Tarifbindung nimmt weiter ab

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der TarifpolitikDer Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist seit 1996 deutlich zurückgegangen. Arbeiteten damals in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, waren es im Jahr 2017 noch 49 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifverträgen sowohl in West- als auch in Ostdeutschland jeweils um zwei Prozentpunkte gesunken. Firmen- oder Haustarifverträge gelten für acht Prozent der westdeutschen und für zehn Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. Das bedeutet ein Minus von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr in Ostdeutschland. In Westdeutschland ist keine Veränderung zu verzeichnen…“ Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 24. Mai 2018 externer Link, siehe auch und weiterhin zum Problem:

  • Neue Studie des WSI zur Tarifbindung: Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten ein volles Monatsgehalt – und pro Jahr fällt eine Woche Mehrarbeit an New
    Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut 10 Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die sich hinsichtlich der Betriebsgröße, des Wirtschaftszweiges, der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten und des Standes ihrer technischen Anlagen nicht unterscheiden. Über das Jahr gesehen entspricht dies für Beschäftigte ohne Tarifvertrag gut einer zusätzlichen Arbeitswoche, wobei ihnen auf dem Konto gleichzeitig mehr als ein volles Monatsgehalt fehlt. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, in der die Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland anhand von Daten aus dem repräsentativen IAB-Betriebspanel untersucht wird. Die Studie dokumentiert damit, dass der deutliche Rückgang der Tarifbindung seit der Jahrtausendwende negative Konsequenzen für die Beschäftigten und die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten hat. Indirekt wirkt sich das auch auf die Einnahmen von Sozialversicherungen und öffentlicher Hand aus. (…)
    Bei den Löhnen ist der Rückstand der tariflosen Betriebe insbesondere in Ostdeutschland sehr ausgeprägt. In Brandenburg verdienen Beschäftigte in tariflosen Betrieben rund 15 Prozent weniger als jene in vergleichbaren Betrieben mit Tarifvertrag, wie auch eine jüngst veröffentlichte WSI-Studie zur Situation im Bundesland dokumentiert. Auch in Sachsen ist der Rückstand der tariflosen Beschäftigten mit fast 14 Prozent überdurchschnittlich hoch. Bei der Arbeitszeit sind hingen die Unterschiede in einigen westdeutschen Bundesländern besonders eklatant
    …“ HBS-Meldung vom 29.04.2024 externer Link zu

  • Mehr Mut zum Tarif: Zukunft der Tarifautonomie. Aktionsplan für eine Rückkehr zu flächendeckender Tarifbindung
    Deutschland muss bis November einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen. Wie dieser aussehen kann, beschreiben Fachleute für Arbeitspolitik und Wirtschaftsrecht. (…) „Die Erosion des Tarifvertragssystems ist zum drängenden gesellschafts-, verteilungs- und auch sozialpolitischen Problem geworden“, schreiben Florian Rödl und Felix Syrovatka von der FU Berlin sowie Johanna Wolff von der Universität Osnabrück in einem Beitrag für die Zeitschrift für Rechtspolitik. Die Fachleute aus den Bereichen Rechts- und Politikwissenschaft fordern „mutige Reformschritte“. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz, wonach öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden dürfen, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Es reiche aber allein nicht aus. (…) Im Kern geht es darum, zu verhindern, dass tarifvertragliche Regelungen durch individuelle Vereinbarungen ersetzt werden. Auch neu begründete Arbeitsverhältnisse sollten den bestehenden Rechtsnormen unterliegen. Nach Ablauf eines Tarifvertrages sollten seine Rechtsnormen weiter gelten, bis sie durch einen anderen Tarifvertrag abgelöst werden. Zumindest in den tariflichen Kernbereichen ist dann immer eine tarifliche Nachfolgeregelung erforderlich – auch bei einem Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber. (…) Die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, auch OT-Mitgliedschaft genannt, sollte nach Ansicht von Rödl, Syrovatka und Wolff abgeschafft werden. Im Tarifvertragsgesetz sollte klargestellt werden, dass alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien – also Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände – die vereinbarten Regelungen einhalten müssen. (…) Von den Verträgen, die Gewerkschaften aushandeln, profitieren nicht nur ihre Mitglieder, sondern die gesamte Belegschaft. „Trittbrettfahrer“ erhalten die gleichen Vorteile und haben daher wenig Anreiz, einer Gewerkschaft beizutreten. Dies könnte sich ändern, wenn Tarifverträge spezifische Vorteile für Mitglieder enthalten. Regelungen, die eine echte Besserstellung vorsehen, sollten im Gesetz ausdrücklich anerkannt werden, so die Wissenschaftler und die Wissenschaftlerin. (…) Ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Sie bewirkt, dass die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Regelungen auch für alle nicht tarifgebundenen Betriebe der jeweiligen Branche gelten. Allerdings ist die AVE aktuell nicht durchsetzbar, wenn die Arbeitgeberseite ihre Zustimmung verweigert. Um die Durchsetzung zu erleichtern, sollte ein Tarifvertrag künftig auf Antrag einer Tarifvertragspartei durch Verwaltungsakt für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint und ein paritätisch besetzter Tarifausschuss nicht widerspricht. (…) „Die Tarifautonomie bildet den Kern eines sozialen Arbeitsrechts, weil sie das Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten begrenzt und ein Stück soziale Selbstbestimmung verwirklicht. Tarifverträge sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und entlasten den Staat. Dafür brauchen sie aber auch einen rechtlichen Rahmen auf der Höhe der Zeit“, sagt Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des HSI. „Hier ist der Staat in der Pflicht – aus sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Gründen.“ Denn: Die europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt sind, ab November 2024 konkrete Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung vorzulegen. „Das gilt auch und gerade für Deutschland“, so Klengel.“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom April 2024 externer Link zum Aktionsplan ‚Zukunft der Tarifautonomie‘ externer Link von Florian Rödl, Felix Syrovatka und Johanna Wolff aus ZRP 1/2024
  • [Neue Forsa-Umfrage für den DGB] Mehrheit der abhängig Beschäftigten will stärkeren Einsatz des Staates für Tarifbindung
    „… Eine deutliche Mehrheit der abhängig Beschäftigten sieht es kritisch, dass die Tarifbindung in Deutschland abnimmt. Ebenso findet eine große Mehrheit, dass Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart werden sollten, statt zwischen einzelnen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) exklusiv vorliegt. 64 Prozent der Befragten bewerteten es als eher schlecht, dass die Zahl der Beschäftigten, die nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist. Lediglich 3 Prozent fanden das eher gut, weitere 31 Prozent weder gut noch schlecht. Eine deutliche Mehrheit von 69 Prozent sprach sich dafür aus, dass die Arbeitsbedingungen in Unternehmen durch Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart werden sollten. 24 Prozent hingegen finden es besser, wenn das zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber ausgemacht wird. (…) Die Frage, ob sich der Staat stärker dafür einsetzen sollte, dass mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren – beispielsweise indem er das durch entsprechende Gesetze fördert – bejahten 62 Prozent. 34 Prozent waren dagegen. Der Rest machte keine Angaben oder blieb gleichgültig. Eine gesetzliche Regelung soll auch kommen – die Frage ist nur, wann. (…) DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sieht in den Umfrageergebnissen einen eindeutigen Handlungsauftrag. „Die Bundesregierung muss endlich ran an das Thema und zügig ein wirksames Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen, das auch für kleine Unternehmen, Start-ups und Sozialeinrichtungen gilt“, forderte er. „Wir brauchen mehr Tarifverträge in der Fläche, im Unternehmen und im Betrieb – da hat der Staat nicht nur als großer Auftraggeber eine besondere Verantwortung“, sagte Körzell. Allein der Bund vergebe jährlich Aufträge im dreistelligen Milliardenbereich. Beim Fiskus und den Sozialversicherungen entstünden durch Tarifflucht und Lohndumping jedes Jahr Fehlbeträge in Milliardenhöhe. „Auch deshalb ist der Staat gefordert, die Tarifbindung endlich zu stärken.“ Der DGB hatte im November eine Kampagne für mehr Tarifbindung gestartet…“ Artikel von Johanna Apel vom 8. Februar 2024 beim RND externer Link und entsprechende DGB-PM vom 08.02.2024 externer Link
  • Was haben Porsche, Vonovia und Zalando gemeinsam? Auch bei deutschen Großunternehmen ist Tarifbindung keine Selbstverständlichkeit mehr
    „Während die Regierungskoalition neue Sparpakete ankündigt, die Wirtschaftsleistung stagniert und die Inflation tiefe Löcher in die Budgets der deutschen Haushalte frisst, geht es an der Börse bergauf. Der Deutsche Aktienindex (Dax) feierte in den vergangenen Tagen einen Rekord nach dem anderen. Das liegt zum Teil an der Aussicht auf sinkende Zinsen. Aber auch insgesamt geht es den 40 Dax-Konzernen recht gut, trotz Konjunkturflaute. Dieses Jahr werden sie rekordhohe Dividenden an Aktionär*innen ausschütten. Bemerkenswert dabei: Laut einer neuen Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ist fast ein Fünftel aller Dax-Konzerne komplett ohne Tarifvertrag. Im fast abgelaufenen Jahr liefen die Geschäfte gut für die meisten der großen Konzerne. »Der von manchen Investoren befürchtete deutliche Rückgang der Dax-Unternehmensgewinne ist 2023 nicht eingetreten«, konstatiert die Commerzbank. Vor dem Hintergrund dieser robusten Gewinnentwicklung erwarteten die Unternehmensanalysten, dass 21 Dax-Unternehmen ihre Dividende für das Geschäftsjahr 2023 anheben würden. Nur für drei Unternehmen werde eine niedrigere Dividende prognostiziert. Die Dax-Dividendensumme dürfte laut Commerzbank damit um zwei Prozent auf den Rekordwert von knapp 53 Milliarden Euro steigen. Einen Großteil davon steuerten die Autokonzerne bei. (…) Immerhin sieben beziehungsweise 17,5 Prozent der im Dax notierten Konzerne sind überhaupt nicht an einen Tarifvertrag gebunden, so die Stiftung. Dabei handele es sich um SAP, die Deutsche Börse, den Chemikalienhändler Brenntag, die Holdinggesellschaft Porsche SE, das Biotechnologieunternehmen Quiagen, den Wohnungskonzern Vonovia und den Onlinehändler Zalando. »Dies belegt, dass auch bei Großunternehmen eine Tarifbindung keineswegs mehr automatisch gegeben ist«, schreiben die Studienautoren. Jenseits des Dax machten zudem internationale Konzerne wie Tesla oder Amazon Schlagzeilen damit, dass sie für ihre deutschen Niederlassungen den Abschluss von Tarifverträgen verweigern. (…) Als ersten Schritt empfehlen die Forschenden, dass die Konzerne im Börsenindex als Teil ihrer Berichtspflicht vollständige Transparenz über die Geltung von Tarifverträgen herstellen müssen. Als konkreter Ansatzpunkt für eine verbindlichere Berichterstattung biete sich die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an. Für mehr Transparenz könnte eine Berichtspflicht sorgen, bei der Großunternehmen angeben müssen, in welchen Konzernsparten ein Tarifvertrag gilt – und welcher das ist. Dies würde bei der dringend notwendigen Stärkung des Tarifsystems helfen, erwarten die Forschenden.“ Artikel von Stephan Kaufmann vom 15. Dezember 2023 in Neues Deutschland online externer Link

  • #Tarifwende: DGB legt Tariffluchtbilanz vor und startet Kampagne für mehr Tarifschutz 
    Auf insgesamt rund 130 Milliarden Euro beziffert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Schaden, der durch Tarifflucht und Lohndumping der Arbeitgeber hierzulande entsteht. Sozialversicherungen und Fiskus entgehen Milliarden Euro, ebenso wird die Kaufkraft in erheblichem Ausmaß geschmälert. Das belegen neue Berechnungen des DGB auf Basis von exklusiven Daten des Statistischen Bundesamtes. Der DGB startet jetzt eine bundesweite Kampagne für mehr Tarifschutz. Unter dem Motto „Eintreten für die Tarifwende“ soll deshalb nicht nur über das Thema informiert, sondern auch der Druck auf Arbeitgeber und Politik erhöht werden. (…)
    Tariffluchtbilanz: Den Sozialversicherungen in Deutschland entgehen jährlich rund 43 Milliarden Euro an Beiträgen. Bund, Länder und Kommunen nehmen circa 27 Milliarden Euro weniger Einkommensteuer ein. Die mangelnde Tarifbindung wirkt sich darüber hinaus unmittelbar auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung aus: Mit einer flächendeckenden Tarifbindung hätten die Beschäftigten insgesamt rund 60 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie. Betrachtet über ganz Deutschland und über alle Branchen hinweg bedeutet das unter dem Strich, dass Beschäftigte, die keinen Tarifvertrag haben, jährlich 3.022 Euro netto weniger haben als Tarifbeschäftigte. Der DGB fordert, dass öffentliche Aufträge und Fördergelder generell nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Auch für die Privatwirtschaft sind bessere Gesetze notwendig, um die Tarifbindung zu stärken…“ Pressemitteilung vom 06.11.2023 externer Link und:

    • [#Tarifwende] Tarifflucht und die Krokodilstränen der DGB-Vorsitzenden
      Seit Jahrzehnten bezahlen in Deutschland immer weniger Unternehmen ihren Beschäftigten den Tariflohn. Nun erklärte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Yasmin Fahimi unter Verweis auf eine Berechnung des DGB mit Daten des Statistischen Bundesamtes, dass durch die Tarifflucht der Unternehmen dem Staat ein Schaden von rund 130 Milliarden Euro entstehe. (…) Insgesamt gesehen verdienten Beschäftigte ohne Tarifvertrag bundesweit pro Jahr 3.022 Euro netto weniger als Tarifbeschäftigte.
      Da werden von Yasmin Fahimi offensichtlich Krokodilstränen vergossen, denn die DGB-Gewerkschaften haben es zugelassen, dass in Deutschland der Trend zur Tarifflucht seit mehreren Jahrzehnten anhält und nur noch weniger als die Hälfte der Beschäftigten unter  den Schutz eines Tarifvertrages fallen. Jahrzehntelang war es normal und ganz selbstverständlich, dass die Regelungen, die Gewerkschaften und organisierte Unternehmerschaft aushandelten für eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten galt – Tarifverträge waren verbindlich, meist einheitlich für ganze Branchen. (…)
      n den Betrieben in denen es keine Tarifverträge gibt, ist auch das Interesse für die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gering. In Branchen, in denen der gewerkschaftliche Organisationsgrad hoch ist, gibt es tendenziell häufiger tarifvertragliche Regelungen. Zum Beispiel haben der Öffentliche Dienst, die Automobil- und Chemie-Industrie und der Maschinenbau noch recht gute Werte vorzuweisen. Dagegen sieht es in der Logistik, im Gastgewerbe und im Einzelhandel besonders düster aus. So hatte der Einzelhandel noch bis zur Jahrtausendwende ein nahezu flächendeckendes Tarifsystem, da dort fast alle Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt waren. Aber auch da, wo solche Tarifverträge existieren, werden sie mittlerweile kaum noch für allgemeinverbindlich erklärt, weil die Unternehmensverbände die gesetzlichen Hürden für eine Blockade nutzen. Gerade die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die auch sukzessive abgebaut wurde, könnte aber in wichtigen Branchen das Lohndumping beenden. (…) Die Tarifbindung sinkt nicht nur durch die Tarifflucht vieler Unternehmen aus einem Branchen-Tarifvertrag. Sie wurde auch durch zahlreiche politische Maßnahmen willentlich gesenkt. (…) Viele große Unternehmen und auch der Öffentliche Dienst entfliehen der Tarifbindung, indem sie Betriebsteile ausgliedern, als Werkverträge vergeben, Subunternehmer einsetzen und Scheinselbständige beschäftigen. So konnte unter Aufsicht des Staates der größte Niedriglohnsektor in Europa entstehen, in dem möglichst wenig reguliert ist und kein Platz mehr für allgemeinverbindliche branchenbezogene Flächentarife ist.
      Was müsste passieren, um die Entwicklung abzufangen und umzukehren
      Schnell ist man dabei, die Stärkung der Tarifbindung zu allererst und meist ausschließlich als Aufgabe der Tarifvertragsparteien zu sehen. Doch war es die Politik, besonders die rot-grüne Koalition, die ab 1998 alles daransetzte, den Arbeitsmarkt zu deregulieren und in Deutschland den größten Niedriglohnsektor Europas zu errichten. Da ist kein Platz für eine Stärkung des Tarifsystems, sie würde nur die Konkurrenz unter den Beschäftigten etwas glätten und der Konkurrenz der Unternehmen untereinander die Aggressivität nehmen, für eine immer wieder angestrebte Exportweltmeisterschaft wäre das eher hinderlich. Doch angenommen, die Gewerkschaften würden wirklich Druck machen, um die konkrete Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten zu verbessern, dann könnten sie mit den folgenden Schritten anfangen, um die Stärkung der Tarifbindung anzugehen:
      –    Eine Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE), da die
      –    Erleichterung der AVE durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz im Jahr 2014 ohne Wirkung in der Praxis blieb. Das Mittel der AVE setzt aber einen repräsentativen Branchen-Tarifvertrag voraus.
      –    Tariftreue bei Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe konsequent anwenden, da bis heute ein Bundestariftreuegesetz fehlt und auch auf Länderebene ein Flickenteppich besteht.
      –    Bessere Nachwirkungsregelung zum Erschweren von Tarifflucht. (…) und die Unternehmen müssten generell dafür haften, dass auch ihre Sub-Unternehmen sozial- und arbeitsrechtliche Standards einhalten und zwar so, dass sie für ihre gesamte Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen müssen. Die Umsetzung der o.g. Schritte für eine Stärkung der Tarifbindung anzugehen sieht auf den ersten Blick recht einfach aus. Dabei verliert man schnell aus dem Auge, wie weit das Roll Back im Kampf zwischen Kapital und Arbeit bei uns schon fortgeschritten ist. (…)
      Für die Regierung ist es wichtig, die DGB-Gewerkschaften mit ins Boot zu holen. Auch deshalb hatte bei einer immens angestiegenen offiziellen Inflationsrate von 10 Prozent im Sommer 2022 Bundeskanzler Scholz die „Sozialpartner zu einer konzertierten Aktion“ eingeladen, bei der man auf die hohen Preise reagieren wollte und um gleichzeitig die Gewerkschaften davon abzuhalten, dass sie ihre Forderung in Höhe der Inflationsrate stellen. Dabei haben sie das Märchen von der „Lohn-Preis-Spirale“ aus der Mottenkiste geholt und sich untereinander erzählt. (…) Diese „Sozialpartnerschaft“ hat ganz konkret zur Folge, dass immer mehr Menschen in die prekäre Beschäftigung abrutschen und dabei sich von ihrer Gewerkschaft verraten und verkauft fühlen.
      Die Gewerkschaften sagen, sie würden die prekär beschäftigten Menschen mit ihrer Mitgliederwerbung kaum erreichen und für und mit Nichtmitgliedern zu kämpfen lohne sich nicht. Die im Niedriglohnsektor arbeitenden potentiellen Gewerkschaftsmitglieder sagen, die Gewerkschaften tun nichts für uns und eine Mitgliedschaft mit einem Prozent Beitrag vom Bruttolohn monatlich ist eine ziemlich teure und ineffiziente Sache. Beim weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors wird dieser Kreislauf noch an Dynamik gewinnen und die Mitgliederzahlen der DGB-Gewerkschaften weiter sinken lassen. (…) Doch auch heute fordert die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Unternehmerschaft wieder nur auf, „ihrer gesellschaftlichen Verantwortung wieder gerecht zu werden“ und Tarifverträge mit den Gewerkschaften abzuschließen. Öffentliche Aufträge und Fördergelder sollten nur noch an Betriebe vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Nicht mehr und nicht weniger! Eine aktive Bekämpfung der Tarifflucht sieht anders aus, nur die Kosten bzw. den Schaden zu beziffern und um Tarifverträge zu bitten, reicht nicht
      …“ Beitrag von 10. November 2023 in gewerkschaftsforum.de externer Link
    • Mehr Tarifverträge für Gute Arbeit und Gutes Leben  – #Tarifwende: Jetzt!
      Stärke mit uns die Tarifbindung und deine eigenen Rechte bei der Arbeit
      Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!…“ DGB-Aktionsseite externer Link
  • Schleichender Bedeutungsverlust der Tarifbindung setzt sich fort 
    „Nachdem die Tarifbindung in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 kurzzeitig stabil blieb, verlor sie im letzten Jahr wieder an Bedeutung: Im Jahr 2022 arbeiteten rund 43 Prozent der westdeutschen und etwa 33 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb mit Branchentarifvertrag. Der bundesweite Durchschnitt lag bei 41 Prozent.  Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag veröffentlichte. In der Gesamtwirtschaft sank damit der Anteil der Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben von 1996 bis 2022 in Westdeutschland um insgesamt 26 Prozentpunkte, in Ostdeutschland – ausgehend von einem deutlich niedrigeren Niveau – um 23 Prozentpunkte. „Die sinkende Tarifbindung ist weitestgehend auf den Rückgang der Branchentarifbindung in der Privatwirtschaft zurückzuführen, denn im öffentlichen Sektor blieb diese weitgehend stabil“, berichtet IAB-Forscherin Susanne Kohaut. Auch die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte ist in Ost- wie in Westdeutschland seit Jahren tendenziell rückläufig, wenn auch mit leichten Stabilisierungstendenzen in Ostdeutschland. So arbeiteten in den Jahren 2021 und 2022 etwa 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat. Gut 40 Prozent aller Beschäftigten arbeiteten in Betrieben, die weder tarifgebunden sind, noch über eine gesetzlich verankerte betriebliche Mitbestimmung verfügen…“ Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 20. Juli 2023 externer Link
  • Tarifbindung 2022 bei 49 %. Weiterhin große Unterschiede zwischen den Branchen
    Knapp die Hälfte (gut 49 %) der Beschäftigten in Deutschland waren 2022 in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Die höchste Tarifbindung gab es im Wirtschaftsabschnitt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung mit 100 %. Es folgten Energieversorgung (85 %), Erziehung und Unterricht (82 %) und Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (75 %). Die Wirtschaftsabschnitte mit der geringsten Tarifbindung im Jahr 2022 waren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (11 %), Gastgewerbe (20 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 %) sowie Grundstücks- und Wohnungswesen (22 %).
    Tarifbindung im Handwerk bei 42 Prozent
    Neben der grundsätzlichen Stärkung der Tarifbindung in der deutschen Wirtschaft formuliert die Bundesregierung explizit eine verbesserte Tarifbindung im Handwerk als Ziel im Koalitionsvertrag. Rund 42 % aller Beschäftigten im Handwerk waren 2022 in einem tarifgebundenen Handwerksbetrieb beschäftigt. Was die Tarifbindung in diesen Betrieben angeht, gab es deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Während sie in Ostdeutschland nur 32 % betrug, lag sie in Westdeutschland bei 43 %. Höchste Tarifbindung in Bremen, niedrigste in Berlin und Sachsen (…) Mit 48 % Tarifbindung rangiert Deutschland bei diesem Ranking auf Platz 18 und liegt damit deutlich unter der vom Europäischen Parlament anvisierten Zielmarke von 80 %…“ Destatis-Pressemitteilung vom 2. Juni 2023 externer Link
  • Tarifverträge ohne Zukunft?
    „Weshalb ist nur noch rund die Hälfte aller Arbeitnehmer durch Tarifverträge geschützt? (…) Das liegt an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie sind in Deutschland wenig günstig. Drei Dinge sollte man ändern: – Tarifverträge sollten nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten. Vielmehr müsste es möglich sein, sie für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn eine Seite einen entsprechenden Antrag stellt und wenn die Erstreckung auf nicht-organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer im öffentlichen Interesse liegt. Damit wäre zugleich auch die OT-Mitgliedschaft erledigt. (…) – Tarifverträge müssen schützen und dürfen grundsätzlich keine Arbeitnehmerrechte vernichten. Wenn eine Gesetzesbestimmung durch Tarif abbedungen werden kann (…) und die Gewerkschaft davon auch Gebrauch macht, so muss es dafür mindestens eine gleichwertige Gegenleistung geben.
    Für die Leiharbeit hat dies der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2022 (C-311/21) ausdrücklich verlangt – warum soll es nicht auch in anderen Fällen gelten? (…) Tarifverträge müssen durchsetzbar sein. (…) Warum soll [die Gewerkschaft] nicht klagen können, wenn einfach „nur“ das Tarifniveau unterlaufen, also weniger bezahlt oder länger gearbeitet wird? In Schweden gibt es so gar eine Regelung, wonach bei Streitigkeiten über die Auslegung einer Tarifnorm zunächst die Auffassung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung im Betrieb maßgebend ist und der Arbeitgeber dann seine abweichende Meinung nur über das Arbeitsgericht durchsetzen kann. Ein solches „Recht des ersten Zugriffs“ überschreitet den inDeutschland herrschenden Denkrahmen. Nun kommen solche Rechtsnormen nicht von selbst. Vielmehr muss eine Atmosphäre geschaffen werden, wonach tariflose Betriebe genauso geächtet sind wie Hungerlöhne oder die 80-Stunden-Woche. (…) Und man sollte sich ein Beispiel nehmen an den Klimaschützern, die nicht dauernd von „unserer guten Ordnung“ reden, sondern auch von dem Unheil, das ein „Weiter so !“ über uns bringen wird…“ Kommentar von Wolfgang Däubler in den WSI-Mitteilungen Ausgabe 03/2023, S. 158 externer Link

  • Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen 
    „… Nun gibt es grundsätzlich die Option, dass Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen allgemeinverbindlich erklärt werden können, was dann dazu führt, dass auch die Arbeitgeber, die sich der Tarifbindung entzogen haben („Tarifflucht“) oder aber die noch nie in einem tariffähigen Arbeitgeberverband organisiert waren, unter den Geltungsbereich des allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen, sie müssen dann also das, was dort vereinbart wurde, auch anwenden und können sich beispielsweise den Lohnvorgaben nicht entziehen. Ganz offensichtlich handelt es sich bei diesem Instrument um ein schweres Geschütz, wenn man von der Perspektive der Tarifautonomie ausgeht. Auf der anderen Seite könnte man natürlich schon auf die Idee kommen, dass allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein starkes Druckmittel darstellen können, „tarifflüchtige“ Arbeitgeber (wieder) in ihre Arbeitgeberverbände zu zwingen, denn die verhandeln ja mit der jeweiligen Gewerkschaft den Tarifvertrag, der dann in der zweiten Runde alle anderen auch treffen wird. Wenn man also in der Tarifflucht auf der Arbeitgeberseite ein Problem sieht, dann wäre eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eine durchaus nachvollziehbare Maßnahme. Zugleich kann man eine AVE auch aus der Perspektive eines Teils der Unternehmen als ein Schutzinstrument betrachten. Wenn nämlich die übrig gebliebenen Unternehmen mit Tarifbindung Wettbewerbsnachteile erfahren durch die Tatsache, dass die tarifflüchtigen oder noch nie tarifgebundenen Unternehmen deutlich geringere Arbeitskosten realisieren können, so dass die tariftreuen Unternehmen über kurz oder lang gezwungen wären, sich auch aus der für die „teueren“ Tarifbindung zu verabschieden. (…) Die staatliche Stützung der Tarifpolitik durch die AVE sei zentral für die Stabilisierung des Tarifsystems, so die Argumentation von Thorsten Schulten, dem Leiter des gewerkschaftsnahen WSI-Tarifarchivs. (…) Schulten fasst den Kernbereich des Länder-Vorschlags so zusammen: »Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf vor allem darum, mit zwei zentralen Veränderungen im Abstimmungsmodus und Antragsverfahren die Veto-Möglichkeiten der Arbeitgeberseite zu begrenzen. Zum einen soll bei gemeinsam von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden getragenen AVE-Anträgen der Antrag zukünftig nur noch mit einer Mehrheit im Tarifausschuss abgelehnt werden können. Bislang ist eine Zustimmung der Mehrheit der paritätisch zusammengesetzten Ausschussmitglieder notwendig. Zum anderen soll es zukünftig auch wieder möglich sein, dass nur eine Tarifvertragspartei einen AVE-Antrag stellt. Dies ist vor allem deshalb nötig, um die bei vielen Arbeitgeberverbänden durch die OT-Mitgliedschaften selbst erzeugte Blockade zu durchbrechen. Der Gesetzesvorschlag sieht für einen solchen einseitigen AVE-Antrag noch einmal ein gesondertes Abstimmungsverfahren vor, über dessen Notwendigkeit durchaus kontrovers diskutiert werden kann. Insgesamt zielt der Vorschlag jedoch auf eine Reform der beiden Kernelemente, die bislang eine stärkere Nutzung der AVE verhindert haben.«…“ Beitrag von Stefan Sell vom 30. Juni 2021 auf seiner Homepage externer Link
  • [Allgemeinverbindlicherklärung] Reform der AVE – Schlüssel zur Stärkung der Tarifbindung 
    „Erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung: Die Initiative der drei rot-rot-grünen Länder Bremen, Berlin und Thüringen ist (vorerst) gescheitert – die staatliche Stützung der Tarifpolitik durch die AVE bleibt aber zentral für die Stabilisierung des Tarifsystems. (…) Das Thema wird angesichts eines anhaltenden Rückgangs der Tarifbindung in Deutschland jedoch weiter auf der Tagesordnung bleiben. Dies gilt umso mehr, als in vielen europäischen Nachbarstaaten die umfangreiche Nutzung der AVE der Schlüssel für eine deutlich höhere und stabilere Tarifbindung ist. Eine gerade veröffentlichte Dissertationsschrift der Universität Leipzig hat die zentrale Bedeutung einer staatlichen Stützung der Tarifpolitik durch die AVE noch einmal eindringlich bestätigt. (…) Auch in Deutschland spielte das Instrument der AVE nach seiner Einführung mit der Tarifvertragsordnung von 1918 zunächst eine sehr wichtige Rolle für die Etablierung eines umfassenderen Tarifvertragswesens. So wurden in den 1920er Jahren zeitweise mehr als ein Drittel aller Branchentarifverträge allgemeinverbindlich erklärt. Vor dem Hintergrund zunehmender staatlicher Zwangsschlichtungen in der Weimarer Republik und dem Verbot freier Tarifverhandlungen während des Nationalsozialismus hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg ein sehr ausgeprägtes Verständnis von Tarifautonomie durchgesetzt, das jeglichem staatlichen Einfluss auf die Tarifpolitik mit großer Skepsis begegnete. Dies betraf auch die AVE, die seither nur noch in relativ begrenztem Rahmen angewendet wurde. Gleichwohl spielte sie auch in der alten Bundesrepublik in einigen Tarifbranchen stets eine wichtige Rolle für den Erhalt der Tarifordnung. (…) Seit den 1990er Jahren ist die Anzahl der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge noch einmal deutlich zurückgegangen. In den letzten 20 Jahren wurden pro Jahr zumeist nur noch zwischen ein und zwei Prozent aller neu registrierten Branchentarifverträge allgemeinverbindlich erklärt. Im Jahr 2020 waren dies gerademal ganze 24 Tarifverträge. Auch die Einführung und sukzessive Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) seit Ende der 1990er Jahren, mit der de facto neben dem Tarifvertragsgesetz (TVG) ein zweites, inhaltlich reduziertes AVE-Verfahren eingeführt wurde, hat nicht zu größeren Verbreitung der AVE beigetragen. Derzeit existieren lediglich 18 Tarifbranchen mit allgemeinverbindlichen Entgelt-Tarifverträgen…“ Beitrag von Thorsten Schulten vom 3. Juni 2021 beim WSI externer Link
  • Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft 
    „„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, so bringt Susanne Kohaut vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit die neuesten Zahlen – Tarifbindung nimmt in Deutschland weiter ab – auf den Punkt: »Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels externer Link, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).« (…) Mitte der 90er Jahre waren in Westdeutschland noch 70 Prozent der Beschäftigten Unternehmen beschäftigt, die der Tarifbindung unterlagen – im vergangenen Jahr 2020 ist dieser Anteil auf 45 Prozent gesunken (40 Prozent, wenn man nur die Privatwirtschaft betrachtet), in Ostdeutschland waren es sogar nur noch 32 Prozent (bzw. 24 Prozent in der Privatwirtschaft). (…) Sowohl der Anteil der Betriebe mit einem Branchentarifvertrag wie auch umgekehrt der Anteil der Unternehmen, in denen keine Tarifverträge zur Anwendung kommen, ist stark korreliert mit der Betriebsgröße: Von den Kleinunternehmen mit weniger als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fallen in Westdeutschland lediglich 21 Prozent, im Osten sogar nur 12 Prozent unter einen Tarifvertrag, während es bei den Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten im Westen 68 Prozent und im Osten 49 Prozent waren. (…) Und nicht überraschend ist der Befund, dass die Betriebsgröße auch einen Einfluss hat bei dem Ausmaß der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebsräte. Je größer die Unternehmen, desto häufiger gibt es auch Betriebsräte und je kleiner, desto seltener…“ Beitrag von Stefan Sell vom 20. Mai 2021 auf seiner Homepage externer Link
  • Studie des WSI zur Tarifbindung: Beschäftigte ohne Tarifvertrag arbeiten länger und verdienen weniger – tariflose Betriebe für Fachkräfte weniger attraktiv 
    „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Für Fachkräfte und andere Beschäftigte sind Arbeitgeber ohne Tarifvertrag deshalb weniger attraktiv. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 54 Minuten länger und verdienen 11 Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die sich hinsichtlich der Betriebsgröße, des Wirtschaftszweiges, der Qualifikationsstruktur der Beschäftigten und des Standes ihrer technischen Anlagen nicht voneinander unterscheiden. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, in der die Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland anhand neuer Daten aus dem IAB-Betriebspanel untersucht wurde. Die Studie dokumentiert damit, dass der deutliche Rückgang der Tarifbindung seit der Jahrtausendwende negative Konsequenzen für die Beschäftigten und die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten hat. Während im Jahr 2000 noch mehr als zwei Drittel der Beschäftigten (68 Prozent) in Deutschland in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt waren, lag dieser Anteil im Jahr 2019 nur noch bei gut der Hälfte (52 Prozent). Innerhalb Deutschlands gibt es dabei ein deutliches West-Ost-Gefälle: so lag der Anteil der tarifgebundenen Arbeitsplätze in Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nach den jüngsten verfügbaren Zahlen noch zwischen 56 und 58 Prozent. Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kommen hingegen nur noch auf einen Anteil von 43 bis 45 Prozent tarifgebundener Arbeitsplätze. In den restlichen Bundesländern liegt die Tarifbindung bei 47 bis 51 Prozent. Bei den Löhnen ist der Rückstand der tariflosen Betriebe insbesondere in Ostdeutschland sehr ausgeprägt. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt verdienen Beschäftigte in tariflosen Betrieben rund 18 Prozent weniger als jene in vergleichbaren Betrieben mit Tarifvertrag, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 14 Prozent. „Angesichts des Fachkräftemangels haben inzwischen viele tariflose Betriebe in Ostdeutschland Schwierigkeiten, offene Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen“, sagt Dr. Malte Lübker, Mitautor der Studie. „Warum sollte sich beispielsweise eine Erzieherin auf eine Stelle bei einem tariflosen Kita-Träger bewerben, wenn sie anderswo nach Tarif ein paar hundert Euro mehr verdienen kann?“ Der Fachkräftemangel sei damit auch eine Chance für die Beschäftigten, über Tarifverträge bessere Arbeitsbedingungen durch-zusetzen. So ist etwa im Bereich Erziehung und Unterricht die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des vergangenen Jahrzehnts von einem Drittel (33 Prozent) auf zwei Drittel gestiegen (67 Prozent). Bei der Arbeitszeit sind hingen die die Unterschiede in Westdeutschland besonders eklatant. (…) „Der Staat hat lange bei seiner Beschaffung nur auf den niedrigsten Preis geschaut. Das hat Niedriglöhnen Vorschub geleistet, die dann nicht selten über Aufstockerleistungen wieder kompensiert werden mussten“, sagt Studienautor Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Es ist sehr wichtig, dass immer mehr Länder diesen Kurs korrigieren – wie derzeit Brandenburg.“Die Erleichterung von Allgemeinverbindlicherklärungen könne zudem die Reichweite von bereits geschlossenen Tarifverträgen erhöhen.“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 22. März 2021 externer Link mit Links zu drei Studien zum Thema ‚Tarifbindung‘
  • Prekäre Beschäftigungen: „Wir müssen zurückkommen zu einer höheren Tarifbindung“ 
    „Fleischindustrie, Einzelhandel oder Gastronomie: Seit Anfang des Jahrtausends habe man in Deutschland einen stark expandierenden Niedriglohnsektor, kritisiert der Arbeitsmarktexperte Gerhard Bosch. Ein höhere Tarifbindung sei deshalb dringend notwendig“, sagt Gerhard Bosch im Gespräch mit Jürgen Zurheide beim Deutschlandfunk am 10. Juli 2020 externer Link Audio Datei: „… Die skandalösen Zustände, Wildwest in der Fleischindustrie, sind seit Anfang 2000 bekannt. Die Branche hat die Politik an der Nase herumgeführt, hat immer wieder Selbstverpflichtungen versprochen, Besserung versprochen. Das ist nicht passiert. Der Höhepunkt war jetzt in der Coronakrise die große Ansteckung. (…) Es macht einen Unterschied, ob man einen billigen Subunternehmer bezahlt, der seinen Leuten fünf bis sechs oder sieben Euro gibt, ihnen noch Geld dafür abzieht durch unwürdige Wohnbedingungen, oder ob man Leute als eigene Beschäftigte anstellt, möglicherweise dann auch sich ein Betriebsrat bildet, der darauf achtet, dass die Regelungen, die gesetzlichen Regelungen auch eingehalten werden. Dann wird die Angelegenheit schon teurer. Für den Konsumenten auch etwas, wobei das nicht den großen Preissprung bringen würde. (…) Es passiert nichts von selbst. Es passiert alles nur auf Druck. Das muss ein politisches Thema werden. Das ist mit dem Mindestlohn gelungen. Der stand ungefähr zehn Jahre auf der politischen Agenda und dann war er quasi unvermeidbar, weil er so viel Rückhalt gefunden hat in der Bevölkerung. Bei der Tarifbindung ist das viel schwieriger, weil das viel komplexer ist. Es geht ja nicht um eine fixe Größe, sondern es geht um ein ganzes Lohngitter, Bezahlung nach Qualifikation, nach harten Arbeitsbedingungen für Verantwortung. Das ist schwerer auf eine einfache Lösung zu bringen. Aber es muss zu dem Paket gerechte Bezahlung gehören und ich glaube, in unserer Bevölkerung gibt es ein großes Gerechtigkeitsgefühl. Wenn man das politisch geschickt macht und die Gelegenheitsfenster wie jetzt nutzt, dann sehe ich durchaus eine Chance. (…) Das heißt, man muss den Beschäftigten auch klarmachen: Wenn ihr eine Tarifbindung habt, dann gewinnt ihr auch wirklich etwas.“ (Audiolänge: ca. 9:30 Min.)
  • Die Erosion der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebsräte geht (in Westdeutschland) weiter 
    • Tarifbindung geht in Westdeutschland weiter zurück
      „… Seit Beginn der Erhebung 1996 bis zur Mitte der 2000er Jahre zeigt die Branchentarifbindung in den alten wie in den neuen Bundesländern eine stark rückläufige Tendenz. In Westdeutschland folgte danach zunächst eine Phase der Stabilisierung bis 2010, während in Ostdeutschland die Reichweite der Tarifbindung mehr oder weniger stetig abnahm – wenn auch nur in sehr kleinen Schritten. In Westdeutschland ist seit 2010 ebenfalls erneut ein Rückgang zu verzeichnen. In Ostdeutschland ist in den letzten Jahren immerhin eine gewisse Stabilisierung eingetreten (…). Der Anteil der Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben ging von 1996 bis 2019 in beiden Landesteilen um jeweils über 20 Prozentpunkte zurück. (…) Im Jahr 2019 arbeiteten hochgerechnet rund 46 Prozent der westdeutschen und etwa 34 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterlag. Firmentarifverträge galten für 7 Prozent der westdeutschen und 11 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. Für rund 47 Prozent der westdeutschen und 55 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gab es 2019 keinen Tarifvertrag. Gut die Hälfte dieser Beschäftigten in Westdeutschland und etwa 43 Prozent in Ostdeutschland arbeiteten in Betrieben, die sich nach eigenen Angaben an einem Branchentarifvertrag orientierten (…) In Deutschland ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig. Auch wenn dieser Erosionsprozess schleichend verläuft, so ist der Trend als solcher eindeutig und hält zumindest in Westdeutschland nach wie vor an. Obwohl Branchentarifverträge für viele nicht tarifgebundene Betriebe als Referenzrahmen bei der Aushandlung der Löhne und Arbeitsbedingungen dienen, fehlt in diesen Betrieben die rechtliche Verbindlichkeit und damit die Sicherheit für die Beschäftigten.“ Beitrag von Susanne Kohaut vom 13. Mai 2020 beim IAB-Forum externer Link
    • Immer weniger Arbeitnehmer in der Kernzone des dualen Systems: Die Erosion der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebsräte geht weiter
      „In diesen Tagen der umfassenden Corona-Krise wird immer wieder (allerdings bereits mit abnehmender Intensität) über „systemrelevante“ Berufe und über problematische bis schlichtweg schlechte Arbeitsbedingungen gesprochen. Nicht nur die Pflege, vor allem die Altenpflege, wird dabei aufgerufen. Auch die vielen überwiegend Frauen, die im Einzelhandel den Laden am Laufen halten, sind für einen Moment in den Mittelpunkt medialen Interesses gerückt. Schon weitaus weniger oft angesprochen werden die vielen Unsichtbaren, die als Lkw-Fahrer zentrale Versorgungsfunktionen ausüben. Der harte Arbeitsalltag der vielen osteuropäischen Fahrer auf unseren Autobahnen kommt nur punktuell auf die Tagesordnung der Berichterstattung. Und man müsste die ebenfalls osteuropäischen Erntehelfer und die zahlreichen Werkvertragsarbeitnehmer vor allem aus Rumänien und Bulgarien erwähnen, die als billige und gut ausbeutbare Arbeitskräfte in die deutschen Fleischfabriken importiert werden. Und so unterschiedlich die nur exemplarisch genannten Bereiche unserer Volkswirtschaft sind – immer wieder wird man auf ein einheitliches Strukturmuster stoßen: Wir sehen Branchen, in denen das sowieso schon vorhandenen Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besonders krass ausgeprägt ist. Wenn man weiß, dass in der Altenpflege oder im Einzelhandel, in denen nicht zufällig besonders viele Frauen arbeiten, weniger als zehn Prozent der Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert sind, dann wissen das auch die Arbeitgeber und die wissen dann um die schier unüberwindbare Hürde, die man nehmen müsste, um mit dem letzten Mittel einer Auseinandersetzung über strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auch nur drohen zu können: einem Arbeitskampf. Und diese „Kelleretagen“ des Arbeitsmarktsystems sind nur ein Teil einer weit umfangreicheren Entwicklung der vergangenen Jahre, die oftmals als „Tarifflucht“ von Arbeitgebern bezeichnet wird. Dazu gehört auch die schrumpfende Begleitung und Absicherung vieler Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat, weil der Anteil der Beschäftigten, die in Unternehmen ohne eine solche institutionalisierte Interessenvertretung arbeiten, weiter steigt. Wie sieht es aktuell aus hinsichtlich der Tarifbindung der Beschäftigten und dem Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung? …“ Beitrag von Stefan Sell vom 13. Mai 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Tarifgebundene Arbeitsverträge werden seltener. Immer mehr Beschäftigte handeln selbst die Konditionen aus, zu denen sie arbeiten. Das hat fatale Folgen 
    Der Unterschied ist deutlich: Im Durchschnitt verdiente 2017 ein Beschäftig­ter ohne Tarifbindung brutto 2 994 Euro, einer mit Tarifbindung 3 781 Euro pro Monat. Das sind keine Zahlen von Gewerkschaften, sondern offizielle Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Den Daten des IAB zufolge sind immer weniger Unternehmen und Beschäftigte tarifgebunden, die Forscher sprechen von einem anhaltenden Abwärtstrend. Für Arbeitnehmer ist das fatal. (…) Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge verdienen Beschäftigte in diesem Fall nicht nur weniger, sie arbeiten in der Woche im Schnitt auch 59 Minuten mehr. Zum Selbstverständnis der alten Bundesrepublik gehörte die sogenannte Sozialpartnerschaft, eine Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Unternehmen, deren Kern der Flächentarifvertrag war. Im Jahr 1980 waren für mehr als 80 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland der Lohn und die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt. Seit den neunziger Jahren kündigen immer mehr Unternehmen dieses Modell auf. Heutzutage sind in Deutschland nur noch 55 Prozent der Beschäftigten in einem tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnis. Wozu die schwindende Bindung an Flächentarifverträge führt, kann man in Sachsen sehen: Dort sind nur noch 15 Prozent der Betriebe und 39 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden, so wenig wie in keinem anderen Bundesland. In den übrigen ostdeutschen Ländern sind es 20 Prozent der Betriebe, in Westdeutschland 29 Prozent. (…) Flächentarifverträge sind kein Geschenk für Beschäftigte. Sie schaffen für eine Branche bei den Löhnen gleiche Ausgangsbedingungen, deshalb lassen sich Arbeitgeber auch darauf ein. Außerdem geben ihnen Tarifverträge Sicherheit. Während der Laufzeit eine solchen Vertrags dürfen die Beschäftigten nicht streiken. Arbeitsniederlegungen können eine starke Waffe sein. In der Auto- oder der Chemieindustrie etwa ist der Schaden bei einem Streik enorm. Deshalb sind auch die Abschlüsse bei Tarifverhandlungen vergleichsweise gut. Ohne die Aussicht, dem Arbeitgeber durch einen Ausstand auch einen spürbaren Schaden zufügen zu können, laufen Streiks allerdings ins Leere, wie der Kampf beim Online-Händler Amazon oder der gescheiterte Streik der Erzieherinnen 2015 zeigen. Weniger Lohn zu zahlen, die Leute länger arbeiten zu lassen und so den Gewinn zu erhöhen, ist für Arbeitgeber ein starker Anreiz, aus der Tarifbindung aus- oder erst gar nicht in sie einzusteigen. Dabei geht es um viel Geld, das nicht nur den Beschäftigten vorenthalten wird. Dem Fiskus entgehen infolge fehlender Tarifbindung fast 15 Milliarden Euro an Einkommensteuer, den Sozialkassen etwa 25 Milliarden Euro an Beiträgen, wie der DGB errechnet hat. (…) Bestehende Tarifverträge könnten beispielsweise vom Bundesarbeitsministerium für eine ganze Branche als verbindlich erklärt werden. Dann müssten alle Betriebe eines Wirtschaftszweigs sich an sie halten. Doch das geschieht heutzutage seltener als früher. Nicht nur die zuständige Gewerkschaft, auch der jeweilige Arbeitgeberverband muss einer solchen Regelung zustimmen. Die Unternehmerseite macht aber immer häufiger von ihrem Vetorecht gebrauch. Deswegen werden auch die Forderungen von Gewerkschaften, der Linkspartei und von Teilen der SPD nach einer Abschaffung des Vetorechts immer lauter. Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge kann daran geknüpft werden, dass Unternehmen tarifgebunden sind. Das ist bislang selten der Fall…“ Artikel von Anja Krüger in der Jungle World vom 09.01.2020 externer Link
  • [DGB-Tarifflucht-Atlas] Minus 40 Milliarden: Warum Tarifflucht uns alle teuer zu stehen kommt – DGB-Berechnungen zeigen Kosten für jedes Bundesland 
    „… Für immer weniger Beschäftigte und Betriebe in Deutschland gilt ein Tarifvertrag. Im Jahr 2018 waren nur noch 56 Prozent der Beschäftigten im Westen und 45 Prozent im Osten tarifgebunden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst, sondern für die Allgemeinheit – und zwar auf verschiedenen Ebenen. Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen den Sozialversicherungen jedes Jahr rund 24,8 Milliarden Euro Beiträge. Bund, Ländern und Kommunen fehlen 14,9 Milliarden Steuereinahmen. Zusammen rund 40 Milliarden Euro. Und: Ohne Tarifvertrag hat der arbeitende Teil der Bevölkerung weniger Geld in der Tasche, das er ausgeben kann. Das wiederum hat Einfluss auf die Wirtschaft und die Konjunktur. Wären alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tarifgebunden, würde sich ihre Kaufkraft um 35 Milliarden erhöhen – Jahr für Jahr. Das hat der DGB auf Grundlage der letzten Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts berechnet. Dabei wurden auch die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland deutlich. (…) „Eine geringe Tarifbindung und die grassierende Tarifflucht bringen die Allgemeinheit bei der Sozialversicherung und den Steuern um Milliardenbeträge“, kommentiert DGB-Vorstand Stefan Körzell die aktuelle Auswertung. „Das Geld fehlt für den sozialen Ausgleich und für dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur und in Bildung. Da müssen sich die Unternehmen dann schon mal die unbequeme Frage nach ihrer sozialen Verantwortung gefallen lassen, gerade auch angesichts der großen Umwälzungen, vor denen wir stehen.“…“ DGB-Meldung vom 2. Oktober 2019 externer Link mit detailliert berechneten Tariffluchtatlas für alle Bundesländer. Siehe dazu auch die Downloads zum DGB-Zukunftsdialog: Tarif. Gerecht. Für alle. vom Oktober 2019 externer Link mit allen relevanten Fakten zur Tarifbindung und deren Auswirkung
  • Gewerkschaften, Arbeitgeber und faire Löhne: Der schwere Kampf um den Flächentarif 
    Flächentarife durchzusetzen wird für viele Gewerkschaften immer schwieriger, da immer weniger Arbeitnehmer ihnen beitreten. Denn man muss kein Mitglied sein, um nach Tarif bezahlt zu werden. Aber nicht nur die Gewerkschaften kämpfen um Mitglieder – auch die Arbeitgeber sind immer weniger organisiert. (…) Parallel zur Tarifbindung gingen auch die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften in den letzten 30 Jahren immer weiter zurück. Experten wie Klaus Dörre nennen dafür viele Ursachen: den Trend zur Individualisierung etwa oder den Rendite- und Kostendruck der Unternehmen in einer globalisierten Wirtschaft. Manchmal agierten die Gewerkschaften aber auch unglücklich: Etwa wenn sie in der Autoindustrie den Wegfall Hunderttausender Arbeitsplätze befürchten und deswegen gegen die jüngst beschlossenen EU-Klimaschutzvorgaben für Neuwagen protestieren – bis 2030 sollen die CO2-Emissionen demnach um 37,5 Prozent reduziert werden „und dann haben Sie eben die Situation, dass Metall-Betriebsräte gegen das 37,5-Emissions-Reduktionsziel argumentieren in Veranstaltungen, und plötzlich tritt ein vierzehnjähriger Schüler auf und sagt, habt ihr einen an der Waffel, hier geht’s sozusagen um unser Überleben, und was tut ihr eigentlich, worüber redet ihr? Und ich glaube, da fällt es den Gewerkschaften noch schwer, sich zu positionieren, und das schwächt sie insgesamt.“ (…) „Auch als Arbeitgeber haben wir ein Interesse an einer starken Gewerkschaft, weil, wir brauchen immer einen Verhandlungspartner, der muss abschlussfähig sein. Da möchten Sie sich darauf verlassen, dass das Wort gilt“, sagt Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer von Nordmetall, einem der nach Wirtschaftskraft und Beschäftigtenzahl größten Arbeitgeberverbände in Norddeutschland, der die Interessen von Unternehmen aus der Metall- und Elektroindustrie in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und im nordwestlichen Niedersachsen vertritt und mit der Gewerkschaft IG Metall Flächentarifverträge für seine Mitglieder aushandelt. Aber diese murren seit dem letzten bundesweit gültigen Abschluss, berichtet Fickinger. Die IG Metall hatte 2018 Lohnsteigerungen von sieben Prozent für zwei Jahre durchgesetzt sowie Arbeitszeitverkürzungen und zusätzliche freie Tage, die sich etwa Schichtarbeiter nehmen dürfen. (…) Mit der Schwäche der Gewerkschaften ging auch ein Mitgliederverlust bei den Arbeitgeberverbänden einher – ein Prozess, der nach Fickingers Darstellung Mitte der 1990er Jahre begonnen hat. Viele Verbände gründeten Schwester-Organisationen, die eine Extra-Mitgliedschaft „o.T.“ – ohne Tarifbindung – anboten, also alle Verbands-Dienstleistungen wie Netzwerk-Treffen oder Prozess-Vertretung vor dem Arbeitsgericht außer dem Flächentarifvertrag. „Das heißt, die Bindung an den Flächentarif ist geschwunden und befindet sich weiter auf dem Rückzug, aber die Bindung an Arbeitgeberverbände selbst ist wieder gewachsen. Und o. T. heißt ja auch nicht, dass man gar keinen Tarif hat, sondern man kann auch einen Haustarifvertrag, einen Anerkennungs-Tarif, einen Ergänzungs-Tarif machen. All das gibt es ja eben auch.“ (…) Die Tarifbindung zerfasert zusehends. Das betrachtet auch der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, von der SPD mit Sorge. In einem Zeitungsinterview im Dezember 2018 regte er an, tarifgebundenen Unternehmen Steuernachlässe zu gewähren – ein Vorschlag, der prompt vom Koalitionspartner, der Union, zurückgewiesen wurde. An einem konkreten Gesetzesvorschlag arbeitet Heil nicht. Aber sein Ministerium schreibt auf Anfrage, solche „Anreize zur Anwendung von Tarifverträgen“ würden „geprüft“…“ Beitrag von Claas Christophersen vom 10.06.2019 beim Deutschlandfunk externer Link
  • Neue Studie des WSI zur Tarifbindung in Deutschland: Sachsen Schlusslicht – Nur 39 Prozent werden nach Tarif bezahlt – niedrigere Löhne und längere Arbeitszeiten 
    „In Sachsen sind nur 39 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat mit erheblichem Abstand Schlusslicht in Deutschland. In den übrigen ostdeutschen Bundesländern liegt die Tarifbindung im Durchschnitt bei 46 Prozent, in Westdeutschland profitieren im Schnitt 57 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag. Bei den Betrieben sind in Sachsen noch 15 Prozent an einen Tarifvertrag gebunden, gegenüber 20 Prozent in den übrigen ostdeutschen Bundesländern und 29 Prozent in Westdeutschland. Dabei hat Sachsen aufgrund einer günstigen Wirtschaftsstruktur mit einer starken Industrie eigentlich gute Startbedingungen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten in tariflosen Unternehmen, die deutliche Lohneinbußen hinnehmen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie wird heute auf einer Pressekonferenz in Dresden vorgestellt. Die niedrige Tarifbindung sei auch Ergebnis eines über viele Jahre von der Landespolitik propagierten Leitbildes, Sachsen als „Billiglohnland“ zu positionieren, schreiben die WSI-Forscher Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Malte Lübker. Dementsprechend habe die Politik auch Möglichkeiten, nun gegenzusteuern.(…) Stärkung des Tarifsystems: „Die sächsische Politik ist lange dem Leitbild des Billiglohnlandes Sachsen gefolgt“, schreiben die Forscher. „Um dieses Bild zu verändern, ist eine Stärkung der Tarifbindung unabdingbar.“ Hierzu könne die Politik die Allgermeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern und verbindliche Tariftreuevorgaben bei öffentlichen Aufträgen und in der Wirtschaftsförderung machen. Darüber hinaus müssten auch die Tarifvertragsparteien gestärkt werden. Während die Gewerkschaften wieder mehr Mitglieder gewinnen müssen, sollten die Arbeitgeberverbände vor allem die Legitimation von Tarifflucht über die OT-Mitgliedschaften beenden. OT steht für „ohne Tarifbindung“. Dabei können Unternehmen zwar Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sein, sind aber nicht an Tarifverträge gebunden.“ Pressemitteilung vom 10. Mai 2019 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link mit Link zur WSI-Study Nr. 19, Düsseldorf 2019 „Tarifverträge und Tarifflucht in Sachsen“ von Thorsten Schulten, Malte Lübker und Reinhard Bispinck. Siehe dazu:

    • Deutscher Rekord im »Kapitalistensport«. Jahrelang hat Sachsen Niedriglöhne propagiert – jetzt ist der Freistaat bundesweit Schlusslicht bei der Tarifbindung.
      „So klingt Sarkasmus: »Wir können gar nicht so schlecht arbeiten, wie wir bezahlt werden«, schrieben Mitarbeiter der Teigwaren Riesa GmbH bei einem Arbeitskampf auf ein Plakat. Das Unternehmen mit Eigentümern in Baden-Württemberg gehört zu den bekanntesten der Branche im Osten. Von dem guten Ruf hatte die Belegschaft indes lange wenig. Zwei Drittel der 140 festen Beschäftigten verdiente kaum mehr als Mindestlohn. Das ist keine Ausnahme in Sachsen. Das Bundesland ist quasi deutscher Meister in dem, was DGB-Chef Reiner Hoffmann bei einer Kundgebung am 1. Mai in Leipzig als »Volkssport der Kapitalisten« bezeichnete: Tarifflucht. (…) Einen fahlen Lichtstreif sieht der DGB immerhin am Horizont; 2014 sei die Niedriglohnstrategie »offiziell beendet« worden, sagt Schlimbach. Damals trat die SPD in Sachsen in die Regierung mit der CDU ein. Ihr Wirtschaftsminister Martin Dulig drängte erst diese Woche auf eine starke Tarifbindung. Die Linkspartei merkte indes an, dass es die Sozialdemokraten nicht vermocht hätten, ein neues Vergabegesetz durchzusetzen. Das wiederum wäre, wenn es eine Tariftreueregelung enthält, auch nach DGB-Ansicht sehr wichtig, um über öffentliche Aufträge die Tarifbindung zu erhöhen. Bei den Fördermitteln für die Wirtschaft gibt es solche Klauseln immerhin bereits. Der DGB drängt auch darauf, häufiger Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Und er betont die Rolle von Betriebsräten und Arbeitskämpfen. Teigwaren Riesa ist dafür ein gutes Beispiel. Nach hartem Kampf steht dort jetzt die Übernahme des Manteltarifs in Aussicht.“ Beitrag von Hendrik Lasch bei neues Deutschland vom 11. Mai 2019 externer Link
  • Vor 70 Jahren wurde das Tarifvertragsgesetz verabschiedet. Tarifpolitik: 5.000 neue Abkommen pro Jahr, steigende Reallöhne, innovative Vereinbarungen – aber stark gesunkene Reichweite 
    Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 5.000 Tarifabkommen neu abgeschlossen, zurzeit gibt es rund 77.000 gültige Tarifverträge. Grundlage dafür ist eines der ältesten Arbeitsgesetze der Republik, das morgen 70 Jahre alt wird: Am 9. April 1949, noch vor der Gründung der Bundesrepublik, beschloss der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Zone das Tarifvertragsgesetz (TVG). Seit 1990 gilt es auch in den neuen Bundesländern. In anfangs nur elf und heute in 13 Paragrafen regelt das Gesetz ein zentrales Gebiet der Arbeitsbeziehungen, nämlich die kollektive Aushandlung von Arbeits- und Einkommensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (…) Trotz dieser positiven Ergebnisse ist der Zustand des Tarifvertragssystems nach der WSI-Untersuchung aber nicht zufriedenstellend. Das liegt vor allem daran, dass die Reichweite der Tarifverträge seit mehr als zwei Jahrzehnten nahezu kontinuierlich zurückgeht. Mittlerweile sind nur noch rund 55 Prozent der Beschäftigten und 27 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Insbesondere in kleineren Betrieben, in verschiedenen Dienstleistungsbereichen und in den ostdeutschen Bundesländern liegt die Tarifbindung erheblich unter dem Durchschnitt. (…) Die zentrale Frage laute daher, wie der Trend gebrochen und dem Tarifvertragssystem zu neuer Stärke verholfen werden kann, so Schulten. Dazu seien verschiedene Ansatzpunkte geeignet und erforderlich: Einerseits seien die Tarifvertragsparteien gefordert, ihre Bindungskraft zu erhöhen. „Die Arbeitgeberstrategie zum Aufbau von OT-Verbänden hat sich als fataler Irrweg erwiesen, der die Erosion des Tarifsystems verstärkt hat. Tarifbindung muss hier Vorrang haben.“ Flankierend sei auch der Gesetzgeber gefordert, so Schulten. „Tarifsenkungs- und Vermeidungsstrategien müssen begrenzt werden, etwa durch die Nachwirkung von Tarifverträgen bei Outsourcing.“ Zudem sollte die Geltungswirkung durch erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen unterstützt und das Vetorecht der Arbeitgeber im Tarifausschuss abgeschafft werden. Schließlich könnte das Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen auf die konsequente Förderung von Tarifbindung ausgerichtet werden.“ WSI-Pressemitteilung vom 08.04.2019 externer Link.  Siehe auch:

    • Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv: 70 Jahre Tarifvertragsgesetz – Stationen der Tarifpolitik von 1949 bis 2019, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 85 externer Link , Düsseldorf, April 2019
    • 70 Jahre Tarifvertragssystem Arbeitsforscher fordern: „Tarifbindung auch für Subunternehmer“
      70 Jahre nach seiner Einführung ist der Zustand des deutschen Tarifvertragssystems laut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung „nicht zufriedenstellend“. Was die Arbeitsforscher kritisieren und welche Maßnahmen sie empfehlen…“ Agenturmeldung vom 08.04.2019 bei deutsche-handwerks-zeitung.de externer Link
    • Die ganze Arbeitswelt – Maßnahmen für mehr Tarifbindung
      Rund 77 000 Tarifverträge gibt es in Deutschland, eine Million Streiktage waren es 2018, ein Plus bei den Tariflöhnen von gut 14 Prozent innerhalb der letzten zehn Jahre – doch all diese Statistiken beschreiben nur die halbe Arbeitswelt. Die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet ohne von den Gewerkschaften ausgehandelten Schutz. Das ist schlecht. Denn bei allen Einschränkungen im Detail: Tarifverträge stehen für höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten, längeren Urlaub, sie sorgen für gute Übergänge in die Rente oder regeln den maximalen Lärm am Arbeitsplatz. Sie verhindern, dass Wettbewerb über die Löhne betrieben wird. Wer das Leben der Lohnabhängigen verbessern will, muss daher die Tarifbindung stärken. Das geht nur mit stärkeren Gewerkschaften. Die müssen sich dafür selber bewegen, neue Konzepte, eine andere Beteiligung von Beschäftigten erproben…“ Kommentar von Ines Wallrodt vom 08.04.2019 beim ND online externer Link
  • Linke fordern Reform: Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht 
    „Die Zahl der Tarifverträge, die von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit auch für tarifungebundene Unternehmen gelten, ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken zurück, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach nahmen die sogenannten Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen (AVE) des Arbeitsministeriums von 113 Branchentarifverträgen im Jahr 2000 auf nur noch 25 im Jahr 2018 ab. Damit gingen die AVE innerhalb von 20 Jahren um etwa 80 Prozent zurück – trotz einer Reform aus dem Jahr 2014, mit der die Bedingungen für solche Erklärungen gelockert worden waren. (…) „Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht und entziehen sich so ihrer sozialen Verantwortung“, sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014 habe sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es brauche daher eine wirksame Reform, „die in einem ersten Schritt die Blockademöglichkeit branchenfremder Arbeitgeberverbände bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen abschafft“, so Meiser. Darüber hinaus forderte er ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene. „Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten die branchenüblichen Tariflöhne zahlen.“ Bundesarbeitsminister Heil müsse gesetzliche Maßnahmen gegen die anhaltende Tarifflucht auf den Weg bringen. Die Linke will dem Bundestag an diesem Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der aber von der Koalitionsmehrheit abgewiesen werden dürfte.“ Beitrag von Birgit Marschall vom 5. April 2019 bei RP online externer Link
  • Zahl deutlich gesunken: Weniger als die Hälfte der Deutschen arbeitet nach Tarif 
    „… Der Anteil der Beschäftigten in deutschen Unternehmen, die noch an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, ist in den zehn Jahren zwischen 2008 und 2017 um sechs Prozentpunkte auf nur noch 47 Prozent aller Beschäftigten gesunken. Zugleich ging der Anteil der tarifgebundenen Betriebe an allen Unternehmen um sieben Prozentpunkte auf nur noch 25 Prozent oder ein Viertel zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach nahm der Anteil der nicht-tarifgebundenen Unternehmen bei kleinen Betrieben besonders stark ab. Nicht an einen Tarifvertrag gebunden sahen sich im vergangenen Jahr 87 Prozent aller Firmen mit bis zu neun Mitarbeitern in Ostdeutschland und 78 Prozent in Westdeutschland. Zehn Jahre zuvor hatten sich erst 69 Prozent der kleineren westdeutschen und 80 Prozent der kleineren ostdeutschen Betriebe von Tarifverträgen verabschiedet.(…) „Die Zahlen belegen, dass die Tarifflucht von Unternehmen wie dem Einzelhandelskonzern Real nur die Spitze des Eisberges darstellt“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken, Pascal Meiser. „Quer durch ganz Deutschland und unabhängig von der Betriebsgröße unterminieren immer mehr Arbeitgeber das bewährte Tarifvertragssystem.“ Dem dürfe die Regierung nicht tatenlos zusehen. „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist in der Pflicht, endlich ein Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Tarifbindung auf den Tisch zu legen“, sagte Meiser. Tarifverträge müssten auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände für allgemeinverbindlich erklärt werden können und vollumfänglich auch auf aus dem Ausland entsandte Beschäftigte erstreckt werden, forderte er.“ Beitrag von Birgit Marschall vom 28. Dezember 2018 bei RP Online externer Link
  • Tarifbindung auf Talfahrt 
    Die Tarifflucht von Betrieben und Unternehmen hält unvermindert an. Das hat Folgen für den Schutz der Beschäftigten vor schlechter und schlecht entlohnter Arbeit. Doch verweist die Entwicklung auch auf ein tiefer liegendes, gravierenderes Problem. Wenn Arbeitsverhältnisse nur nach Gutdünken derjenigen ausgestaltet wären, die die Arbeitsplätze anbieten, hätten die auf Arbeit angewiesenen Beschäftigten wenig zu lachen. Wie wenig, das verrät ein Blick auf die frühkapitalistischen Zustände des 19. Jahrhunderts, für die man am besten einen Klassiker konsultiert: Friedrich Engels hat in seinem Werk „Die Lage der arbeitenden Klasse in England“ die überaus elenden Arbeits- und Lebensbedingungen eindrucksvoll festgehalten. Von solchen Zuständen sind die ArbeitnehmerInnen in den fortgeschrittenen Industriegesellschaften (nicht aber in der Peripherie der Schwellen- und so genannten Entwicklungsländer!) zum Glück weit entfernt. Sie profitieren von Erfolgen der Arbeiterbewegung, zu denen die Etablierung eines Systems der kollektiven Interessenvertretung zählt. (…) Etwa 43 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen ArbeitnehmerInnen haben 2017 in Betrieben gearbeitet, die sich jeglicher Tarifbindung entzogen haben. Mit Blick auf die Betriebe wird das Ausmaß der Abwärtsentwicklung noch deutlicher: In 71 Prozent der westdeutschen und 81 Prozent der ostdeutschen Betriebe gibt es keinerlei Tarifbindung mehr. Zwar gab knapp die Hälfte dieser Betriebe in der IAB-Befragung an, sie würde sich an den Branchentarifverträgen „orientieren“, das aber kann alles mögliche bedeuten. In der Praxis bedeutet es vor allem, also oftmals, „ganz erheblich schlechtere Bedingungen“, bringt es Stefan Sell auf den Punkt. (…) In Bezug auf das Problem mangelnder Tarifbindung böte sich an, die im Tarifvertragsgesetz geregelten gesetzlichen Möglichkeiten, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, noch einmal deutlich auszuweiten, um auf diese Weise einer weiteren Erosion des Tarifsystems entgegenzuwirken…“ Artikel von Markus Krüsemann vom 29.05.2018 bei Miese jobs externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132603
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