Schuldenbremse: Bewegungsfreiheit erhalten

Ab 2020 gilt die Schuldenbremse auch für die Bundesländer. Vier Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, haben noch keine entsprechenden rechtlichen Regelungen getroffen. Es gilt, die vorhandenen Gestaltungsspielräume zu nutzen…“ Böckler Impuls Ausgabe 07/2015 externer Link

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