Bundesdeutsche Justiz verteidigt: Das Recht auf Eigentum gegen das Recht auf Wohnung

SoVD: Wohnen Sie noch? Oder suchen Sie schon?„… Die höchsten Zivilrichter sehen die Tendenz, dass viele Fälle von Gerichten schematisch und »nicht in gebotener Tiefe« gelöst werden – und hoben die beiden Urteile deshalb auf. Sie vermissen eine gründliche Prüfung im Einzelfall: bei der Berliner Seniorin etwa klare Feststellungen dazu, welche Verschlechterung ihr bei einem Umzug drohen könnte. Auch sei dem Interesse des Vermieters vom Landgericht rechtsfehlerhaft ein geringeres Gewicht beigemessen worden, weil er eine vermietete Wohnung erwarb. Im Fall aus Kabelsketal seien hingegen vom Landgericht Halle gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mieter bagatellisiert worden. In beiden Fällen sei es versäumt worden, ein Gutachten einzuholen zu den gesundheitlichen Folgen des erzwungenen Umzugs auf die Mieter. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) müssten Kriterien wie hohes Alter und Krankheit grundsätzlich schwerer wiegen als die Interessen der Vermieter. Doch Alter allein genügt nicht: Es gibt 80-jährige Marathonläufer und Menschen, denen es schon mit Anfang 60 schlecht geht, so die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger. »Allgemeine Fallgruppen, etwa ein bestimmtes Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer, in denen generell die Interessen einer Partei überwiegen, lassen sich – entgegen einer teilweise bei den Instanzgerichten anzutreffenden Tendenz – nicht bilden«, so der BGH. Entscheidend ist, welche Folgen ein Umzug für den Mieter hätte. Auch die Lebensplanung des Vermieters darf nicht ignoriert werden. Im Zweifel muss ein Gutachten helfen…“ – aus dem Beitrag „Der Bundesgerichtshof und die Not mit dem Härtefall“ von Susanne Kupke am 29. Mai 2019 in neues deutschland online externer Link über zwei Verfahren vor dem BGH, worin deutlich wird, dass die „übliche Entscheidung“ bundesdeutscher Gerichte so einseitig ist, dass die oberste Instanz an mehr Genauigkeit appellieren muss… Siehe dazu auch einen Beitrag darüber, wie solche Vorgänge vor örtlichen Gerichten ablaufen

  • „Hamburger Justiz: verstecken vor dem Volk“ am 24. Mai 2019 externer Link über Erfahrungen mit einem Hamburger Provinzgericht: „…  In dieser Kammer scheinen ganz schnell mal eben „einstimmig“ die Tatsachen ins Gegenteil verkehrt zu werden. Einem Kindesvater, der über 7 Jahre erfolgreich um das Wohl und die Gesundheit seines Kindes gekämpft hat, wird unterstellt, ER hätte mit seinen Beschwerden und der Kritik am Verhalten einer Wohnungsbaugenossenschaft das Wohl und die Gesundheit seiner Tochter gefährdet. Trotz Antrag nach Art. 6 EMRK (Anspruch auf ein faires Verfahren mit mündlicher Verhandlung und rechtlichem Gehör nach der Europäischen Menschenrechtskonvention), beschloss das Trio-eleven (die Kammer 11 des Landgerichtes Hamburg) einstimmig, ohne mündliche Verhandlung im, Schriftwege zu Gunsten der Wohnungsbaugenossenschaft, die die Wohnung nun teurer neu vermieten kann, die Räumung der Wohnung des Vaters und seines Kindes. Dank Jobcenter-Leistungen hatte die Familie nie Mietschulden, aber es ging immerhin um eine Neubauwohnung in sehr begehrter Lage..“ Siehe zu diesem Fall und den Hintergründen unser Dossier: Zwangsräumung am Chapeaurougeweg HH (VHW) verhindern! Michael und Tochter bleiben!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=149495
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