Partizipation und/oder Mitbestimmung? Unter Bedingungen der indirekten Steuerung nimmt die Bedeutung der gewerkschaftlichen Organisation und Mitbestimmung zu

„In den Unternehmen entwickeln sich seit geraumer Zeit „Partizipationsformen“, die eine unmittelbare Mitwirkung der Kolleginnen und Kollegen im Unternehmen versprechen. Mitunter wird nahegelegt, man könne Umwege über Betriebsräte und Gewerkschaften umgehen. Unternehmerische „Partizipation“ – nicht zu verwechseln mit Partizipation am Gewinn – ist zu begrüßen, ersetzt aber nicht die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten und die gewerkschaftliche Aktivität. Bei diesen Formen der „Partizipation“ handelt es sich um ein Moment der indirekten Steuerung der Arbeitsprozesse (…). Bis in die 80er Jahre wurde den Beschäftigten direkt gesagt, was sie tun sollen. Heute werden viele Aufgaben in Teams selbst organisiert und erarbeitet, also indirekt gesteuert. (…) Partizipation in Gruppen kann also Mitbestimmung und gewerkschaftliche Organisation nicht ersetzen. Das liegt nicht an einem Mangel an Konsequenz der Kolleginnen und Kollegen beim Verfolgen ihrer Interessen. Vielmehr lassen es die materiellen Verhältnisse in diesen Gruppen nicht zu, dass die Mitglieder ihre individuellen, gewerkschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Interessen gegenüber dem Unternehmen verfolgen. Dies ist durch den Willen der einzelnen Mitglieder kaum beeinflussbar. Es erfordert eine gemeinsame, organisierte Anstrengung, um sich das Wirken dieser Prozesse bewusst zu machen und ihre Wirkung entsprechend zu beeinflussen…“ Beitrag von Stephan Siemens und Martina Frenzel vom 7. Juli 2016 bei der Gegenblende externer Link

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