Stromkosten höher als im Hartz IV-Regelsatz

Die Stromkosten übersteigen in Deutschland den Energie-Anteil vom Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz-IV genannt. Wie eine CHECK24-Analyse zeigt, sind die Strompreise, aufs Jahr gerechnet, durchschnittlich 29 Prozent teurer. Trotz einer Anhebung des Regelsatzes zum 1. Januar 2015 um acht Euro monatlich auf jetzt 399 Euro, kommen auf Hartz-IV-Empfänger Mehrkosten von etwa 116 Euro im Jahr. In keinem deutschen Bundesland reicht die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II aus, um die Stromkosten komplett zu decken. Dabei unterscheidet sich die Höhe der Mehrkosten für Strom zwischen den Bundesländern…“ Meldung vom 16.02.2015 von und bei Check 14 externer Link

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