Urteil: Bundesarbeitsgericht billigt verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen„… Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis, als Verleiher Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitgeber zu verleihen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers als Werkvertrag bezeichnet worden ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) billigt mit dieser Entscheidung die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und wies mehrere Klagen zurück, mit denen Beschäftigte gegen eine unzulässige Überlassung geklagt hatten. (…) Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, auch die Revision beim Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Selbst wenn man annehme, dass die Klägerin auf Grundlage von Scheinwerkverträgen eingesetzt worden sei, sei kein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und der Beklagten zustande gekommen. Dies sei nur dann der Fall, wenn der Verleiher/Werkunternehmer keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gehabt hätte. Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Einschätzung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung einen sehr formellen Standpunkt eingenommen und lässt die prekär Beschäftigten damit im Regen stehen, während die Personaldienstleister weiterhin den Schutz des Rettungsschirms genießen. Die enge Sichtweise, wonach es schon reicht, wenn eine Überlassungserlaubnis vorliegt, ist keineswegs zwingend. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem gleich gelagerten Fall mit Urteil vom 03.12.2014 anders geurteilt: Die Kammer stellte fest, dass es ein widersprüchliches Verhalten darstellt, wenn sich Drittfirmen und Beklagte auf ein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis berufen, obwohl sie einen Werkvertrag geschlossen haben…“ Kommentar vom DGB-Rechtsschutzsekretär Till Bender bei den ver.di-Nachrichten vom 20. Juli 2016 externer Link. Konsequenz: Leiharbeit und Werkverträge verbieten, nicht tarifieren! Siehe dazu: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=101446
nach oben