sollen diese Möglichkeiten unter anderem Reparaturgutscheine, entsprechende Kursangebote oder ein niedriger Mehrwertsteuersatz. Noch liegt kein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf vor, der die Details regelt. (…) Damit der Gesetzesentwurf in Kraft treten kann, müssen nun noch das EU-Parlament und der Rat dem Kompromiss zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Anschließend müssen die Einzelstaaten das EU-Recht in nationales Gesetz gießen. Ein solches nationales „Reparaturgesetz” plant das Bundesumweltministerium (BMUV) bereits. (…) Frankreich ist dahingehend bereits einen Schritt weiter. Hier verpflichtet Artikel L111-4 des Verbrauchergesetzes Hersteller seit Anfang 2022 dazu, verbindlich über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu informieren. Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Fertigungszeichnung eines Ersatzteils bereitstellen. Ist ein Ersatzteil nicht mehr auf dem Markt verfügbar, können Nutzer*innen dieses dann mit Hilfe eines 3D-Druckers selbst herstellen. Für die Durchsetzbarkeit des Gesetzes fehlt allerdings noch ein Dekret, an dem derzeit gearbeitet wird. Frankreich hat damit die Potenziale von Open Hardware für eine Kreislaufgesellschaft erkannt. Die Bundesregierung sollte daran ein Beispiel nehmen.“ Gastbeitrag von Maximilian Voigt vom 2. Februar 2024 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Recht auf Reparatur: Mehr Regeln sind nötig
      Es ist ein kleiner Schritt aus der Wegwerfgesellschaft: Nach zähen Verhandlungen über mehr als zehn Jahre soll auf EU-Ebene das sogenannte Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen eingeführt werden. Bald soll etwas verbindlich werden, was selbstverständlich sein sollte: Hersteller von Elektrogeräten und Handys sollen verpflichtet werden, ihre Geräte zu reparieren. Das soll den Verbrauchern und der Umwelt nützen. Das finale Übereinkommen gilt in Brüssel als Formsache. (…) Die Neuregelung zeigt einmal mehr, dass private Unternehmen durch Regeln zu sozialen und ökologischen Standards bewegt werden müssen. Freiwillige Selbstverpflichtungen funktionieren bestenfalls in Ausnahmefällen. Eine einzelne Regulierung mit vielen Ausnahmen kann freilich nur der Einstieg sein. Das Prinzip Cradle to Cradle, von der Wiege bis zur Bahre, ist ein seit Ende der 90er Jahre bekannter Ansatz für eine durchgängige, konsequente Kreislaufwirtschaft. Unternehmen würden damit verpflichtet, ihre Produkte am Ende des Lebenszyklus zurückzunehmen. Der Sozialisierung der Umweltkosten würde damit ein Riegel vorgeschoben. Das Recht auf Reparatur allein ist unzureichend.“ Kommentar von Martin Ling vom 02.02.2024 in ND online externer Link
  • [Kritik am Konsumverhalten und die EU] Reparatur-Donnerstag: Eine nachhaltige Alternative zum Black Friday  Der Einzelhandel lockt am Black Friday mit Rabatten – das EU-Parlament will ihn nun zu mehr Reparaturen bewegen. Warum und wie. (…) Dieser Massenkonsum steht deshalb nicht nur bei Umweltschützern in der Kritik, auch das Europäische Parlament in Straßburg hat sich am Dienstag dazu positioniert. Mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen bekräftigte es seine Position, dass es ein „Recht auf Reparatur“ geben müsse. Es wurden Maßnahmen beschlossen, die einen nachhaltigeren Konsum fördern sollen, indem die Reparatur von Produkten erleichtert, Abfall reduziert und die Reparaturbranche unterstützt wird.
    Deutsche Umwelthilfe und die Forderung nach Reparatur-Donnerstag
    Bei der DUH wird man den Beschluss positiv aufgefasst haben. Er greift zahlreiche Punkte auf, die am Dienstag auch von der Deutschen Umwelthilfe gefordert wurden. „Wo ist der Reparatur-Donnerstag mit Angeboten und kräftigen Rabatten, sein defektes Altgerät reparieren zu lassen?“, hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz gefragt. Sie warnte die Verbraucher, dass sich vermeintliche Schnäppchen häufig als minderwertige Produkte mit kurzer Lebensdauer herausstellten. „Am umweltfreundlichsten und günstigsten ist es, Produkte möglichst lange zu nutzen.“ Aber am Black Friday würden vor allem Elektrogeräte neu gekauft, obwohl die alten noch funktionieren oder leicht repariert werden könnten. Der DUH-Forderungen nach einem Ende des Konsumrausches zum Black Friday folgte das Europäische Parlament nicht. Aber die Reparatur von Produkten stand im Mittelpunkt ihrer Entscheidung. (…) René Repasi, Berichterstatter des Europäischen Parlaments, betonte: „Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig“. Und nun reagiere das Europäische Parlament auf diese Forderung. Jetzt sei eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet worden, wobei ein Schwerpunkt „auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen“ liege. Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist die Verpflichtung des Verkäufers, Produkte während der Garantiezeit zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen, wenn dies gleich teuer oder billiger ist. Ferner wird die Garantiezeit um ein Jahr verlängert, wenn eine Reparatur durchgeführt wurde…“ Beitrag von Bernd Müller vom 22. November 2023 in Telepolis externer Link, siehe auch:

    • Recht auf Reparatur: Aus Alt mach Neu
      Es ist wieder Konsummonat! Viel zu viele Menschen werden zum Neukauf gezwungen, weil Reparaturen schlicht unmöglich sind. Das muss sich ändern! (…) Nun kümmert sich die Europäische Union endlich um das Problem. Das Straßburger Parlament hat sich am Dienstag für ein „Recht auf Reparatur“ ausgesprochen. Das ist schön – aber noch völlig unverbindlich. Die übrigen EU-Gremien müssen sich jetzt auf gemeinsame Vorgaben einigen. Das wollen sie bis zu den Europawahlen im kommenden Frühjahr abschließen. Schaffen sie es nicht, wird das Vorhaben in die kommende Legislaturperiode verschoben – und damit möglicherweise auf Eis gelegt. Schon deshalb sollte die deutsche Regierung diesem Prozess nicht tatenlos zusehen, sondern selbst zügig tätig werden. Das hat sich die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag auch vorgenommen. Dort ist die Rede davon, dass der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sichergestellt werden soll, die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts sollen zu einem „erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ werden. Ein schönes Versprechen: Verbraucher:innen sollen vor dem Kauf erfahren, wie lange sie Ersatzteile für ein Produkt finden und es repariert bekommen. Passiert ist aber nach fast zwei Jahren Ampelregierung nichts…“ Kommentar von Anja Krüger vom 22.11.2023 in der taz online externer Link und zuvor hier:
  • Europaparlament stimmt für das Recht auf Reparatur – doch nur für bestimmte Produktgruppen und noch ist es nicht beschlossen
    • EU schafft Recht auf Reparatur
      Schadhafte Produkte landen in der EU nach wie vor oft im Müll, weil die Reparatur zu teuer oder umständlich ist. Das Europaparlament will das mit einem neuen Recht auf Reparatur ändern. Der Binnenmarktausschuss hat am Mittwoch mit 38 Stimmen bei zwei Gegenstimmen für den entsprechenden Gesetzesvorschlag der Kommission vom März gestimmt. Die Verbraucher erhalten damit den Anspruch, dass defekte Waren nach dem Ende der zweijährigen Gewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden. Die Hersteller müssen dafür die nötigen Ersatzteile bereitstellen. Unabhängige Werkstätten sollen direkt Zugriff auf diese oder Anleitungen zum Nachbau, etwa mithilfe von 3-D-Druckern, bekommen. Damit reagiert das Parlament darauf, dass die Reparatur oft am Mangel von Ersatzteilen scheitert. Um zu verhindern, dass die Hersteller eine Reparatur durch hohe Preise für die Ersatzteile erschweren, sollen die zuständigen nationalen Behörden die Preise überwachen. Die Verbraucher können sich für eine Reparatur direkt an den Hersteller wenden, müssen also nicht zunächst den Händler ansprechen. Das soll den Anreiz für diese erhöhen, Produkte reparaturfreundlich zu designen, weil sie im Zweifel selbst in der Pflicht sind, auch für reparierte Güter darf die Reparatur nicht verweigert werden. Nach der Reparatur haften Hersteller wie Werkstätten ein Jahr lang...“ Artikel von Hendrik Kafsack, Brüssel, vom 25.10.2023 in der FAZ online externer Link
    • Broad support for repair at the EU Parliament – will the Council keep up with the ambition?
      Pressemitteilung vom 25.10.23 beim europäische Bündnis „Right to Repair externer Link („Breite Unterstützung für Reparaturen im EU-Parlament – wird der Rat mit dem Ehrgeiz mithalten können?“)
    • Recht auf Reparatur: Warum wir endlich eine Kreislaufgesellschaft brauchen
      Am Mittwoch hat der EU-Binnenmarktausschuss einen Bericht veröffentlicht, der den im März von der Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf zu einem „Recht auf Reparatur“ deutlich verbessert. Von einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind wir aber nach wie vor meilenweit entfernt. (…) Die Hoffnung, den Müllberg zu verkleinern, ruht derzeit auch auf der EU. Sie verabschiedete in diesem Jahr unter anderem eine neue Batterieverordnung sowie ein Energy Labelling und Ökodesignanforderungen für Smartphones und Tablets. Weitere Fortschritte soll nun das „Recht auf Reparatur“ bringen, den entsprechenden Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission im März dieses Jahres vorgelegt. Am vergangenen Mittwoch hat der der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) mit 38 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen den Parlamentsentwurf für ein „Recht auf Reparatur“ unterstützt externer Link – wenn auch mit einer Reihe von Änderungen. Diese verbessern den Vorschlag der Kommission signifikant.
      Demnach sollen unter anderem nicht mehr nur qualifizierte Reparateure, sondern alle Bürger:innen einen umfassenden Zugang zu Geräte-Informationen und Ersatzteilen erhalten. Sie sollen sich künftig für eine Reparatur auch direkt an den Hersteller statt zunächst an den Händler wenden können. Nach der Reparatur haften Hersteller wie Werkstätten ein Jahr lang. Außerdem fordert der Bericht, Ersatzteile günstiger verfügbar zu machen, etwa indem Alternativen zu den Originalersatzteilen mit Hilfe von 3D-Druckern erstellt werden. Darüber hinaus will der Ausschuss rechtliche und gestalterische Praktiken unterbinden, die eine Reparatur von Elektrogeräten erschweren.
      Allerdings sollen sich die neuen Regelungen auf bestimmte Produktgruppen beschränken, wie Waschmaschinen, Trockner, Staubsauger, Spülmaschinen, Kühlgeräte und elektronische Displays (siehe S. 30 des IMCO-Berichts). Das europäische Bündnis „Right to Repair“ kritisiert, „dass der breitere Zugang nur für neun Produktkategorien gewährt wird, die derzeit unter die Ökodesign-Anforderungen fallen, sowie für Fahrräder. Diese Auswahl lässt leider die problematischsten und nicht zu reparierenden Produkte außen vor.“ Außerdem könnten Hersteller künftig allzu leicht die Reparaturpflicht umgehen: Solange es günstiger ist, ein Gerät zu ersetzen statt es zu reparieren, kann der Hersteller laut Ausschuss-Bericht nicht zu einer Reparatur verpflichtet werden.
      So vielversprechend der Bericht trotz dieser Einwände auch ist, noch ist er nicht beschlossen. Hinzu kommt, dass er in allererster Linie nur versucht, jene Freiheiten der „Verbraucher:innen“ zurückzugewinnen, die einst selbstverständlich waren, wie etwa der einfache Austausch eines Akkus. Nach wie vor fehlt eine grundsätzliche Debatte darüber, wie ein alternatives Verständnis von Technologie und ihres nachhaltigen Nutzens für die Gesellschaft aussehen könnte. Sie ist aber eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine solche Wende gelingt. (…) Über das der EU geplante „Recht auf Reparatur“ hinaus bräuchten wir ein grundlegendes Umdenken. Statt unsere Elektrogeräte als fertige, für einen „Endverbraucher“ geschaffene Objekte zu verstehen, sollten wir sie vielmehr als Teil eines lebendigen Kreislaufs begreifen. Dieser Kreislauf sollte so gestaltet sein, dass Produkte repariert sowie an unterschiedliche Zwecke und Bedingungen angepasst werden können. Warum kann beispielsweise ein Küchenmixer nicht auch als Knetmaschine oder als Ventilator dienen? Ein optimiertes Motormodul würde all diese unterschiedlichen Funktionen ermöglichen. Das aber setzt modulare und partizipative Designs voraus, an denen technisch versierte Menschen mitarbeiten können, etwa um passende Erweiterungen zu entwickeln – ähnlich wie es schon im Software-Bereich üblich ist. Reparaturen könnten so leichter erfolgen und günstiger werden, da alle dafür erforderlichen Informationen bereitstehen, Ersatzteile vor Ort gefertigt und viele Menschen daran mitarbeiten könnten, die Geräte zu erhalten…“ Gastbeitrag von Maximilian Voigt vom 27.10.2023 in Netzpolitik externer Link
  • [WISO-Dokumentation] Reparatur statt Tonne: Lebensverlängerung für Tablet, Toaster & Co. 
    Kaputte Elektrogeräte landen oft im Müll, weil sich eine Reparatur nicht lohnt. Die Elektroschrottberge wachsen. Dabei würde Reparieren Ressourcen sparen und das Klima schonen. Warum also nicht öfter schrauben? Handy, Computer, Kaffeemaschine – wenn Elektrogeräte kaputt sind, landen sie meist im Müll. Die Reparatur lohnt nicht. Dabei könnten so Müll vermieden und Rohstoffe gerettet werden.
    Reparieren nicht erwünscht?
    Drei von vier Deutschen tauschen ihr Gerät aus, weil eine Reparatur zu teuer ist. Die Nutzungszeit von Elektrogeräten sinkt stetig, der Elektroschrottberg wächst. Und Millionen von Geräten mit wertvollen Rohstoffen lagern ungenutzt in Schubladen und Kellern. Für deren Ersatz müssen viele teure Rohstoffe und billige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Gründe für das Gerätedesaster sind vielfältig: schlechtes Produktdesign, kaum verfügbare und dabei oft teure Ersatzteile, verklebte statt verschraubte Komponenten, gezielte Blockade oder komplizierte Software.
    Repair und Refurbished
    Viele Menschen trauen sich nicht ran an die Reparatur. Dabei funktioniert es oft leichter als gedacht. Die Politik wacht langsam auf, drängt die Hersteller zu besserem Produktdesign sowie zu mehr Reparaturmöglichkeiten und entdeckt nebenbei auch, dass im Reparaturbereich eine Fülle neuer Arbeitsplätze entstehen kann. Der Markt mit generalüberholten „Refurbished-Geräten“ beginnt zu boomen. Die „WISO-Dokumentation“ fragt nach: Sind wir langsam auf dem Weg zu einer Reparaturgesellschaft – oder machen wir uns etwas vor?Text und Video des Betrags von Kersten Schüßler und Lars Seefeldt in der Sendung WISO vom 2.10.2023 externer Link beim ZDF (43 min, Video verfügbar bis 30.09.2025) – empfehlenswert!
  • Elektrogeräte und ihre soziale Sollbruchstelle: Elektronische Geräte verschleißen heutzutage schneller. Das ist nicht bloß eine Frage der Technik
    Schon wieder ist der Akku alle, das Display kaputt oder das gesamte E-Gerät komplett im Eimer. Wir alle kennen es, und zumindest in der gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung halten technische Geräte einfach nicht mehr so lange wie früher. Doch produzieren Hersteller bewusst Schwachstellen in elektronischen Geräten, um deren Haltbarkeit zu vermindern und somit Nutzer*innen zum Neukauf zu animieren? Gibt es die sogenannte Sollbruchstelle, die dem Lebenszyklus von Kühlschrank, Staubsauger und Co ein jähes Ende bereitet? In der Fachsprache nennt man das Phänomen »geplante Obsoleszenz«, einen bewusst herbeigeführten oder in Kauf genommenen Fehler im Design eines Gegenstands, der zu einer kürzeren Lebensdauer führt. Dazu forscht Melanie Jaeger-Erben, Professorin für Technik- und Umweltsoziologie an der BTU Cottbus-Senftenberg. Dass ins Design »Sollbruchstellen« eingebaut werden können, ist laut Jaeger-Erben extrem selten. Fehler lassen sich kaum planen. Aber natürlich würde die Lebensdauer von Produkten bei der Entwicklung von den Herstellern geplant werden. Es wird überlegt, wie lange das Gerät halten muss und Menschen dies nutzen werden. Noch bevor das Produkt im Angebot ist, wird kalkuliert, wie lange es auf dem Markt gehalten wird und Ersatzteile angeboten werden müssen. Aber eine arglistige Manipulation, Fehler ins Design einzubauen, um Geräte zu einem gewissen Zeitpunkt kaputtgehen zu lassen, konnten auch Studien bislang nicht nachweisen. Dennoch kann Jaeger-Erben bestätigen, dass elektronische Geräte heutzutage eine kürzere Lebensdauer haben. Grund dafür sind drei Faktoren: Zum einen gibt es da die materielle Obsoleszenz. Das heißt, dass Geräte billig produziert werden. So werden an bestimmten Stellen Materialien eingebaut, die sehr schnell verschleißen: zum Beispiel kostengünstigeres Plastik anstatt Metall. (…) Die symbolische Obsoleszenz beschreibt die soziale Komponente (…) Die ökonomische Obsoleszenz als dritte Komponente liegt vor, wenn die Erhaltung eines Produktes teurer ist als die Anschaffung eines neuen. Kosten Wartung, Erhalt oder Reparatur zu viel, werden Geräte schneller weggeworfen oder ersetzt. Alle drei Formen der Obsoleszenz seien schwer voneinander zu trennen und kämen meist zusammen vor…“ Artikel von Julia Belzig vom 22.09.2023 in ND online externer Link
  • Reparaturpflicht mit Lücken: Die EU-Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgestellt – Umwelt- und Verbraucherschützer*innen enttäuscht 
    „… Das Vorhaben ist Teil des European Green Deal, ein Maßnahmenbündel, mit dem die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden will. (…) Der Vorschlag externer Link sieht vor, dass Händler technische Geräte innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, also innerhalb der ersten zwei Jahre nach deren Kauf, kostenlos reparieren müssen – allerdings nur, wenn die Reparatur günstiger ist als der Komplettaustausch des defekten Produkts. Die Händler stehen aber nur in der Pflicht, wenn die Kund*innen den Schaden nicht selbst verursacht haben. In solchen Fällen oder nach Ablauf der zwei Jahre Gewährleistung sollen künftig neue Verpflichtungen für die Hersteller greifen. Sie müssen demnach, abhängig vom Produkt und sofern dies technisch möglich ist, weitere fünf bis zehn Jahre Reparaturen anbieten. Von dieser Regelung sind jedoch vorerst nur bestimmte Haushaltsgeräte, Server, Festplatten, Schweißgeräte, Bildschirme sowie in naher Zukunft auch Handys und Tablets betroffen. Damit Verbraucher*innen Reparaturangebote leichter finden und vergleichen können, soll es in jedem EU-Mitgliedsstaat eine Suchplattform für etwaige Angebote geben. Außerdem müssen Anbieter etwa den Preis und die Dauer von Reparaturen transparent kommunizieren. Auch wenn es in Zukunft damit einfacher wird, ausgewählte elektronische Geräte reparieren zu lassen, sieht der Entwurf weder Maßnahmen vor, um Reparaturen günstiger zu machen, noch will die EU-Kommission offenkundig den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen erleichtern. Außerdem lässt der Kommissionsvorschlag Regelungen missen, die Unternehmen daran hindern, die Lebensdauer ihrer Produkte absichtlich zu verkürzen oder Reparaturen zu erschweren. (…) Damit bleibt der Vorschlag hinter den Erwartungen von Verbraucherschützer*innen und Aktivist*innen zurück. Die Kampagnen Runder Tisch Reparatur und Right to Repair Europe, denen unter anderem Umweltorganisationen und Reparaturinitiativen angehören, beklagen in einer gemeinsamen Pressemitteilung externer Link den mangelnden Ehrgeiz der Kommission. „Eine wirklich nachhaltigere Nutzung von Ressourcen können wir nur erreichen, wenn die Reparaturkosten sinken. Und im Gegensatz zu dem, was die EU-Kommission kommuniziert, geht der heutige Vorschlag nicht auf die Bezahlbarkeit von Reparaturen ein“, sagt Katrin Meyer, Koordinatorin bei Runder Tisch Reparatur. Auch der Europäische Verbraucherverband BEUC zeigt sich enttäuscht. Der Verband hatte im Vorfeld gefordert, die gesetzliche Gewährleistung für besonders langlebige Produkte zu verlängern, damit kostenlose Reparaturen über einen längeren Zeitraum möglich sind. „Es ist bedauerlich, dass die Kommission diesem Punkt keine Aufmerksamkeit schenkt“, kritisiert BEUC-Direktorin Monique Goyens. (…) Pro Jahr sammeln sich in der Europäischen Union etwa 4 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Beitrag von Franziska Rau vom 22. März 2023 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Reparieren statt wegwerfen: Mit freier Software gegen Elektroschrott 
    „… Alte Laptops, kaputte Smartphones, unbrauchbare Smart-Home-Geräte: Jahr für Jahr wächst weltweit die Menge an Elektroschrott. Ein internationales Bündnis aus Zivilgesellschaft und Unternehmen prangert jetzt eine wichtige Ursache für das Problem an: Zu viele Geräte seien nicht reparierbar und würden weggeschmissen, weil die zugehörige Software nicht mehr funktioniert oder nicht aktualisiert wird. In einem offenen Brief an die Europäische Union fordern die Organisationen eine politische Lösung. „Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Geräte länger benutzen oder ihre Hardware auf kreative Weise wiederverwenden möchten, werden heutzutage durch eine Vielzahl an Software-Barrieren daran gehindert“, heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung der Free Software Foundation Europe. Sie gehört ebenso zu den Erstunterzeichner:innen des offenen Briefs wie Initiativen und Verbände der europäischen Reparaturbranche und Open-Source-Unternehmen. Unterzeichnet haben auch NGOs wie die Open Knowledge Foundation, der Naturschutzbund oder die Electronic Frontier Foundation Norwegen. In dem offenen Brief kritisieren die 38 Organisationen unter anderem, dass Nutzer:innen vorinstallierte Software auf smarten Geräten häufig nicht löschen dürfen, um Alternativen zu nutzen. Denn nicht selten passiert es, dass eine Firma den Support einstellt oder bankrott geht, und die eigentlich noch funktionsfähige Hardware wegen dieser Software-Obsoleszenz nicht mehr zu benutzen ist. „Auf diese Weise verhindern Hersteller meist die Reparaturfähigkeit, sowie die Wiederverwendung und den Zugriff auf ihre Geräte“, heißt es in dem offenen Brief. Was bei Smartphones schon problematisch ist, kann beim sogenannten Internet der Dinge noch drastischere Auswirkungen haben. Eindrücklich demonstriert hat das vor Kurzem ein Bericht über einen Hersteller vernetzter Retina-Implantate für Menschen mit Sehbehinderung. Wegen finanzieller Probleme stellte der Hersteller plötzlich den Support ein – und damit die Versorgung für Patient:innen, die essentiell auf die Implantate angewiesen sind. (…) Tatsächlich hat sich die Europäische Kommission viel vorgenommen, damit die Digitalisierung nicht mehr Brandbeschleuniger für die Klimakrise ist, sondern ein Gegenmittel. (…) Konkret fordern die Organisationen, dass Nutzer:innen Betriebssysteme und Software immer frei wählen können. Die Verwendung eines bestimmten Gerätes sollte zudem nicht mehr an die Verwendung einzelner dazugehörender Online-Dienste geknüpft sein; Treiber und Schnittstellen sollten unter offenen Lizenzen veröffentlicht werden. Smarte Geräte sollten mit offenen Standards versehen und interoperabel gemacht werden.“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 27. April 2022 bei Netzpolitik externer Link
  • [Geplant] Mehr Reparieren, mehr Recyceln: Neue EU-Vorschriften für mehr Energieeffizienz von Haushaltsgeräten 
    „Die Kommission hat heute (Dienstag) neue Ökodesign-Maßnahmen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte angenommen. Damit will sie den CO2-Fußabdruck Europas verringern und die Energiekosten für die europäischen Verbraucher senken. Die Maßnahmen umfassen erstmals Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und tragen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei, indem die Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden. (…) Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen in Verbindung mit den am 11. März angenommenen Vorschriften zu Energielabels bis 2030 Endenergieeinsparungen von 167 TWh jährlich erzielt werden. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks und kommt einer Einsparung von über 46 Mio. t CO2-Äquivalent gleich. Durch diese Maßnahmen können europäische Haushalte durchschnittlich 150 EUR im Jahr einsparen. Diese Einsparungen kommen zu denjenigen hinzu, die durch die geltenden Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung erreicht werden, und bis 2020 jährlich bei rund 150 Mio. t RÖE (Mio. Tonnen Rohöleinheiten) liegen dürften. Dies entspricht etwa dem jährlichen Primärenergieverbrauch von Italien. Für die Verbraucher bedeutet dies bereits eine durchschnittliche Einsparung von bis zu 285 EUR pro Jahr bei ihren privaten Haushaltsenergiekosten. (…) Nach einem Konsultationsprozess hat die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen, die Energieeffizienz- und andere Anforderungen für die folgenden Produktgruppen enthalten: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Transformatoren und Schweißgeräte…“ Pressemitteilung der Vertretung Deutschlands in der EU-Kommission vom 1. Oktober 2019 externer Link – das wirklich Wichtige lässt sich erst den Durchführungsverordnungen entnehmen. Da darf man noch gespannt sein…
  • [Brandbrief] Die Bundesregierung muss sich jetzt in Brüssel für das Recht auf Reparatur stark machen! Für eine Ecodesignrichtlinie, die Verbraucher entlastet & Ressourcen schont. 
    „44 Organisationen haben diese Woche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier und Umweltministerin Svena Schulze einen Brandbrief übergeben. Sie fordern sie auf, sich nächste Woche in Brüssel für eine Ecodesign-Richtlinien stark zu machen, die das Recht auf Reparatur stärkt, VerbraucherInnen entlastet und Ressourcen schont.“ Aus dem Brief: „… Neben der Steigerung der Energieeffizienz hat die EU-Kommission in ihren Entwürfen erstmals umfassende Anforderungen aufgenommen, durch die eine lange Lebensdauer von Produkten gefördert wird. Diese einmalige Chance gilt es zu nutzen um Prinzipien des Ressourcenschutzes und der Circular Economy nachhaltig in das Regelwerk zu verankern. (…) Signifikante Energieeinsparungen sind nur durch ehrgeizige Anforderungen zu erreichen, die technische Innovationen anstoßen. Dabei muss der absolute Energieverbrauch der Produk-te im Fokus stehen. Reparatur und Wiederverwertung von Produkten müssen erleichtert werden, indem Produkte reparaturfähig gestaltet werden und Ersatzteile und Reparaturanleitungen zugänglich sind. Die im Maßnahmenpaket enthaltenen innovativen Anforderungen zur Ressourceneffizienz bieten eine einmalige Chance, Reparatur und Wiederverwendung zu stärken. Wir bitten Sie, sich für energiesparende und langlebige Produkte stark zu machen und auch bei den VertreterInnen anderer Mitgliedstaaten und der EU-Kommission dafür zu werben…“ Brandbrief vom 21. November 2018 des Bündnisses „Runder Tisch Reparatur“ externer Link
  • Geplante Obsoleszenz: „Die Industrie hat noch ganz andere Methoden“
    „Das Umweltbundesamt ist dem Thema geplante Obsoleszenz nachgegangen und hat keine Belege für absichtlichen Einbau von Mängeln gefunden. Dieser Ansatz greife jedoch zu kurz, kritisiert nun ein Ökonom im Interview mit c’t. Die großangelegte Studie des Umweltbundesamts zur „Obsoleszenz“ konzentriere sich zu stark auf die Extremfälle geplanter Obsoleszenz, die arglistig eingebauten Sollbruchstellen, kritisiert der Ökonom Harald Wieser im Interview mit c’t. Denn in der Praxis ließen sich solche Fälle unmöglich von unvermeidbaren Design-Entscheidungen abgrenzen. Dadurch werde die Studie als Entlastung der Industrie wahrgenommen…“ Beitrag von Martin Holland bei heise news vom 4. April 2016 externer Link mit Link zum Interview und Hintergründen
  • Geplanter Verschleiß: Anmerkung zu einem zähen Diskurs. Wir brauchen Lebensdauer-Informationen
    Sie ist eher ziemlich zäh und konsequenzlos, die Diskussion um den „Geplanten Verschleiß“, also dem Vorwurf, die Konsumgüterindustrie gestalte die Lebensdauer ihrer Produkte aus Absatzinteresse weitaus kürzer als möglich. Tatsächlich wäre es ein wesentlicher Beitrag zur Umwelt- und Klimapolitik, gäbe es mehr langlebige Güter. Dazu ein Vorschlag. (…) Ein Etikett auf dem die Lebensdauer in Jahren und Betriebsstunden steht, und zwar bei allen Geräten, das wäre eine handfeste Information für Verbraucher. Bei der Energiekennzeichnung (gegen die sich die Hersteller jahrelang heftig gewehrt haben) ging das doch auch. Mit einer derartigen Lebensdauerinformation wäre überhaupt erst eine richtige Entscheidung der Verbraucher möglich, nämlich beim Kauf einen raschen Hinweis nicht nur zum Preis, sondern ebenso zur Qualität und damit zur Umweltfreundlichkeit eines Produkts zu erhalten. Der wird den Konsumenten bis heute vorenthalten. Erst dann hat es aber Sinn, sie zu einem umweltfreundlichen kaufverhalten zu animieren…“ Artikel von Karl Kollmann in telepolis vom 09.11.2015 externer Link
  • Früher Verschleiß ist Kundenbetrug. Fachtagung des Bundesumweltamtes suchte nach Strategien gegen Obsoleszenz
    Eine Waschmaschine für unter 500 Euro ist schnell kaputt. Wer ein langlebigeres Gerät haben will, muss laut Stiftung Warentest tiefer in die Tasche greifen…“ Artikel von Ulrike Henning vom 29.06.2015 in ND online externer Link
  • Geplanter Verschleiß als organisierter Betrug
    Ob Drucker, Mobiltelefon oder Fernseher – bereits kurz nach Ablauf der Garantie sind viele Geräte reif für den Müll. Eine Reparatur lohnt sich nicht oder ist gar nicht erst möglich. Kalkuliert sorgen die Hersteller dafür, dass ihre Produkte frühzeitig kaputtgehen, damit wir Verbraucher mehr konsumieren. Sinnlose Müllberge und ein enormer Ressourcenverbrauch sind die Folge. Jens Wernicke sprach mit Christian Kreiß, der seit Langem zum Thema forscht und publiziert…“ Interview vom 16. September 2015 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Geplante Obsoleszenz als Betrugsdelikt. Frankreich bestraft künftig die absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten
    Künftig ist es in Frankreich möglich, Produkthersteller oder -importeure wegen „geplanter Obsoleszenz“ vor Gericht zu bringen. Ein entsprechendes Gesetz, das zum Energiewende-Gesetzespaket gehört (vgl. auch Das langsame Ende der Plastiktüten), wurde am Dienstag in der Nationalversammlung verabschiedet. Es sieht vor, die „obsolescence programmée“ als Betrugsdelikt zu behandeln und zu bestrafen – mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro…“ Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 16.10.2014 externer Link
  • „Im Prinzip heben wir Löcher aus und schütten sie wieder zu“. Christian Kreiß über die künstlich verringerte Haltbarkeit von Produkten
    Das Phänomen, dass Elektrogeräte kurz nach dem Ablauf der Garantiefrist ihren Geist aufgeben (und dann entweder irreparabel sind oder die Reparatur sich kostspieliger als eine Neuerwerbung gestaltet) ist mittlerweile Alltag geworden und breitet sich auf immer mehr Bereiche aus. Telepolis befragte dazu Christian Kreiß, der das Buch Geplanter Verschleiss geschrieben hat…“ Interview von Reinhard Jellen in telepolis vom 09.04.2014 externer Link
  • „MURKS? NEIN DANKE!“-Blog
    Seit Februar 2012 entsteht unter dem Namen „MURKS? NEIN DANKE!“ eine stark wachsende bürgerschaftliche Bewegung gegen geplante Obsoleszenz. „MURKS? NEIN DANKE!“ setzt sich ein für nachhaltige Produktqualität, d.h.: optimale Nutzbarkeit, einfache Reparierbarkeit, freie Ersatzteilversorgung, regionale Servicedienste, bessere Garantieregelungen, Ressourceneffizienz und ethische Kreislaufwirtschaft. Petitionen und Fachgespräche sollen zu einer Anpassung der Gesetze (z.B. Gewährleistungsrecht, Handelsrecht, Zivilrecht, Strafrecht), der Kennzeichnungspflichten und relevanter Verordnungen auf nationaler und EU-Ebene führen. „MURKS? NEIN DANKE!“ hat bereits eine breite Debatte in der Öffentlichkeit über geplante Obsoleszenz angestoßen und so das Thema auf die Agenda gesetzt…“ Aus der Info im „MURKS? NEIN DANKE!“-Blog externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=56139
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