Urteil zu Mindestlohn: Weihnachtsgeld darf angerechnet werden
„Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn angerechnet werden, Trinkgelder allerdings nicht. Fast eineinhalb Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein erstes Grundsatzurteil gefällt, das für viele Beschäftigte von Bedeutung ist. Es ging vor dem Erfurter Gericht um die Frage, ob Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde verrechnen dürfen oder nicht. Sie dürfen – aber nur unter bestimmten Unterständen, so das BAG in seinem Urteil vom Mittwoch. Die Frankfurter Rundschau beantwortet die wichtigsten Fragen…“ Artikel von Stefan Sauer vom 25. Mai 2016 bei der Frankfurter Rundschau online