„Rechtsvereinfachungsgesetz“ – Umfassende SGB II–Änderungen geplant

Dossier

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und auch Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es eine erste Veröffentlichung mit der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden. Wer sich die Details anschaut, wird eine Vielzahl von Verschärfungen finden. Hier sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und sonstige Interessensvereinigungen gefragt, sich dazu zu positionieren.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 21.10.2013. Siehe den aktuellen Gesetzesentwurf vom 6.4.2016 externer Link sowie die Zusammenstellung aller Materialien zum 9. SGB II-ÄndG externer Link bei Tacheles und bei uns speziell zu Sanktionen/Sperren „Rechtsvereinfachung im SGB II: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren„. Siehe hier zu „Rechtsvereinfachung“:

  • Ein Jahr „Rechtsvereinfachung“: „Das Hartz-IV-System ist einfach gescheitert“ New
    Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Arbeitssuchende – deswegen wurde vor einem Jahr im Bundestag die Hartz-IV-Reform beschlossen. Wir haben unter anderem im Jobcenter in Reutlingen nachgefragt, wie die Bilanz ausfällt. Die Personalräte der Jobcenter ziehen ein Jahr nach dem Bundestagsbeschluss zur sogenannten Rechtsvereinfachung im Hartz-IV-System eine kritische Bilanz. (…) Das magere Reformergebnis hängt auch noch mit etwas anderem zusammen: Alle 16 Bundesländer haben mitgeredet. Herausgekommen ist ein Minimal-Kompromiss – mit dem es kompliziert bleibt. Zuschüsse hängen beispielsweise davon ab, ob Warmwasser aus dem Boiler kommt oder nicht. Und wenn der Staat Geld von Hartz-IV-Familien zurückfordert, wird das anteilig sogar auf die Kinder heruntergerechnet. So ist es möglich, dass Jugendliche volljährig werden und schon mehrere tausend Euro Schulden haben…“ Beitrag von Mathias Zahn vom 23.6.2017 beim SWR externer Link
  • Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab: Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig
    Meldung und unser Kommentar
  • Hartz-IV Verschärfung zur Entemanzipierung des Menschen
    Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es in Art. 1 des Grundgesetzes. Weiter heißt es auch: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Mittlerweile dürfte sich in das letzte Hinterzimmer der noch so unpolitischen BürgerInnen herumgesprochen haben, dass durch die Hartz Gesetze genau dieser Artikel ad absurdum geführt wurde. Und damit die Menschen noch mehr Ängste ertragen müssen, trat am 1. August 2016 eine Verschärfung von Hartz IV in Kraft. Die LeiDmedien haben so ungerne im Vorfeld darüber berichtet. Interessierte Menschen haben schon vorab Informationen erlangt, eine Zusammenfassung kann man bei Labournet einsehen. Nun wird allmählich in den Medien über die konkreten Verschärfungen informiert. Von mehr Kontrolle ist die Rede. Da frage ich mich, wie die Kommunen, die schon mit der bürokratischen Bearbeitung von Flüchtlingen überfordert sind, auch noch ALG-II-Bezieher kontrollieren wollen. Da ahne ich nichts Gutes. Eine Möglichkeit wäre, Billigjobber in den kommunalen Ordnungsdienst zu integrieren. Lieber an der Front sein, als selbst der Kontrollierte. So wird ein Schuh raus. Der soziale Druck in der Gesellschaft kann mit Ordnungsdiensten, Blockwartmentalitäten und Sicherheitsdiensten perfekt ausgearbeitet werden. Dieses System erinnert an was? Ich schreibe hier von nichts, das ich nicht schon selbst erleben musste. Dieses perfide System ist ausbaufähig…“ Beitrag von Sandra Stoffers vom 4.9.2016 bei lokalkompass.de Gelsenkirchen externer Link
  • Jobcenterpersonalräte kritisieren das sog. Rechtsvereinfachungsgesetz
    Die JC  Personalräte kritisieren das Rechtsvereinfachungsgesetz als nicht das Recht vereinfachendes Gesetz, ganz im Gegenteil es schaffe mehr Arbeit und Verwaltungsaufwand. Stellungnahme vom 24.08.2016 externer Link bei Harald Thomé
  • Die Vereinfachung der Verfolgungsbetreuung ab 1. August 2016
    Unter dem trügerischen Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ haben sich seit Ende 2013 massive Verschäftungen von Hartz IV angekündigt, wurden vielfach und fundiert als solche entlarvt und waren doch nicht zu verhindern gewesen. Siehe eine Sammlung der Übersichten zu den Veränderungen im gesonderten Beitrag
  • Bundesrat am 08.07.2016: Änderungen bei Hartz-IV-Verfahren [und Insolvenzrecht]
    Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 Vereinfachungen bei der Bearbeitung von Hartz-IV-Anträgen zugestimmt. Leistungsempfänger können damit künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang ihrer Ansprüche erhalten. Das Gesetz vereinfacht die teils sehr komplexen Verfahrensvorschriften und -abläufe für die Mitarbeiter in den Jobcentern. Dies betrifft insbesondere die zahlreichen Verknüpfungen des Sozialgesetzbuchs II mit anderen Rechtsgebieten. Betroffen sind u.a. Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Auch die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde verbessert, um die Ausbildungsaufnahme zu erleichtern. Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit. Über 30-jährige Berufsschüler bekommen künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist. Die Änderungen gehen auf Vorschläge einer Bund-Länderarbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück. (…) Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll bis im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.“ Aus: Gesetzesbeschlüsse des Bundestages vom 08.07.2016 externer Link
  • Nahles Hartz IV „Vereinfachungen“: Weitere Sanktionen und weniger Rechte für Hartz IV Bezieher*innen
    „Das von Sozialministerin Nahles in den Bundestag eingebrachte und dort nun verabschiedete Gesetz bezüglich Hartz IV wird von Seiten der Regierung als „Vereinfachung“ der Regelungen angepriesen. Die Zeiten, in denen der durchschnittliche Ordner für eine Harz IV Empfängerin einige hundert Seiten ausmachen würde, seien vorbei, wurde von dieser Seite verkündet. Aufgrund massiver Kritiken vieler Sozialverbände und Organisationen wird das Gesetz nun nicht mehr  vor der Sommerpause den Bundesrat passieren. Eine der Kritiker*innen ist Tacheles e.V., eine Selbsthilfeberatung von Erwerbslosen…“ Gespräch von Radio Dreyeckland mit Frank von Tacheles e.V. vom 4. Juli 2016 als Podcast externer Link Audio Datei (Dauer 11:45 Min.)
  • Hartz-IV-Reform: Eine vertane Chance
    Zwei Jahre werkelte die Koalition an der Hartz-IV-Reform herum. Das Ergebnis: mau. Eine vertane Chance, meint Mathias Zahn. Hartz IV bleibt ein Paragrafenmonster. Die betroffenen Menschen werden weiter als potenzielle Sozialschmarotzer angesehen.  (…) Der Staat kontrolliert bis ins Privateste und straft scharf. Schikane per Gesetz. Für einen Sozialstaat, der etwas auf sich hält, ist dieses System unwürdig…“ Ein Kommentar von Mathias Zahn, ARD-Hauptstadtstudio, vom 23.06.2016 bei der Tagesschau externer Link

    • Kosmetik statt Fundamentalkritik betreibt hingegen immer noch der DGB: „… Es bleibt insgesamt bei einem Übergewicht des „Forderns“ und mangelnder Förderung. Das Korsett von niedrigen Regelsätzen und Unterkunftskosten, gekoppelt mit scharfen Zumutbarkeits- und Sanktionsregeln ist viel zu eng und zwingt in jedwede Beschäftigung. Damit begünstigt es prekäre Beschäftigung und entwertet schnell vorhandene berufliche Qualifikationen…“ So Annelie Buntenbach in der DGB- Pressemitteilung vom 22.06.2016 externer Link
  • Bundestag: Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung
    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf (18/8041) der Bundesregierung zu Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion in geänderter Fassung angenommen. Deutliche Kritik kam von den Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Beide hatten eigene Anträge (18/8076; 18/8077) für Änderungen im System der Grundsicherung eingebracht, die jedoch von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden. Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert werden. Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Beratung der Leistungsberechtigten. Zurückgenommen wurden Änderungen für Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Hier war ursprünglich vorgesehen, dass der Regelsatz des minderjährigen Kindes, das sich wechselweise in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern aufhält, entsprechend der Anwesenheitstage im jeweiligen Haushalt aufgeteilt wird. Neu aufgenommen wurde eine Regelung bei der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Für alle anderen gilt jedoch, dass Leistungen entzogen werden können, wenn die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht erfüllt wurde. Geändert wurde der Entwurf auch bezogen auf die Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Bisher dürfen diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig wird die Förderdauer auf 36 Monate verlängert…“ Bundestags-Protokoll Ausschuss Arbeit und Soziales vom 22.06.2016 externer Link
  • Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG – Entschärft?
    Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim „Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden. Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, … aber auch die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert. Jetzt ist der Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern…“ Aus dem Thomé Newsletter 20/2016 vom 20.06.2016 externer Link. Siehe dazu:

  • Hartz IV-Rechtsverschärfungen: Jobcenter sollen leichter gegen Gesetze verstoßen können
    „… Wie Report Mainz berichtete, werden Überprüfungsanträge erschwert. Wenn nach Ablauf der Widerspruchsfrist auffällt, daß Bescheide unrechtmäßig sind, und zum Beispiel die Leistung zu gering berechnet wurde, kann man nachträglich einen Überprüfungsantrag stellen. Auf diesen Antrag hin muß ein Bescheid erfolgen, den man dann anfechten kann, wenn er immer noch Fehler enthält. Das für meine Sanktionierung zuständige Jobcenter hat es dann zum Beispiel immer so gemacht, daß sie mir stattdessen einen Zettel geschickt haben, mit dem sie behauptet haben, eine „Anfrage“ von mir zu „beantworten“. Egal wie riesig ich „Überprüfungsantrag“ auf mein Schreiben geschrieben habe. Wenn Überprüfungsanträge nicht mehr funktionieren, müssen Jobcenter nur abwarten, bis die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist, und dann sind sie mit ihren Rechtsverstößen endgültig durchgekommen. In der Praxis sind diese Überprüfungsanträge ein wichtiges Instrument für Erwerbslose, ihr Recht zu bekommen, und da finden die Jobcenter es „einfacher“, wenn wir dieses Instrument nicht mehr haben…“ Beitrag vom 13. Juni 2016 beim Christel T.’s Blog externer Link
  • Rechtsverschärfungsgesetz: Nahles rudert zurück / möglicherweise verschoben
    Spannenderweise ist wohl die ursprünglich am 9. Juni geplante abschließende 2. und 3. Lesung und Verabschiedung des 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetzes vertagt worden. (http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/ externer Link) Warum auch immer, damit könnte das Wirksamwerden zum 1. Aug. 2016 deutlich in Frage gestellt werden.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 07.06.2016 externer Link
  • Alleinerziehende Hartz IV-Neuregelung für getrennt lebende Eltern ist vom Tisch
    Die Koalition hat die geplante Neuregelung der Hartz-IV-Bezüge für Kinder von getrennt lebenden Eltern vorerst gekippt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) habe mit den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass die Änderung aus dem Gesetzentwurf zu den Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV herausgenommen und ein neuer Lösungsvorschlag in dieser Frage erarbeitet werde, hieß es am Freitag. Verbände hatten davor gewarnt, dass es in der Praxis zu spürbaren Verschlechterungen für Alleinerziehende kommen werde…“ Artikel von Cordula Eubel vom 03.06.2016 beim Tagesspiegel externer Link. Übrigens: Die Entscheidung fiel genau einen Tag nachdem MONITOR über diese Pläne berichtet hatte… Siehe dazu:

    • Keiner hatte die Absicht, Alleinerziehende und ihre Kinder im Hartz IV-System schlechter zu stellen? Aber nun zieht man die Reißleine. Eine Neuregelung bleibt notwendig und wäre – eigentlich – einfach
      Beitrag von und bei Stefan Sell vom 3.6.2016 externer Link
  • Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 im Sozialausschuss
    • Repressionsvereinfachung. Angeblich will die Bundesregierung mit ihrer Hartz-IV-Reform Klarheit für Bezieher schaffen. Leichter wird aber das Kürzen und Streichen
      Vier Jahre hat die Bundesregierung an der neunten Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) unter dem Titel »Rechtsvereinfachungen« gebastelt. Geplant ist die Verabschiedung nun für den 1. August, noch vor der Sommerpause will das Kabinett seinen Gesetzentwurf durch das Parlament bringen. Ein letztes Mal werden dazu am Montag Sachverständige unterschiedlicher Interessengruppen im Ausschuss für Arbeit und Soziales gehört. Das Urteil der Sozialverbände und -experten fiel zuletzt vernichtend aus: Die Situation für Betroffene werde durch die Regelungen weiter verschärft. Doch die Organisationen wurden bislang ebensowenig erhört wie die Opposition…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 27.05.2016 externer Link
    • Siehe dazu diverse Stellungnahmen zum Rechtsverschärfungsgesetz im Rahmen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 im Sozialausschuss im Tacheles-Newsletter vom 27.5.2016 externer Link
    • Hervorzuheben ist dabei die Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 von Stefan Sell externer Link zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 18/8041). Dazu Bemerkung von Norbert Hermann: „Prof. Dr. Stefan Sell ist so einer, über den wir gelegentlich Hände und Füsse gleichzeitig über dem Kopf zusammenschlagen müssen. Vor allem wenn er spontan im TV „ins Unreine“ spricht. Überhaupt ist er medienmässig im Hier und jetzt angekommen. Zur anstehenden Unrechtsverschärfung Hartz IV hat er aber was Gutes geliefert, wenn auch ganz cool mit dem Nimbus des Neutralen. (Siehe seine Einlassungen zum Thema “ Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten“ ab S. 5 f)
      Dabei mag sein Hinweis “ Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist.“ Missverständnisse erzeugen. Wenn wer „sozialwidrig“ eine Arbeit nicht aufnimmt, abbricht, oder keine Stunden aufstockt so tritt damit für das Jobcenter ein „Schaden“ ein. Der dann erstattet werden soll. Dieser „Schadenseintritt“ kann aber möglicherweise lebenslange Folgen haben, wenn sich die Einkommenslage des/der Betroffenen nicht verbessert. Es muss dann immer „Leistung erbracht“ werden, die sonst vielleicht hätte eingespart werden könen. Drei Jahre nach de Tod würde dann der Ersatzanspruch erlöschen… Das ist das, was Hartz IV gerade noch gefehlt hat: NEIN sagen geht dann gar nicht mehr! Und mit etwas Fantasie kann das geplante Delikt der „Integrationsverweigerung“ bei Geflüchteten auch als „sozialwidrig“ definiert werden mit ebendiesen Folgen. Überhaupt setzt die anstehende Gesetzesveränderung das Selektionsprinzip brutal um: sie enthält auch etliche Verbesserungen, weil sie gemerkt haben, dass sie mit dem bisherigen Vorgehen auch die noch verwertbaren zu „menschlichem Müll“ machen. Die sollen noch der Verwertung erhalten bleiben. Alle anderen können endgültig zerstört werden, Geflüchtete können je nach Schutzstatus nach ein-zwei-drei Jahren abgeschoben werden (oder sofort, wenn sie gar nicht gewünscht sind)
      .“
  • Spaltung mit System: Die Hartz-IV-Reform schafft neue Unterschiede zwischen Leistungsempfänger_innen
    „Unter dem schönen Namen »Rechtsvereinfachungsgesetz« befindet sich im Gesetzgebungsverfahren ein Vorschlag des Sozialministeriums zur Änderung von Hartz IV. Nach Worten des Ministeriums soll dadurch unnötige Bürokratie vermieden und das Gesetz bürgerfreundlicher werden. Leider ist die Erfüllung dieser hehren Ziele nicht zu erwarten. (…) Die aktuellen Neuerungen fügen sich ein in die Tradition des konservativen Sozialstaatsmodells, das eben nicht nur Status – und damit Statusunterschiede – erhält, sondern auch produziert. Es ist das Modell eines aktiv spaltenden Sozialstaats.“ Artikel von RA Lutz Achenbach bei ak – analyse & kritik – Zeitung für linke Debatte und Praxis vom 24.5.2016 externer Link
  • Weitere Hartz IV-Rechtsverschärfung aufgedeckt
    Immer mehr Details der sogenannten Hartz IV Rechtsvereinfachungsreform werden offenkundig. Wie die Fraktionsvorsitzende der Linken, Katja Kipping, heute formulierte, sei es erschreckend, wie die Bundesregierung Formulierungshilfen den SPD und Unionspartei- Abgeordneten anbietet, damit auch die nächste Schweinerei im Bundestag durchgewunken wird. So werden die Abgeordneten zu einfachen Befehlsempfängern degradiert, die die Armutsanräge der Bundesregierung nur noch durchwinken sollen…“ Meldung vom 16.05.2016 bei Gegen Hartz externer Link, siehe auch „Die „Formulierungshilfe“ für die Fraktionen CDU/CSU und SPD“ externer Link
  • Scharfe Kritik an Hartz-IV Reform: „Bürokratieabbau auf Kosten der Schwächsten“
    „Die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Reform wird nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten und Anwälten zu einer erheblichen Verschlechterung für viele Hartz-IV-Empfänger führen, deren Bescheide falsch sind. Das geht aus Recherchen von REPORT MAINZ hervor. Die Möglichkeit rückwirkend Leistungen zu bekommen, werde nach dem Gesetzentwurf eingeschränkt. Diese Verschlechterungen seien bislang wenig beachtet, weil sie nur schwer zu verstehen seien, sagte der Arbeitsmarktexperte Professor Stefan Sell: „Eine ganz kompliziert daherkommende Regelung in dem Gesetzentwurf führt zu einer rechtstaatlich unglaublichen Schweinerei. Man nimmt den Hartz-IV-Empfängern durch eine falsche Entscheidung etwas weg, was ihnen zusteht, wohlgemerkt an Regelleistungen zur Deckung des Existenzminimums. Und dann, wenn es herauskommt, dass das eine falsche Entscheidung war, dann gibt man dieses geraubte Diebesgut nicht zurück.“…“ Beitrag vom 17. Mai 2016 bei Report Mainz externer Link (Text und Video)
  • Hartz-IV-Reform: Alleinerziehende werden zur Kasse gebeten
    „Hartz IV als Nackenschlag: Getrennt lebenden Müttern soll für die Vater-Tage ihrer Kinder Geld abgezogen werden. Das sehen die Reformpläne aus dem Haus von SPD-Bundessozialministerin Andreas Nahles vor. Die Idee ist absurd und lebensfern…“ Kommentar von Ariane Bemmer vom 25. April 2016 bei der Tagesspiegel online externer Link. Wie uns Norbert Hermann von Bochum Prekär (per Email) mitteilte, beschreibt Ariane Bemmer die Sache zwar gut, „macht allerdings am Ende einen Fehler: Die Wohnungskosten werden natürlich in beiden Elternhäusern wie angemessen für den ganzen Monat bezahlt. Im dann nach Tageszahl zu teilenden Kinderregelbedarf sind aber auch Beträge für sonstige Wohnungskosten usw. enthalten, die zwar als Gesamtkosten anfallen aber durch die Teilung noch weniger gedeckt sind. Versicherungen, Vereinsbeiträge, Abos usw. werden wohl nur von einem Elternteil gezahlt werden. Dem fehlen aber dafür die abgeteilten Tagesbedarfsbeträge.“ Wir danken für den Hinweis.
  • 10 Jahre gehartzte Zeiten für Frauen in Not
    Der als „Rechtsvereinfachung“ bezeichnete Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 3.2.2016 wirkt sich aus auf Frauen in Notsituationen, ohne ausreichendes Einkommen – Schwangere, Alleinerziehende, Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen und von häuslicher Gewalt Betroffene. In den zurück liegenden über 10 Jahren wurden einige Anregungen aus unserer intensiven Befassung mit den problematischen Auswirkungen der Sozialgesetze auf Frauen in Not aufgenommen. Daraus ergibt sich für uns die Hoffnung und Erwartung, dass die im Folgenden genannten Forderungen Eingang in die SGB II-Reform finden…“ Stellungnahme des Arbeitskreises „Frauen in Not“ NRW vom März 2016 zum Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II vom 3. Februar 2016 externer Link . Aus dem Text: „…§ 27 Abs. 4 SGB II-E ist abzuändern: Zum einen ist die Beschränkung auf „besondere“ Härtefälle aufzuheben. So wird die Belastung durch Elternschaft und/oder Alleinerziehende trotz der Mehrfachbelastung häufig nicht als „besonderer“ Härtefall anerkannt. Schwangere und junge Eltern werden aufgefordert, ihre Ausbildung abzubrechen. Zum anderen muss die Hilfe auch in Form einer Beihilfe möglich sein…“
  • Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV: Neuer Rechtsstreit statt einfacherer Verfahren
    „Ein Gesetz zu „Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV“ soll das Hartz-System unbürokratischer machen. Mehr als zwei Jahre wurde über das Gesetz beraten, dennoch sei „das Gesamtergebnis enttäuschend“, so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Es schafft stattdessen weitere Probleme: „Wenn das Gesetz so kommt, ist neuer Rechtsstreit programmiert.“…“ DGB-Stellungnahme vom 15. April 2016 externer Link
  • Zur angeblichen „Rechtsvereinfachung“: Hintergrundpapier zur Rechtsverschärfung bei Hartz IV
    „…Das Gesetz ist keine Rechtsvereinfachung, sondern vielfach eine Rechtsverschärfung. Für die Betroffenen werden zwischen den Bundesländern bereits vereinbarte Erleichterungen bei den Sanktionen nicht umgesetzt. Schlimmer noch: Durch neue Regelungen bei der Ersatzpflicht bei sogenanntem sozialwidrigen Verhalten werden die Daumenschrauben noch weiter angezogen…“ – eine ausführliche Analyse von und bei Katja Kipping vom 14. April 2016 externer Link. Und als Überblick zur heutigen ersten Lesung:

  • Notwendige Änderungen im SGB II aus Sicht der Leistungsberechtigten
    Anlässlich der geplanten Änderungen zum Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – „Rechtsvereinfachung“ legt Tacheles e.V. einen aus der Perspektive von Leis-tungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor, der zahlreiche Änderungsvorschläge in zentralen Bereichen des SGB II und angrenzender Rechtsbereiche formuliert (…) Mit diesem Papier möchte der Verein Tacheles die Diskussion fortführen und vertiefen sowie die aus Sicht von Leistungsbeziehenden zentralen und notwendigen Änderungsbedarfe beim Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Gewährungspraxis durch die Jobcenter in die politische Debatte einbringen. Wir würden uns wünschen, dass diese Forderungen von Erwerbslosengruppen und -verbänden, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialpolitischen Akteuren aufgriffen und öffentlich diskutiert werden und dass unsere Meinung von den Bundestagsabgeordneten und den verantwortlichen Landespolitiker/innen, die über das Gesetz beschließen müssen, zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Die Forderungen sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil behandelt gesetzliche Veränderungen im Bereich des Leistungsrechts (v.a. im SGB II). Der zweite Teil ist eine Konkretisierung von selbstverständlichen Umgangsformen und -regeln, die im „Hartz-IV-Alltag“ aber leider keine Selbstverständlichkeit darstellen und deren Fehlen damit einen Teil der alltäglichen Entrechtung von Leistungsberechtigten ausmacht…“ Forderungskatalog von Nadine Austermann, Frank Jäger und Harald Thomé, Tacheles e.V., Wuppertal, vom 13.02.2016 externer Link
  • Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
    Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB II – Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden. Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.“ Aus dem Thomé Newsletter 04/2016 vom 29.01.2016, darin weitere Informationen externer Link, darin auch der konkrete Fahrplan zu den geplanten SGB II – Änderungen:
    Kabinett   03.02.2016
    Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
    Bundestag, 1. Lesung 14.04.2016
    Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
    Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
    Inkrafttreten 01.08.2016
  • „Gravierende Verschlechterungen bei Hartz IV geplant“. Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“ kritisiert Gesetzentwurf zur songenannten „Rechtsvereinfachung“ des SGB II
    Das bundesweite Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“* hat den Gesetzentwurf, mit dem das Hartz-IV-Gesetz angeblich vereinfacht werden soll, als Mogelpackung kritisiert. Der Entwurf enthalte eine Vielzahl von „völlig inakzeptablen Verschlechterungen“. Der Gesetzentwurf wird zurzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Der Gesetzentwurf richte sich zu weiten Teilen ausschließlich nach den Interessen der Jobcenter und des Bundesministeriums für Arbeit, kritisiert das Bündnis. „Hartz IV soll für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein und dies geschieht zu Lasten der Leistungsberechtigten, deren Rechte eingeschränkt deren individuelle Leistungsansprüche weiter beschnitten werden sollen“, erläutert Helga Röller von der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA). Das Bündnis „AufRecht bestehen“ nennt konkrete Beispiele aus dem Gesetzentwurf, mit denen Hartz-IV-Bezieher deutlich schlechter gestellt werden…“ PM vom 16.12.2015 vom Bündnis „Aufrecht bestehen“ beim Tacheles e.V. externer Link
  • Fachstellungnahme zu den geplanten SGB II-Änderungen im 9. SGB II-ÄndG
    Es wird darin an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben gedreht, in einer Vielzahl von Fällen wird BSG- Rechtsprechung ausgehebelt.   Der Entwurf ist eine Art „Anti-Bundessozialgerichts-Gesetz“. An vielen Stellen soll das Gesetz so geändert werden, dass Leistungsansprüche, die das BSG Leistungsberechtigten im Wege der Gesetzesauslegung zugesprochen hatte, wieder vernichtet werden; Leistungsansprüche, welche die Arbeitsverwaltung und das SPD-geführte BMAS offenbar als „Störung“ ihres Geschäftsbetriebs begreifen. Das Sonder- und Entrechtungsrecht soll weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt. Der Referentenentwurf enthält eine Reihe von NO GO´s, diese sollten in der Debatte beachtet und angegriffen werden. Hier ist jetzt der Widerstand von Zivilgesellschaft, Medien und Politik gefordert.“ So Harald Thomé in seinem Newsletter vom 15.11.2015. Siehe dazu die Fachstellungnahme von Frieder Claus und Harald Thomé bei Tacheles e.V. externer Link
  • Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt / weitere Etablierung von SGB II – Sonderrecht
    Das BMAS hat gestern den Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt. Der Referentenentwurf enthält keine Änderungen zum Sanktionsrecht, da hier Herr Seehofer nicht bereit war einer verfassungskonformen Anpassung (und Verschärfung) zuzustimmen. Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Anspruchsvoraussetzungen, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie beim Verfahrensrecht. Weitere Änderungen betreffen die Aufnahme einer Ausbildung, die Schnittstelle Ausbildungsförderung und SGB II, sowie die Möglichkeit, dass im SGB II aufstockende SGB III-Bezieher nunmehr Arbeitsmarktleistungen nach dem SGB III und nicht mehr SGB II erhalten. Es sind viele Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts enthalten, so das weiter davon gesprochen werden kann, dass damit die Ausweitung des Hartz IV-Sonderechtes vorangetrieben wird…“ Thomé Newsletter 28/2015 vom 27.10.2015 externer Link und der Referentenentwurf bei Harald Thomé externer Link sowie weitere Kommentare:

    • eine Bewertung von Bernd Eckhardt externer Link
    • Die Stellungnahme der BAGFW externer Link
    • Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht
      Mit dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Hartz IV) sind wieder einmal umfangreiche Änderungen des SGB II geplant. Wann diese Änderungen im Bundestag erstmals beraten werden, ist unbekannt. Nach dem ursprüglichen Plan sollten diese Änderungen schon am 1. April 2015 in Kraft treten. Wo die Ursachen und Gründe…“ Übersicht bei Gegen Hartz externer Link
    • Katze ist aus dem Sack – Verschärfungen bei Hartz IV geplant
      „… Wie erwartet und im Internet veröffentlicht, seit dem Bekanntwerden der Arbeitsgruppe, stellen die sogenannten Rechtsvereinfachungen keine dar. Vielmehr handelt es sich für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten um weitere Verschärfungen und Entrechtungen nach dem SGB II und somit einem weiterem Abbau unseres Sozialstaates.“ So sind Einschnitte bei der Übernahme von Wohnungsmieten zu erwarten, da in Zukunft eine Grenze der Gesamtmiete durch die Jobcenter festgelegt werden kann. Mögliche höhere Betriebskosten durch veraltete Bauweisen werden damit ignoriert und sind vom Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Das führt zu zwangsläufig einer Minderung des Regelsatzes und somit zu einer weiteren Kürzung des Existenzminimums. Getrennt lebende Elternteile müssen in Zukunft nachweisen, dass sich ihr Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig aufhält. Dieses ist kaum möglich, da sich das Kind zumeist durch einen Kindergarten – oder Schulbesuch zwangsläufig mehrheitlich bei einem Elternteil aufhält. Somit wird einem Elternteil der Anspruch für das Kind gestrichen und die Aufwendungen sind aus dem Regelsatz einer Person zu bestreiten. Die ursprünglich angedachten Entschärfungen bei den Sanktionen sind komplett herausgenommen wurden…“ Kommentar von und bei Inge Hannemann vom 27. Oktober 2015 zum Referentenentwurf externer Link
    • SPD klappert, aber kein Handwerk
      „… Ihre Behauptung, die Sanktionen im SGB II würden entschärft, tischte uns die SPD ganze zwei Jahre lang auf, zuletzt bei der Diskussion und Abstimmung über die Abschaffung der Sanktionen am ersten Oktober, ohne sie jemals zu belegen. Gestern ist endlich der entsprechende Referentenentwurf zur “Rechtsvereinfachung” öffentlich geworden, (viel zu) lange nachdem er verfaßt wurde. Und er enthält ÜBERHAUPT keine Änderungen der Sanktionsparagraphen…“ Kommentar von und bei Christel T. (jobcenteraktivistin) vom 27.10.2015 externer Link
    • Mindestsicherung für Arbeitslose: CSU setzt sich bei neuen Hartz-IV-Regeln durch
      Für unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel Termine im Jobcenter versäumen oder Jobs ablehnen, wird es weiter schärfere Sanktionen geben. Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Regeln vom Lebensalter unabhängig zu machen und damit teilweise zu entschärfen, sind endgültig vom Tisch. Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System, der in dieser Woche an die Verbände weitergeleitet wurde. Damit hat sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. CSU-Chef Horst Seehofer hatte erklärt: „Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern.“…“ Artikel von Thomas Öchsner vom 28. Oktober 2015 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • »Christliche« Strafpraxis. Hartz IV: Regierung verschiebt geplante Gesetzesnovelle. Vor allem die CSU verlangt härtere Sanktionen
    Die Bundesregierung hat offenbar die unter dem Titel »Rechtsvereinfachungen« geplante Hartz-IV-Novelle verschoben. Dies berichteten am Freitag zuerst die Boulevardblätter B.Z. und Bild unter Berufung auf »informierte Kreise«. Danach konnten sich Bund und Länder nur auf zwölf von ursprünglich 136 Änderungsvorschlägen einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe einigen. Strittig sei unter anderem, wie die Sanktionen gegen säumige Hartz-IV-Bezieher neu geregelt werden sollen. Vor allem die Christlichsozialen wollen nicht von der verschärften Strafpraxis gegenüber jungen Erwerbslosen ablassen, heißt es…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom vom 23.05.2015 externer Link
  • »Reform« aus der Dunkelkammer. Streit um Hartz-IV-Sanktionen? Bundesregierung verschiebt Gesetzesänderung und pocht auf Geheimhaltung
    Die Umsetzung der ursprünglich für April geplanten Hartz-IV-»Reform« alias »Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)« wird verschoben. Ein neuer Termin könnte der bevorstehende Sommer sein. Zu den Gründen dafür zählt offenbar ein seit Monaten andauernder Streit zwischen der SPD und der CDU um die Ausgestaltung des Sanktionskatalogs. Was die Koalition hinter verschlossenen Türen für gut sechs Millionen Betroffene austüftelt, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weder der Opposition noch der Presse verraten. Auf Nachfrage von jW verwies der BMAS-Sprecher Christian Westhoff am Montag auf die Regierungsantwort zu einer Anfrage der Linksfraktion vom Dezember. Darin heißt es, man sei »nicht verpflichtet, über nicht abgeschlossene interne Willensbildungsprozesse Auskunft zu geben«…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 23.01.2015 externer Link
  • Rechtsvereinfachungsgesetz: Vorschläge von CDU Abgeordneten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen
    Kommentar und Empfehlungen von Harald Thomé: „Derzeit toben die Auseinandersetzungen im Kontext der Pläne um das Rechtsvereinfachungsgesetz, Nahles will die Sanktionen entschärfen und verfassungskonform anpassen, Seehofer will weiter die volle Härte der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher, einige CDU’ler wollen statt Peitsche doch mehr fördern. Das kommt in diesem FAZ-Artikel externer Link ganz gut raus… und hier nun das entsprechende Papier externer Link dazu… und das Papier: „Arbeitsmarktpolitik 2020 – Schritt in die Zukunft“ externer Link …“ Siehe dazu:
  • Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) warnt vor Kürzungen zu Lasten von Alleinerziehenden bei anstehender Reform des SGB II
    Kritik an den Plänen der Bundesregierung übt auch der Deutsche Juristinnenbund. Der djb spricht sich insbesondere für die Aufnahme eines Mehrbedarfs für Umgangsberechtigte und gegen die vorgesehenen Kürzungen bei Alleinerziehenden im SGB II aus. kritisiert die Pläne der Bundesregierung und fordert in den anstehenden Gesetzentwurf zum SGB II einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte aufzunehmen und von Kürzungsplänen bei Alleinerziehenden Abstand zu nehmen. Pressemitteilung des djb vom 18. November 2014 externer Link
  • Stellungnahme zu den “Rechtsvereinfachungen im Leistungsrecht SGB II”
    DiSI e. V. i. G. nimmt am 24. September 2014 Stellung externer Link zu den geplanten „Rechtsvereinfachungen im Leistungsrecht SGB II“. Aus dem Text: „… Der Schritt der Entschärfungen von Sanktionen ist aber nur als halbherzig zu bewerten, da die Sanktionen in ein unverfügbar zustehendes soziokulturellen Minimum nach wie vor Bestand haben. Dieser Sachstand bleibt auf das Schärfste zu kritisieren. Die Sanktionierung als Strafmaßnahme gegen Betroffene schränkt eben nicht “nur” soziokulturelle Teilhabe ein, sondern führen zur Verschuldung bei der Leistung laufender Zahlungsverpflichtungen (Energie, Telefon, Versicherungen etc.). Die Kompensierung fehlender finanzieller Mittel aus einem zustehenden und bedarfsgeprüften Existenzminimum kann im Grunde nur über Einsparungen bei der Ernährung und/oder Körperpflege erfolgen. Ein Minimum sollte nach den Vorschlägen nicht nur pfändungssicher sein, sondern den Betroffenen “unverfügbar” zustehen. Auch der einheitliche Minderungsbetrag bei so genannten “Pflichtverletzungen”, stellt eine Pauschalisierung der Bestrafungen von Bürgerinnen und Bürger dar, die eher Einsparungskonzepte vermuten lassen, als die Umsetzung des grundrechtlich verbrieften Sozialstaatsgebots!…“
    DiSI e.V. (“Dialog Sozialer Initiativen“) ist übrigens „ein Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, dauerhaft Synergieeffekte zwischen Gruppierungen und Einzelpersonen zu etablieren, um so mit unterschiedlichen Mitteln und Möglichkeiten der Agendapolitik 2010 entgegenzuwirken. Dabei wollen wir gleichzeitig eine Brücke bilden zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und sozialen Bewegungen…“ Der Verein “DiSI”, “Dialog Sozialer Initiativen“, startet am 26. September 2014 unter dem 1. Vorsitz von Inge Hannemann mit Sitz in Hamburg.
  • Arbeitslosengeld – Streichung der Leistungseinschränkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.08.2014
    Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben. Begründung: Viele Rechtsvorschriften haben im SGB II seit 2005 zu Einschränkungen in der Rechtswahrnehmung für Betroffene geführt. In der Folge hat sich ein Hartz-IV-Sonderrecht entwickelt, welches mit sozialstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist. Diese manifestieren den Eindruck bei Betroffenen und Dritten, dass SGB-II-Leistungsempfänger_innen Bürger zweiter Klasse wären. Hiermit wird gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstoßen…“ Petition 54191 des Bezirkserwerbslosenausschuss im Ver.di Bezirk Mittelfranken externer Link . Bis zum 17.10.2014 müssen wir 50.000 MitzeichnerInnen gewinnen, damit die Petition mündlich beraten werden muss. Zum Hintergrund siehe die Pressemappe von und bei Ver.di Bezirk Mittelfranken externer Link
  • Die Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts. Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen
    Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten „Arbeitshäuser“ eröffnet, um die „Abneigung gegen Arbeit zu kurieren“. Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert…“ Artikel von Patrick Spät in telepolis vom 09.09.2014 externer Link
  • Massive Verschlechterungen für Hartz IV Bezieher. Rechtsvereinfachungen gleich Rechtsverschärfungen für Hartz IV Bezieher
    „… Am 1. April 2015 soll die Rechtsvereinfachung in Kraft treten. Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen mobilisieren derzeit bundesweit zu Protesten.“ Meldung auf gegen-hartz.de vom 29.08.2014 externer Link
  • Geplante „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV: Einfacher für wen?
    Die letzte Vorschlagsliste der Bund-Länder-AG beinhaltet immer noch zehn Änderungen, die aus unserer Sicht – zum Teil erhebliche – Verschlechterungen für Leistungsberechtigte bedeuten würden. Wir haben versucht, die geplanten Änderungen in verständliche Sprache zu übersetzen und erläutern und bewerten die Auswirkungen der Vorschläge“ Bewertungen von und bei Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen:

  • Caritas: Bewertung der in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II diskutierten Änderungsvorschläge
    Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt in diesem Fachpapier ausführlich Stellung zu allen Vorschlägen, die in der Bund-Länder-AG Rechtsvereinfachung seit Juni 2013 diskutiert wurden (Stand der Stellungnahme: 20.07.2014)…“ Stellungnahme des Deutsche Caritasverbandes (DCV) externer Link
  • Umkrempeln statt flicken. Fabian Lambeck über die geplante Reform von Hartz IV
    Das Hartz-IV-Recht soll einfacher werden. Diesem Vorhaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lag von Anfang an ein Irrtum zugrunde. Falsches kann man nicht besser machen. Einen Fehler behebt man, indem man ihn rückgängig macht. Die anstehenden Nachbesserungen bei Hartz IV machen nichts rückgängig. Hier werden lediglich einige Instrumente nachjustiert. Hartz IV hat aus dem Rechtsanspruch auf Grundsicherung, den das Bundessozialhilfegesetz seit 1962 garantierte, ein gegenleistungspflichtiges Almosen gemacht…“ Artikel von Fabian Lambeck in Neues Deutschland online vom 31.07.2014 externer Link
  • Alternative Vorschläge zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung im SGB II
    Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im Frühjahr 2014 diverse „Vorschläge zur Rechtsvereinfachung im SGB II“ veröffentlicht, die die Aufgabenstellung und Aufgabenerledigung im SGB-II-Bereich einfacher und effizienter gestalten sollen. Nach Durchsicht dieser Vorschläge müssen wir jedoch feststellen, dass sie dem genannten Ziel in keiner Weise gerecht werden. Im Gegenteil: Bei Umsetzung der Vorschläge würden die Sonderrechte im SGB II ausge-weitet, das bestehende Recht noch komplizierter, der Verwaltungsaufwand und die recht-lichen Hürden für den SGB II-Leistungsbezug noch höher. Deshalb legt die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA) nach-stehende Vorschläge vor, deren Umsetzung tatsächlich zu einer Rechts- und Verfahrens-vereinfachung und so zur Einsparung von Verwaltungskosten führen können…“ Vorschläge der BAG PLESA zu Rechtsvereinfachungen in unserem Sinne externer Link vom Juli 2014. Wir schließen uns einem Leser an: Wenn man etwas Schlechtes reformiert, dann wird es nur noch schlechter“, sagte einmal Franz Kafka… Siehe dazu auch: AufRecht Bestehen – Kein Sonderrecht im Jobcenter. Kampagne von KOS, Tacheles, Erwerblosenforum, ALSO, ver.di-Erwerbslose, bag-plesa, Initiative Soziales Europa mit Aktionen vor Ort ab dem 22. September, bundesweiter Aktionstag am 2. Oktober
  • Vorläufiger Bericht der ASMK-Arbeitsgruppe zu den „ Rechtsvereinfachungen“ im SGB II
    Der (vorläufige) Abschlussbericht der „AG Rechtsvereinfachung“ ist vom Plenum der ASMK noch nicht abgenommen und geht wohl noch in ein Umlaufverfahren. Bislang war weder auf Bundes- noch auf Landesebene die politische Leitung eingebunden, sodass es noch Veränderungen geben kann. Laut gut informierten Kreisen soll noch im September 2014 ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Das Inkrafttreten der Rechtsänderungen ist derzeit für den 1.4./1.5.2015 vorgesehen.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 11.07.2014. Siehe den Bericht bei Harald Thomé externer Link
  • Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben
    Der Vorsitzender des Erwerbslosenverein Tacheles verklagt das Bundesarbeitsministerium auf Herausgabe von Informationen zu den geplanten Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Bundesregierung will Rechtsverschärfungen bei den Hartz IV-Gesetzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereiten und damit faktisch das Informationsfreiheitsgesetz außer Kraft setzen…“ Tacheles-Meldung vom 06.07.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles, hat am 15. Dezember 2013 einen Antrag auf Weitergabe aller im Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorhandenen Informationen zu den geplanten Rechtsänderungen im SGB II gestellt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Bürger Anspruch auf Herausgabe von in Bundesbehörden vorhandenen Informationen.  Diesen Informationsanspruch verweigert das BMAS und führt aus, dass damit die geheime Diskussion über die geplanten Rechtsänderungen gestört werden könnte. (…) Trotz umfangreicher Begründung wurde das Informationsbegehren vom BMAS mit Bescheid vom 26.05.2014 abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid hat Thomé stellvertretend für die interessierte Öffentlichkeit mit Datum vom 25.06.2014 Klage eingereicht…“
  • Hartz-IV-Regelungen entbürokratisieren und vereinfachen – Sanktionsmöglichkeiten unverzichtbar
    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert den Gesetzgeber auf, die Hartz-IV-Regelungen deutlich zu vereinfachen und überflüssige Bürokratie abzuschaffen. In einem Statement gegenüber der „Welt“ (Ausgabe vom 01. Juli 2014) betonte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg, dass oftmals kleine Veränderungen bereits einen wichtigen Beitrag leisten können, um im großen Umfang Bürokratie abzuschaffen…“ Pressemitteilung vom 01.07.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt. Deswegen wäre es falsch, Sanktionsmöglichkeiten abzuschaffen. Das komplizierte Recht muss durchforstet werden. Oftmals genügen kleine Veränderungen, um in großem Umfang Bürokratie abzuschaffen. Dazu gehören insbesondere folgende Ansatzpunkte, die auch den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsprechen…“ Zu diesen Ansatzpunkten gehören Verlängerung des Bewilligungszeitraums, Vereinfachung und Vereinheitlichungen der Sanktionen etc.
  • Hintertür für Hartz V?
    Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als „Hartz IV“ bezeichnet wird. Zunächst hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ ein Papier mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen „Einkommen und Vermögen“, „Kosten der Unterkunft und Heizung“ sowie „Verfahrensrecht“ ausgearbeitet, anschließend die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Änderungsvorschläge dazu unterbreitet. Seither wird das Thema von Zeit zu Zeit häppchenweise in die Öffentlichkeit lanciert, indem man einzelne politische Versuchsballons startet und das mediale Echo abwartet. Dahinter steht offenbar das Ziel, Schlussfolgerungen für die Durchsetzbarkeit besonders heikler Änderungen zu ziehen…“ Artikel von Christoph Butterwegge vom 23. Juni 2014 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Undemokratisches Vorgehen. Pläne zur »Vereinfachung« von Hartz IV sorgen für Verwirrung
    Wird Hartz IV ab 2015 verschärft? Die wenig transparente Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Reformvorschlägen zu einer »Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im Zweiten Sozialgesetzbuch« stiftet Verwirrung. Welt online berichtete am Donnerstag, die Sanktionen würden nicht strenger, sondern »entschärft« werden und berief sich auf einen Bericht des SPD-geführten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16. Juni, der jW vorliegt. Linke-Chefin Katja Kipping sieht bereits Erfolge des von ihrer Partei ausgeübten »politischen Drucks auf die Bundesregierung«. Der Sozialrechtler Harald Thomé glaubt, daß einige besonders drastische Vorhaben »offensichtlich vom Tisch sind«. Das schließt er aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei (siehe jW vom 17. Juni). Für eine Entwarnung ist es aber zu früh…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 21.06.2014 externer Link
  • Politischer Druck auf Bundesregierung erfolgreich und weiterhin nötig. Bundesregierung nimmt offensichtlich Abstand von einigen „Rechtsvereinfachungen“ bei Hartz IV
    In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Katja Kipping (Auswertung siehe unten) wird deutlich, dass sie offensichtlich Abstand nimmt von einigen Vorschlägen einer nicht öffentlichen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur so genannten Rechtsvereinfachung bei Hartz IV, so von der Streichung der Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind oder an einer Maßnahme teilnehmen, von der Ausweitung der Datenabgleiche und der Begrenzung des SGB-II-Anspruchs für Selbstständige auf 24 Monate…“ Pressemitteilung von und bei Katja Kipping vom 19.06.2014 externer Link. Aus dem Text: „… „ErwerbslosenaktivistInnen und die DIE LINKE haben besonders skandalöse Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlicht und politischen Druck erzeugt. Auch dies hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung sich nun offensichtlich von einigen Vorschlägen distanziert…“ Siehe dazu:

  • Regierung plant Hartz IV-Reform: Wer schwänzt, geht leer aus
    Weniger Bürokratie soll die Betreuung für Langzeitarbeitslose verbessern. Diese Überlegung der Bundesregierung könnte aber auch zu härteren Sanktionen führen. Linke halten Reform für teilweise verfassungswidrig…“ Artikel von Heike Jahberg im Tagesspiegel online vom 24.04.2014 externer Link
  • Einschätzung der im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung im SGB II eingebrachten Änderungsvorschläge der Bundesanstalt für Arbeit
    Der Begriff Rechtsvereinfachung kommt ganz unschuldig daher – wer kann schon etwas dagegen haben, dass komplizierte rechtliche Tatbestände oder Rechtspraktiken vereinfacht werden!? Die Erfahrungen der letzten Jahre aber zeigen, dass unter dem Deckmantel von „Vereinfachung“,  „Vereinheitlichung“ oder gar „Gleichbehandlung“ häufig Verschlechterungen zu Lasten der Betroffenen durchgesetzt wurden. Schaut man das Potpourri an Veränderungswünschen an, das die Leistungsträger im weitesten Sinn hier zusammengetragen haben, dann lassen sich natürlich Vorschläge finden, die eine „echte“ Vereinfachung zum Gegenstand haben, es sind aber auch etliche Vorschläge zu finden, die das Leistungsrecht komplett verändern würden – leider die meisten zum Nachteil der Betroffenen…“ Bewertung der BA Vorschläge durch Prof. Anne Lenze externer Link für das Fachgespräch am 19. Feb. 2014 im Bundestag, dokumentiert bei Harald Thomé
  • Ausbau der Gefahrenzone Hartz IV
    Hartz IV zeichnet sich bisher durch krasse Rechtsunsicherheiten, immer wiederkehrenden willkürlichen Entscheidungen und undurchsichtigem Behördendschungel aus. Bereits im Jahr 2013 hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ zusammen gefunden, um an Vereinfachungsvorschlägen mitzuwirken…“  Beitrag von Inge Hannemann vom 22. Februar 2014 bei altonabloggt externer Link. Aus dem Text: „… Das 63-seitige Vorschlagsgebaren der Jobcenter und deren Mitarbeiter zeigt sehr eindrücklich, dass aus der Sicht der Mitarbeiter agiert wurde. Primär gilt die Frage: “wie arbeiten die Mitarbeiter einfacher?” Nicht immer, wie das Beispiel der Streichung Mehrbedarf Alleinerziehende aufzeigt, wird im Sinne der Leistungsberechtigten nachgedacht. Dass die Jobcenter vor lauter Bürokratie weder ein noch aus wissen ist insbesondere für die Leistungsberechtigten täglich spürbar. Dass die Gerichte oder die Anwälte ebenso darunter leiden, zeigen die vielen Klagen; aber noch viel mehr die Rechtsbrüche, welche oft zu Gunsten der Leistungsberechtigten entschieden werden. Eine Änderung muss her. Allerdings nicht nur aus der Sicht der Mitarbeiter, sondern vielmehr aus der Sicht der Leistungsberechtigten. Die Vorschläge zeigen leider stückweise eine Einbahnstraße – aber nicht im Sinne einer unbedingten Vereinfachung, sondern vielfach im Ausbau einer vergrößerten Gefahrenzone für die Erwerbslosen. Vorschlag: Um all diesem aus dem Weg zu gehen, auch wenn ich mich wiederhole, sollte Hartz IV abgeschafft werden, z.B. durch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Damit müssen die geplanten Gesetzesänderungen nicht per Omnibusgesetz durch das Parlament geschoben werden. Das Ziel, die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen zu senken, wurde nachweislich nicht erreicht. Stattdessen wurde das Ziel des größten europäischen Niedriglohnsektors und ein Angstsystem für die Betroffenen, Mitarbeiter aber auch den Noch-Nicht-Betroffenen kreiert. Von der zukünftigen steigenden Altersarmut ganz zu schweigen. So können wir weiter „Schiffe versenken“ spielen oder wie es die drei Affen machen: nichts hören, sehen und sagen. Es liegt an jedem Einzelnen.“
  • Unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“ werden eine Vielzahl von SGB II-Änderungen und Verschärfungen diskutiert
    Leben und Sterben mit Hartz IVIm Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden derzeit SGB II Gesetzesänderungen vorbereitet. Insgesamt gibt es 120 Vorschläge zur Änderung, bei bisher 24 Vorschlägen hat sich ein Konsens aller Beteiligten rausgebildet. Im Rahmen eines Fachgespräches im Bundestag vom 19. Feb. habe ich dazu ein Papier geschrieben in dem ich diese Rechtsänderungen mal einer genaueren Prüfung unterzogen habe, was das für Folgen für die Leistungsberechtigten hat.Das Ergebnis ist erschreckend, unter dem verharmlosenden Titel der „Rechtsvereinfachung“ soll das SGB II-Recht deutlich verschärft werden und zunehmend ein Hart IV-Sonderrecht etabliert werden.Die Jobcenter entwickeln sic zunehmend zu Sonderrechtszonen und zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose. Es wird Zeit sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und jetzt die öffentliche Debatte über die SGB II – Gesetzesänderungen zu beginnen. Das bedeutet Kritik an den Überlegungen, aber auch Einbringen von eigenen Forderungen. Ich möchte die Verbände und Aktiven zur Aufnahme der Debatte aufrufen und ermutigen. Nach gut Informierten Kreisen sollen die SGB II-Änderungen Richtung Herbst durchgeführt werden.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 19.02.2014. Siehe dazu:

    • Rechtsfreier Raum
      Bundesregierung berät über Hartz-IV-Verschärfungen. Sozialrechtler fordert Opposition und Verbände zur Gegenwehr auf. Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 22.02.2014 externer Link Aus dem Text: „… 24 von 120 Änderungsvorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Titel »Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch« fanden am Mittwoch bei einem ersten »Fachgespräch« im Bundestag bereits Anklang. Der Referent für Erwerbslosen- und Sozialrecht, Harald Thomé, rechnet damit, daß die Gesetzesnovelle im Herbst beschlossen wird. Er hat die »bejubelten« Punkte geprüft, das Ergebnis sei »erschreckend«. (…) Vielen Betroffenen droht mit der geplanten Novelle ein Bewegen im rechtsfreien Raum. Beispielsweise kann demnach das Amt überzahlte Beträge auch ohne Bescheid zurückfordern. Zudem sollen Familienangehörige, auf Amtsdeutsch »Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft«, noch stärker als bisher für behördliche Rückforderungen haften. Rechtloser sollen auch Hartz-IV-Bezieher werden, denen das Jobcenter über Monate oder gar Jahre hinweg zu geringe Leistungen gezahlt hat. (…) Komme die Arbeitsgruppe mit ihren Plänen durch, resümiert Harald Thomé, werde für den ohnehin abgehängten Teil der Bevölkerung »eine Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht«…“
    • Die Stellungnahme von Harald Thomé zu den Konsenspunkten der AG externer Link
    • Der Zwischenbericht  der ASMK – AG externer Link , auf den sich die Stellungnahme bezieht
    • Vorschläge zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung durch die Mitarbeiter der Jobcenter
      Vorschläge vom 03.02.2014 veröffentlicht von ANONYM am 23.02.2014 bei HartzIV-Leaks externer Link
  • Hartz IV: Von „einladungsresistenten Leistungsberechtigten“ über die Konstruktion von „guten“ und „schlechten“ Alleinerziehenden bis hin zum Sterben ordentlicher Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht mehr können und nicht mehr wollen
    Anscheinend sind manche Strategen zu der Überzeugung gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, bei den Hartz IV-Empfängern die Daumenschrauben anzuziehen bzw. die Möglichkeit, das noch mehr zu machen als bislang schon, noch rechtzeitig in den Strom der Koalitionsverhandlungen einzuspeisen: „Arbeitsagentur fordert schärfere Hartz-IV-Regeln“, so ist ein Beitrag dazu überschrieben. Und wirft man einen Blick in die dort erwähnten Vorschläge, dann muss man schon feststellen, dass sich hier ganz offensichtlich wieder einmal die hartnäckig verankerte deutsche Bestrafungs- und Verfolgungsmentalität Bahn zu brechen versucht, gepaart mit der Kombination des Auslebens von Vor-Urteilen beispielsweise gegen Alleinerziehende, die trotz vieler gegenläufiger Forschungsbefunde in den Köpfen gewisser männlicher Führungskräfte implementiert sind. Aber schauen wir uns die Vorschläge genauer an…“ Artikel von und bei Stefan Sell vom 6. November 2013 externer Link.  Aus dem Text: „… Über diese Vorschläge wird in den kommenden Tagen und Wochen mit Sicherheit heftig diskutiert und gestritten werden (müssen). Aber ist es nicht auffällig, dass wir nicht annähernd eine vergleichbare Diskussion über die doch angeblich gleichwertige Seite des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik haben? Wo sind denn die innovativen Vorschläge, wie man mit dem immer länger im Leistungsbezug eingemauertem Teil der Langzeitarbeitslosen umgehen kann? Hierzu liegen zahlreiche und innovative Vorschläge aus der Fachdebatte vor, aber nirgendwo ist erkennbar, dass die hohe Politik bereit ist, sich diesem Thema anzunehmen. Und natürlich darf und muss man schon aus einer rein ökonomischen Sicht die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, die gewaltigen personellen Ressourcen, die bei Umsetzung der hier skizzierten Vorschläge notwendig wären, in eine vernünftige, d.h. den Menschen zugewandte Hilfe und Unterstützung zu investieren. (…) Weitgehend im Stillen und Verborgenen beobachten wir derzeit landauf und landab ein Sterben vieler Träger von Arbeitsförderungsaktivitäten, die vor dem Hintergrund dieser massiven Mittelkürzung und gleichzeitig der völlig verfehlter förderrechtlichen Einschränkungen schlichtweg das Handtuch schmeißen müssen. Und seien wir uns dessen bewusst: Hierbei handelt es sich gerade nicht um die schlechten Träger, die dann versuchen, beispielsweise mit Preis- und Lohndumping-Strategien die eigene Existenz zu sichern auf Kosten der ihnen anvertrauten Menschen wie auch der eigenen Mitarbeiter, sondern es sind leider oftmals die „guten“ Träger, die es einfach nicht mehr schaffen, unter diesen immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen arbeiten zu können…“
  • Einfacher schikanieren
    Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt vor, wie den Empfängern von Arbeitslosengeld II das Leben noch schwerer gemacht werden könnte.
    Vereinfachung – das Wort klingt gut. Wer hat es nicht gern einfacher, also irgendwie angenehmer und besser? Seit einem Jahr befasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz des Bundesrats mit Vorschlägen zur »Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II«. Doch angenehmer und besser wird es für die Personen nicht, auf die die Vereinfachung abzielt. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich stattdessen auf empfindliche Verschärfungen der bestehenden Sozialgesetze gefasst machen. Wie sich nach der jüngsten Veröffentlichung eines Zwischenberichts der Arbeitsgruppe herausgestellt hat, verbergen sich hinter den »Vereinfachungen« zahlreiche Vorhaben, die große finanzielle Einschnitte und eine weitere Beschneidung der Rechte von ALG-II-Empfängern mit sich bringen würden
    …“ Artikel von Matti Steinitz in der Jungle World  vom 7.11.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=46712
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