Stütze nur für Deutsche. Das Grenzregime wird immer mehr an die Sozialbehörden ausgelagert, indem Nichtdeutschen die Leistungen gekürzt werden

Der Umbau des Aufenthalts- und Sozialrechts für Ausländer schreitet mit hohem Tempo voran. Ziel fast aller Maßnahmen ist dabei die Perfektionierung der Selektion in »gute« und »schlechte« Einwanderer. Die soziale und physische Exklusion der einen geht mit der möglichst umfassenden Unterwerfung der anderen unter die ökonomische Verwertung einher. Entscheidendes Mittel hierzu wird immer mehr das Sozialrecht – die Verweigerung des Zugangs zum Existenzminimum ersetzt in Deutschland die Grenzkontrollen und wird zugleich zu einem zentralen Instrument der Verhaltenskontrolle. (…) Die Migrationssteuerung wird somit immer mehr von den Ausländerbehörden an die Sozialleistungsträger ausgelagert. Wer weder als »schutzbedürftig« noch als wirtschaftlich verwertbar einsortiert wird, erhält keinen Zugang zu den Sozialsystemen des Nationalstaats. Die Verweigerung sozialer Menschenrechte für unerwünschte Bevölkerungsgruppen fungiert als Simulation nationalstaatlicher Handlungsfähigkeit in Zeiten der Entgrenzung – und kann gleichzeitig als Blaupause dienen für die Weiterentwicklung des Sanktionsregimes des »normalen« Hartz-IV-Systems auch für Inländer.“ Artikel von Claudius Voigt in der Jungle World vom 12. Mai 2016 externer Link

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