Solidarität gegen das Verbot von linksunten.indymedia und mit betroffenen Journalist:innen (auch von RDL)!

Dossier

indymedia kündigt eigenes verbot an am 25.8.2017Am 25. August 2017 hat das Innenministerium das Verbot der Netzplattform linksunten.indymedia verfügt und sofort vollzogen. In der Verbots-PM  externer Link wird der Minister so zitiert: „Das Verbot des Vereins mit der linksextremistischen Plattform ‚linksunten.indymedia“ setzt ein deutliches Zeichen. Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor. (…) Der Weiterbetrieb der Seite ist ab sofort eine Straftat…“ Aus der konstruierten reaktionären Verdrehung der „Ereignisse in Hamburg“ ein Verbot zu begründen und weitere Verfolgung anzudrohen, eröffnet auch konkret die „Option“ weiterer entsprechender Maßnahmen gegen „ähnliche Bestrebungen“ – was deutlich macht, dass es sich keineswegs nur um einen Angriff auf linksunten.indymedia handelt, sondern um einen auf radikale Linke insgesamt… Siehe dazu weitere Informationen/Verfahren/Bewertungen  (Pressefreiheit verteidigen! Aufruf zur solidarischen Begleitung des Prozesses gegen einen angeklagten Radio Dreyeckland RedakteurNew) und zusätzliches Ermittlungsverfahren gegen 3 Journalisten/AutorInnen wegen angeblichen Verstoßes gegen linksunten-„Vereins“-Verbot. Hier zunächst die Grundinformationen zum Verfahren:

  • Das BVerfG hat die Beschwerden zum linksunten.indymedia-Verbot nicht zur Entscheidung angenommen: Eine vertane Chance – und die Frage, wie verfassungskonform entscheidet das höchste Gericht selbst?
    • BVerfG zum linksunten.indymedia-Verbot: Eine vertane Chance
      „… Mit nur 17 Randnummern fällt die Entscheidung deutlich kürzer aus als sich das vier Männer und eine Frau aus Freiburg erhofft haben dürften. Knapp drei Jahren hatten sie auf die Entscheidung gewartet, die eine grundsätzliche Frage des Presserechts betrifft. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden der Freiburger nicht zur Entscheidung angenommen, die laut Bundesinnenministerium (BMI) für den Betrieb der als linksextremistisch eingestuften Plattform „linksunten.indymedia“ verantwortlich sein sollen (Beschl. v. 01.02.2023, Az. 1 BvR 1336/20). (…) Die Klagen gegen das Verbot hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2020 als zulässig, aber unbegründet abgewiesen – die Kernfrage aber juristisch ungeklärt gelassen: Zur Rechtmäßigkeit des Verbots der Plattform trafen die Richter damals keine Aussage. Hoffnungen ruhten daher auf den anschließenden Verfassungsbeschwerden. (…) Der Kammer des Ersten Senats fehlt es laut Beschluss jedoch an einer ausreichend substantiierten Begründung zu den laut den Freiburgern unrechtmäßig verletzten Grundrechten. Das Gericht findet klare Worte, offenbar hatten die Beschwerden nicht den richtigen Angriffspunkt formuliert: „Hier stützen die Beschwerdeführenden ihre Rügen jedoch im Wesentlichen darauf, dass nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern die Verbotsverfügung ihre Grundrechte verletze. Eine mögliche Grundrechtsverletzung gerade durch die gerichtlichen Entscheidungen wird damit nicht substantiiert.“ Die Beschwerden machten nicht deutlich, dass die Entscheidung des BVerwG die Betroffenen in ihren Grundrechten verletzt, so das BVerfG. Damit wurde die Chance verpasst, zu einer ganzen Reihe spannender und richtungsweisender Verfassungsrechtsfragen zu entscheiden. (…) Zu der spannendsten Frage enthält der Beschluss sogar nur einen Satz. Es ist der Schlusssatz, und er klingt fast ein wenig bedauernd: „Über die Frage, welche Grundrechte diejenigen schützen, die ein wie hier organisiertes Internetportal betreiben, ist damit nicht zu entscheiden.“ Die Frage, wie weit also der Schutz der Pressefreiheit für – auch aktivistisch betriebene – Internetportale reicht, ist damit erst einmal wieder aufgeschoben. Angesichts zahlreicher neuer Formate im Netz eine verpasste Chance. (…) „Es ist bedauerlich, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht inhaltlich mit dem Verbot auseinandersetzt, sondern sich mit Formalia aus der Affäre zieht“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune, einer der Prozessbevollmächtigten in den Verfahren. (…) „Das Bundesverfassungsgericht lässt Zweifel an der Rechtsschutzverweigerung durch das Bundesverwaltungsgericht erkennen“, sagt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF). (…) Mit der Entscheidung des BVerfG ist die Geschichte um das Verbot der linksunten.indymedia-Plattform aber noch nicht ganz zu Ende. Mitte Januar 2023 durchsuchte die Polizei beim alternativen Freiburger Sender „Radio Dreyeckland“. Der Grund dafür war ein verlinkter Hinweis auf das öffentlich zugängliche Archiv von linksunten.indymedia. Dieser Verweis wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorerst als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung eingestuft. „Der krasse Grundrechtseingriff des Verbots wirkt bis heute, also sechs Jahre nach dem Verbot, fort: Die jüngsten Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland, die mit einem Link auf das Archiv von linksunten.indymedia begründet wurden, knüpfen nahtlos daran an“, sagt Werdermann von der GFF, die den Sender bei einer Beschwerde gegen die Durchsuchung unterstützt. „Erst missbraucht das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht, um ein Online-Medium zu verbieten. Jetzt wird die Kritik daran kriminalisiert.“ Die Rechtmäßigkeit des Verbots von linksunten.indymedia werde in dem neuen Verfahren aber nicht noch einmal überprüft, sagt Werdermann Es gehe dann vor allem um die Frage, ob das Archiv eine „weitere Betätigung“ der verbotenen Vereinigung ist und ob die Linksetzung eine Unterstützungshandlung darstellt.“ Kommentar von Markus Sehl vom 10. März 2023 bei LTO externer Link
    • Zu dieser Kammerentscheidung existiert zwar keine Pressemitteilung. Die Begründung der 2. Kammer des Ersten Senats zum Beschluss vom 1. Februar 2023, Az. 1 BvR 1336/20 externer Link ist jedoch lesenswert
    • Wie verfassungskonform entscheidet übrigens das höchste Gericht selbst?
      Diese Frage stelle ich mir aus dem naheliegenden Grund, dass es wohl nicht angehen kann, wenn jene juristische Instanz, die Grundrechte schützen soll, dies ablehnt: „Über die Frage, welche Grundrechte diejenigen schützen, die ein wie hier organisiertes Internetportal betreiben, ist damit nicht zu entscheiden“ (Rdnr. 16), befindet die 2. Kammer des Ersten Senats. Nur darf sie das überhaupt? Darf sie mit solcher Begründung „Verfassungsbeschwerden (…) nicht zur Entscheidung“ annehmen? Wenn Werdermann von der GFF auf dieser Basis zu den Angriffen auf Radio Dreyeckland, wo es ja um eine Verlinkung zum Archiv einer offiziell verbotenen Plattform geht, annimmt, dass es bei diesem polizeistaatlichen Eingriff nicht mehr um die „Rechtmäßigkeit des Verbots von linksunten.indymedia“ ginge, hat er sowohl Recht als auch nicht Recht. Recht, weil sich genau das aus der streitbaren Kammerentscheidung ergibt. Die Kammer macht mit ihrem Verhalten das parteipolitische Verbot von linksunten.indymedia nämlich indirekt zu einem verfassungskonformen Vorgang. Es stellt sich jedoch auch die rechtlich sehr grundlegend gegenteilige Frage: Durfte die Kammer überhaupt so entscheiden? Hier ist ein Blick in das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) zumindest sehr aufschlussreich:
      Betrachtet mensch die Kammerbegründung für eine Ablehnung, sind hier besonders die Gesetzesbezüge in der Beschlussbegründung und Rdnr. 11 sehr erhellend. Zwar kann nach § 93b BVerfGG eine Kammer die Annahme einer Entscheidung ablehnen, jedoch nicht wenn die in §93a BVerfGG genannten Voraussetzungen für eine Annahme vorliegen. Diese sind nach Gesetz sowohl die „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (Pkt. a.), als auch der Fall, „wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht“ (Pkt b.) Beides war und ist hier der Fall. Wie „richtungsweisend“ eine verfassungsrechtlich tragfähige Antwort wäre, hat bereits Markus Sehl in seinem LTO-Kommentar erwähnt. Die praktischen exekutiven Konsequenzen des ungeklärten Verbotes für die davon Betroffenen, macht nun auch der polizeiliche Angriff auf Radio Dreyeckland bewusst. Dass eine für die Beschwerdeführenden positive Entscheidung „keine Aussicht auf Erfolg“ hätte (Rdnr. 11) – so die 2. Kammer – mag sein, rechtfertigt jedoch keinen Gesetzesverstoß. Ebenso verlangt § 90 Abs. 2 BVerfGG nur eine „Erschöpfung des Rechtsweges“, aber keine Übernahme der Begründung vorgelagerter Instanzen, wie des BVerwG, was den fragwürdigen Standpunkt vertrat, dass durch ein Vereinsverbot nicht die „natürlichen Personen“ betroffen seien, die diesen vom BMI konstruierten „Verein“ angehören. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei durch das Vereinsverbot nicht berührt“ (Rdnr. 6), ist nun der realitätsfremde Standpunkt (auch) der Kammer. Die Ansicht, dass ein Presseorgan nach der Vereinsgesetz mit Bezug auf Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden kann, unabhängig von den Grundrechten der betroffenen Personen, ermöglicht jedoch eine für die Demokratie bedenkliche parteipolitische Willkür – welche offensichtlich nun die Kammer zu rechtfertigen versucht.
      Denn sowohl die Zuständigkeit der Kammer wie die Rechtswegerschöpfung werden – wie gezeigt – gesetzlich kritikwürdig gehandhabt. Statt verfassungskonformes Verhalten zu gewährleisten, schafft die Kammer hier eher Freiräume für möglicherweise exekutives verfassungswidriges Vorgehen gegen unerwünschte oppositionelle Medien. Das höchste deutsche Gericht macht so Politik statt Rechtsprechung, d.h. versucht fragwürdige Grundrechtsverletzungen durch eigenwillige und fragwürdige Gesetzesauslegung zu rechtfertigen. Dazu gehört auch die Ablehnung aus formalen Gründen, die besonders in letzter Zeit mehr und mehr beim BVerfG scheinbar Mode geworden ist. Eigentlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde unkompliziert. So sind nach § 92 BVerfGG zur Begründung nur „das Recht, das verletzt sein soll“, und durch was sich der/die Beschwerdeführer:in verletzt fühlt, zu benennen. Es wird laut Gesetz also gar kein stichhaltiger Nachweis eines verfassungswidrigen Vorgangs gefordert – was gerade bei einer, von „Jedermann“ (kostenlos) erhebbaren Verfassungsbeschwerde wichtig ist. Nicht nur hier beim Verbot von linksunten.indymedia wird vom höchsten deutschen Gericht jedoch leider häufig mit unzureichender Begründung argumentiert, obwohl für die Einleitung eines Verfahrens nach § 23 Abs. 1 BVerfGG nur eine schriftliche Begründung und „die erforderlichen Beweismittel“ anzugeben sind. Vermutlich um es Verfassungsbeschwerden von „Jedermann“ nach Art. 93 Abs. 1 Pkt. 4a GG möglichst schwer zu machen, wird die Begründungserfordernis jedoch teilweise – bes. bei Kammerbeschlüssen – ganz offensichtlich überspannt. Zwar ermöglicht § 24 BVerfGG das komplette Verwerfen eine Verfassungsbeschwerde (auch ohne jede Begründung). Das Gesetz begrenzt dies jedoch auf „[u]nzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge“. Doch wenn eine mögliche Grundrechtsverletzung selbst Fachjuristen offensichtlich ist, ist spätestens dann das Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung rechtswidrig und verfassungsrechtlich sehr bedenklich: Denn wenn das letztinstanzliche Gericht es bewusst erschwert, dass jeder Verfassungsbeschwerde erheben kann, steht das im Gegensatz zur eigentlich bezweckten Intension einer grundgesetzlich garantierten Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Davon kann mensch immer dann ausgehen, wenn selbst juristischen Laien die mögliche Grundrechtsverletzung offensichtlich ist, es für die Berechtigung einer Beschwerde also gar keine ausgefeilte Begründung bedarf, weil für eine höchstrichterliche Klärung alles nötige an Fakten vorliegt.
      Wenn Grundrechtsverletzungen durch die herrschende Politik keine ausreichende Klärung mehr vor dem dafür im Grundgesetz vorgesehenen Gericht erfahren, widerspricht dies strenggenommen auch dem Gewaltbegriff von Art. 20 Abs. 2 GG. Das erfreut sicher herrschende Politik und Polizei, lässt sich allerdings auch als Angriff auf die Verfassung interpretieren – und das genau von denen, die juristisch über eine sehr große Kompetenz zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verfügen.“ Kommentar von Armin Kammrad vom 11. März 2023 – wir danken!

  • 5 Jahre nach dem Verbot der Internetplattform linksunten: 129-Verfahren eingestellt!
    • Weg mit Paragraph 129
      Fast fünf Jahre nach dem Verbot von Indymedia linksunten wurde das Ermittlungsverfahren wegen Bildung krimineller Vereinigungen am 12. Juli nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das Verfahren wurde im Juli 2019 nach § 154d StPO wegen der laufenden Klage gegen das Verbot der linksradikalen Nachrichtenplattform unterbrochen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2020 die Klage gegen das Verbot abgewiesen hatte, nahm der Karlsruher Staatsanwalt Manuel Graulich die Ermittlungen nach § 129 StGB wieder auf. Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise finden und hatte damit keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Bis heute konnte offenbar keiner der bei den linksunten-Razzien im August 2017 beschlagnahmten Datenträger entschlüsselt werden.“ Meldung vom 29.07.2022 bei Autonome Antifa Freiburg externer Link
    • Ermittlungen eingestellt: Linksunten doch keine kriminelle Vereinigung
      Die 2008 gegründete Internetplattform linksunten.indymedia wurde vor fünf Jahren verboten, die technische Infrastruktur und Geldmittel eines linken Zentrums beschlagnahmt. Elf Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft bereits 2019 ein, nun verliefen weitere Ermittlungen im Sande. (…)  Der Beschluss erfolgte demnach bereits am 12. Juli. Die Freiburger Anwältin der Betroffenen, Angela Furmaniak, hat die Angaben gegenüber netzpolitik.org bestätigt. (…) Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach § 170 Abs. 2 StPO, wonach die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise sammeln konnte, um eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht einzureichen. Im Juli 2019 war das Verfahren bereits unterbrochen worden, weil fünf Freiburger Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gegen das Vereinsverbot geklagt hatten…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 01.08.2022 bei Netzpolitik externer Link
    • 129-Verfahren gegen #linksunten eingestellt. 5 Jahre nach dem Verbot der Internetplattform stellte die StA Karlsruhe die Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein. Wie so oft wurde der §129 allein zur Durchleuchtung und Ausspähung linker Strukturen genutzt.“ Tweet von Rote Hilfe e.V. vom 30. Juli 2022 externer Link
  • VGH Baden-Württemberg urteilt gegen Linksunten-Razzia 
    „… „Es gibt für Linksradikale wenig gute Gründe vor Gericht zu ziehen“, schreiben die Freiburger Aktivisten vom KTS zum „Einbruch“ auf „Befehl des Bundesinnenministeriums“ am 25. August 2017 in „unser Autonomes Zentrum“ bei dem „richtig viel geklaut wurde“. Die Hoffnung, einen solchen Prozess zu gewinnen, waren nach den bisherigen Erfahrungen der Freiburger Autonomen mit der Justiz eher gering. So wurde zum Beispiel die Klage gegen das Verbot von Linksunten Indymedia im Januar mit einer streitbaren Begründung abgelehnt. Trotz allem hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH 1 S 2679/19), wie jetzt öffentlich bekannt wurde, am 12. Oktober 2020 beschlossen, dass die Durchsuchung des autonomen Zentrums KTS illegal war: „Es wird festgestellt, dass die Durchsuchungsanordnung in Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. August 2017 – 4 K 7022/17 – rechtswidrig gewesen ist.“ Der Antrag des Innenministeriums hatte keine Rechtsgrundlage und deshalb hätte das Verwaltungsgericht Freiburg die Durchsuchung „ablehnen müssen“, heißt es im Urteil, das „unanfechtbar“ ist. (…) „Nach drei Jahren hat also das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht letztinstanzlich festgestellt, dass die KTS Freiburg am 25. August 2017 nicht hätte durchsucht werden dürfen“, konstatieren die KTS-Betreiber verärgert. Denn das KTS sei kein „Vereinsheim“ von Linksunten Indymedia gewesen und das beschlagnahmte Geld sei auch kein „Vereinsvermögen“ eines Vereins, „den das BMI überhaupt erst konstruiert hat“. Der KTS-Anwalt hat nun die Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände sowie des beschlagnahmten Geldes gefordert.“ Beitrag von Ralf Streck vom 12. November 2020 bei Telepolis externer Link
  • Ein beispielloser Übergriff. Vorgehen der Behörden nach dem Verbot des Portals linksunten.indymedia teils für rechtswidrig erklärt 
    Drei Jahre ist es her, dass der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Internetplattform linksunten.indymedia als »Verein« verbot. Jetzt wurden einige der mit der Maßnahme im Zusammenhang stehenden Behördenaktionen für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte am 5. August sechs Beschlüsse zu fünf Postsicherstellungen und einer E-Mail-Beschlagnahme nach der Bekanntgabe des Verbotes am 25. Augst 2017. Zwei der Briefbeschlagnahmen waren demnach rechtswidrig. Die drei anderen Briefsicherstellungen und die Beschlagnahme eines Mailfaches beim Uniklinikum Freiburg dagegen waren demnach rechtmäßig. Für die betroffenen Personen bedeuteten die damaligen Beschlüsse, dass ihre Post sechs Wochen ab Inkrafttreten des Indymedia-Verbots vor Zustellung durchgesehen werden durften. Nachdem die Betroffenen nachträglich über die Postkontrolle informiert worden waren, beantragten sie, diese für rechtswidrig zu erklären. (…) Dem Gericht lagen zur Person des Beschwerdeführers »Erkenntnisse« des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) vor. Das Gericht erklärte nun, die »Angaben unbekannter Quellen« durch das LfV reichten »als sekundäre Beweismittel für sich genommen nicht aus«, um die Beschlagnahmen zu rechtfertigen. (…) Ende August 2017 hatten Beamte des Stuttgarter Landeskriminalamtes (LKA) bei Hausdurchsuchungen in Freiburg im Breisgau auch zwei verschlüsselte Datenträger der Verfassten Studierendenschaft (VS) der dortigen Universität konfisziert. (…) Im August 2019 erhob Kauß dann vor dem Freiburger Verwaltungsgericht vorbeugende Unterlassungsklage, bei der das Gericht eine vollständige Überprüfung des Sachverhalts vornehmen muss. Elf Monate später teilte das Bundesinnenministerium dem Gericht mit, es bestehe nun kein Interesse mehr an der – noch immer nicht gelungenen – Entschlüsselung der Kopien. Das auch gelte für das BfV, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, an die man Kopien weitergegeben habe. Diese seien vernichtet worden. Eine gleichlautende Erklärung kam vom Stuttgarter Innenministerium für das LKA und das LfV. Lou Mollat vom Vorstand der Freiburger VS erklärte gegenüber »nd«, man sei zwar froh, die Daten in Sicherheit zu wissen. »Andererseits hätten wir uns ein Urteil gewünscht, das die Rechtswidrigkeit dieser Vorgänge klarstellt.« Das Vorgehen der Behörden bleibe »ein beispielloser Übergriff«. Dem müsse man sich »mit allen legalen Mitteln entgegenstellen«.Artikel von Peter Nowak und Dirk Farke vom 20.08.2020 im ND online externer Link
  • Drei Jahre nach dem Verbot von linksunten.indymedia: Das Bundesinnenministerium schweigt, das Bundesverwaltungsgericht windet sich – nun soll das Bundesverfassungsgericht prüfen
    Am 14. August 2017 wurde im Bundesinnenministerium in der Berlin die Verfügung zum Verbot von linksunten.indymedia.org ausgedruckt und unterschrieben. Durch die Verfügung wurde die internet-Plattform linksunten.indymedia bzw. deren HerausgeberInnenkreis zu einem „Verein“ erklärt und kurzerhand verboten (s. zu diesem Unterschied: linksunten.indymedia – was ist eigentlich noch verboten?) . Am 25.08.2017 wurde das Verbot dann öffentlich bekannt gemacht und mit mehreren Haussuchungen in Freiburg vollzogen. Dagegen sind mittlerweile drei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungs¬gericht in Karlsruhe anhängig. Labournet veröffentlicht aus Anlaß des Jahrestages exklusiv einen zwölfseitigen Auszug aus einer dieser Verfassungsbeschwerden…“ Artikel von Detlef Georgia Schulze vom 15.8.2020  zu den Hintergründen – wir danken! Siehe die Dokumente:

  • Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org 
    „Heute haben die fünf Betroffenen im Verfahren wegen des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.01.2020 (…) Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie rügen damit die Verletzung mehrerer Grundrechte, insbesondere die Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG sowie die Verletzung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Sie wenden sich gegen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Bundesministerium des Innern (BMI) das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org zulässigerweise auf das Vereinsgesetz stützen durfte. Bei linksunten.indymedia.org handelte es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches der durch das Grundgesetz gewährleistete Schutz der Pressefreiheit gilt. Das Verbot wurde ausschließlich mit Medieninhalten begründet. Die Darstellung des BMI und des Bundesverwaltungsgerichts, man habe mit dem Verbot nicht vorrangig die Internetplattform, sondern die dahinter stehende Personenvereinigung treffen wollen, halten die Betroffenen für vorgeschoben. „Das eigentliche Ziel des BMI war die Abschaltung der Plattform, die dem BMI ein Dorn im Auge war. Richtigerweise hätte deshalb Maßstab für die Prüfung nicht das Vereinsgesetz, sondern vielmehr das Telemediengesetz sein müssen“, führt Dr. Lukas Theune, einer der Prozessbevollmächtigten, aus. Die Anwendung des Vereinsgesetzes führt im vorliegenden Fall dazu, dass eine inhaltliche Prüfung der Verbotsgründe und damit auch eine Auseinandersetzung mit der Tragweite des Grundrechts der Pressefreiheit unterblieben ist. Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist auch für andere Internetportale und Publikationen hochgradig problematisch. „Wenn sich die Verbotsbehörde aussuchen kann, auf welcher Rechtsgrundlage sie gegen missliebige Inhalte von Medien vorgeht, wird die Pressefreiheit ausgehebelt“, so Rechtsanwalt Sven Adam. Rechtsanwältin Angela Furmaniak ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht unser Verständnis von der Bedeutung der Pressefreiheit bestätigen wird und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht aufheben wird“…“ Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Sven Adam vom 8. Juni 2020 externer Link
  • Bundesverwaltungsgericht: Klagen gegen Verbot der Vereinigung „linksunten.indymedia“ bleiben erfolglos
    Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf die Klagen einzelner Personen hin, die dem verbotenen Personenzusammenschluss angehören, kann lediglich geprüft werden, ob die verbotene Vereinigung dem Vereinsgesetz unterfällt und die im Vereinsgesetz genannten Strukturmerkmale aufweist. Eine weitergehende Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots, insbesondere des Vorliegens der materiellen Verbotsgründe, kommt nur auf die Klage der verbotenen Vereinigung selbst in Betracht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden…“ Pressemitteilung Nr. 5/2020 vom 30.01.2020 externer Link und dazu:

    • [Verbot linksunten.indymedia.org] Medienverbote leicht gemacht 
      „… Die Internetplattform linksunten wurde 2008/2009 in Baden-Württemberg gegründet und gehörte zum weltweiten Indymedia-Netzwerk. Sie funktionierte nach dem sogenannten Open-Posting-Prinzip, hatte also keine traditionelle Redaktion, wohl aber Moderationskriterien, die etwa rassistische oder antisemitische Inhalte ausschlossen. Insoweit unterschied sich die Plattform nicht grundlegend von Facebook. Auf linksunten erschienen Aufrufe und Berichte zu linken Veranstaltungen oder Demonstrationen, Recherchen zur Nazi-Szene sowie Erklärungen, in denen militante Personen illegale Aktionen rechtfertigten oder zu ihnen aufriefen. Die inhaltlichen Positionen und der Grad an journalistischer Professionalität der Artikel variierten. Seit Kurzem dokumentiert ein Online-Archiv die insgesamt ca. 200.000 veröffentlichten Beiträge und Kommentare. Seit August 2017 ist die Plattform offline und fast zweieinhalb Jahre dauerte es, bis am 29. Januar 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über das Vereinsverbot verhandelt wurde. Der Ausgang des Verfahrens, zu dem bislang schriftlich nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, ist aus grundrechtlicher und demokratischer Sicht fatal. Zwar hat das BVerwG – anders als es einige Meldungen nahelegen – das Verbot nicht für rechtmäßig erklärt, sondern die Klage ohne Prüfung der Verbotsgründe abgewiesen. Aber der zuständige Sechste Senat des BVerwG versagt letztlich effektiven Rechtsschutz und lässt es dem BMI durchgehen, das Vereinsrecht als Medienverbotsinstrument zu missbrauchen. (…) Verfassungsrechtliche Schadensbegrenzung könnte der Senat noch betreiben, wenn die schriftliche Urteilsbegründung das Verbot in einem obiter dictum für unverhältnismäßig erklärt. Denn schon ungeachtet der Frage, inwieweit die veröffentlichten strafbaren Beiträge der Plattform als ganzer zugerechnet werden können und prägenden Charakter für linksunten hatten, kann es nicht angemessen sein, unmittelbar ein vollständiges Medium abzuschalten. Wenn § 59 RStV nicht bereits Sperrwirkung entfalten soll, dürfen doch zumindest dessen Maßstäbe nicht unterlaufen werden: Es hätten zunächst Untersagungs- oder Sperrverfügungen hinsichtlich einzelner Beiträge ergehen müssen. Alles andere verstieße auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa im Fall Ürper u.a. gegen die Türkei in erfreulicher Deutlichkeit entschieden hat, verletzt ein vollständiges und unbefristetes Zeitungsverbot die Medienfreiheit nach Artikel 10 EMRK – ganz unabhängig davon, welche Vorwürfe konkret gegen das Presseorgan erhoben werden. Auch für Onlinemedien und auch nach dem Grundgesetz muss das selbstverständliche Konsequenz des rechtsstaatlichen Übermaßverbots sein.“ Rechtliche Wertung von David Werdermann und John Philipp Thurn vom 31. Januar 2020 beim Verfassungsblog externer Link – der Vergleich mit der Türkei ergibt übrigens Sinn: Denn der gerichtliche Ausschluss der vom Verbot persönlich Betroffenen, zeigt ja nur, dass es beim Verbot nicht um bestimmte strafrechtlich relevante Verhalten, sondern um den Angriff auf eine unbeliebte linke Opposition geht.
    • Das Leipziger Landdogma und der wirkliche Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz
      „… Das Gericht kam dabei zu dem – zumindest vertretbaren – Ergebnis, der HerausgeberInnen-Kreis sei ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen. Zumindest vertretbar ist dieses Ergebnis angesichts der Weite des vereinsgesetzlichen Vereinsbegriffs (…) Nun habe ich immer noch nicht erklärt, worin das Abstruse liegt. Es liegt darin, daß Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz wie folgt lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Angeblich sind nur Vereine befugt, gegen die Verletzung von Artikel 9 Absatz 1 GG durch ein – von Artikel 9 Absatz 2 GG nicht gedecktes – Vereinsverbot zu klagen; aber in Artikel 9 Absatz 1 GG sind gar nicht die Vereine, sondern „alle Deutschen“ die GrundrechtsträgerInnen. Wenn ein Verein zu Unrecht verboten wird, dann sind zweifelsohne die Vereinsmitglieder in ihrem Recht, ebendiesen Verein „zu bilden“, verletzt – nur nach ‚Leipziger Landrecht‘ ist es anders…“ Ergänzender Text von Detlef Georgia vom 30.1.2020 bei systemcrashundtatbeilinksunten externer Link
    • „linksunten.indymedia“ bleibt verboten
      Das Verbot von „linksunten.indymedia“ bleibt bestehen – aber nicht gerichtlich überprüft. Die BVerwG-Richter trafen am Ende keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Verbots. Die Kläger wollen nach Karlsruhe ziehen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen das Vereinsverbot von „linksunten.indymedia“ abgewiesen (Az. 6 A 1.19 u.a). Die Klagen von fünf Freiburgern, die das Bundesinnenministerium (BMI) zu den Betreibern der Internetplattform rechnet, seien zwar zulässig, aber unbegründet. Die Richter des 6. Senats berieten nach der mündlichen Verhandlung noch den ganzen Nachmittag und Abend.  Am Ende trafen sie aber keine Entscheidung darüber, ob das im Jahr 2017 vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) angeordnete Vereinsverbot rechtmäßig war. Fest steht aber, dass das Verbot mit der Entscheidung rechtskräftig ist. Das liegt daran, dass das BVerwG in erster und letzter Instanz für ein bundesweites Vereinsverbot zuständig ist. (…) Andererseits befinden sich die Kläger sozusagen in einer Rechtsschutzfalle. Sie kommen juristisch beim BVerwG mangels Vereinszugehörigkeit nicht an die Überprüfung des Vereinsverbots ran, sind aber zugleich von Folgen des Vereinsverbots spürbar betroffen. (…) Das BVerwG entschied, dass die Kläger mit ihrer Klage darauf beschränkt sind, lediglich überprüfen zu lassen, ob ein Verein vorgelegen hat oder nicht. Das entspricht der Rechtsprechungslinie des BVerwG, eine Rechtssprechungsänderung blieb am Mittwoch aus. (…) Mehrere Personen hätten sich 2008 zu einem Gründungstreffen von „linksunten.indymedia“ zusammengefunden mit dem Ziel, eine linke Gegenöffentlichkeit herzustellen. Sie hätten sich freiwillig zusammengeschlossen, seien arbeitsteilig organisiert. Und die Vereinigung, so führte Kraft aus, bestand auch im Zeitpunkt des Verbots 2017 noch fort. Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes habe deshalb vorgelegen. Wäre das Gericht zum Ergebnis gekommen, ein Verein läge nicht vor, dann wäre das Verbot des BMI ins Leere gegangen und wäre damit rechtswidrig gewesen. (…) Klägeranwalt Adam sieht wichtige Fragen zum Vereinsverbot unbeantwortet. „Das Gericht hat sich um eine Entscheidung bei der Auseinandersetzung mit der Medien- und Pressefreiheit gedrückt“, sagte Adam nach der Verhandlung in Leipzig. Die Anwälte planen nach eigenen Angaben bereits Verfassungsbeschwerden.“ Beitrag von Dr. Markus Sehl vom 29.01.2020 bei LTO.de externer Link
    • Bundesverwaltungsgericht hält Indymedia Linksunten für einen Verein – Reaktionen auf Abweisung der Klage gegen das Verbot von Linksunten.Indymedia
      • Interview mit dem Juristen David Werdermann: „Extrem gefährlich: Theoretisch kann jetzt gegen jede Medienorganisation mit dem Vereinsrecht vorgegangen werden“
      • Interview mit Rechtsanwalt Sven Adam, der die KlägerInnen gegen das Verbot von Indymedia Linksunten vor dem Bundesverfaltungsgericht vertreten hat. „Keine Entscheidung darüber, ob Verbot von Indymedia Linksunten rechtmäßig war“
      • Interview mit den freien Journalist*innen Detlef Georgia Schulze und Peter Nowak: Bräuchte es Diskusssion um Folgeprojekt von Indymedia Linksunten? Sendung vom 29. Januar 2020 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Die juristische Auseinandersetzung um das Verbot von linksunten.indymedia ist NICHT zu Ende! Berliner linksunten-AutorIn treibt eigene Klage gegen das Verbot weiter voran
    1. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern das Verbot von linksunten.indymedia nicht inhaltlich bestätigt, sondern eine inhaltliche Überprüfung des Verbotes verweigert.
    2.
    Das BVerwG hat gestern keine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob in Bezug auf links­unten.indymedia bzw. den HerausgeberInnen-Kreis die – vom Bundesinnenministerium behaupteten – Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz (Strafgesetzwiderläufigkeit; Gerichtetheit gegen die verfassungsgmäßige Ordnung) vorlagen.
    3. Das BVerwG hat ausschließlich geprüft (und bejaht), ob in Bezug auf den HerausgeberInnen-Kreis von linksunten.indymedia die Vereinsmerkmale des § 2 Vereinsgesetz vorlagen.
    4.
    Damit hat das BVerwG seine langjährige Rechtsprechung bestätigt, daß gegen Vereinsverbote – im Grundsatz und mit Anspruch auf volle inhaltliche Überprüfung des Verbots – ausschließlich die Vereine selbst klagbefugt seien. Klagen dagegen Mitglieder der verbotenen Personenstruktur mit der Behauptung, die Personenstruktur sei nicht vereinsförmig organisiert, dann beschränke sich die Überprüfung auf genau diese Frage (Verein oder Nicht-Verein?). Einen Anspruch auf Überprüfung des Vorliegens der Verbotsgründe hätten gegen nur die verbotenen Vereine, aber nicht deren Mitglieder.
    5. Unabhängig davon, ob diese Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis zwischen Vereinen und deren Mitgliedern zutreffend ist, bleiben damit im vorliegenden Fall die Interessen und Rechte der AutorInnen und LeserInnen von dem linksunten-Verbot in der gestrigen Entscheidung völlig unberücksichtigt. Deshalb wird Detlef Georgia Schulze, einE frühereR linksunten-LeserIn und AutorIn, eine eigene Klage gegen das Verbot weiterbetreiben.
    6. Schulze argumentiert: In Bezug auf die LeserInnen und AutorInnen sei nicht der – in dem heutigen Urteil allein geprüfte Artikel 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit), sondern Artikel 5 Absatz 1 und 2 Grundgesetz (Meinungsäußerungs- sowie Informationsfreiheit sowie Medienfreiheiten) die einschlägige Norm. Die LeserInnen und AutorInnen müßten das Recht haben, die Verletzung ihrer Grundrechte durch das sog. Vereinsverbot anzugreifen.
    7. Bemerkenswert ist allerdings, daß Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Roth, der Prozeßvertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Vorwurf, das Verbot verletzte die Meinungsäußerungsfreiheit, noch deutlicher als in vorgehenden Schriftsätzen sagte: „Niemand – weder Ihre Mandanten noch andere – ist gehindert wieder so eine Seite einzurichten, wenn es nicht gerade eine Fortsetzung der verbotenen Vereinsaktivitäten ist.“
    Daher ruft Schulze dazu auf, eine politische Diskussion über die Schaffung einer neuen HerausgeberInnen-Struktur von linksunten.indymedia zu beginnen. Dabei wird zu diskutieren sein, wie ohne politischen Opportunismus vermieden werden kann, als Ersatzorganisation klassifiziert zu werden.“ Pressemitteilung von Detlef Georgia Schulze vom 30.1.2020 (per e-mail), siehe dazu:

    • Juristische Hintergründe bei: http://links-wieder-oben-auf.net/juristisches/ externer Link
    • [linksunten-AutorIn will klagen] Warum die juristische und politische Auseinandersetzung um das Verbot von linksunten.indymedia mit dem morgigen Prozeß vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zu Ende sein wird
      „… Das Problem ist allerdings nicht nur, daß nach Ansicht der KlägerInnen – und wahrscheinlich auch in Wirklichkeit [2] – gar kein Verein besteht und bestand, sondern die KlägerInnen – anscheinend – auch nichts dazusagen oder es sogar ausdrücklich bestreiten, an der Herausgabe von linksunten.indymedia beteiligt gewesen zu sein. Auch dies ist verständlich, denn ein Bekenntnis zur Beteiligung an der Herausgabe von linksunten.indymedia könnte denjenigen, die sich dazu bekennen, unter Umständen zum strafrechtlichen Nachteil werden (…) In Bezug auf den morgigen Prozeß müßte also mindestens argumentiert werden (und wird wohl auch tatsächlich in etwa argumentiert [5]): Wenn die Verbotsbehörde (vorliegend: das Bundesinnenministerium) die KlägerInnen für Mitglieder des vermeintlichen Vereins bzw. für Beteiligte an der Herausgabe von linksunten hält, dann müssen die KlägerInnen nicht auch noch ihrerseits das gleiche behaupten – nämlich Mitglieder gewesen zu sein bzw. an der Herausgabe von linksunten beteiligt gewesen zu sein – zumal, wenn die KlägerInnen dadurch das Risiko eingehen müßten, sich in einem – noch in der Schwebe befindlichen – Strafverfahren eventuell selbst zu belasten. Ob diese Überlegung allerdings das Bundesverwaltungsgericht überzeugt, ist mindestens eine offene Frage… Wegen dieser Komplikationen beabsichtige ich, eine eigene Klage gegen das Verbot zu erheben. Ich bin zwar (auch) nicht Teil des früheren HerausgeberInnen-Kreises (also in der Logik des Innenministeriums auch nicht ‚Vereinsmitglied‘), aber bekennende linksunten-AutorIn und LeserIn…“ Beitrag von DGS vom 28.01.2020 bei indymedia externer Link
  • Das Wichtigste für Mittwoch (29.1.20): Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (ab 10:00 Uhr) und Kundgebung (14:00 und 16:00 Uhr):
    • ab 10:00 Uhr mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
    • 14:00 und 16:00 Uhr Kundgebung von Komitee für Grundrechte und Demokratie, Chaos Computer Club, Humanistischer Union, VdJ und anderen vor dem Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig: Gemeinsam gegen das Verbot der Plattform Indymedia linksunten: Gemeint sind wir alle. Gemeint ist die Pressefreiheit! Siehe den Aufruf bei linXXnet externer Link (die Redaktion des LabourNet Germany gehört zu den UnterstützerInnen)
    • Für diejenigen, die am 29. in Leipzig nicht vor Ort sein können: Sondersendung von Radio Dreyckland von von 18-20 Uhr externer Link Audio Datei
    • Und weitere Infos vom 28. Januar 2020 bei systemcrash externer Link
    • Heute Prozess am BVerwG +++ Demo gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org am vergangenen Samstag
      Die Demonstration am vergangenen Samstag gegen das Verbot der Open-Posting-Plattform linksunten.indymedia.org startete sehr entschlossen und kraftvoll mit etwa 2.000 Teilnehmer*innen am Bundesverwaltungsgericht. (…) Die Pressesprecherin Anja Schwerthoff erklärt dazu: „Mit unserer Demo am vergangenen Samstag haben wir für freie, unabhängige Medien – wie sie die Plattform linksunten.indymedia.org darstellen – gekämpft. Die bürgerliche Presse ist gar nicht von Zensur bedroht, sondern solche Medien, die auch widerständige, emanzipatorische Meinungen äußern. Wir wollen vor allem, dass wir unsere eigenen Medien schaffen und nutzen können, ohne sie vor staatlichen Angriffen schützen oder verteidigen zu müssen.“ Nicht nur in der Presse, sondern in der Gesamtheit öffentlich wahrnehmbarer Meinungen hat sich gezeigt, wie wenig sich mit dem eigentlichen Anlass der Demo – dem Verbot und der Zensur eines unliebsames Pressemediums mithilfe des Vereinsgesetzes – beschäftigt wurde. „Diese Diskursverschiebung hat wieder einmal deutlich gemacht, wie notwendig auch linke, solidarische Berichterstattung von unten ist. Die bürgerliche Presse kann das schon ihres Ursprungs wegen nicht leisten, sie unterliegt ja auch kapitalistischen Interessen. Der Aufbau eigener Strukturen ist notwendig!“, so die Pressesprecherin weiter…“ Presseerklärung der Soli-gruppe vom 29. Januar 2020 externer Link
    • »Das BMI hält wesentliche Teile der Akten zurück«. Verteidigung im »Linksunten«-Prozess begrüßt Veröffentlichung von Onlinearchiv. Gespräch mit Angela Furmaniak
      „… Fest steht aber, dass das Verbot neben der Auswertung von offenen Quellen, wie der Internetplattform von »Linksunten«, ausschließlich mit Informationen begründet wird, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz sowie vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg stammen. (…) Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Presse- und Medienfreiheit wie ein Verbot darf nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden. Für Telemedien wie »Linksunten« ist vielmehr als spezielle Rechtsgrundlage das Telemediengesetz anwendbar. Danach sind für inhaltbezogene Eingriffe die Landesmedienanstalten, nicht aber das BMI zuständig. Die Aufsichtsbehörde muss vorrangig gegen einzelne inkriminierte Beiträge vorgehen, bevor als letztes Mittel die Sperrung oder Löschung des gesamten Mediums in Betracht kommt. (…) Für uns Anwälte war die Veröffentlichung des Archivs ein Glücksfall. Bis zum heutigen Tag hält das BMI wesentliche Teile der Akten zurück, trotz Aufforderung, dass gesamte relevante Material auf den Tisch zu legen. Das BMI dürfte eine Kopie der gesamten Seite gemacht haben, die uns aber nicht vorlag. Mit dem Archiv können wir nun erstmals konkret darlegen, wie wenige Beiträge aus dem Gesamtangebot überhaupt nur strafrechtlich problematisch waren, und unsere Argumente mit Fakten untermauern. Ob die Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Verbot darstellt, möchte ich nicht beurteilen. Ich würde aber wegen etwaiger Strafverfolgung davor warnen, das Archiv leichtfertig zu verbreiten…“ Interview von Oliver Rast in der jungen Welt vom 28.01.2020 externer Link (im Abo), Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und vertritt drei der fünf Betroffenen im Verfahren um das Verbot der Plattform linksunten.indymedia.org
    • Klagen gegen Präzedenzfall. Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt Verbot von »linksunten.indymedia«. Lokaltermin mit Betroffenen
      „… Knackpunkt des Verfahrens ist, ob die Aktivisten überhaupt klagebefugt sind. Das Bundesverwaltungsgericht müsste dazu die Klagebefugnis auch gegenüber Personen bejahen, die Adressaten der Verbotsverfügung sind und denen von der Verbotsbehörde unterstellt wird, sie seien Teil eines Vereins. Aber »Vereinsmitglieder« wollen Caro und Antonia nie gewesen sein. »Das würde einer Einlassung im 129-Verfahren gleichkommen«, sagt Antonia. Und die komme nicht in Frage. »Wenn ich Vertrauen in den Rechtsstaat hätte«, so die Aktivistin, »müsste das Bundesverwaltungsgericht unsere Klage bestätigen.« Das wahrscheinlichste Szenario sei aber, schätzt Caro, dass die Klage abgewiesen wird und das BVerwG eine Kontroverse über Medienzensur verweigert. Nur: Was bliebe dann übrig? Die breite Solidarisierung mit »Linksunten« aus der radikalen Linken – und die Erkenntnis: »Tut was!«, sagt Caro…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 28.01.2020 externer Link
  • Verhandlung am 29.01.2020 in Leipzig – Tag (((i))) ist am 25.01.2020!  
    Kürzlich ist der Termin zum Verbot von linksunten.indymedia.org bekannt geworden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verhandlung auf den 29.01.2020 datiert (Ersatztermin ist der 20.01.2020). Wir rufen dazu auf, am Tag (((i))) nach Leipzig zu kommen, Solidarität mit linksunten.indymedia.org zu zeigen und sich dem Verbot zu widersetzen! Wir treffen uns am 25.01.2020 um 17:00 Uhr auf dem Simsonplatz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle! Achtet auf AnkündigungenMeldung vom 3.11.2019 bei linksunten-soligruppe externer Link mit Mobi-Informationen, siehe auch:

    • [Leipzig] Linksunten Solidemo – Redebeiträge bei indymedia externer Link
    • Linksunten – Demo sorgt für fragwürdiges Medienecho – Eskalation von circa 10 Minuten prägt die gesamte mediale Berichterstattung
      „… Schon auf dem Simsonplatz zeichnete sich ab, dass die versammelte Menge sehr skeptisch gegenüber den zahlreich anwesenden Medienvertretern war. So beobachteten wir, dass ein Kamerateam eines großen Nachrichtensenders lange Zeit vergebens versuchte Interviewpartner zu finden. Und auch wir wurden auf unsere Kameras angesprochen und mehrfach in Gespräche verwickelt, die deutlich machten, dass es nicht erwünscht war die Ereignisse zu dokumentieren. Wir konnten ebenfalls beobachten, dass Pressevertreter bedroht und davon abgehalten wurden, ihrer Arbeit nachzugehen. Ist dies auf einer Demonstration, die für freie Berichterstattung steht, wirklich notwendig? Für dieses Misstrauen gibt es gute  Gründe. Wie sich später noch zeigen sollte, hatten sich zum Beispiel Vertreter des rechten Compact Magazins unter die Demonstranten gemischt, Videos veröffentlicht und damit geprahlt, dass sie unentdeckt berichten konnten. Aber auch großen Medien, von denen wir neutrale und vielseitige Berichterstattung erwarten, fokussierten sich ausschließlich auf die kurze Eskalation, auf die wir später noch eingehen. (…) Aus unserer Sicht hat die Polizei diesmal vieles richtig gemacht, um einen weitesgehend friedlichen Verlauf der Demo zu gewährleisten. Das wird natürlich auch den vielen Beobachtern und mit Sicherheit auch der schier unerwartet großen Anzahl an Demonstranten zu verdanken sein. Umso unverständlicher ist für uns das Medienecho, welches sich ausschließlich auf die Gewaltmomente fixiert…“ Bericht vom 26. Januar 2020 bei Connewitz statt Leipzig – ein Stadtteil Blog externer Link
    • Tag (((i))) in Leipzig. Demonstration gegen das Verbot der linken Plattform Indymedia-Linksunten und für Pressefreiheit in Leipzig
      Für Bild und Co. war es nur wieder einmal eine Randale im Leipziger Szeneviertel Connewitz, die am 25. Januar stattgefunden hat. Nicht nur das Boulevardblatt hatte lediglich die Leuchtspurmunition im Blick, die von einem Teil der Demonstranten in den nebligen Leipziger Winterabend geschossen wurde. Die Demonstration hatte den Stadtteil Connewitz erreicht und war bald am Endpunkt, als es zu einer kurzen Eskalation kam. Nach der Polizei gab es 13 verletzte Beamte und sechs Festnahmen. Nach MDR wurden „Polizisten attackiert, Journalisten bedroht, geschubst und bei ihrer Arbeit behindert“. Nach ca. 30 Minuten beruhigte sich die Situation wieder und rund um das Connewitzer Kreuz betätigte sich im Anschluss eine Trommelgruppe noch künstlerisch. Sie hatte das hintere Ende der Demonstration bespaßt. Dort hatten sich vor allen Menschen aus Leipzig und Umgebung viele eingereiht. Im vorderen Teil hatten sich organisierte Linke aus dem gesamten Bundesgebiet versammelt. (…) Am kommenden Mittwoch prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot. Geklagt hatten mehrere Freiburger, denen vorgeworfen wird, für den verbotenen Verein zuständig zu sein, was von ihnen aber bestritten wird. Das könnte auch ein Grund sein, dass das Gericht die Klage nicht zulässt, befürchten Juristen. Bevor über Inhaltliches entschieden wird, geht es um die Zuständigkeit der Klage. Sollte das Gericht inhaltlich entscheiden, sehen manche Juristen durchaus Chancen, dass das Verwaltungsgericht das Verbot aufhebt. Es könnte zu der Entscheidung kommen, dass das Vereinsgesetz das falsche Instrument ist, um gegen ein Medium, wie es Indymedia Linksunten nun mal ist, vorzugehen. Da käme vielmehr das Telemediengesetz infrage, das bestimmte Medieninhalte bemängeln und deren Entfernung fordern kann. Nach dem Telemediengesetz könnten einzelne Artikel oder Beiträge, aber nicht ein ganzes Medium verboten werden. Sollte das Verwaltungsgericht am Mittwoch die Klage abweisen, geht allerdings nicht nur die politische, sondern auch die juristische Auseinandersetzung um Indymedia Linksunten weiter. Schon vor einer Woche wurde das Archiv von Indymedia Linksunten von Unbekannten wieder online gestellt. Die Anwälte der Kläger sprechen von einem Glücksfall für das Verfahren. Denn dadurch könnte nun bewiesen werden, dass sich die überwiegende Mehrheit der Beiträge nicht um militante, sondern um legale Aktionen dreht. Es sind relativ wenige und auch die werden durch andere Nutzer der Plattform inhaltlich kritisiert. Die Bloggerin Detlef Georgia Schulze hat jetzt das Archiv gespiegelt und namentlich mit einem eigenen Impressum gezeichnet. Dabei gehört es ihr darum, gegen das Verbot von Indymedia-Linksunten klagen zu können, weil sie als Leserin und Autorin davon betroffen ist. Sie bestreitet ihre Autorinnenschaft auch nicht, sondern verteidigt sie im Gegenteil…“ Artikel von Peter Nowak vom 26. Januar 2020 bei telepolis externer Link
    • Mit Pyrotechnik gegen das Indymedia-Verbot. 1600 Menschen demonstrierten am Samstagabend in Leipzig / Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden
      Gegen das Verbot der Online-Plattform indymedia.org haben am Samstagabend in Leipzig nach Polizeiangaben rund 1.600 Menschen demonstriert. Im Verlauf der Demonstration kam es zwischen Protestierenden und Polizei zu Auseinandersetzunegn. Sechs Tatverdächtige seien wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorläufig festgenommen worden, teilten die Beamten mit. Unter anderem seien 13 Polizisten leicht verletzt worden. Auch Demonstranten sollen durch Polizeigewalt verletzt worden sein, hieß es auf dem Kurzbotschaftendienst Twitter. In den sozialen Medien gingen die Meinungen darüber, wer Schuld an den gewalttätigen Auseinandersetzungen hat, auseinander…“ Bericht vom 26.01.2020 beim ND online externer Link
    • [Liveticker] Protest gegen Indymedia-Verbot
      „… Wir ziehen ein vorläufiges Fazit. Es begann entspannt, endete entspannt, doch zwischendurch kam es dann doch zum Gewaltausbruch. Dabei ließ die Polizei unserer Wahrnehmung nach ihren Worten auch Taten folgen und setzte auf Deeskalation. Das heißt: Sowohl deutliche Vermummungen als auch andauernde Pyrotechnik-Einsätze blieben folgenlos. Erst als die Polizei mit Pyrotechnik und Steinen angegriffen wurde, eskalierte die Situation. Nach einer langen Pause konnte die um etwa die Hälfte geschrumpfte Demonstration dann fortgesetzt werden. Entlang der Strecke waren beispielsweise bei einem Konsum und einer Pizzeria Schäden an den Scheiben zu erkennen. Offenbar waren hier Steine eingeschlagen, die Polizist/-innen treffen sollten. An der Haltestelle Karl-Liebknecht/Ecke Richard-Lehmann-Straße ging eine Scheibe zu Bruch. Bei der Polizei waren es heute eher Handlungen einzelner Beamter, die fragwürdig erschienen, etwa verbale Aufforderungen an Demoteilnehmende zum Nahkampf. Insgesamt setzte die Polizei aber eher auf Zurückhaltung und löste auch die Konfrontation an der Lehmannstraße durch Präsenz bei gleichzeitiger Defensivtaktik. Das lässt sich auch an den Reaktionen in den sozialen Medien ablesen. Wo beispielsweise einige Politiker/-innen der Linkspartei nach Silvester vor allem die Polizei ins Visier nahmen, lautet der Tenor diesmal eher: Das war überflüssig. Aber in Richtung der Demonstrierenden. Wohl auch innerhalb der Demo waren die Angriffe nicht mehrheitsfähig. Es gab deutliche Unmutsbekundungen in Richtung der Werfenden. Einige Journalist/-innen berichteten während der Demo ebenfalls von körperlichen oder verbalen Übergriffen…“ Liveticker zum Demosamstag 25. Januar 2020 vom René Loch und Michael Freitag bei Leipziger Internetzeitungexterner Link scheint die Demo ziemlich neutral wiederzugeben, allerdings wurden auch zivile Beamte in der Demo beobachtet worden…
    • linksunten.indymedia.org – Sonderberichterstattung freier Radios 
      Berichterstattung im Hinblick auf die für den 29.01.2020 angesetzte mündliche Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen „linksunten.indymedia“ am 25. Januar 2020, 16 Uhr bei Radio Blau 
    • Siehe einen aktuellen Überblick bei barrikade.info externer Link sowie Infos zur Demovorbereitung bei linksunten.soligruppe.org externer Link sowie ebd. Route und Aktionskarten externer Link und bei Twitter #le2501
    • Demonstration gegen Indymedia-Verbot: Bald ist Tag (((i))) 
      Zweieinhalb Jahre haben die Betroffenen und ihre Unterstützer*innen auf den Termin gewartet. Jetzt steht das Datum für „Tag (((i)))“ bevor: am 29. Januar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Klage gegen das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia. (…) Allerdings scheint ein anderer Termin Teile der linken Szene mehr zu interessieren: Für den 25. Januar rufen mehrere Gruppen bundesweit zur Demo gegen das Verbot in Leipzig auf. Es ist die erste, größere autonome Demo nach den Ereignissen der Silvesternacht in Connewitz. Die Gewalt, die zur Jahreswende sowohl von Po­li­zis­t*in­nen als auch gegen Polizist*innen verübt wurde und das Nachspiel durch die fehlerhafte Pressearbeit der Polizei, sowie die Festnahmen und Prozesse im Schnellverfahren – das alles dürfte vielen noch nachhängen. So ist auch der Tenor der Aufrufe überwiegend militant...“ Artikel von Katharina Schipkowski vom 21.1.2020 bei der taz online externer Link, siehe dazu:
    • Indymedia-Demo in Leipzig: Stadt und Polizei bereiten sich auf Großeinsatz vor
      Die Stadt Leipzig und die Polizei bereiten sich auf einen Großeinsatz vor. Für Samstag ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Demonstration gegen das Verbot des linken Internet-Portals linksunten.indymedia.org geplant. Wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtet, soll es laut Leipziger Ordnungsamt einen Aufzug mit etwa 500 Teilnehmern geben. Aus einem Interview, welches die LVZ am Montag veröffentlichte, geht hervor, dass Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) einen schwierigen Polizeieinsatz erwarte. „Das, was wir in der Silvesternacht in Connewitz erlebt haben, soll dort seine Fortsetzung finden“, so Wöller. Die Polizei bereite sich darauf vor, dass Linksradikale aus anderen Bundesländern zu der Demonstration anreisen. Die Leipziger Beamten sollen von Bundes- und Länderpolizei unterstützt werden…“ Agenturmeldung vom 21.01.20 bei der Mitteldeutschen Zeitung online externer Link
    • Gegen die Einschränkung der Pressefreiheit – Prozess um das Verbot der linken Medienplattform linksunten.indymedia beginnt am 29.01.2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – Solidaritätskundgebung am 25.1.20 
      „Kurz nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 wurde die linke Medienplattform linksunten.indymedia unter Berufung auf das Vereinsgesetz verboten. Gegen diese fragwürdige Begründung erhoben die Betroffenen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Januar 2020 beginnt der Prozess. (…) Denn das Verbot von linksunten.indymedia bleibt ein Angriff auf die Pressefreiheit, nicht nur durch die Abschaltung dieser Webseite selbst. Diese staatliche Maßnahme will generell systemkritische Stimmen skandalisieren und linke Beiträge zum öffentlichen Diskurs marginalisieren. Die freie und selbstbestimmte Meinungsäußerung soll unterbunden werden. Deshalb wird gegen die Verbotsverfügung geklagt – mit dem Ziel, ihre Unrechtmäßigkeit festzustellen und das Verbot zu kippen. Das Verfahren um die Verbotsverfügung beginnt am 29.01.2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bereits am 25.01.2020 um 17:00 Uhr findet eine Kundgebung am Simsonplatz in Leipzig statt…“ Meldung vom 3. Januar 2020 von und bei der Rote Hilfe e.V. externer Link
    • Mobivideo – Leipzig – 25.1. bei vimeo externer Link
    • [Aufruf zum Tag (((i))) am 25.01.2020] Verbotsandrohung von de.indymedia.org – Tag (((i))) – Unsere Perspektive: Widerstand! 
      Wir laden alle, die Wut im Bauch haben und sich staatlicher Repression stellen wollen, zum Tag (((i))) nach Leipzig ein. An diesem Tag wollen wir auf der Straße Stärke zeigen und unsere Ideen verteidigen. Und bekanntlich ist die beste Verteidigung der Angriff….“ Aufruf vom 24.11.2019 bei indymedia externer Link samt einer Plakatdatei
  • Vor der Verhandlung am 29.01.2020: linksunten Archiv online 
    Inhalte des vom Bundesinnenministerium per Vereinsverbot für illegal erklärten Portals »linksunten.indymedia« sind seit Donnerstag wieder im Internet abrufbar externer Link. Unbekannte haben alle Artikel, Fotos und Kommentare, die zwischen 2009 und 2017 auf der Seite veröffentlicht worden waren, ins Netz gestellt. Siehe auch dazu:

    • Editorial – zur Spiegelung der Wiederveröffentlichung des Archivs von linksunten.indymedia
      Am 25.08.2017 verbot der damalige Innenminister Thomas de Maizière – laut Bekunden seines Ministeriums – die „Internetplattform ‚linksunten.indymedia‘ auf Grundlage des Vereinsgesetzes“. Wie es möglich sein soll, „auf der Grundlage des Vereinsgesetzes“ etwas anderes als Vereine – im vorliegenden Fall eine internet-Plattform – zu verbieten, blieb bis heute Geheimnis des Innenministeriums. Am Donnerstag vergangener Woche – knapp zwei Wochen vor dem Prozeß, der am 29.1. vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot stattfinden wird – haben nun Unbekannte ein – nach eigenen Angaben – komplettes Archiv von linksunten.indymedia online gestellt: https://linksunten.archive.indymedia.org/ (…) Wegen des juristischen Aspektes habe ich mich entschlossen, die Spiegelung namentlich vorzunehmen und mit einem Impressum zu versehen. Anders als die anonymen Archiv-VeröffentlicherInnen habe ich auch das Original-Logo (mit dem Schriftzug „linksunten.indymedia.org“ [und nicht nur schüchtern „linksunten Archiv“]), das das Bundesinnenministerium und die Berliner Staatsanwaltschaft als „Vereinskennzeichen“ zu kriminalisieren versuchen, wiederhergestellt. Denn das Verbot des künftigen Erscheinens von Medien – incl. Verbot deren Logos und der Verwendung deren URL – ist Verfassungsbruch von vorne bis hinten –– Zensur! Unnötig, zu betonen, daß ich nicht alles für inhaltlich richtig halte, was ich – im Interesse der Meinungsäußerungs, Presse- und Informationsfreiheit – für veröffentlichungswürdig halte.[3] Sich alles zu eigen zu machen, was bei linksunten erschienen war, ist schon deshalb unmöglich, weil es – angesichts der Pluralität des AutorInnen-Spektrums von linksunten – heillos selbst-widersprüchlich wäre…“ Editorial von Detlef Georgia Schulze vom 20.01.2020 externer Link (selbst bis zum Verbot AutorIn und LeserIn von linksunten) bei links-wieder-oben-auf.net und ebd. die Spiegelung des Archivs externer Link selbst
  • Spendenaufruf: Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen werden weiterhin Spenden benötigt: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: linksunten
  • „Waffen bei Betreibern von linksextremer Plattform gefunden“ am 25. August 2017 bei Spiegel  online externer Link, dem  Zentralorgan der Polizeistaatsfanatiker und Erfinderblatt der Asylantenflut, ist eine Meldung zur Verbreitung der Rechtfertigungen des Polizeiministers und schreibt demnach unter anderem von folgenden Waffen: „Bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten der Betreiber sind nun zahlreiche Waffen gefunden worden. Darunter seien Messer, Schlagstöcke, Rohre und Zwillen, zählte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf“ ohne klar zu machen, wer noch für solche Blödigkeit verantwortlich ist, glauben machen zu wollen, selbst jemand, der bewaffnet wäre, würde diese ausgerechnet im Büro horten…

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Ermittlungsverfahren gegen 3 Journalisten/AutorInnen wegen angeblichen Verstoßes gegen linksunten-„Vereins“-Verbot!

Wie die betroffenen Journalisten in ihrer Pressemitteilung am 24.9. (1) und das neue deutschland am 27.09.2018 (2) berichtete, führt das Berliner Landeskriminalamt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Peter Nowak, den Blogger Achim Schill und den/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze. Die drei AutorInnen sollen mit einer Erklärung, in der sie sich im vergangenen Jahr gegen das Verbot von linksunten.indymedia wandten (3), gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben.
In dieser Sache hat sich nun Schulze mit einem Offenen Brief an die Berliner Polizeipräsidentin und die Berliner Generalstaatsanwältin gewandt (4). Schulze hat zum einen Einsicht in die Ermittlungsakten und zum anderen beantragt, im „Bundesministerium des Innen […] die Begründung des Verbotes von linksunten.indymedia anzufordern und im Bedarfsfalle gem. § 94 II StPO zu beschlagnahmen und den Beschuldigten des hiesigen Ermittlungsverfahrens zugänglich zu machen“. Zur Begründung führt Schulze aus, daß mindestens das Strafmaß, wenn nicht sogar die Strafbarkeit als solches von etwaigen Verstößen gegen Vereinsverbote davon abhänge, daß das jeweilige Vereinsverbot selbst rechtmäßig ist. Daher sei den Beschuldigten in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine adäquate Verteidigung nur möglich, wenn ihnen die – nicht öffentlich bekannte – Begründung der Verbotsverfügung zugänglich gemacht werde… Siehe nachfolgend die genannten Dokumente und unsere Anmerkung dazu – wir bekunden hiermit tiefste Solidarität mit allen Kriminalisierten im Zusammenhang mit dem Verbot von linksunten.indymedia!

  • Ein neues Strafverfahren: Never ending Polizei-Posse um das Verbot von linksunten.indymedia 
    Das Landeskriminalamt Berlin hat ein neues strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem 2017 verfügten Verbot von linksunten.indymedia eingeleitet. Dazu erklärt der/die Beschuldigte, Detlef Georgia Schulze: „Ich bleibe weiterhin bei meinem bereits 2017 – zusammen mit Peter Nowak und Achim Schill – geäußerten Wunsch, ‚linksunten in seiner ganzen Pluralität – von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt – wieder haben‘ zu wollen. Ich bin außerdem weiterhin überzeugt, daß alles, was ich im Zusammenhang mit dem linksunten-Verbot gesagt und getan habe, legal ist; daß dagegen das Verbot aber verfassungswidrig ist. Strafverfahren werden meine Überzeugung nicht brechen und deren Äußerung nicht verhindern.“ Es folgen eine Chronologie der Ereignisse und im letzten Absatz ein weiteres Statement von Schulze sowie ergänzende Statements des Journalisten Peter Nowak und des Bloggers Achim Schill…“ Pressemitteilung vom 3.5.2022
  • [Verbotsverfügung linksunten.indymedia vor dem BVerwG] Alles bloß Taktik? „Butter bei die Fische“: Was sagen wir dem Gericht 
    Das Titelbild des Artikels zeigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses Gericht wird zu einem noch nicht feststehenden Termin über die Klage entscheiden, welche die AdressatInnen der Verbotsverfügung gegen das Verbot der linken Internet-Plattform linksunten.indymedia erhoben haben. Für den Samstag vor Beginn der mündlichen Verhandlung wird für eine Tag (((i))) -Demonstration externer Link mobilisiert. Im Folgenden wird das Streitgespräch fortgeführt, bei dem in Teil eins externer Link vor allem Fragen der Repression und das Verhältnis von Handlung und Meinung diskutiert wurden…“ Im Streitgespräch (Teil 2) beim re:volt magazine vom 7. August 2019 externer Link diskutieren die Angeschuldigten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze aus linker Sicht über: „… Rechtstheorie mit Adorno oder mit Althusser? (…) Über bürgerliches Recht (…) „Klassencharakter“ und „Klassenwiderspruch“ im Rechts- und im Justizsystem (…) Was sagen wir dem Gericht? (…) Detlef Georgia: Es ist also okay, wenn wir uns gegen das Verbot von linksunten.indymedia und für unsere eigene Meinungsäußerung auf Artikel 5 Grundgesetz und einige Feinheiten des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (Zuwiderhandlung gegen Vereinsverbote) berufen? Falls ja: Was ist dann als Differenz(en) zwischen uns noch übriggeblieben? Achim: Vielleicht, dass ich weniger Vertrauen in die „Liberalität“ des bürgerlichen Staates habe als du. Peter: Ich denke, wir alle drei haben kein großes Vertrauen in die Liberalität des bürgerlichen Staates, nur ist der Liberalismus nun mal dessen Geschäftsgrundlage. Wenn es in Deutschland eine so große Kampagne zum Tag der Pressefreiheit (3. Mai) gibt, die die Einschränkungen der Pressefreiheit natürlich überall nur nicht in Deutschland sieht, ist es unsere Aufgabe, deutlich zu machen, dass es auch in Deutschland so gut damit nicht bestellt ist. Da passt ja das (((i)))-Verfahren gut….“ Siehe auch:

    • Plattform oder Zeitung? indymedia fordert Pressefreiheit
      Seit zwei Jahren ist „linksunten.indymedia“ verboten. Eine ehemalige Autorin hat nun beantragt, das Verbot aufzuheben. Zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia hat eine ehemalige Autorin einen Antrag auf Aufhebung des Verbots beim Bundesinnenministerium eingereicht. Auf rund 120 Seiten argumentiert Detlef Georgia Schulze gegen die Maßnahmen gegen linksunten und beruft sich dabei auf das Zensurverbot…“ Artikel von Alexander Nabert vom 11.8.2019 in der taz online externer Link
  • LKA bestätigt: Keinerlei Unrechtsbewusstsein. PE-Nr. 5 von Nowak/Schill/Schulze zu Strafverfahren wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen das Verbot von (((i))) linksunten.indymedia.org 
    „… Das bildliche Zitieren der Verbotsverfügung brachte den Angeschuldigten den Vorwurf der Verwendung des Kennzeichens des angeblichen Vereins ein; das Statement, linksunten in seiner bisherigen publizistischen Form wiederhaben zu wollen, anscheinend den Vorwurf, der Unterstützung des vermeintlichen Vereins. Nach langer Verzögerung erhielten die Angeschuldigten kürzlich die vollständige offizielle Ermittlungsakte zur Kenntnis. Darin stießen sie auf Bl. 56 und 57 von Bd. II der Akten auf einen VERMERK VON KRIMINALHAUPTKOMMISSAR HABERDANK vom 25.03.2019, der den Akten also noch nach Anklageerhebung hinzugefügt wurde. (…) Dazu nehmen die drei Angeschuldigten wie folgt Stellung: „1. Wir bestätigen gerne: Der Artikel vom 23.03.2019 stammt in der Tat von uns; desgleichen die ‚Ergänzung‘ zum selben Tage. (Sie wurde allerdings nicht ‚ans Ende des Artikels‘ angefügt, sondern unter dem [= außerhalb des] Artikel/s hinzugefügt.) 2. In der Tat fehlt uns jegliches Unrechtsbewußtsein: Wir sind voll und ganz überzeugt, dass das Unrecht ganz auf Seiten des Medien verbietenden Bundesinnenministeriums und der uns anklagenden Staatsanwaltschaft liegt. (…) 5. Wir stellen anheim, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen uns einzuleiten bzw. die gegen uns erhobene Anklage entsprechend zu ergänzen.“…“ Pressemitteilung Nr. 5 vom 1.8.2019 von Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze 
  • Geschichte von indymedia & Verbot der linksunten-Subdomain. TaP, Mag Wompel und Peter Nowak zum Zuhören und Ansehen am 26.6.19 in Bochum 
    Kurz nach den Protesten während des G20-Gipfels in Hamburg verbot das Bundesinnenministerium unter Leitung von Thomas de Maizière mit Verfügung vom 14. August 2017 die linke Internet-Zeitung linksunten.indymedia. Das Verbot wurde rund zehn Tage später – begleitet von mehreren Haussuchungen in Freiburg – bekannt gemacht. Aus Anlass des bevorstehenden Jahrestages haben wir den Journalisten Peter Nowak, die Chefredakteurin / presserechtlich Verantwortliche von labournet.de, Mag Wompel und den/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze eingeladen.
    Nowak und Schulze hatten in der Vergangenheit einen Teil ihrer Texte bei linksunten.indymedia veröffentlicht und Ende August 2017 zusammen mit dem Blogger Achim Schill (aka systemcrash) eine Protesterklärung gegen das linksunten-Verbot geschrieben und verbreitet. Dies brachte ihnen nun eine Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Unterstützung eines vollziehbar verbotenen „Vereins“ und Verwendung dessen „Kennzeichen“ ein (die verbotene Internet-Zeitung war vom Innenministerium kurzerhand zu einem Verein erklärt und – unter Umgehung der Pressefreiheit – vereinsrechtlich verboten worden…).
    Peter Nowak wird einen Input zur Geschichte von indymedia von Seattle über Genua bis zu Thomas de Maizière geben. Detlef Georgia Schulze wird berichten, was den drei Berliner AutorInnen vorgeworfen wird, warum sie weiterhin richtig finden, was sie getan haben und meinen, einen – auch juristischen – Anspruch darauf zu haben, dass die Anklage gar nicht erst zugelassen wird und, falls doch, dass sie freigesprochen werden. Schließlich wird Mag Wompel zur Wichtigkeit von Alternativmedia auch und gerade im Zeitalter von Twitter und Facebook Stellung nehmen
    .“ Ankündigung bei Theorie als Praxis externer Link der Veranstaltung in Bochum am Mittwoch, 26.6.19 ab 18:30 h in Soziales Zentrum Bochum, Josephstr. 2 – und nun:

    • [Bericht und Mitschnitte der Veranstaltung in Bochum] Protest-Erklärung gegen linksunten-Verbot: Warum wir weiterhin für richtig halten, was wir getan haben 
      Am 26. Juni fand im Sozialen Zentrum Bochum eine Veranstaltung des Offenen Antifa Cafés zum Thema „Geschichte und Verbot von indymedia“ statt (wobei sich „Verbot“ auf das im August 2017 verfügte Verbot von linksunten.indymedia bezog). Es refeierten der Journalist Peter Nowak, die Chefredakteurin / presserechtlich Verantwortliche von labournet.de Mag Wompel und meine Wenigkeit. Peter Nowak gab ein Input zur Geschichte von indymedia von Seattle über Genua bis zu Thomas de Maizière. Ich selbst berichtete, was Peter Nowak, Achim Schill und mir von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Protestes gegen das linksunten-Verbotes vorgeworfen wird, warum wir weiterhin richtig finden, was wir getan haben und meinen, einen – auch juristischen – Anspruch darauf zu haben, daß die Anklage gar nicht erst zugelassen wird und, falls doch, daß wir freigesprochen werden.  Schließlich sprach Mag Wompel zur Wichtigkeit von Alternativmedia auch und gerade im Zeitalter von Twitter und Facebook. Mittlerweile wurden die Mitschnitte der drei Inputs bei archive.org veröffentlicht. Ich reiche hier die Folien zu meinem Beitrag nach. Unten rechts auf den Folien steht jeweils auf welchen Moment (in Minuten und Sekunden) des mündlichen Vortrages sich die jeweilige Folie externer Link bezieht…“ Bericht von Detlef Georgia Schulze am 08.07.2019 bei indymedia externer Link und die drei Audio-Mitschnitte:

  • Die Pressefreiheit und das gleiche Maß. Verbot von linksunten via Vereinsrecht ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit. 
    Am 1. Juni erschien bei labournet.tv ein Video-Interview externer Link  zum Thema „Widerstand gegen das Verbot von linksunten.indymedia“. Interviewt wurden zwei Angeschuldigte, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze, denen von der Berliner Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Sinne der Nr. 3 und 5 des § 20 Absatz 1 Satz 1 Vereinsgesetz dem Verbot zu wider gehandelt zu haben. – Hier einige Thesen aus dem Interview, die dort näher erläutert und begründet werden…“ Thesen aus einem 11-minütigen Interview bei labournet.tv vom 4.6.2019
  • [Soli-Spendenkonto] Anklage gegen drei Berliner Journalisten wegen Indymedia-Solidarität 
    Ende letzten Jahres riefen die Journalisten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze Autor*innen dazu auf, Texte wieder öffentlich zugänglich zu machen, die auf der ehemaligen Plattform Linksunten.indymedia erschienen waren. Nun sind sie selbst mit staatlicher Repression konfrontiert: …. erhielten sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf, Kennzeichen eines verbotenen Vereins verwendet und dessen weitere Betätigung unterstützt zu haben. Ihnen droht ein Prozess vor dem Landgericht Berlin. (…) Das Verbot von linksunten und die Verfolgung von Solidaritätsbekundungen stehen im Kontext einer verstärkten Verfolgung der gesamten Linken. Zuletzt hatte das Innenministerium indirekt auch mit dem Verbot der Roten Hilfe gedroht. „Die Verbotsverfügung gegen Indymedia steht auf schwachen Füßen. Deshalb haben die Repressionsbehörden allen Grund öffentliche Kritik zu fürchten“, erklärt Alex Schneider von der Roten Hilfe Ortsgruppe Berlin. „Wir erklären unsere Solidarität mit den angeklagten Journalisten und rufen alle Genossinnen und Genossen auf, sich an öffentlichen Veranstaltungen zu ihrer Unterstützung zu beteiligen. Achtet auf Ankündigungen in den kommenden Wochen.“ Außerdem hat die Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin ein Spendenkonto zur Unterstützung der Betroffenen eingerichtet…“ Beitrag von und bei Rote Hilfe Berlin vom 9. April 2019 externer Link zum Spendenkonto: Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: Indymediasolidarität Berlin
  • Die Zensur findet längst statt: Berliner Staatsanwaltschaft klagt drei Berliner AutorInnen an, die sich 2017 gegen das seinerzeit verfügte Verbot des internet-Mediums linksunten.indymedia aussprachen 
    Vor rund 1 ½ Jahren wurde das linke internet-Medium linksunten.indymedia vom Bundesinnenministerium als „Verein“ klassifiziert und verboten. Seitdem ist es von Rechts wegen am Erscheinen gehindert – egal, was für Inhalte es veröffentlichen möchte. Eine Gerichtsentscheidung über das Verbot steht weiterhin aus. Trotzdem hat nun die Berliner Staatsanwaltschaft gegen uns – drei Berliner AutorInnen, die sich seinerzeit mit einer Erklärung gegen das Verbot wandten – wegen Unterstützung sowie Verwendung des Kennzeichens des verbotenen vermeintlichen Vereins vor der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts Anklage erhoben. Die Anklage wurde uns am 12./13. März 2019 zur Stellungnahme zugesandt. Nach unseren Stellungnahmen wird das Gericht entscheiden, ob es die Anklagen zuläßt und ob es die Hauptverhandlung eröffnet. Zu diesem Vorgang nehmen wir wie folgt Stellung: Das, was wir tatsächlich getan haben, war: Das Verbot des internet-Mediums links­unten.indymedia zu kritisieren und einen Ausschnitt aus der Verbots-Verfügung zu dokumentieren. Zur Frage eines Vereins hatten wir uns in unserem anklage-gegenständlichen Text überhaupt nicht geäußert. Das – auch bildliche – Zitieren der Verbotsverfügung (sei es ausschnittsweise oder in Gänze [siehe nebenstehend]) war legal, ist legal und werden wir auch weiterhin praktizieren…“ Beitrag von Achim Schill, Detlef Georgia Schulze und Peter Nowak vom 23.03.2019 bei indymedia externer Link mit folgender Einleitung: „Der untenstehende Text wird in Berlin verteilt werden – und darf gerne auch anderenorts (im Bedarfsfalle: auch umformuliert) verwendet werden; die jeweiligen VerteilerInnen sollten sich vorher über den genauen Inhalt der in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Impressumspflicht informieren“, daher auch als  Flugblatt externer Link , siehe dazu auch:

  • Warum das Verbot von linksunten.indymedia illegal ist… 
    Wie bekannt ist, sollen die drei AutorInnen Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze mit einer Erklärung gegen das Verbot von linksunten.indymedia aus dem vergangenen Jahr gegen das Vereinsgesetz verstoßen – nämlich dem ‚Vereinsverbot’ („linksunten“ war als „Verein“ verboten worden) zuwider gehandelt – haben. In einem Brief, den die drei dieser Tage gemeinsam an die Staatsanwaltschaft geschickt haben, argumentieren die drei, daß ihr Tun allein schon deshalb keinen Verstoß gegen das Verbot darstellen können, da das Verbot vielmehr selbst illegal sei. Zur Frage, warum das linksunten-Verbot rechtswidrig sei, führen die drei AutorInnen aus…“ Auszüge aus einem Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 11.12.2018 sowie aus einer Petition an den Deutschen Bundestag aus dem vergangenen Jahr
  • Bundesanzeiger zitieren verboten? Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen linksunten-Verbot
    Seit mehreren Monaten ermitteln die Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Berlin gegen uns, da wir im Zusammenhang mit dem – im vergangenen Jahr vom Bundesinnenministerium verfügten – Verbot des internet-Mediums linksunten.indymedia gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben sollen. Wie wir nun erfahren haben, sollen wir unsere kolossale Straftat dadurch begangen haben, dass sich im Header unseres Blogs u.a. ein Ausschnitt aus der Verbotsverfügung selbst (wie sie im [vom Bundesjustizministerium herausgegebenen] Bundesanzeiger vom 25.08.2017 veröffentlicht wurde) befindet (erfahren haben wir dies durch die – dem Verteidiger von Achim Schill gewährte – Akteneinsicht). (…) Wir sind sehr gespannt, ob die Berliner Staatsanwaltschaft, bei der sich die Ermittlungsakten mittlerweile befinden, den Versuch unternehmen wird, dadurch Rechtsgeschichte zu schreiben, dass siedie ausschnittsweise Verwendung eines amtlich veröffentlichten Textes unter Anklage stellt, oder ob sie es vorzieht, das Ermittlungsverfahren, das mehrere Monate lang zwei Landeskriminalämter beschäftigte, demnächst sang- und klanglos einzustellen…“ Pressemitteilung von Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze vom 29.11.2018 dokumentiert bei trend infopartisan externer Link
  • Solidarisch mit linksunten.indymedia. 3 Autor*innen, gegen die wegen ihrer Solidarität mit der verbotenen Plattform Indymedia.linksunten ermittelt wird, begründen den Grund ihres Engagements
    „… Es gab ja im vergangenen Jahr schon eine gewisse Menge an Demos undSoli-Erklärungen gegen das linksunten-verbot. Auch die kritische Berichterstattung inden (online)-Medien und sozialen Initiativen ist sicher sehr hilfreich. Aber letztlich werden all diese Initiativen nichts bis wenig bewirken, wenn diese verschiedenen Ansätzenicht miteinander koordiniert werden. Nur auf den Rechtsweg zu hoffen, scheint unszu wenig/zu passiv zu sein, aber rechtliche Schritte einzuleiten ist auf jeden Fall einElement im Widerstand gegen das Verbot.Für eine Koordination all dieser verschiedenen Ansätze und Initiativen scheint mir eineArt Aktionseinheit in Form eines (informellen)Bündnisses die geeignetste Struktur zusein. Alle, die gegen das Verbot von linksuntensind – unabhängig von den konkreten Begründungen dafür – sollten sich vernetzen (in welcher Form auch immer), um geeignete Maßnahmen zu beschließen: egal, ob es Demos, Presseerklärungen oder juristische Schritte sind. Ein erster – und wie wir weiterhin meinen: guter – Schritt wäre es, wenn diejenigen,die mal bei linksunten publiziert haben, ihre Texte wieder zugänglich machen würdenals konkreter Akt der Solidarität. Die Gefangenen-Gewerkschaft hat es bereits vorgemacht!…“ Interview vom 26.11.2018 bei der Freitag-Community externer Link
  • Eigeninitiative des Landeskriminalamtes? Ermittlungen wegen Solidarität mit linksunten.indymedia ohne Kenntnis der Staatsanwaltschaft…
    Anlass ein Ermittlungsverfahren, das das Landeskriminalamt gegen Detlef Georgia Schulze sowie Peter Nowak und Achim Schill (alle drei haben schon öfter für TREND geschrieben) wegen einer Solidaritätserklärung für die im vergangenen Jahr verbotene deutsche „linksunten“-Subdomän des weltweiten  indymedia-Netzeswerkes führt. Inzwischen gab es aus der Generalstaatsanwaltschaft die Information,  dass die Berliner Staatsanwaltschaften bis dahin von dem Ermittlungsverfahren gar nichts wussten – für Detlef Georgia Schulze Anlass, mit einem weiteren Offenen Brief noch einmal nachzuhaken. Die Staatsanwaltschaft  solle die Ermittlungen an sich ziehen, in rechtlicher Hinsicht  überprüfen und dann einstellen, da keine Straftat vorliege.“  Wir dokumentieren nun den zweiten „Offenen Brief“. Von einem rot-rot-grün geführten Senat erwarten wir, dass er die Einstellung der Ermittlungen seiner Behörden gegen die drei Journalisten unverzüglich anweist…“ so das Vorwort der Redaktion Trend Online in der Ausgabe 10/2018 zur Dokumentation des „2. Offenen Briefes von Detlef Georgia Schulze“ externer Link, dessen abschließende Forderung an den Senat wir selbstverständlich unterstützen. Siehe dazu auch ein Flugblatt zur Verfolgung der Solidarität mit linksunten.indymedia, das bei der #unteilbar-Demonstration verbreitet wurde:

  • Verfolgung der linksunten-Solidarität: Verbot kritisieren: Verboten! 
    Im August 2017 erklärte das Bundesinnenministerium bekanntlich Indymedia Linksunten zu einem Verein und verbot diesen kurzerhand. Detlef Georgia Schulze, Peter Nowak und Achim Schill sind drei von vielen Nutzer*innen, die auf linksunten.indymedia.org publiziert haben. Während Indymedia prinzipiell eine anonyme Veröffentlichung von Artikeln ermöglicht, taten sie das mit ihren Klarnamen. Kurz nach dem Verbot, im September des letzten Jahres, veröffentlichten sie Ihre Artikel auf einer extra eingerichteten Website neu und riefen zugleich dazu auf, es ihnen nachzutun: Wer mit Klarnamen oder „nicht-konspirativem Pseudonym“ bei Linksunten veröffentlicht hatte, sollte sich dazu bekennen, die Inhalte wieder verfügbar machen und kennzeichnen, dass sie früher auch oder gar zuerst bei Linksunten erschienen waren.  Ein Jahr später ist sich die Justiz nicht zu schade, auch diesen Akt der Solidarität zu verfolgen. Das LKA Berlin ermittelt gegen sie wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Wir sprachen mit Detlef Georgia Schulze und Peter Nowak“ –so der Einleitungstext zum Sendebeitrag „Kritik an Verbot verboten? Ermittlungen gegen bekennende Indymedia-Autor*innen“ von Radio Dreyeckland am 04. Oktober 2018 externer Link Audio Datei (hier im freie-radios.net dokumentiert)
  • Ermittlungsverfahren wegen Verteidigung von Pressefreiheit
    Wir hatten uns im vergangenen Jahr gegen das kurz zuvor verfügte Verbot des – auch von Linksradikalen genutzten – internet-Mediums linksunten.indymedia.org ausgesprochen. Nun bekamen wir Post vom Landeskriminalamt Berlin. Wir werden „beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben: Tatvorwurf[:] Verstoß Vereinsgesetz […] Tatörtlichkeit[:] Internet, Ihr Artikel vom 31. 8. 2017. Mit jener Tatörtlichkeit dürfte wohl folgender Text gemeint sein: #linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen (…) Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Der Text stammt tatsächlich von uns. 2. Wir halten den Text nach wie vor für politisch richtig und außerdem für juristisch legal. 3. Für juristisch legal halten wir unseren Text vor allem deshalb, weil das zugrundeliegende Verbot des vermeintlichen „Vereins“ illegal ist, denn es handelt sich in Wirklichkeit nicht (jedenfalls nicht nur) um ein Vereins-, sondern vor allem um ein Medienverbot. 4. Damit stellt das Verbot von linksunten.indymedia eine Verletzung der von Art ikel 5 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit sowie des Zensurverbotes dar…“ Pressemitteilung von Peter Nowak, Achim Schill, Detlef Georgia Schulze vom 24.9.2018
  • Journalisten im Fokus – Drei Berliner sollen verbotene Internetplattform über neues Portal weitergeführt haben
    „Mitte September bekamen die drei Journalist*innen Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze Post von der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts (LKA). Der Grund: Sie sollen gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben, Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Das Schreiben des Staatsschutzes nennt als Tatörtlichkeit: »Internet«. Auch ein Datum und ein Link sind der Tatörtlichkeit beigefügt. Der Link verweist – wenn auch falsch geschrieben – auf eine Internetplattform namens systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu, die die drei Publizist*innen betreiben. Darauf veröffentlichen sie ihre eigenen, zuvor auf dem Nachrichtenportal Indymedia Linksunten geposteten Artikel. Das im Schreiben angegebene Datum verweist auf einen Text vom 31. August 2017. Die drei Beschuldigten gehen in einer öffentlichen Stellungnahme davon aus, dass damit ein Text gemeint ist, in dem sie sich solidarisch mit der kurz zuvor verbotenen Plattform Indymedia Linksunten zeigen. (…) Der Text auf systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu externer Link trug den Titel »linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen«. Darin heißt es: »Wir rufen alle, die ebenso wie wir unter ihren Klarnamen oder mit nicht-konspirativen Pseudonymen bei linksunten.indymedia publiziert haben, auf, ihre Texte gesammelt wieder zugänglich zu machen bzw. als linksunten-Publikationen zu kennzeichnen.« In ihrer Stellungnahme schreiben Nowak, Schill und Schulze lakonisch: »Wir halten den Text nach wie vor für politisch richtig und außerdem für juristisch legal.« Sven Adam, Anwalt im Indymedia-linksunten-Verfahren, warnt jedoch: Solange das Vereinsverbot vollziehbar sei, könne der Staat auch gegen Verstöße vorgehen. So habe es bereits Verfahren gegen Personen gegeben, die das Logo und den Schriftzug von linksunten.indymedia verwendet hätten. »Vieles steht und fällt mit der Frage, ob das Verbot letztlich rechtskräftig wird oder nicht. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass das Verbot letzten Endes aufgehoben werden muss.«…“ Bericht von Christian Meyer bei neues Deutschland vom 27. September 2018 externer Link
  • Anm.: Solange überhaupt noch nicht entschieden ist, ob ein Verein überhaupt rechtsverbindlich („unanfechtbar“ § 85 StGB) verboten ist, kann natürlich niemand wegen eines solchen Verstoßes rechtswirksam belangt werden. Für uns ist das Verbot also (rechtskräftig) noch nicht vollziehbar. Gerade wenn man, wie Adam, von einer gerichtlichen Aufhebung ausgeht, ist fraglich, warum solche Widerstandshandlungen derzeit nicht unternommen werden sollten. Außerdem ist es eine eigenständige Angelegenheit, Widerstand zu leisten. Dies besonders dann, wenn systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu gerade nicht das fortsetzt, weshalb der ang. „Verein“ verboten wurde (Aufruf zu Straftaten). Auch juristisch handelt es sich (für uns) deshalb nur um eine Meinungsäußerung zu einem Verbot, was noch gar nicht gerichtlich als rechtsverbindlich entschieden worden ist und deshalb durchaus (nach Art. 5 GG) bestritten werden kann, ja, eigentlich sollte. Ist es nicht eher so, dass das LKA dank der Aktivitäten der drei Angst hat, dass ihre Verbotskonstruktion inhaltlich ins Leere laufen kann?

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Siehe zudem zum Verbot von linksunten.indymedia und den Folgen (auch bei RDL):

  • Pressefreiheit verteidigen! Aufruf zur solidarischen Begleitung des Prozesses gegen einen angeklagten Radio Dreyeckland Redakteur New
    „Am 17. Januar 2023 kam es zu zwei Hausdurchsuchungen bei linken Journalisten, sowie zu einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des freien Radios „Radio Dreyeckland” (RDL) in Freiburg. Hintergrund waren Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ nach § 85 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB). (…) Während das Verfahren gegen den Geschäftsführer von RDL inzwischen eingestellt wurde, wird gegen den Verfasser des kriminalisierten Beitrags weiterhin ermittelt. Zwar lehnte das Landgericht Karlsruhe zwischenzeitlich eine Eröffnung des Hauptverfahrens ab, eine Kammer des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ließ die Anklage jedoch wieder zu. (…) Die Staatsschutz-Staatsanwaltschaft aus Karlsruhe und die Kammer des OLG Stuttgart wollen mit den Mitteln des Strafrechts entscheiden, wie die Berichterstattung über das Verbot einer linken Medienplattform auszusehen hat. Denn sowohl das Strafverfahren gegen den RDL-Journalisten, wie auch die erneuten Ermittlungen gegen die fünf Freiburger Linken sind klar politisch motiviert: Ziel ist eine Einschränkung der Pressefreiheit für Linke, die Ausforschung linker Strukturen und ihre Einschüchterung. Dieser Angriff auf die Linke muss in Kontinuität zum Verbot der linken News- und Medienplattform “indymedia.linksunten” betrachtet werden, das selbst aus liberaler Perspektive fragwürdig ist. Schon damals wurde die Pressefreiheit für Linke außer Kraft gesetzt, indem das Verbot über den Umweg des Vereinsgesetzes erfolgte. Dies geschah in einer Situation in der das Bundesministerium des Inneren (BMI) unter Thomas de Maiziere (CDU) nach den teils militanten Protesten gegen den G20 Gipfel in Hamburg in Zugzwang geriet und es eine massive politische & mediale Kampagne gegen die radikale Linke gab. Die aktuellen Angriffe im Zusammenhang mit “linksunten.indymedia” müssen nicht mehr durch das BMI geführt werden, da einzelne Freiburger Staatsschutzbeamte, die Staatsschutz-Staatsanwaltschaft Karlsruhe und eine Kammer des Oberlandesgericht Stuttgart, die Agenda des Bundesministerium des Inneren dankbar fortführen. (…) Die Pressefreiheit wurde von der Linken in der Vergangenheit mühevoll erkämpft und musste immer wieder verteidigt werden. So auch heute! Lassen wir den angeklagten RDL-Redakteur mit der Repression nicht allein: Spendet für die Verteidigung und begleitet mit uns den kommenden Prozess! Das Verfahren muss eingestellt werden! Die Staatsschutz-Staatsanwaltschaft Karlsruhe gehört aufgelöst! Schluss mit der Kriminalisierung linker Aktivist:innen, Medien und Journalist:innen!“ Aufruf vom 14. Februar 2024 von und bei Soliwelle Dreyeckland externer Link – der Unterstützer:innenkreis “Soliwelle Dreyeckland” besteht aus dem Ermittlungsausschuss (EA) Freiburg, der Roten Hilfe Ortsgruppe Freiburg und diversen Einzelpersonen
  • Radio Dreyeckland: Verfassungsbeschwerde für die Pressefreiheit
    „Radio Dreyeckland-Redakteur Fabian hat gestern gemeinsam mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Privatwohnung und die Beschlagnahme von Datenträgern erhoben. Anlass der Razzien bei ihm, beim Verantwortlichen im Sinne des Presserechts Andreas Reimann und in den Redaktionsräumen von Radio Dreyeckland war eine kurze Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten, inklusive Verlinkung des statischen Archivs der Plattform, das sich über eine einfache Internetsuche finden lässt. Dem angeklagten Journalisten wird vorgeworfen, damit die verbotene Vereinigung Indymedia Linksunten unterstützt zu haben. Das Oberlandesgericht hatte im November die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, das alle drei Durchsuchungen als rechtswidrig eingestuft hat, im Fall des angeklagten Journalisten Fabian aufgehoben. „Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von Anfang an rechtswidrig und ein offener Angriff auf die Pressefreiheit. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Wie sollen Leserinnen und Leser sich sonst selbst informieren und eine Meinung bilden?“, erklärt David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Die Staatsanwaltschaft hat bei den Durchsuchungen die Rundfunkfreiheit völlig außer Acht gelassen – ein rechtsstaatliches Armutszeugnis“, so Werdermann. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft gibt an und wurde darin auch vom Oberlandesgericht bestärkt, die Hausdurchsuchung bei Fabian sei notwendig gewesen, um die Autorenschaft für besagten Artikel zu klären. Dabei ging der anzeigenstellende Beamte des Freiburger Staatsschutzes bereits mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass das Kürzel FK unter der Meldung zu Fabian  gehört. „Meine Privatwohnungen und unsere Redaktionsräume wurden durchsucht, mehrere Laptops beschlagnahmt – und jetzt muss ich als Journalist bis vors Bundesverfassungsgericht. All das nur, weil ich einen Artikel über das Verbot einer Plattform geschrieben habe“, erklärt Fabian Kienert. „Das ist unverhältnismäßig und zeigt, dass der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung wenig wert sind.“ Weiterhin will die Staatsanwaltschaft Karlsruhe versuchen, die gespiegelten Daten eines verschlüsselten Laptops auszuwerten, auf dem zahlreiche Daten liegen, die unter das Redaktionsgeheimnis fallen. „Wenn der Link auf eine Archivseite ausreicht, um tausende redaktionsinterne E-Mails der letzten Jahre zu durchsuchen, dann bleibt von der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht viel übrig“, erklärt dazu David Werdermann. Ein Eilantrag gegen diesen Auswertungsversuch ist noch am Oberlandesgericht Stuttgart anhängig. Die am 14.12.2023 eingereichte Verfassungsbeschwerde soll nun neben der Feststellung, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig gewesen ist, auch klären, dass eine Verlinkung in einem Presseartikel nicht als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung ausgelegt werden kann.“ Pressemitteilung von und bei Radio Dreyeckland vom 15. Dezember 2023 externer Link mit Link zum Gespräch mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (Dauer 9:36 min.) darüber

  • Nach der Razzia beim RDL-Redakteur wollen und müssen GFF-Anwält*innen den Zugriff auf seine Laptop-Daten stoppen und den Quellenschutz retten 
    Bei einer Razzia gegen einen Journalisten des Freiburger Senders Radio Dreyeckland hat die Polizei auch einen dienstlichen Laptop mitgenommen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will nun per Eilantrag verhindern, dass Beamt*innen „zehntausende vertrauliche Mails der Redaktion“ auswerten.
    Seinen Laptop hat Radio-Redakteur Fabian Kienert längst wieder. Aber die Daten darauf hatten die Beamt*innen vorher gespiegelt, das heißt: kopiert. Und diese Daten liegen jetzt bei der Staatsanwaltschaft. (…) Damit Kienerts Daten nicht ausgewertet werden, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun „Anhörungsrüge erhoben und Eilantrag beim OLG Stuttgart gestellt“, wie die GFF im Fediverse bekanntgab externer Link. Der gemeinnützige Verein schützt Grundrechte durch strategische Gerichtsverfahren. GFF-Jurist David Werdermann spricht von einem „beispiellosen Angriff auf die Presse- und Rundfunkfreiheit“. Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz wären im aktuellen Fall faktisch aufgehoben. „Wir argumentieren, dass das Gericht unser Recht auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem es unsere Argumente übergangen hat“, erklärt Werdermann auf Anfrage von netzpolitik.org. Demnach habe die GFF beantragt, gehört zu werden und die Daten nicht auszuwerten. (…) Die GFF spricht von „zehntausenden vertraulichen Mails der Redaktion“, die nun in den Händen der Staatsanwaltschaft seien. Zwar waren die Daten auf Kienerts Laptop verschlüsselt und lassen sich zunächst nicht lesen. Ob sich so eine Verschlüsselung überhaupt knacken lässt, hängt von der jeweils eingesetzten Technologie ab. Bei der Razzia hätten die Beamt*innen allerdings auch unverschlüsselte USB-Sticks mitgenommen, wie Kienert erklärt.
    Laut GFF wolle das OLG Stuttgart durch die geplante Auswertung der Daten herausfinden, wer den Artikel mit dem Link auf Linksunten Indymedia verfasst habe. Wohlgemerkt: Es ist bekannt, dass der Verfasser der Redakteur Kienert war. Das hatte der angeklagte Journalist auch direkt während der Razzien – nach Absprache mit seiner Anwältin – öffentlich eingeräumt. Die GFF vermutet deshalb einen anderen Grund für das Interesse an den Daten: Tatsächlich wolle die Staatsanwaltschaft „den Quellenschutz aushebeln“ und die Menschen hinter dem Archiv von Linksunten Indymedia aufspüren, schreibt die Organisation im Fediverse…“ Beitrag von Sebastian Meineck vom 30.11.2023 in Netzpolitik externer Link („Nach Razzia bei Redakteur: Anwält*innen wollen Zugriff auf Laptop-Daten stoppen“)

  • Skandalöses Urteil: Oberlandesgericht erklärt die Razzia bei einem der Radio-Dreyeckland-Redakteure doch für rechtens und angemessen – statt ihn zu fragen
    Das Gezerre um die Hausdurchsuchungen gegen den Freiburger Sender Radio Dreyeckland geht weiter. Jetzt hat das OLG Stuttgart eine Entscheidung des Landgerichts kassiert und sagt: Es war in Ordnung, dass Beamt*innen die Privatwohnung eines Redakteurs durchsucht haben.
    Durfte die Polizei am 17. Januar 2023 die Wohnungen von zwei Angestellten bei Radio Dreyeckland (RDL) durchsuchen – und in die Redaktion eindringen? Diese Frage beschäftigt die Justiz in Baden-Württemberg seit Monaten. Noch im August hatte das Landgericht Karlsruhe entschieden: Die Razzien waren rechtswidrig, das heißt: Sie hätten nicht passieren dürfen. Nun gibt es eine neue Wendung, wie zuerst die Tagesschau berichtet externer Link hat: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart findet, dass eine der drei Razzien doch rechtens war – und zwar die Razzia bei Radio-Redakteur Fabian Kienert. Das hat der 2. Strafsenat des OLG bereits am 7. November entschieden, wie eine Pressesprecherin des Gerichts auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilt. Anlass sei eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewesen.
    Bei der Tagesschau lief die Meldung unter der Rubrik „Regional“, dabei ist das Thema weit mehr als eine Lokalgeschichte. Der Fall Radio Dreyeckland handelt davon, wann der Staat in die Pressefreiheit eingreifen darf. Radio Dreyeckland sendet seit 1977, die meisten arbeiten dort ehrenamtlich. Der Sender gehört zur Szene freier Radios; das sind kleine, nicht-kommerzielle Sender, die sich basisdemokratisch verwalten. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt RDL-Geschäftsführer Andreas Reimann über die OLG-Entscheidung: „Wir prüfen weitere rechtliche Schritte.“ (…)
    Einfach ausgedrückt geht es bei dem Fall um die Frage: Kann es sein, dass ein Journalist wegen eines Links vor Gericht muss – oder gar in den Knast? (…)
    Laut OLG Stuttgart war die Razzia bei Redakteur Kienert entgegen der Einschätzung des Landgerichts doch rechtens. Zur Begründung schreibt eine Sprecherin auf Anfrage:     „Die Durchsuchungsanordnung wäre nur dann per se rechtswidrig gewesen, wenn sie sich auf den Zweck gerichtet hätte, die Person eines Informanten zu ermitteln oder Straftaten von Informanten aufzuklären. Dies war vorliegend aber nicht der Fall. Vielmehr zielte die Durchsuchung vorliegend auf die Klärung der Urheberschaft des Presseartikels und den Veranlasser seiner Veröffentlichung.“
    Verhandlung wohl im Frühjahr 2024
    Einfach ausgedrückt: Die Beamt*innen sollten laut OLG bei der Razzia unter anderem herausfinden, ob tatsächlich Redakteur Kienert den fraglichen Artikel mit der Verlinkung auf Linksunten Indymedia verfasst habe. Zur Einordnung: Dieser Artikel ist mit dem Kürzel „FK“ erschienen, das steht für Fabian Kienert. Und um zu bestätigen, dass tatsächlich Kienert hinter diesem Kürzel steckt, hatten die Beamt*innen also kein milderes Mittel gewählt, als die Wohnung des Journalisten zu durchsuchen. Zu den anderen beiden Razzien – bei Geschäftsführer Reimann und in der Redaktion – hat das OLG laut Sprecherin keine weitere Entscheidung getroffen. Gegen diese Entscheidungen gebe es nach Strafprozessordnung kein weiteres Rechtsmittel, wie eine Sprecherin erklärt. Das heißt, hier gilt weiterhin die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, und die lautet: Das war rechtswidrig. Der Streit um die Hausdurchsuchungen geschieht derweil unabhängig vom Strafverfahren gegen Redakteur Kienert. Dazu soll er sich voraussichtlich im Frühjahr 2024 vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten.“ Beitrag von Sebastian Meineck vom 21.11.2023 in Netzpolitik externer Link („Entscheidung gekippt: Oberlandesgericht erklärt Razzia bei Radio-Redakteur für rechtens“)
  • Razzia wegen Indymedia Linksunten: Ohne Aussicht auf Entschlüsselungserfolg 
    „… Am 2. August 2023 weckte mich das Geräusch meiner zersplitternden Wohnungstür. Sechs Jahre nach dem Verbot von linksunten.indymedia.org war die Polizei dieses Mal auf der Suche nach den Betreiber:innen des Archivs der linksradikalen Nachrichtenplattform. Wir Verdächtigen hätten uns „wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht“. Beschlagnahmt wurden bei mir und vier weiteren Freiburger Linken rund 180 Asservate – etwa Computer, Handys, Tablets und Speichermedien. Darunter befand sich auch ein MacBook Pro mit Apple Silicon-Chip, das im ausgeschalteten Zustand mitgenommen wurde. Die nachfolgenden Versuche, auf dieses Gerät zuzugreifen, demonstrieren, welche Probleme die Polizei offenbar im Umgang mit aktueller Verschlüsselungstechnik hat. Selbst im angeschalteten Zustand wäre das MacBook durch den Blockierungsmodus geschützt gewesen. Dieser spezielle Modus verhindert unter anderem, dass sich der Computer mit anderen Geräten verbindet, solange er nicht entsperrt ist. Obendrein aber waren die Daten sogar durch Apples Festplattenverschlüsselung gesichert. Da der Mac nicht per Apple-ID entsperrt werden konnte und ich mir aus gutem Grund auch den Wiederherstellungsschlüssel nicht gemerkt hatte, gab es außer mit dem Passwort keine Möglichkeit, die Daten zu entsperren. (…) Einige Tage nach der Durchsuchung fragte das Stuttgarter Landeskriminalamt erneut nach Passwörtern, da sie die Daten von rund 40 der beschlagnahmten Asservate nicht einmal kopieren konnten, darunter auch die des MacBooks. Sollten wir uns weigern, die Passwörter herauszugeben, drohte das LKA mit Kontaktaufnahme zu unseren Arbeitgeber:innen. Am nächsten Tag wurde einem ebenfalls beschuldigten Kollegen und mir gekündigt, wir waren beide in der Probezeit. Ob die Polizei sich dieses Mal tatsächlich bei unseren Arbeitsstellen gemeldet hat, wissen wir nicht. Vor sechs Jahren hat sie es jedenfalls getan. Das LKA drohte damit, die Geräte, deren Daten sie nicht kopieren konnten, zu zerstören. Nicht als Rachemaßnahme, sondern weil die Zerstörung eine unvermeidliche Folge des Ausbaus der internen SSD-Festplatte ist. Denn die Polizei wollte unbedingt eine Kopie der Daten, um diese anschließend per Brute Force zu entschlüsseln. Doch damit wären die Ermittelnden keinen Schritt weiter gekommen, sie hätten lediglich das sündhaft teure Gerät für immer unbrauchbar gemacht. (…) Mit der Realität konfrontiert, musste das baden-württembergische LKA eingestehen, dass die Zerstörungspläne im Fall des MacBooks mit Sicherheit erfolglos bleiben würden. Somit stellte der Ausbau der SSD keine Ermittlungsmaßnahme dar, denn eine solche muss wenigstens eine minimale Aussicht auf Erfolg haben. Daraufhin wurde der Mac verschlüsselt und unkopiert Ende September herausgegeben. Alle anderen Computer und Datenträger lagern weiterhin beim LKA. Bereits im Zuge des Vereinsverbots 2017 hatten die Behörden zahlreiche Computer und Speichermedien beschlagnahmt. Entschlüsselt wurde davon kein einziges. Die damaligen Ermittlungen wegen angeblicher „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ waren eingestellt worden.“ Gastbeitrag von Nicola (Pseudonym) vom 5. Oktober 2023 bei Netzpolitik.org externer Link – lese und lerne!
  • Karlsruher Landgericht: Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland waren rechtswidrig – Strafverfahren geht weiter – RDL braucht Spenden 
    Das Karlsruher Landgericht hat mit Beschluss vom 22.08.2023 letztinstanzlich entschieden, dass die Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland rechtswiedrig waren. „Die Freiheit der Medien ist – ebenso wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit – schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“, führt das Landgericht in seinem Beschluss aus und erteilt damit erneut eine juristische Ohrfeige an die Karlsruher Staatsanwaltschaft und das dortige Amtsgericht, das die Durchsuchungen ohne ausreichende Prüfungen durchgewunken hatte.
    „Bereits als die Polizei bei mir in der Wohnung stand, war ich der festen Überzeugung, dass diese Aktion nicht rechtmäßig sein kann. Gut, dass das nun endlich auch gerichtlich festgestellt wurde“, erklärt RDL Redakteur Fabian Kienert, dessen kurze sachliche Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten Auslöser für die Ermittlungen war. (…)
    Das Karlsruher Landgericht führt nun aus, dass die Durchsuchungen unverhältnismäßig gewesen seien. Es kritisiert auch den massiven Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung . Insbesondere beeinträchtigten die Durchsuchungen das Redaktionsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Informantenbeziehung. „Das Landgericht schützt mit der Entscheidung vom 22.08. insbesondere kleine Medien wie das Radio Dreyeckland vor unzulässiger Strafverfolgung. Dies ist ein dringend notwendiges Zeichen gegen die zunehmende strafrechtliche Verfolgung linker und alternativer Journalist:innen und Redaktionen“, erklärt dazu Dr. Lukas Theune, der Radio Dreyeckland als Rechtsanwalt vertritt.
    Unabhängig von der jetzigen Entscheidung und der Vorgabe, dass alle gespeicherten Daten der Journalist:innen gelöscht werden müssen, geht das Strafverfahren gegen Fabian Kienert weiter. (…)
    Der absurde Schlag gegen die Pressefreiheit ist noch immer nicht beendet. Viele Kontrollinstanzen haben versagt. „Es ist jetzt die wohl letzte Gelegenheit für die Staatsanwaltschaft, sich aus ihrer selbstgewählten Verstrickung im Kampf gegen die Pressefreiheit zu befreien, indem sie endlich ihre Anklage zurücknimmt. Dabei sollte sie, anders als das OLG Stuttgart, auch berücksichtigen, dass Archive, also auch Online-Archive, einen wesentlichen weitergehenden grundrechtlichen Schutz genießen!“ sagt Michael Menzel, Geschäftsführer von Radio Dreyeckland. Rechtsanwältin Furmaniak, die den Redakteur Fabian Kienert in dem weiterhin andauernden Strafverfahren verteidigt, zeigt sich zuversichtlich, dass dieses Verfahren mit einem Freispruch enden wird. „Alles andere wäre mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nicht vereinbar.““ Pressemitteilung vom 28. August 2023 von und bei Radio Dreyeckland externer Link, beachte bitte:

    • Leider kostet das Ganze nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld. Gerade im Hinblick auf das noch kommende Strafverfahren, brauchen wir Unterstützung: Spendenkonto Freundeskreis Radio Dreyeckland e.V.
      Stichwort: #Pressefreiheit
      IBAN: DE04 6809 0000 0009 320 202Spendenbitte von Radio Dreyeckland am 29.8. auf mastodon externer Link
  • Erneute Hausdurchsuchungen in Freiburg: Soll eine Archivseite nun die Fortführung von Linksunten Indymedia sein? 
    Staatsanwaltschaft nutzt Beschluss im RDL-Verfahren für erneute Hausdurchsuchungen in Freiburg
    An diesem Mittwoch fanden in Freiburg Hausdurchsuchungen gegen fünf Personen statt. Betroffen waren die Personen, die schon 2017 Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verbot des konstruierten Vereins Indymedia Linksunten hatten. Eigentlich war das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer krimineller Vereinigung“ gegen die jetzt Betroffenen am 12. Juli 2022 eingestellt worden, weil die Karlsruher Staatsanwaltschaft damals keine Beweise finden konnte und damit keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage hatte (…)
    Das Landgericht Karlsruhe hatte zunächst in einem ausführlich begründeten Beschluss entschieden, die Anklage gegen den RDL Redakteur, der die Meldung verfasst hatte, nicht zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft setzte allerdings den Feldzug gegen die Pressefreiheit fort und legte gegen den Landgerichtsbeschluss wiederum Beschwerde ein. Am 12. Juni veröffentlichte das Oberlandesgericht Stuttgart dann den überraschenden Beschluss die Anklage doch zuzulassen. Genau diesen Beschluss nahm die Karlsruher Staatsanwaltschaft nun zum Anlass, die erneuten Hausdurchsuchungen zu veranlassen. Das Oberlandesgericht hatte nämlich in seinem handwerklich schlechten Beschluss, in dem es seitenweise einfach nur Wikipedia zu Indymedia Linksunten zitiert hatte, ausgeführt, dass es “überwiegend wahrscheinlich“ sei, dass die verbotene Vereinigung linksunten.indymedia fortbestehe und die Archivseite betreibe. Damit stellte sich das Gericht u.a. auch gegen die Einschätzung des Bundesinnenministeriums, das erst kürzlich erklärte, keine Erkenntnisse über eine Fortführung von Indymedia Linksunten zu haben. Die Hausdurchsuchungen an diesem Mittwoch, den 2. August, fanden nun explizit mit Verweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts statt. (…) Dass jenseits der Frage, ob die jetzt Durchsuchten wirklich in einem Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Archivs stehen, ein Archiv etwas völlig anderes ist als eine Open-Posting Plattform, die verboten worden war, scheint den Behörden egal zu sein. In Baden-Württemberg funktioniert die Kontrolle wild gewordener Behörden nicht.“ Mitteilung vom 2. August 2023 beim Radio Dreyeckland externer Link

    • Beachte dabei deren Update 03.08: „Die Autonome Antifa Freiburg hat weitere Details zu den Hausdurchsuchungen veröffentlicht externer Link. Demnach rammten BFE-Einheiten der Polizei die Eingangstüren von vier Wohnungen auf. Sie seien dann maskiert und schreiend in die Wohnungen gestürmt und hätten die angetroffenen Beschuldigten gefesselt.“
  • „Schwerer Eingriff in die Rundfunkfreiheit“: Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland am 17. Januar 2023 – als „verlängerten Arm“ von linksunten indymedia! 
    Heute um kurz nach 8h früh stand die Polizei mit zehn Beamten bei Radio Dreyeckland auf der Matte und durchsuchte auch die Privaträume zweier Redakteure mit der Begründung „Verstoß gegen das Vereinigungsverbot“. Dabei wurden auch Datenträger mitgenommen. Grund war der unten verlinkte Artikel vom August 2022. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft zielt darauf ab, RDL als „verlängerten Arm“ von linksunten indymedia zu betiteln. Dies rechtfertige auch den Eingriff in die Pressefreiheit. Hört den Kommentar von Kollege Michael…“ Kurzmeldung vom 17. Januar 2023 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei zur umfangreichen Erläuterung im Audio-Beitrag – und bei Überlastung der Webseite von RDL gespiegelt beim Audioportal Freier Radios externer Link. Siehe dazu:

    • Razzia bei „Radio Dreyeckland“: OLG Stuttgart lässt Anklage wegen Link zu – es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass „linksunten.indymedia“ weiter existiere 
      Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat sich durchgesetzt, die Anklage gegen einen Journalisten vom „Radio Dreyeckland“ wurde vom Oberlandesgericht zugelassen. Die Anklage gegen den Verfasser eines Onlineartikels wegen der Verlinkung auf das Archiv der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ wird nun doch vor Gericht verhandelt, das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat ein Hauptverfahren eröffnet. Damit hat das Gericht der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe entsprochen. Zur Begründung heißt es, es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass „linksunten.indymedia“ weiter existiere und die verbotene Internetpräsenz fortführen will. Zudem bestehe ein hinreichender Tatverdacht, dass der Angeklagte deren Tätigkeit mit dem werbenden Artikel „willentlich unterstützt“ habe. Der sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von der Pressefreiheit gedeckt“.
      Mit der Entscheidung aus Stuttgart und der – bislang nur als Pressemitteilung verbreiteten externer Link – Begründung nimmt die Angelegenheit jetzt eine neue Wendung. So hatte das Landgericht Karlsruhe die Weigerung, die Anklage anzunehmen, noch damit begründet, dass Links zu setzen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehört und Medien für verlinkte Inhalte „nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können“. Jetzt hält es das OLG dagegen für „überwiegend wahrscheinlich, dass der Artikel des Angeklagten als Verbreitung des Gedankenguts der Vereinigung anzusehen sei und nicht nur als straflose (Sympathie-)Werbung“. Dabei wird in dem Artikel vom 30. Juli 2022 lediglich vermeldet, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. (…)
      Nach Lektüre der Pressemitteilung bleibe unklar, was sich das OLG unter der Löschung einer Website vorstellt, ob es den Unterschied zwischen Domains und Subdomains kenne und ob es wisse, dass es einen Unterschied zwischen Internetadressen und dort auffindbaren Inhalten gibt, fasst Detlef Georgia Schulze in einem Blog der taz ausführlich zusammen externer Link. Das alles seien aber wichtige Aspekte, wenn es um die behauptete Wahrscheinlichkeit gehe, ob die verbotene Vereinigung existiert und ein Artikel für sie werben kann. Weiterhin wird dort darauf hingewiesen, das Bundesverwaltungsgericht habe klargestellt externer Link, dass gar nicht die Website verboten wurde externer Link. Stattdessen wurden die dafür Verantwortlichen zum Verein erklärt, der verboten wurde, und ihm die Betätigung untersagt…“ “ Artikel von Martin Holland vom 13.6.2023 in Heise news externer Link, siehe auch:

      • Radio Dreyeckland: Justiz geht gegen freien Radiosender vor
        „… „Wir sind sehr befremdet darüber, mit welcher Vehemenz die Justiz in Baden-Württemberg hier gegen Radio Dreyeckland vorgeht“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (RSF). „Verlinkungen sind Teil jeder seriösen journalistischen Berichterstattung. Relevante Inhalte zu verlinken als aktive Unterstützung dieser Inhalte zu werten, halten wir für abwegig und sogar gefährlich. Sollte die Argumentation des Oberlandesgerichts auch in der Hauptverhandlung Bestand haben, wird das für große Verunsicherung bei anderen Medien führen. Wir glauben und hoffen, dass es nicht dazu kommt. Trotzdem stellt das gesamte Vorgehen gegen den freien Radiosender schon jetzt einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar.“…“ Pressemitteilung vom 13.06.2023 der Reporter ohne Grenzen externer Link
      • „Eine klare Fehlentscheidung“Gesellschaft für Freiheitsrechte über Skandalentscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart
        Gestern entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, das Hauptverfahren gegen RDL-Redakteur Fabian darf nun doch eröffnet werden. Über die skandalöse Entscheidung und die Bedeutung für die Pressefreiheit sprach Radio Dreyeckland mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Radio Dreyeckland in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Staatsschutz und Staatsanwaltschaft.“ Beitrag vom 13. Juni 2023 beim Radio Dreyeckland externer Link
    • [Sieg für die Pressefreiheit] Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung – Landgericht Karlsruhe lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu

      • Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung
        „Das Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss. (…) „Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“ Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen. Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden. „ Meldung vom 17. Mai 2023 bei Freiheitsrechte.org externer Link
      • Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu
        Das Landgericht Karlsruhe lehnte mit Beschluss vom 16.05.2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot des Internetportals von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben. Mit dem ausführlich begründeten Beschluss stellt das Landgericht in erfreulicher Deutlichkeit fest, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstellt. Es fehle an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch weiterexistiere. Zudem gehörten Verlinkungen – je nach Gesamteindruck – zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung aus Art. 5 GG. Der Staatsanwaltschaft bescheinigt das Landgericht ein problematisches Verständnis des Grundrechts der Pressefreiheit.
        Das Landgericht muss noch über die von einem weiteren RDL-Mitarbeiter sowie von RDL selbst eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchung der Privaträume der Journalisten sowie der Redaktionsräume und der Beschlagnahme von Arbeitsmitteln und Speichermedien entscheiden. Anwaltlich vertreten werden wir von Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam. Die bundesweite Bedeutung für die Pressefreiheit des Falls unterstreicht die Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) (siehe PM der GFF vom heutigen Tag). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, das die Durchsuchung des Freien Senderkombinats Hamburg (FSK) im Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt hatte, musste ein Gericht nun erneut Polizei und Staatsanwaltschaft daran erinnern, dass die Rundfunkfreiheit auch für Freie Radios gilt…“ Pressemitteilung von Radio Dreyeckland vom 17.05.2023 externer Link
    • Im Land des ‚Menschenrechts-Weltmeisters‘: Anklage gegen Journalisten wegen der Veröffentlichung eines wahren Satzes
      Über einige ‚kreative‘ Thesen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, mit denen sie versucht, „die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk“ (Artikel 5 GG) auszuhebeln…“ Langfassung des Textes von Detlef Georgia Schulze vom 6.5.2023 
    • Radio Dreyeckland: Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhebt Anklage gegen kritische Berichterstattung 
      „Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland am 17.01.2023 erhebt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun tatsächlich Anklage. Anlass ist eine sachliche und kurze Meldung über die Einstellung des Verfahrens wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ im Fall von Indymedia Linksunten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtet sich nun gegen den Verfasser der Meldung. Das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts für die Webseite von Radio Dreyeckland, dessen Wohnung ebenfalls durchsucht wurde, ist hingegen eingestellt worden.
      „Nachdem ein Medium auf dem Umweg des Vereinsrechts verboten wurde und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der Folge ein Verfahren wegen vermeintlicher Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet hat, will sie nun auch noch mit dem Mittel des Strafrechts bestimmen, wie über dieses Verfahren zu berichten ist – das ist ein skandalöser Eingriff in die Pressefreiheit“, erklärt der betroffene Journalist Fabian Kienert nach der Durchsicht der Anklageschrift. In dieser vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass es für eine Beurteilung einer möglichen Strafbarkeit auf den redaktionellen und journalistischen Zusammenhang der Veröffentlichung ankomme.
      Die Anklage richtet sich demnach gegen Radio Dreyeckland als missliebiges Medium, gegen ein Medium, das nicht Polizeimeldungen ungeprüft wiedergibt und als einzige Quelle verwendet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft uns Einseitigkeit vor. „Wieviel Sendezeit müssen wir denn dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zukünftig einräumen, damit ein Beitrag durch die Zensur kommt?“ fragt sich Fabian Kienert.
      Aus der Anklageschrift ist ersichtlich, dass die Durchsuchungen keinerlei neue Erkenntnisse zu dem Sachverhalt erbracht haben. Das unterstreicht die völlige Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. Wir erwarten zeitnah eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe über unsere Beschwerden gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Wir hoffen sehr, dass das Landgericht den Grundrechtsschutz gegenüber der Karlsruher Staatsanwaltschaft verteidigt, die Durchsuchungen für unrechtmäßig erklärt und die Eröffnung des Verfahrens gegen den Verfasser der Meldung ablehnt. „Die Staatsanwaltschaft will per Strafrecht ihre anti-linke Agenda durchsetzen. Der fortgesetzte Versuch in die Berichterstattung einzugreifen kann politisch nur eine Konsequenz haben, erklärt RDL Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel, „nämlich die Auflösung der Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft.“ Mitteilung vom 2. Mai 2023 von und bei Radio Dreyeckland externer Link
    • „Von vorne bis hinten rechtswidrig“: Radio Dreyeckland wehrt sich gegen umstrittene Razzia – und braucht hierfür Spenden!
      „… Nach der Razzia gegen den Freiburger Sender „Radio Dreyeckland“ gehen die Betroffenen in die Gegenoffensive . Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte) wehrt sich der Sender beim Landgericht Karlsruhe gegen eine Durchsuchung seiner Redaktionsräume, bei der auch Laptops beschlagnahmt wurden. Mitte Januar hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Räume durchsuchen lassen, weil der Sender in einem Artikel das Archiv des verbotenen Portals linksunten.indymedia.org verlinkt hatte. Der Sender selbst hält die Razzia nicht für rechtens. Auch die Organisationen Reporter ohne Grenzen, die sich weltweit für Pressefreiheit einsetzt, kritisierte die Maßnahme. Die GFF unterstützt die Beschwerde von Radio Dreyeckland, denn dahinter stecken auch grundlegende Frage: Kann es strafbar sein, im Rahmen eines Presseberichts einen Link zu setzen? Und durfte die Polizei überhaupt die Räume der Redaktion und die Wohnungen von Mitarbeiter*innen durchsuchen? Sollte das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, will die GFF dagegen eine Verfassungsbeschwerde einreichen. (…) „Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Das Setzen von Links gehört zu gutem Online-Journalismus dazu und ist von der Pressefreiheit geschützt. Nur so können Leser:innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden“, kritisiert David Werdermann, Jurist externer Link und Verfahrenskoordinator bei der GFF gegenüber netzpolitik.org. „Die rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen schließen nahtlos an das unverhältnismäßige Verbot von linksunten.indymedia an. Erst wurde das Vereinsrecht missbraucht, um ein Online-Medium zu verbieten. Jetzt wird auch noch kritische Berichterstattung über dieses Vorgehen kriminalisiert.“ Es müsse möglich sein, kritisch über Vereinsverbote zu berichten. (…) Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte bei der Razzia beim Radiosender teilweise unverschlüsselte Speichermedien von Mitarbeiter:innen des lizenzierten Radiosenders beschlagnahmt und kopiert. Der Sender sieht darin einen tiefen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis. Es sei auch Kommunikation mit Journalist:innen und Quellen betroffen. Radio Dreyeckland fordert die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die Löschung der erhobenen Daten. Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft nach Angaben von Radio Dreyeckland sogar den Webhoster des Senders kontaktiert. Demnach sollte der Hoster alle IP-Adressen herausgeben, die den Artikel mit dem brisanten Link aufgerufen hatten. „Nach dem ersten Blick in die Akten wird klar, dass die Staatsanwaltschaft bei unserem Hoster sogar alle IP-Adressen erfragt hat, die in letzter Zeit auf rdl.de zugegriffen haben“, schreibt Radio-Dreyeckland-Techniker Franz Heinzmann in einer Pressemitteilung. Das hätte nicht nur die rund 150 Menschen betroffen, die am Programm des Senders mitwirken, sondern alle Hörer:innen und Nutzer:innen von Radio Dreyeckland. Beitrag von Markus Reuter vom 13. März 2023 bei Netzpolitik.org externer Link und dazu:

      • Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Radio Dreyeckland: Beschwerdebegründung gegen Durchsuchungen eingereicht
        Am heutigen Montag, den 13. März, haben unsere Anwält:innen die ausführlichen Begründungen der Beschwerden gegen die Durchsuchungen der Radio-Räume, der Wohnung des verantwortlichen im Sinne des Presserechts von Radio Dreyeckland und eines langjährigen RDL-Redakteurs am Landgericht Karlsruhe eingereicht. Die grundsätzliche Bedeutung des Falls für die Pressefreiheit wird auch dadurch deutlich, dass die renommierte Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) uns bei der Beschwerde unterstützt und notfalls auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht begleiten würde (siehe PM der GFF vom heutigen Tag externer Link)...“ Meldung vom 13. März 2023 bei RDL externer Link
      • Spendenkonto: Freundeskreis Radio Dreyeckland e.V.
        Stichwort: Pressefreiheit
        IBAN: DE04 6809 0000 0009 320 202
      • „Staatsanwaltschaft setzt sich nicht damit auseinander, warum Archivseite Fortführung von Indymedia Linksunten sein soll.“
        „Am 17.01.2023 kam es zu einer Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg sowie bei zwei Mitarbeitern. Anlass der Durchsuchungen war eine kurze Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten. Der Beitrag ist weiterhin online und wurde von der zuständigen Landesmedienbehörde nie beanstandet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe behauptet, wir würden uns damit zum „Sprachrohr“ der „verbotenen Vereinigung“ linksunten.indymedia machen und gegen das Vereinigungsverbot verstoßen. Am 13.03.2023 haben unsere Anwält:innen mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte die Begründungen der Beschwerden gegen die Durchsuchungen beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Radio Corax hat mit unserer Anwältin Angela Furmaniak darüber gesprochen, um was es in der juristischen Auseinandersetzung geht…“ Eine ca. 9-minütige Befragung der Anwältin Angela Furmaniak durch / bei Radio Dreyeckland vom 16. März 2023 externer Link Audio Datei mit Spendenaufruf, siehe auch
      • am 16.03 bei Radio Corax: „Staatsanwaltschaft und Amtsgericht setzen sich überhaupt nicht damit auseinander, warum die Archivseite eine Fortführung von Indymedia Linksunten sein soll.“ externer Link Audio Datei
    • Nach Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland: Auch Bundesinnenministerium weiß nichts von weiterer Linksunten-Betätigung. Staatsanwaltschaft versucht sich unglaubwürdig rauszureden 
      Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland machten viele empörte Stimmen klar: Es ist für viele auf den ersten Blick klar, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden illegitim war. Aber auch bei genauerer rechtlicher Betrachtung zeigen sich viele Widersprüche. Die hat insbesondere Detlef Georgia Schulze zutage gefördert: Detlef Georgia hat gezielt bei der zuständigen Karlsruher Staatsanwaltschaft und beim Bundesinnenministerium nachgefragt und die Rechtsprechung in anderen Fällen angeblicher Unterstützung von verbotenen Organisationen analysiert. Die Ergebnisse hat Detlef Georgia im Blog „Theorie als Praxis“ bei den taz-blogs veröffentlicht und wir haben mit Detlef Georgia gesprochen. In einem früheren Interview hatte Detlef Georgia Schulze bereits erklärt, dass der Tatvorwurf – die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung – voraussetzt, dass es diese Vereinigung überhaupt gibt. Und, gibt es linksunten.indymedia? Das Innenministerium weiß jedenfalls nichts davon. Und die Staatsanwaltschaft argumentiert fadenscheinig. Deren ursprünglich geplanter Zugriff auf die IP-Adressen der RDL-User*innen interessiert auf Detlef Georgias Intervention hin jetzt übrigens auch die Berliner Datenschutzbeauftragte. Zunächst haben wir nach Detlef Giorga Schulzes Anfrage beim BMI gefragt, ob dieses von einer Fortsetzung oder einer Ersatzorganisation von linksunten.indymedia weiß.“ Interview mit Detlef Georgia beim Morgenradio von Radio Dreyeckland am 17. Februar 2023 externer Link Audio Datei (Audio in Kurzfassung von 7:09 Min. und in Langfassung von 21:18 Min. aufrufbar), siehe dazu:

    • RDL veröffentlicht neue Erkenntnisse nach den Hausdurchsuchungen: Ausforschung von Radio Dreyeckland sollte sogar Hörer:innen treffen
      Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland am 17.01.2023 wird immer deutlicher, wie tief der Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und die Ausforschung eines lizenzierten Rundfunkanbieters geht. Zwar wurden die Laptops, PCs, Smartphones und Speichermedien drei Tage nach der Beschlagnahme zurückgeben. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bereits angekündigt eine weitere Auswertung vornehmen zu wollen. Und das obwohl es unstrittig ist, wer die Meldung, die zu den Durchsuchungen geführt hat, veröffentlicht hat. Die nur teilweise verschlüsselten Daten wurden für eine weitere Auswertung gespiegelt. Radio Dreyeckland präsentierte auf einer Pressekonferenz am 06. Februar neue Erkenntnisse. „Nach dem ersten Blick in die Akten wird klar, dass die Staatsanwaltschaft bei unserem Hoster sogar alle IP Adressen erfragt hat, die in letzter Zeit auf rdl.de zugegriffen haben. Das hätte nicht nur die rund 150 Sendungsmachenden betroffen, sondern alle Hörer:innen und Nutzer:innen von Radio Dreyeckland, die über die Webseite auf Programminhalte zugreifen, erläuterte RDL-Techniker Franz Heinzmann. „Hätte unser Hoster der geforderten Herausgabe nach Benutzeranmeldungen und Identifikation entsprochen, hätte er der Staatsanwaltschaft einen Zugang zu unseren Server geben müssen, so dass sämtliche Radiokommunikation der letzten 25 Jahre bei der Polizei gewesen wären.“ erklärt Heinzmann. „Nur durch die Intervention unserer Anwältin konnte das geradeso noch verhindert werden, so dass der Staatsanwalt zusagte die Anfrage an den Hoster zurückzuziehen.“ (…) Radio Dreyeckland fordert weiterhin die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die Löschung der erhobenen Daten und wird die Pressefreiheit notfalls auch juristisch bis zum Bundesverfassungsgericht verteidigen.“ Mitteilung vom 7. Februar 2023 bei Radio Dreyeckland externer Link
    • Radio Dreyeckland will in Karlsruhe gegen Durchsuchung klagen
      Radio Dreyckland in Freiburg will juristisch gegen die polizeiliche Durchsuchung im Januar vorgehen. Die Anwälte des alternativen Senders arbeiteten an einer Beschwerde zum Landgericht Karlsruhe. (…) RDL hält die Auswertung der beschlagnahmten Daten für rechtswidrig. Zum einen sei der gepostete Text überhaupt nicht strafbar. „Ein Archiv ist ein Archiv und keine Fortführung einer verbotenen Vereinigung“, sagte Geschäftsführer Menzel. Der angeblich strafbare Artikel sei auch nach wie vor auf der Seite zu lesen. Außerdem sei die Auswertung der Daten völlig unnötig, weil der Autor des geposteten Texts, Fabian Kienert, am 17. Januar einräumte, dass er den Text geschrieben und hochgeladen hat. (…) Menzel hält das alles für völlig unverhältnismäßig. „Die Auswertung dieser Daten dient nur noch der Ausforschung und Einschüchterung“. Die Staatsanwaltschaft versichert auf Nachfrage immerhin: Es sei „ausgeschlossen“, dass die gespeicherten RDL-Daten an den Verfassungsschutz weitergegeben werden. Die RDL-Anwälte arbeiten jetzt an einer Beschwerde zum Landgericht Karlsruhe. Notfalls will man bis zum Bundesverfassungsgericht klagen.“ Artikel von Christian Rath vom 06. Februar 2023 in der Badischen Zeitung externer Link (Abo)
    • „Wir müssen für unsere Freiheit kämpfen“ – Zu den Razzien bei Radio Dreyeckland
      Vor drei Wochen wurden die Privatwohnungen zweier Redakteure von Radio Dreyeckland durchsucht. Nun stellt sich heraus, dass auch vom Anbieter des Servers von Radio Dreyeckland Daten angefordert wurden. Die Beschwerde gegen die Verwertung der beschlagnahmten Datenträger scheiterte vor dem Amtsgericht. Immer mehr deutet darauf hin, dass hier jedoch nicht der im Durchsuchungsbeschluss angegebene Straftatbestand – ein Artikel, der zum Archiv von linksunten.indymedia verlinkte – im Fokus der Ermittlungsbehörden steht. Wir waren bei der heutigen Pressekonferenz von Radio Dreyeckland und berichten über den aktuellen Stand.“ Beitrag vom 6. Februar 2023 beim Radio Corax externer Link Audio Datei
    • Wo ist eigentlich die Fortsetzung von Linksunten indymedia geblieben
      Ein juristisches Suchspiel mit Detlef Georgia Schulze am 3. Februar 2023 beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
    • Zwei Fragen an das Amtsgericht Karlsruhe. Teil II: Wie soll ein nicht (mehr) existierender Verein unterstützt werden können?
      Beitrag von Detlef Georgia Schulze vom 27.01.2023 im taz-blog externer Link
    • Razzia bei Radio Dreyeckland: Sender wehrt sich juristisch gegen Durchsuchung 
      „Knapp eine Woche nach den umstrittenen Durchsuchungen hat das Freiburger Radio Dreyeckland angekündigt, sich rechtlich gegen die Durchsuchung wehren zu wollen. (…) Eine Woche nach der umstrittenen Durchsuchung bei dem Freiburger Radiosender Radio Dreyeckland (RDL) wurde noch immer nicht über die eingelegte sofortige Beschwerde entschieden. Das teilte der Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel auf Anfrage der LTO mit. (…) „Man kann zumindest hoffen, dass das Landgericht nun endlich feststellt, dass es keinen dringenden Tatverdacht gegeben hat“, sagte Menzel der LTO. „Dieser Angriff ist umfassend, das kann nicht so stehen bleiben. Bei negativer Entscheidung über die sofortige Beschwerde durch das Landgericht werden wir uns weiter rechtlich wehren.“ Wie der für Öffentlichkeitsarbeit des Senders verantwortliche Mitarbeiter Fabian Kienert der dpa berichtete, wurden bei Durchsuchungen von zwei Mitarbeiterwohnungen beschlagnahmte Computer, Mobiltelefone und Datenträger am Freitag von der Kriminalpolizei zurückgegeben. Die Durchsuchung und die Beschlagnahme wurde von Medienverbänden erheblich kritisiert. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte unmittelbar nach der Durchsuchung am Dienstag mitgeteilt, diese wirke wie ein Einschüchterungsversuch gegen unliebsame Journalisten. Der Bundesverband Bürgermedien verurteilte die polizeiliche Aktion und nannte sie unverhältnismäßig.“ Meldung vom 23. Januar 2023 von und bei LTO externer Link
    • Zu einigen vereins- und strafrechtlichen Einordnungen der Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland im Kontext des Indymedia Linksunten Verbots 
      Mehrteiliges Studiogespräch mit Detlef Georgia Schulze vom 23.1.2023 externer Link Audio Datei beim Audioportal Freier Radios
    • Pressefreiheit statt Zensur! Webseiten sind keine Vereinigung! Wir wollen linksunten.indymedia in seiner ganzen Bandbreite wieder haben! 
      Aus Anlass der Durchsuchung von Radio Dreyeckland am Dienstag – wir bleiben dabei: Pressefreiheit statt Zensur! Webseiten sind keine Vereinigung! Wir wollen linksunten.indymedia in seiner ganzen Bandbreite wieder haben!...“ Pressemitteilung von Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze vom 20.01.2023 – und ohne Tippfehler bei scharf links externer Link, siehe auch:

    • Stellungnahme des Bundesverband Freier Radios zur Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg
      „… Als Bundesverband Freier Radios fordern wir: die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das zur Hausdurchsuchung geführt hat, die sofortige Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände, die Löschung aller bereits kopierten Daten im Beisein von durch den BFR zu benennenden Fachleuten, die vollumfängliche Entschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württembergs.“ Stellungnahme vom 20.1.23 bei Radio Corax externer Link
    • Durchsuchung wegen Links: Wie der Staat gegen einen unliebsamen Sender vorgeht
      „… Auf Anfrage von Übermedien teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit, die Verantwortlichen des Artikels hätten sich strafbar gemacht, weil „diese sich gleichsam ‚als Sprachrohr‘ bzw. ‚verlängerter Arm‘ der mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘ in deren Dienst stellen und diese dadurch unterstützen.“ Auch beanstandet wurde, dass der Artikel mit dem Foto einer Hauswand bebildert ist, die mit „Wir sind alle linksunten.indymedia“ besprüht ist. Dieses „bildliche Statement“ müsse „von dem angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Verfasser verstanden werden“. Damit allerdings wird die Annahme einer Staatsanwaltschaft, wie ein nicht näher definierter und de facto unbekannter „Leserkreis“ einen journalistischen Inhalt verstehen „muss“, zur Begründung, einen Radiosender zu durchsuchen. Wie die Staatsanwaltschaft das wissen will, solange sie nicht in deren Köpfe gucken kann, bleibt völlig unklar. Dass ein Amtsgericht dies für ausreichend hält, um verfassungsrechtliche Vorbehalte der Rundfunkfreiheit und anderer Grundrechte beiseite zu schieben, ist bemerkenswert. Zudem hatten die Behörden das Kürzel „FK“, das unter dem RDL-Artikel steht, bereits von sich aus dem Redakteur Fabian K. zugeordnet. Warum man dennoch morgens um 6:30 Uhr zwei Privatwohnungen und einen Radiosender durchsuchen musste, bleibt unklar. Der Eingriff in die Grundrechte der Beschuldigten ist allerdings so oder so erfolgt, selbst wenn sich die Maßnahme als unverhältnismäßig erweisen sollte. Rechtsanwält:innen kritisieren deshalb seit Jahren, dass Hausdurchsuchungen aus ihrer Sicht in einigen Fällen als Strafe vor dem Prozess missbraucht werden. (…) Außerdem sind Presse- und Rundfunkfreiheit bedroht, wenn die Mitnahme der Redaktions-Computer zur Folge hätte, dass der Sender nicht mehr senden könnte. Die Staatsanwaltschaft ist sich dieses Dilemmas durchaus bewusst. Noch am Tag der Durchsuchung schickte sie nach ihrer ersten Pressemeldung eine zweite externer Link hinterher, in der es heißt: „Vom Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses zur Durchsuchung der Betriebsräume des Radios Dreyeckland wurde abgesehen. Das Betreten der Betriebsräume durch Ermittlungsbeamte erfolgte mit Zustimmung der beschuldigten Personen. Die sich anschließende Inaugenscheinnahme von Beweismitteln erfolgte ebenfalls mit Zustimmung der Beschuldigten. Es kam nicht zur Beschlagnahme von Datenträgern oder anderer Gegenstände in den Betriebsräumlichkeiten des Senders.“ (…) Dieser Darstellung widerspricht die Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die den Beschuldigten Fabian K. vertritt, vehement. Sie bezeichnet die Durchsuchungen als „völlig unverhältnismäßig“, da es ihrer Einschätzung nach „selbst im Fall einer aus meiner Sicht unwahrscheinlichen Verurteilung maximal zu einer Geldstrafe“ kommen werde. „Dass man dafür nicht nur die Grundrechte meines Mandanten, sondern auch die Pressefreiheit einschränkt und gefährdet, macht mich ehrlich gesagt fassungslos.“ (…) Die aktuelle Durchsuchung, die zumindest nach Darstellung des Senders sehr wohl die Rundfunkfreiheit akut bedrohte, beruht wie gesagt vor allem auf einer Verlinkung und der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der „Leserkreis“ dieses Radios „müsse“ diese Verlinkung als eine „unterstützende Tendenz“ der Verfasser verstehen. Auch dieser stete Tropfen höhlt den Stein der Pressefreiheit. Natürlich könnte man einwenden, ein linksradikales Radio mache sich eben auch angreifbarer als „taz“ oder „Tagesspiegel“. Doch damit verfehlt man den Kern der Argumentation: Denn fantasievolle Staatsanwält:innen könnten in Zukunft durchaus noch ganz andere Annahmen haben, wie Nutzer:innen Medien, die sie konsumieren, wohl verstehen „müssen“. Mit entsprechendem Ermittlungseifer könnten dann auch ganz andere betroffen sein – weil sie einen Link gesetzt haben.“ Beitrag von Andrej Reisin vom 20.1.2023 bei Übermedien externer Link
    • Durchsuchungsmaßnahmen in Freiburg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot
      „… Den Durchsuchungen liegt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) zu Grunde. Das Verfahren wird bei der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geführt. Den Beschuldigten liegt zur Last, auf der Homepage des genannten Rundfunksenders einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ enthält. Die Vereinigung „linksunten.indymedia“ wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14.08.2017 verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 16.01.2023 externer Link der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Freiburg
    • Angriff auf die Presse- und Rundfunkfreiheit – Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland und Mitarbeitern
      „… Der inkriminierte Artikel ist mit einem Kürzel versehen und die Website von Radio Dreyeckland weist einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts aus. Selbst unter der falschen Annahme, dass die Verlinkung eine Straftat darstelle, gibt es keinen Anlass, eine Hausdurchsuchung zur „Beweissicherung“ durchzuführen. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit wurde nicht gewahrt, die Freiheit der Presse in ignoranter Weise bedroht. Das Web-Archiv von linksunten.indymedia ist öffentlich zugänglich, eine Web-Suche bei Google oder anderen Suchmaschinen liefert den Link durchgängig als erstes Suchergebnis und die Adresse ist dieselbe wie die der früheren Plattform. Ein solcher Link in einem journalistischen Artikel ist ein Quellennachweis und mit Sicherheit kein „Verstoß gegen das Vereinigungsverbot“, wie die Staatsanwaltschaft argumentiert. (…) Dieser Eingriff in die Pressefreiheit ist vollkommen unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. In einer bereits eingereichten Beschwerde hat Radio Dreyeckland das sofortige Auswertungsverbot aller beschlagnahmten Unterlagen beantragt sowie die sofortige Herausgabe der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Geräte und Datenträger…“ Pressemitteilung Radio Dreyeckland 17.01.2023 externer Link
    • Linkhaftung: Scharfe Kritik an Razzia bei Freiburger Radiosender
      Die Polizei hat heute den Freiburger Sender „Radio Dreyeckland“ wegen des Setzens eines Links auf das Archiv von linksunten.indymedia.org durchsucht. Bürgerrechts- und Journalist:innenverbände kritisieren die Maßnahme als „tiefgreifenden Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit“…“ Beitrag von Daniel Leisegang vom 17.01.2023 bei Netzpolitik externer Link
    • Und: Ein Solibündnis ruft zur Kundgebung am 18.01. um 17:00 auf dem Platz der alten Synagoge nach der Hausdruchsuchung in unseren Räumlichkeiten auf. Für Pressefreiheit in Freiburg und überall.
  • Drei Jahre nach dem Verbot – wir sagen immer noch: „Wir möchten … linksunten in seiner ganzen Pluralität – von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt – wieder haben.“ 
    Wie einigen LeserInnen dieses Blogs bekannt sein dürfte, habe ich auch auf linksunten einige Beiträge veröffentlicht. Vor drei Jahren wurde linksunten unter fadenscheinigen Begründungen verboten. Diesem Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit entgegneten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze mit Klagen, inzwischen sind sieben Verfassungsklagen in dem Zusammenhang am Start. Aus dem Anlass sei an dieser Stelle die aktuelle Pressemitteilung der zuvor genannten dokumentiert:…“ Doku der Pressemitteilung am 24. August 2020 bei Thomas Trueten externer Link, siehe auch:Bemühungen gegen das linksunten-Verbot – eine juristisch-chronologisch Synopse von 8/2017 bis 8/2020 externer Link
  • Punk-Solidarität: Es brummt, es rauscht, es pfeift. Punkbands sammeln mit einem Sampler Geld für linksunten.indymedia.org
    „»Wutanfall« heißt der erste Song übersetzt, und nach nur einer Minute sind Cold Leather mit ihrem »Tantrum« schon wieder durch. Das heißt aber keinesfalls, dass sich alle danach beruhigt haben auf dem Solisampler für linksunten.indymedia.org. 29 Punkbands haben sich hier auf eine Doppel-LP gezwängt – die Drummer prügeln, die Gitarristen schrubben, die Sängerinnen und Sänger brüllen. Das musikalische Talent variiert, was an den programmatischen Kern dieses Stils erinnert: Wer etwas sagen will, darf das auch, egal ob es schief oder laut oder unbequem ist. Gibt es also eine bessere Musikart, um Unterstützung für linksunten.indymedia.org zu sammeln?…“ Artikel von Thomas Salter in der jungen Welt vom 21.08.2020 externer Link zu »Unten links. Solidarität gegen Zensur und Repression. Solisampler für Indymedia Linksunten« (Ruin Nation) http://ruinnation.org/ externer Link
  • Prozess um Verbot von Indymedia Linkunten: Bundesinnenministerium ist nicht für das Verbot von Medien zuständig
    Seit über 2 Jahren ist die Internet- und Medienplattform Indymedia Linksunten nun verboten. Kürzlich sorgten Aktivist*innen, die erklärten keinerlei Verbindung zu den Menschen zu haben, die linksunten.indymedia.org ursprünglich betrieben haben, für Aufsehen. Unter linksunten.archive.indymedia.org stellten sie die Inhalte der Webseite als Archiv wieder online. Am kommenden Mittwoch (29.01.) wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage gegen das Verbot des konstruierten Vereins entscheiden. Über die Bedeutungdes Verfahrens und des Verbots von Indymedia Linksunten für die Medienfreiheit haben wir mit dem Berliner Juristen John Philipp Thurn gesprochen. Er hat für die Gesellschaft für Freiheitsrechte an einer Stellungnahme zum Indymedia Linksunten Verfahren mitgewirkt.“ Interview vom 24. Januar 2020 beim Radio Dreyecksland externer Link Audio Datei – die Sondersendung zum Prozess um Indymedia-Linksunten-Verbot externer Link Audio Datei wird beim RDL am Mittwoch, 29. Januar 2020 um 18:00 wiederholt
  • Das Verbot von linksunten.indymedia.org als Testfall für die Medienfreiheit
    Kann in Deutschland ein ganzes Medium verboten und sein weiteres Erscheinen auf unbestimmte Zeit verhindert werden, weil darin einige Artikel mit strafbaren Inhalten veröffentlicht wurden? Wenn es nach dem Bundes­ministerium des Innern (BMI) geht, ja. (…) Einige der angeblichen Straftaten dürften in Wirklichkeit zulässige Meinungsäußerungen sein. Regelrecht abstrus wirkt etwa der Vorwurf der Beleidigung, weil der für den Luftangriff beim afghanischen Kundus 2009 mit ungefähr 100 Todesopfern verantwortliche damalige Oberst Georg Klein als »Kriegsverbrecher« bezeichnet wurde. Viele andere angeführte Textpassagen dürften hingegen tatsächlich strafbare Inhalte enthalten. Allerdings setzt die Verbotsverfügung sie nicht ins Verhältnis zur Gesamtzahl der bei linksunten veröffentlichten Artikel, die überwiegend weder strafbar noch verfassungsfeindlich waren, mitunter sogar militante Aktionen kritisierten und rechtsstaatliche und demokratische Standards ausdrücklich verteidigten. Bei einem solchen »Markt der Meinungen« bedarf es laut Bundesverfassungsgericht besonderer Anhaltspunkte dafür, dass sich ein Medium nicht mit diesen Beiträgen, wohl aber mit den strafbaren oder verfassungsfeindlichen Beiträgen identifiziert. Anders als das Innenministerium meint, kann eine solche Zurechnung nicht einfach damit begründet werden, dass anonymes Publizieren auf linksunten durch technische Vorkehrungen ermöglicht wurde. Denn auch die Veröffentlichung von anonymen Beiträgen ist selbstverständlich Teil der Medienfreiheit. In Wahrheit verstößt das Verbot von linksunten in verschiedener Hinsicht gegen das Grundgesetz. (…) Dass ein derartiges Totalverbot über jedes Ziel hinausschießt, lässt sich auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entnehmen. Dieser hat etwa im Fall Ürper u.a. gegen die Türkei festgestellt, dass ein vollständiges und unbefristetes Verbot einer Zeitung die Freiheit der Medien nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt – ganz unabhängig von den konkreten Vorwürfen gegen das Presseorgan. Das kann nicht nur offline, sondern muss auch online gelten: Ein pauschales und unbefristetes Verbot des künftigen Erscheinens eines Mediums kann nicht verhältnismäßig sein. Es ist bezeichnend für das fragwürdige Verfassungsverständnis des Bundesinnenministeriums, dass sich die Verbotsverfügung gegen linksunten auf ganzen zwei von 91 Seiten der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs und der Vereinbarkeit mit der EMRK widmet. Speziell für die Zukunft partizipativer Onlineformate, aber auch generell für die Freiheit der Medien bleibt zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht diesem rechtsstaatswidrigen Vorgehen einen Riegel vorschiebt…“ Artikel von John Philipp Thurn und David Werdermann vom 22.1.20 bei Carta externer Link
  • Behörde als Datenkrake: Im Rahmen der Ermittlungen gegen linksunten.indymedia wurden Unterlagen der Studierendenschaft der Uni Freiburg beschlagnahmt
    „Seit mehr als zwei Jahren versucht die Polizei, Verwaltungsdaten der Verfassten Studierendenschaft (VS) der Universität Freiburg zu entschlüsseln, bislang ohne Erfolg. Sie waren im August 2017 von der Polizei bei einer gegen die Medienplattform linksunten.indymedia gerichteten Razzia beschlagnahmt worden. Das Bundesinnenministerium hatte die Plattform nach dem Vereinsrecht abschalten lassen. Die beschlagnahmte Festplatte wurde den Eigentümern zwar zurückgegeben. Doch zuvor hatten die Ermittler deren Inhalt kopiert. Das wurde vom Regierungspräsidium damit begründet, dass man sich so vor dem Vorwurf schützen wolle, die Daten nach Beschlagnahme manipuliert zu haben. Doch die VS hatte schriftlich bekräftigt, man erhebe einen solchen Vorwurf nicht. Dennoch wurden die vom Landeskriminalamt (LKA) Baden Württemberg angefertigten Sicherheitskopien nicht vernichtet. Nun stellte sich heraus, dass die Daten auf der Sicherheitskopie doch weiter verwendet werden sollen. Die Beschlagnahmung sei durch den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg gedeckt, teilte das Regierungspräsidium der VS mit. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, »dass die Daten Belege über die Zugehörigkeit zum Verein ›linksunten.indymedia‹ und/oder über die Aktivitäten des Vereins enthalten«. Sie könnten daher »für das laufende Verfahren gegen die Verbotsverfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht von Bedeutung sein«, heißt es in dem Schreiben. Mit der Entschlüsselung und Auswertung der Daten sei das Bundesamt für Verfassungsschutz beauftragt. Dagegen wehren sich die Studierenden jetzt juristisch. Mit einer einstweiligen Anordnung will der Vorstand der VS den Ermittlungsbehörden die Auswertung der Informationen untersagen lassen. Außerdem hat er beim Verwaltungsgericht Freiburg eine »vorbeugende Unterlassungsklage« eingereicht.“ Beitrag von Peter Nowak bei neues Deutschland vom 22. November 2019 externer Link
  • Das Verbot von „linksunten.indymedia“ und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes 
    Im August jährte sich das Verbot der Open-Posting-Plattform „linksunten.indymedia.org“ zum zweiten Mal. Eine Anwältin der Betroffenen berichtet von dem Verfahren, der zweifelhaften Rolle des Verfassungsschutzes und der Bedeutung des Falles für die Meinungs- und Pressefreiheit. (…) Bei der Seite „linksunten.indymedia.org“ handelte es sich zweifellos um eine Plattform, die dem besonderen Schutz der Pressefreiheit unterfällt. Zuständig für die Prüfung von gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Veröffentlichungen oder anderweitigen Verstößen gegen die Rechtsordnung im Internet sind die Aufsichtsbehörden nach dem Telemediengesetz. Die dort geregelten Ermächtigungsgrundlagen für staatliche Eingriffe sind geschaffen worden, um deren Anwendung nur unter Beachtung des hohen Gutes der zu schützenden Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit zu sichern. Davon wurde jedoch nicht Gebrauch gemacht. Als Belege für die vermeintlich strafrechtswidrigen Zwecke der verbotenen Vereinigung und deren verfassungsfeindliche Grundhaltung werden nur ausgewählte Bruchteile des gesamten Angebotes herangezogen. Zehntausende von Demonstrationsaufrufen, Ereignisberichten, innerlinken Debattenbeiträgen und Diskussionen spielen in der Lesart des BMI keine Rolle. Als Begründung, weshalb gerade die fünf Betroffenen vom BMI als Betreiber der Webseite angesehen werden, wurden fast ausschließlich nachrichtendienstliche Erkenntnisse aufgeführt, d.h. Behördenzeugnisse des Verfassungsschutzes und Berichte eines Verfassungsschutz-Spitzels. Die „Beweisführung“ des BMI bezüglich der Auswahl der Betroffenen beschränkt sich somit im Wesentlichen auf bloße nicht belegte und vor allem auch nicht überprüfbare Behauptungen. Zur „Sicherung, Aufbereitung und Entschlüsselung der IT-Asservate“ wurde unter Federführung des LKA Baden-Württemberg eine Task Force eingerichtet. Daran beteiligt waren auch Vertreter des damals noch von Hans-Georg Maaßen geführten Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Ursprünglich sollten lediglich die nichttechnischen Asservate unmittelbar dem BfV zur Auswertung übergeben werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch bekannt, dass auch die IT-Asservate dorthin übersandt wurden, da es dem – zunächst für diese Aufgabe vorgesehenen – LKA Baden-Württemberg nicht gelungen ist, die sichergestellten Computer zu entschlüsseln. Auch das BfV scheint bislang daran zu scheitern. Die Beteiligung des BfV am Vereinsverbotsverfahren ist höchst problematisch, weil dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Geheimdiensten verletzt wird. Das Vorgehen, die Ermittlungen und Auswertung nicht mehr der ermittlungsführenden Behörde, sondern dem Verfassungsschutz zu überlassen, ist allerdings nicht neu, sondern wird allmählich vom Ausnahmefall zur Regel. (…) Der Verlauf dieses Verfahrens wird zeigen, ob die Kritik an der Anwendung des Vereinsgesetzes auf ein Telemedium und der von Substanzlosigkeit geprägten Begründung des Verbots im Tatsachenbereich sowie der Annahme von Verbotsgründen unter völliger Ignoranz der Presse- und Meinungsfreiheit die Gerichte zur Maßregelung des BMI bewegt. Anderenfalls könnte dieses Verbot erst der Anfang von möglichen weiteren Angriffen auf Medien und sonstige Organisationen sein, die dem BMI ein Dorn im Auge sind. Dass mit solchen Angriffen in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks der Gesellschaft und des Erstarkens populistischer und autoritärer Tendenzen zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Wenn aber eine journalistische Plattform durch die Hintertür mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten werden kann, verkommt das Grundrecht der Pressefreiheit zur Makulatur…“ Gastbeitrag von Angela Furmaniak vom 27.08.2019 bei Netzpolitik externer Link – Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie lebt in Freiburg und vertritt zwei der Betroffenen im Verbotsverfahren gegen „linksunten.indymedia.org“ vor dem Bundesverwaltungsgericht.
  • Nach Einstellung der Verfahren: Das Verbot von „linksunten.indymedia“ ist zweifelhafter denn je
    „… Rechtsanwältin Pietrzyk sagte der „taz“ externer Link, das Verbot könne, wenn es vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werde, zukünftig auch andere treffen: „Den Betreibern von Open-Posting-Plattformen wird sich die Frage stellen: Wie stark müssen wir moderieren, um nicht verboten zu werden? Was darf dann noch ein Blog, was darf eine nicht renommierte Onlinezeitung, was darf ein Forum? Das öffnet Tür und Tor für Zensur. Wenn man Pressefreiheit als Säule unserer Demokratie versteht – da wird ganz schön dran gesägt.“ (…) Wenn der Staat Publikationen verbieten kann, ohne die eigentlich gebotene verfassungsrechtliche Abwägung überhaupt vorzunehmen, dann ist der Schritt zu einer staatlichen Zensur durch die Hintertür nicht mehr weit. Wenn jede Webseite über ihre tatsächlichen oder vermeintlichen Betreiber zum „Verein“ erklärt und verboten werden kann, dann nützt die Pressefreiheit im Zweifelsfall nicht mehr viel. (…) Eine inhaltliche Abwägung könnte außerdem immer noch zu dem Ergebnis kommen, das es sich eben nicht um Angebote handelt, die den Schutz des Grundgesetzes verdienen, weil sie mehrheitlich zu Straftaten, Hass und Gewalt aufrufen. Aber eine solche Prüfung und ein entsprechendes presserechtliches Verbot würde dann zumindest mit offenem Visier verhandelt werden müssen – im Zweifelsfall vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem juristischen Taschenspielertrick, dasselbe über das äußerst vage Vereinsrecht zu erreichen, sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Riegel vorschieben. Und Medien, die ihre Angebote auch in Zukunft von Art. 5 GG geschützt wissen wollen, sollten sich dafür interessieren.“ Kommentar von Andrej Reisin vom 22. August 2019 bei Übermedien externer Link
  • Anwältin über Verbot von „Linksunten“: „Grund ist politisches Interesse“ 
    Im Interview von Katharina Schipkowski vom 21. August 2019 bei der taz online externer Link begründet die Anwältin Kristin Pietrzyk ihre Einschätzung u.a. wie folgt: „…Ich gehe davon aus, dass das Verbot eine Initiative des Verfassungsschutzes war. In den Akten steht auch nichts von Ermittlungen des Innenministeriums, es ist dabei immer nur von „Erkenntnissen des Verfassungsschutzes“ die Rede. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in Wirklichkeit das Verfahren führt – das Innenministerium stellt dem Verfassungsschutz nur seine Exekutivbefugnisse zur Verfügung. Damit macht es den Geheimdienst zu einer Behörde mit Polizeibefugnissen und verstößt gegen das Trennungsgebot. (…) Dahinter steht ein politisches Interesse. Bei Linksunten wurden auch Nachrichten verbreitet, die die Mainstreammedien aufgegriffen haben, zum Beispiel über den geplanten Ariernachweis der Deutschen Burschenschaft. Das rückt viele alte Herren, die in der Deutschen Burschenschaft organisiert waren, oder auch Sympathisanten der AfD in ein schlechtes Licht. Mit Blick auf die personelle Zusammensetzung beim Innenministerium und Verfassungsschutz ist es plausibel, dass es dort Bestrebungen gab, dem Portal den Garaus zu machen. (…) Es ist unstrittig, dass einige der Beiträge sich für deren Verfasser*innen im strafrechtlich relevanten Bereich bewegt haben. Aber die Frage ist: Wie groß war dieser Anteil an der Gesamtheit aller Beiträge? Das hat das Innenministerium gar nicht ausgewertet. Es hat einfach 90 Beiträge ausgedruckt, die es für problematisch hält. Um problematische Beiträge zu sperren gibt es aber ein von der EU vorgeschriebenes Vorgehen nach dem Telemediengesetz. (…) Wenn das Bundesverwaltungsgericht das Verbot für rechtmäßig befindet, kann es auch andere treffen. Den Betreibern von Open-Posting-Plattformen wird sich die Frage stellen: Wie stark müssen wir moderieren, um nicht verboten zu werden? Was darf dann noch ein Blog, was darf eine nicht renommierte Onlinezeitung, was darf ein Forum? Das öffnet Tür und Tor für Zensur. Wenn man Pressefreiheit als Säule unserer Demokratie versteht – da wird ganz schön dran gesägt.“
  • »Indymedia linksunten«: Verfahren eingestellt / Das Verbot muss gekippt werden 
    Knapp neun Jahre existierte die Internetplattform »Indymedia linksunten« – bis sie im August 2017 vom Bundesinnenministerium mit dem Mittel des Vereinsgesetzes verboten wurde. Die danach eingeleiteten Strafverfahren wurden nun eingestellt, gab die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegenüber »nd« bekannt. Die für politische Strafverfahren zuständige Staatsanwaltschaft hatte wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und anderer Straftatbestände mehrere Verfahren eingeleitet, konnte jedoch innerhalb von knapp zwei Jahren keinen konkret Tatverdächtigen ermitteln…“ Artikel von Niels Seibert vom 19.08.2019 beim ND online externer Link – siehe dazu 2 erste Kommentare:

    • Verfahren gegen Linksunten eingestellt. Das Verbot muss gekippt werden
      Elf Strafverfahren sind eingestellt. Der nächste Schritt muss sein, das Verbot der linksradikalen Plattform zu kippen. Sonst droht ein Präzendenzfall. Auf den ersten Blick wirkte die Nachricht bahnbrechender, als sie ist: Elf Strafverfahren in der Sache „Linksunten.Indymedia-Verbot“ wurden eingestellt. Das ist ohne Zweifel eine gute Nachricht, sogar eine sehr gute, aber nicht die entscheidende in der ganzen Angelegenheit. Denn über das Verbot der linksradikalen Internetplattform, welches das Innenministerium im August 2017 ausgesprochen hat, ist noch nicht entschieden. Die Strafverfahren, die nun eingestellt wurden, richteten sich gegen unbekannt und gegen drei Freiburger*innen, bei denen im Zuge des Verbots Razzien durchgeführt worden waren. (…) Nun hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft eingeräumt, dass gegen die Beschuldigten nicht genug vorliegt. Eine klare Vorstellung davon, wer zum vermeintlichen Verein gehören soll, haben offenbar weder das Innenministerium noch die Staatsanwaltschaft. Und die bei den Razzien beschlagnahmten Speichermedien sind auch nach zwei Jahren in der Asservatenkammer noch verschlüsselt. (…) Der nächste logische Schritt wäre jetzt, sich das Verbot vorzunehmen – und zu kippen. Das muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machen, dort ist die Klage dagegen anhängig. Den Richter*innen muss klar sein, dass sie einen Präzedenzfall schaffen, wenn sie das Verbot aufrechterhalten. Ein unliebsames Webportal, ein Blog, ein linkes Zentrum, eine Nachbarschaftsinitiative wäre künftig dann vielleicht schneller als verfassungsfeindlicher Verein eingestuft, als man denkt. Anstatt jetzt weiter gegen potenzielle Vereinsmitglieder oder Sympathisant*innen des Portals zu ermitteln, wäre eine Entschuldigung seitens des Innenministeriums angebracht. Nicht nur gegenüber den mutmaßlichen Betreiber*innen, sondern gegenüber der Öffentlichkeit…“ Kommentar von Katharina Schipkowski vom 20.8.2019 bei der taz online externer Link
    • Ein erster Erfolg – die Hauptaufgabe bleibt: Weg mit dem linksunten-Verbot!
      Kommentar vom 19. August 2019 bei Theorie als Praxis externer Link, gestützt auf den ND-Artikel
  • Eingriff in die Pressefreiheit. Das Verbot des linken Medienportals «Indymedia linksunten» wird 2020 gerichtlich geprüft 
    Am 14. August 2017 hat das Bundesinnenministerium das Verbot der Medienplattform «Indymedia linksunten» verfügt und elf Tage später bekannt gegeben – zeitgleich fanden in Freiburg Razzien in einem linken Zentrum und bei vermeintlichen Betreibern der Internetseite statt. Die Betroffenen wurden von den Behörden förmlich als Mitglieder eines Vereins eingestuft, um mithilfe des Vereinsgesetzes gegen das linke Projekt vorgehen zu können. Aber das Verbot ist bis heute noch nicht bestandskräftig, weil die Beschuldigten dagegen Klage eingereicht haben. Inzwischen hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig das Verfahren übernommen, der mittlerweile auch für das Sachgebiet des Vereinsrechts zuständig ist. Aber konkrete Verhandlungstermine sind noch nicht festgelegt. «Der 6. Senat bereitet die sehr komplexe Sache derzeit vor und strebt eine Terminierung im ersten Quartal des Jahres 2020 an», so die Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber «nd». Die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk hat die Klage gegen das Verbot eingereicht: «Insbesondere wird vonseiten der Kläger thematisiert werden, dass das Bundesministerium des Innern mit den Mitteln des Vereinsrechts gegen eine Open-Posting-Plattform vorgegangen ist, die vollumfänglich dem Schutz der Pressefreiheit unterfällt und hierzu keinerlei Abwägung vorgenommen wurde. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass auch die vom Vereinsgesetz normierten Verbotsgründe nicht vorliegen», erklärt sie gegenüber «nd». Das Bundesverwaltungsgericht muss also den schweren Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit eingehend prüfen. Das «komplexe» Gerichtsverfahren wird insofern auch zeigen, wie es um den Schutz der Presse in Deutschland bestellt ist. (…) Aber der von Indymedia vorangestellte Hinweis: »Wir sind bald wieder zurück …« hat sich nicht bewahrheitet. Dabei ist eine Internetseite eigentlich nicht zu verbieten, wie vergangene Fälle zeigen. Mit massenhafter Spiegelung wehren sich Internetaktivisten gegen staatliche Eingriffe: Sie machen eine Löschung unmöglich, indem sie die inkriminierte Seite hundertfach ins Internet stellen. Aber dazu ist es bei »Indymedia linksunten« nicht gekommen. So wurde zwar eine weitere strafrechtliche Verfolgung verhindert, aber womöglich auch größere Solidarität.“ Artikel von Niels Seibert vom 13.08.2019 beim ND online externer Link, siehe dazu das Interview mit der Anwältin Kristin Pietrzyk:
  • 2 Jahre Verbotsverfügung gegen Indymedia linksunten
    Vor zwei Jahren hat das Bundesinnenministerium die linke Internetplattform Indymedia linksunten verboten. Die Seite wurde zum Verein erklärt und mittels des Vereinsrechts verboten. Im Zuge dessen kam es zu Durchsuchungen bei den angeblichen BetreiberInnen von Indymedia linksunten. Das Verbot sorgte für viel Kritik bei JournalistInnen, JuristInnen und AktivistInnen. Das Verbot ist bis heute nicht bestandskräftig, weil die Beschuldigten dagegen Klage eingereicht haben. Wie es um diese Klage steht und welche Auswirkungen das Verbot von Indymedia linksunten hat, darüber sprachen wir heute Morgen mit der Anwältin Kristin Pietrzyk.“ Interview vom 14. August 2019 bei Radio Corax externer Link Audio Datei
  • Indymedia-Verbot: Wenn die „Sturmgeschütze der Demokratie“ schweigen. 
    Zum zweiten Jahrestag des Verbots der Plattform Indymedia.linksunten wurden Gründe diskutiert, warum die Opposition dagegen nicht größer ist (…) Nun würden der Deutschlandfunk und die liberalen Medien doch Bedenken äußern, wenn ein nicht unwichtiges Forum der außerparlamentarischen Linken in der Türkei, in Russland oder Polen nach dem politischen Vereinsrecht verboten wird. Zum Jahrestag des Verbots von Indymedia-Linksunten kam kein kritischer Beitrag im Deutschlandfunk und auch die Heribert Prantls und Claudia Roths dieser Republik, die doch immer schnell moralisch erregbar sind, wenn sie irgendwo Menschenrechtsverletzungen wittern, schwiegen auch. Dabei ist das Verbot noch nicht gerichtsfest, weil die Personen, die beschuldigt werden, mit Indymedia-Linksunten dagegen klagen. Auf einer Veranstaltung in Berlin externer Link wurde über die Geschichte von Indymedia und den Umgang mit dem Verbot diskutiert. Die Jenaer Rechtsanwältin Kirstin Pietrzyk, eine der Anwältinnen der Kläger gegen das Verbot, betonte auf der Veranstaltung, dass es besonders fatal ist, dass mittels Vereinsrecht Presse verboten ist. Da sind die Verbotsschwellen besonders niedrig. Nach Ansicht der Anwältin wäre allerdings das Telemediengesetz für ein Medium wie Indymedia Linksunten zuständig. Dann wäre nicht der Bundesinnenminister zuständig, sondern die Ländermedienanstalten. Zudem hätte nicht das gesamte Medium, sondern nur einzelne inkriminierte Texte gesperrt werden dürfen. Als besonders fatal bezeichnet es Pietrzyk, dass noch immer kein Termin für die Klage gibt. Er war für Januar 2018 terminiert, wurde verschoben und sollte jetzt in der ersten Hälfte 2019 stattfinden. Einen konkreten Termin gibt es aber noch nicht. Trotzdem wurde das Verbot „sofort vollziehbar“ erklärt. Das bedeutet nicht nur, dass die Plattform zerstört wurde, sondern auch, dass ein positiver Bezug darauf kriminalisiert werden kann. Pietrzyk kritisiert mit Recht, dass ein Großteil der Medien, die über das Indymedia-Linksunten-Verbot berichteten, sich nicht die Frage gestellt haben, dass damit auch sie angegriffen werden, weil sie auch ein Teil der Presse sind. (…) Nun sind bei der Frage nach der Solidarität mit Indymedia-Linksunten nicht nur die Medien, sondern auch die Nutzer angesprochen, also die Menschen, die dort unterschiedliche Texte veröffentlicht haben. Schließlich war es das Prinzip von Indymedia, die Trennung in Sender und Empfänger aufzuheben und keine Redaktion als Filter mehr dazwischen zu schalten. (…) Die Geschichte von Indymedia war von Anfang an auch eine Geschichte der staatlichen Repression gegen das Medium, das als gefährlich eingestuft wurde, weil es Nachrichten fast in Echtzeit verbreiten konnte. Neben der Repression, für die das Verbot von Indymedia Linksunten ein wichtiges Beispiel ist, setzte auch die Integration ein. Bürgerjournalismus wurde plötzlich auch von großen Medien propagiert, hatte aber nicht viel mit der Vorstellung von Indymedia zu tun. Während es dort um ein Medium zur Veränderung der Gesellschaft ging, hat Bürgerjournalismus heute in der Regel einen gesellschaftsstabilisierenden Faktor. Es werden dabei durchaus einzelne Missstände aufgegriffen, aber strukturelle Zusammenhänge ausgeblendet. So zeigt auch die Geschichte von Indymedia, wie es den Staatsapparaten gelingt, emanzipatorische Ansätze zu integrieren und damit zu entschärfen…“ Artikel von Peter Nowak vom 15. August 2019 bei telepolis externer Link
  • 3. Mai – Internationaler Tag der Pressefreiheit: 19 Thesen zum linksunten-Verbot 
    Ende August 2017 wurde das vom Bundesministerium des Innern (BMI) bereits am 14.8. unter Berufung auf Art. 9 II GG (Vereinsverbot) verfügte Verbot des internet-Portals „linksunten.indymedia“ bekannt. Warum dies schon im allerersten Ansatz – und auch in den Folgeschritten – juristischer Unsinn, aber politisch durchaus eine ernste Sache ist, wird im Folgenden begründet. (…) Eine zusätzliche Dramatik erlangt von Verbot von „linksunten.indymedia“ durch folgenden Umstand: Würde die Konstruktion des BMI eines Medienverbots im Wege eines Vereinsverbotes akzeptiert, so würde dies nicht nur informelle Gruppen wie linksunten, sondern genauso auch kommerzielle Presseunternehmen betreffen. (…) Das heißt: Sollte sich das Bundesministerium des Innern dazu entschließen, ein Presseunternehmen als „verboten“ im Sinne des Art. 9 II GG, § 3 VereinsG zu klassifizieren, so wären auch dessen Zeitungen mit einem Schlag verboten. Wie im Falle von linksunten hätte auch in einem solche Fall eine Klage gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung, wenn das BMI (wie im Falle von linksunten geschehen) sofortige Vollziehung anordnet – die aufschiebende Wirkung müßte vielmehr zusätzlich bei Gericht beantragt werden (und würde dann gewährt oder auch nicht)…“ Juristische Kritik am linksunten-Verbot von Detlef Georgia Schulze , einem/r Kollateralbetroffenen des Verbots, in einer aktualisierten Fassung zum 3. Mai 2019. Siehe dazu auch den Aufruf:

    • 3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben – Strafverfahren einstellen!
      Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. (…) Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben! Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein – vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes – Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!Erklärung vom 3. Mai 2019 dokumentiert bei Thomas Trueten externer Link
  • #tag(((i))), Samstag vor den Prozessen am Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Solidarität mit linksunten.indymedia.org: Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle! 
    Im August 2017 wurde linksunten.indymedia.org vom Innenministerium verboten. Damit wurde uns, der deutschsprachigen radikalen Linken, eine ihrer bedeutensten Internettplattformen genommen. Wir sehen dieses Verbot nicht als isoliertes Ereignis, sondern als Ausdruck des gesellschaftlichen Rechtsrucks und als Angriff auf uns alle! Deshalb rufen wir alle Genoss*innen und Gefährt*innen auf, sich an unserer Kampagne zum Tag (((i))) zu beteiligen und sich solidarische Aktionen gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org zu überlegen. Lasst uns den Tag (((i))) in einen Tag des Widerstandes verwandeln! (…) Wir wollen und können nicht hinnehmen, dass all das unbeantwortet bleibt. Deshalb rufen wir alle Genoss*innen und Gefährt*innen dazu auf, sich an unserer Kampagne zum Tag (((i))), dem Samstag vor den Prozessen am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, zu beteiligen. Dafür werden wir eine bundesweite Demonstration in Leipzig organisieren, um unsere Solidarität mit linksunten.indymedia.org auszudrücken und uns gegen das Verbot zur Wehr zu setzen. Baut solidarische Netzwerke auf, setzt euch mit uns in Kontakt und lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir nicht gewollt sind, diese Zustände weiter mitzutragen! Lasst uns den Tag (((i))) in einen Tag des Widerstandes verwandeln!Aufruf von linksunten.soligruppe.org am 06.01.2019 bei indymedia externer Link, siehe auch die Soliseite externer Link selbst
  • Broschüre zum Verbot von Indymedia linksunten von Rote Hilfe e.V. 
    Die Rote Hilfe e.V. hat eine Broschüre zum Verbot der linken Medienplattform Indymedia linksunten veröffentlicht. Darin wird das Verbot und der Umgang damit aus drei Perspektiven betrachtet. Im ersten Beitrag schreiben die Rechtsanwält*innen der Betroffenen aus juristischer Perspektive. Das zweite Kapitel, verfasst vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, befasst sich mit der politischen Auseinandersetzung um das Verbot. Im dritten Beitrag legen Betroffene der Verbotsverfügung dar, was linke Medien auszeichnet und warum diese weiterhin notwendig sind. Außerdem beinhaltet die Broschüre eine Chronik der Repression und Hintergrundinformationen zu dem Spitzel, der die Medienaktivist*innen ausspionierte. Das Heft kann über den Literaturvertrieb der Roten Hilfe (literaturvertrieb@rote-hilfe.de), gegen Erstattung der Versandkosten, bezogen werden. Ausserdem ist es online als PDF verfügbar externer Link
  • Kein Kuscheln mit dem Gewaltapparat. Solidarität mit indymedia.linksunten 
    Seit mehr als einem Jahr ist ein linkspluralistisches Onlinemagazin verboten. Nicht in der Türkei, in Kuba, Russland oder Venezuela. In Deutschland ist die Online-Plattform indymedia.linksunten seit Ende August 2017 abgeschaltet. (…) Auch von den linksliberalen und gewerkschaftlichen Spektren in Deutschland gab es kaum Solidarität. Wäre eine kritische Online-Plattform in Venezuela, Russland oder Kuba abgeschaltet worden, wäre die Zahl der KritikerInnen hierzulande vermutlich groß, die Pressefreiheit anmahnen würden. Doch, wenn in Deutschland eine linke Onlineplattform abgeschaltet wird, schweigen die Heribert Prantls und Claudia Roths dieser Republik, die sonst dauerempört sind über all die Übel dieser Welt. Das liegt auch an die Einteilung in MedienaktivistInnen und „richtige JournalistInnen“. So mussten die KollegInnen, die bei den G20-Protesten in Hamburg die Akkreditierung verloren haben oder gar nicht bekamen, immer betonen, dass sie ‚richtige’ JournalistInnen sind, damit sie als Opfer von staatlicher Repression anerkannt wurden. Gerade die linksliberale Kritik verlangt „richtige“, d.h. durch Staatsapparate beglaubigte und durch Presseausweise legitimierte JournalistInnen. Wer dies nicht ist, hat oft wenige Chancen, Gegenstand linksliberaler Solidarität zu werden, wenn er nicht in Kuba, Venezuela oder Russland aktiv ist. (…) Die Staatsinstanzen sind im Fall von indymedia.linksunten gar nicht erst in Erklärungsnöte gekommen, weil die Proteste gegen das Verbot so klein geblieben sind. Das ist kein gutes Zeichen, wenn man bedenkt, dass in Zukunft die Grenzen der Legalität noch enger gezogen werden könnten.Artikel von Peter Nowak in der Graswurzelrevolution vom November 2018 externer Link
  • Stellungnahme: Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Verbot von Indymedia Linksunten 
    „Das Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten durch das Innenministerium war ein Missbrauch des Vereinsrechts. Das kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht. Demnach ist das Verbot auch einen Verstoß gegen die Medienfreiheit. (…) Das Vereinsrecht sei nicht anwendbar, weil es sich um Medieninhalte handele, argumentiert die GFF in dem 32-seitigen Schreiben an die Richter. „Hier gilt der von den Ländern geschlossene Rundfunkstaatsvertrag, der auch die Aufsicht über Online-Medien regelt“, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Boris Burghardt in einer Pressemitteilung. (…)Gegen etwaige rechtswidrige Inhalte hätte der Staat zunächst mit milderen Maßnahmen vorgehen müssen, anstatt die gesamte Online-Plattform zu verbieten, bemängelt jetzt die GFF. Denkbar wären etwa Unterlassungs- und Sperrverfügungen gewesen, wie sie der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht. Juristische Rückendeckung bekommt die Organisation dabei von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. „Der EGMR hat entschieden, dass das vollständige Verbot einer gesamten Zeitung die Freiheit der Medien verletzt, unabhängig davon, was ihr im Einzelnen vorgeworfen wird“, erläutert Vorstandsmitglied Prof. Dr. Nora Markard. Daher sei das pauschale Verbot unverhältnismäßig…“ Beitrag von Simon Rebiger vom 10. September 2018 bei Netzpolitik externer Link, zu Details siehe den Amicus Curiae Brief der GFF zum Verfahren 1 A 15.17 vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 24. August 2018 externer Link
  • [25.08.] Wütend gegen Verbote – Aktionstag anlässlich des Jahrestages der Razzien zum Verbot von linksunten.indymedia.org 
    [25.08.] Wütend gegen Verbote – Aktionstag anlässlich des Jahrestages der Razzien zum Verbot von linksunten.indymedia.orgNach den Riots zum G20 von Hamburg begann ein neuer Feldzug des deutschen Staates gegen „die Autonomen“. Zu Beginn der Repressionskampagne verbot das Bundesinnenministerium im Sommer 2017 die linksradikale Medienplattform linksunten.indymedia.org und ließ am 25. August mehrere Wohnungen und das Autonome Zentrum KTS in Freiburg im Breisgau durchsuchen. Seither existiert die Website nicht mehr. Zahlreiche Verfahren laufen gegen die Maßnahmen – der Staat wiederum strengt umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche kriminelle Vereinigungen nach §129 aus der Region an – Linksunten wurde für sich auf der Basis des Vereinsgesetzes, also verwaltungsrechtlich illegalisiert. Die Zensur von Indymedia linksunten ist ein weiterer besorgniserregender Schritt in Richtung weniger Freiheiten und mehr Kontrolle. Europaweit werden, wie zuletzt etwa in Frankreich, Netzwerkdurchsuchungs-, Polizei- und Zensurgesetze eingeführt oder verschärft. Indymedia linksunten, als einst revolutionäres Werkzeug sozialer Bewegungen, verschwand nicht klanglos und wird in der Idee so schnell nicht sterben. Zahllose weitere Repressionsschläge infolge der G20-Proteste zeigten schnell auf, wie sehr Plattformen dieser Qualität fehlen und wie sehr der Staat nicht locker lässt um sich Rächen zu können. Nach der Zensur konnten die Leidtragenden öffentlicher Fahndungsaufrufe der Hamburger Polizei und über 80 Razzien im In- und Ausland nur selten sichtbar aufeinander Bezug nehmen. Im deutschsprachigen Raum wird es auch besonders seit seit der neuen Verschärfung der staatlichen Befugnisse in sozialen Netzwerken immer enger für autonome Medienpolitik im weitesten Sinne. Eine Repressionssteigerung gegen Linke findet ganz im Einklang mit rechten und rechtspopulistischen Forderungen statt und soll das Kapital vor allgegenwärtigem „Terror“ schützen. (…) Wir rufen solidarische Genoss*innen in Nah und Fern dazu auf mit großen, kleinen, lauten und leisen Aktionen aufzuzeigen, dass Zensur, weitere freiheitsfeindliche Gesetzgebungen und Polizeimaßnahmen von uns weder geschluckt noch unbeantwortet bleiben werden…“ Mehrsprachiger Aufruf zum Aktionstag anlässlich des Jahrestages des Verbots von linksunten.indymedia.org bei indymedia externer Link

    • Proteste sollen an Indymedia erinnern – Internationaler Aufruf zur Aktion am 25. August 
      „Am 25. August 2017 verbot das Bundesinnenministerium die linke Internet-Plattform Indymedia-Linksunten. Zum Jahrestag dieser umstrittenen Maßnahme sollen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Menschen gegen das staatliche Verbot protestieren. »Solidarisch gegen Verbote – auf die Straße am 25. August«, heißt es derzeit in einem Aufruf, der in mehreren Sprachen in den sozialen Netzwerken verbreitet wird. Die Plattform sei zum ersten Ziel neuer staatlicher Härte gegen Linke nach den G20-Protesten im letzten Juni in Hamburg geworden, heißt es darin. (…) Der Aufruf richtet sich aber nicht nur an die linke Szene. »Wir rufen solidarische Genoss*innen in Nah und Fern dazu auf, mit großen, kleinen, lauten und leisen Aktionen aufzuzeigen, dass Zensur, weitere freiheitsfeindliche Gesetzgebungen und Polizeimaßnahmen von uns weder geschluckt noch unbeantwortet bleiben werden«, heißt es da. (…) Während in den letzten Monaten zahlreiche Menschen gegen die Verschärfungen von Polizeigesetzen in verschiedenen Landeshauptstädten wie München und Düsseldorf auf die Straße gingen, blieben die Reaktionen auf das Verbot der linken Medienplattform bisher vergleichsweise überschaubar. Eine der größeren Demonstrationen fand mit knapp 700 Teilnehmer*innen wenige Wochen nach dem Verbot in Freiburg statt. Auch journalistische Interessenvertretungen wie die Deutsche Journalist*innenunion haben bisher zu dem Verbot der Plattform geschwiegen, was von einigen DJU-Mitgliedern in einem Offenen Brief scharf kritisiert wurde…“ Beitrag von Peter Nowak bei neues Deutschland vom 1. August 2018 externer Link
  • Wissenschaftler für den Geheimdienst. Der Fall «linksunten.indymedia» zeigt erneut: Aus Extremismusforschern werden gelegentlich VS-Mitarbeiter
    Schon in der Gründungsphase von «linksunten.indymedia» war das Bundesamt für Verfassungsschutz an dem neu entstehenden Projekt interessiert. Auch in den laufenden Ermittlungen des Verbotsverfahrens gegen die Medienplattform ist die Expertise dieser Schnüffelbehörde gefragt. Die während einer Razzia bei Freiburger Aktivisten erbeuteten Dokumente wurden von der Polizei dem Bundesamt zur weiteren Auswertung überlassen. Einer der zuständigen Analytiker im Amt ist kein Geringerer als der promovierte Politologe Harald Bergsdorf. Beschuldigte des «Indymedia linksunten»-Verfahrens waren in den Akten auf seinen Namen gestoßen. (…) Bergsdorf kann als eine exemplarische Figur für einen Typus von Extremismusforschern gelten, denen es in ihrer Vita mühelos gelungen ist, zwischen staatlichen Behörden, der Wissenschaft und Medien hin und her zu wechseln – und so die Grenzen zwischen Wissenschaftsfreiheit und beamtetem Verfolgungsauftrag zu verwischen. Diese Drehtür zwischen Innenministerium, Universität und Verfassungsschutz dreht sich aber auch andersherum, wie die Vita von Armin Pfahl-Traughber zeigt. Dieser arbeitete lange Jahre als Referatsleiter in der Abteilung Rechtsextremismus im Kölner Bundesamt, bevor er 2004 Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung wurde. Wer sich als Extremismusforscher intensiv mit Nazis beschäftigt, erscheint allemal qualifiziert, auch zu den Autonomen Stellung zu nehmen. (…) Welche Sozialwissenschaftler haben schon die Möglichkeiten wie die Extremismusforscher? Diese können auf einen ganzen Fundus von Material zugreifen, das geheimdienstlich und oft am Rande oder jenseits der Legalität gesammelt wurde. Unwissenschaftlich und intransparent erhoben, weder verifizierbar noch falsifizierbar und für den offenen wissenschaftlichen Diskurs meist nicht freigegeben – es erübrigt sich, hier von Wissenschaft zu sprechen…“ Artikel von Markus Mohr vom 04.07.2018 beim ND online externer Link
  • Drei Zeilen für die Pressefreiheit: Mit dem Verbot von »linksunten« wurden Grundrechte verletzt 
    „Bei der Internetplattform linksunten.indymedia.org handelte es sich zweifellos um eine Webseite, die dem besonderen Schutz der Pressefreiheit unterliegt. Obwohl hier ein Pressemedium komplett verboten worden ist, hält sich der bürgerrechtliche Aufschrei in Grenzen. Allein schon aus der Perspektive des Grundrechtsschutzes wäre mehr demokratische Empörung über das Verbot vonseiten der Presse und der kritischen Öffentlichkeit geboten. Das Telemediengesetz regelt Ermächtigungsgrundlagen für staatliche Eingriffe gegen Veröffentlichungen im Internet. Diese Grundlagen sind geschaffen worden, um sicherzustellen, dass bei ihrer Anwendung das hohe Gut der zu schützenden Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit beachtet wird. Im Verfahren gegen »linksunten« wurde davon jedoch kein Gebrauch gemacht. Das Telemediengesetz wird in der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums mit keinem Wort erwähnt. Die Verbotsverfügung widmet sich der Presse- und Meinungsfreiheit in lediglich drei Zeilen der insgesamt 91 Seiten umfassenden Begründung. Als Belege für die vermeintlich strafrechtswidrigen Zwecke der verbotenen Vereinigung und deren verfassungsfeindliche Grundhaltung werden nur einige wenige Artikel der gesamten Internetplattform angeführt. Nicht gewürdigt werden Zehntausende von Demonstrationsaufrufen, Erlebnisberichten, linken Debattenbeiträgen und Diskussionen. Sie spielen in der Lesart des Innenministeriums keine Rolle. (…) Dass dem Bundesverwaltungsgericht die rechtliche und politische Problematik des Verfahrens sehr bewusst ist, zeigt der Umstand, dass für die mündliche Verhandlung gleich drei Sitzungstermine anberaumt wurden. Diese finden ab 15. Januar 2019 im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt.“ Gemeinsamer Beitrag der RA Sven Adam, Kristin Pietrzyk und Angela Furmaniak bei neues Deutschland vom 30. Juni 2018 externer Link
  • Der Erfolg der Plattform wurde zum Problem – Freiburger Linke werden beschuldigt, »Indymedia linksunten« betrieben zu haben
    „Ein Gespräch über enttarnte Spitzel, politische Zensur und das gesellschaftliche Klima in Zeiten der AfD“ mit drei Kläger aus Freiburg im Breisgau von Niels Seibert bei neues Deutschland vom 30. Juni 2018 externer Link: „… Was werfen Ihnen die Ermittlungsbehörden vor? Antwort: Das Bundesinnenministerium ist der Meinung, dass wir verantwortlich wären für den Betrieb der Medienplattform »linksunten.indymedia.org«. Das geht aus der Verbotsverfügung hervor, mit der das Ministerium diese Webseite abschalten wollte. Ob es strafrechtliche Vorwürfe gegen uns gibt, wissen wir noch nicht. Jedoch ist aufgrund einer parlamentarischen Anfrage im baden-württembergischen Landtag bekannt, dass es in diesem Zusammenhang ein laufendes Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach Paragraf 129 gibt, also wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Landesregierung hat aber nicht mitgeteilt, gegen welche Gruppe, geschweige denn gegen welche Personen und wegen welchen konkreten Vorwürfen ermittelt wird. (…) Soweit wir das überblicken, kommen fast alle Informationen von Geheimdiensten. Zentral sind drei Spitzelberichte, die aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz stammen. Daraus hat der Verfassungsschutz Baden-Württemberg Behördenzeugnisse über die Betroffenen angefertigt, worin diese Behauptung einfach aufgestellt wird. Außerdem wurden noch Kommentare, die laut Verfassungsschutz einige Freiburger Linke auf »Indymedia linksunten« veröffentlicht haben, als Begründung für die Razzien herangezogen. In diesen Kommentaren wurden Personen als Moderatorinnen und Moderatoren von »linksunten« denunziert. (…) Was ziemlich schnell klar war ist, dass es irgendwo einen Informanten oder eine Informantin gegeben haben musste. Von drei öffentlichen »Indymedia«-Treffen, die alle schon Jahre zurückliegen, gibt es Spitzelberichte in den Akten. Viele Leute waren natürlich daran interessiert herauszufinden, wer denn die Person ist, die diese Berichte geschrieben hat. Und das haben die Leute auch schnell herausgefunden. So wurde ein Informant oder Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes enttarnt…“
  • [Radiointerview] linksunten.indymedia: Neue Klage gegen BMI – Innenministerium mißachtet „Trennungsgebot“ zwischen Polizei und Verfassungsschutz
    „Das Verbot des angeblichen Vereins linksunten.indymedia und die zahlreichen darauf folgenden Durchsuchungen ziehen eine lange Reihe an Prozessen, Klagen und Verfahren hinter sich. Je mehr über die Massnahmen bekannt wird, welche das Bundesinnenministerium (BMI) zur Vollstreckung des Verbots angewendet hat, desto länger wird die Liste. Nun wurde am 22. Juni 2018 eine erneute Klage verfasst und die Verhandlungstermine vor dem Bundesverwaltungsgericht (15., 16. und 17. Januar 2019) bekannt gegeben. Inzwischen wurde nämlich bekannt, dass das BMI das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Auswertung der im Verfahren beschlagnahmten Unterlagen und noch immer nicht entschlüsselten Rechnern beauftragt hat. Damit hat es gegen das sogenannten Trennungsgebot verstossen, welches Polizei und Geheimdienst seit den Erfahrungen im Nationalsozialismus eben voneinander trennen soll – im Fall des Verbots von linksunten.indymedia wurde dies nach Erkenntnissen der Kläger*innen überschritten…“ Interview mit RA Angela Furmaniak Sven Adam am 26. Juni 2018 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei (Audiolänge: 14:55 Min.)
  • Prozess wegen linksunten.indymedia terminiert – und Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht
    „BVerwG verhandelt im Januar 2019 Verbot von linksunten.indymedia.org“ ist eine Pressemiteilung der RA-Kanzlei Alexander Hoffmann vom 22. Juni 2018 externer Link zur Terminierung der Verhandlung, in der es zur Terminierung und Einreichung einer Zusatzklage unter anderem heißt: „Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird vom 15.01.2019-17.01.2019 an insgesamt drei Verhandlungstagen das Verbot des Nachrichtenportals linksunten.indymedia.org verhandelt. “Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht viel Zeit für die Beweisaufnahme und Erörterung der Rechtslage eingeplant hat, weil das Verfahren diverse Probleme im Tatsachen- und Rechtsbereich aufweist” schlussfolgert die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der von dem Verbot Betroffenen anwaltlich vertritt, aus der außergewöhnlich langen Terminierung. So sind beispielsweise bislang im gesamten Verfahrensverlauf vom Bundesinnenministerium keinerlei Beweise für die Mitgliedschaft der von dem Verbot Betroffenen in dem vermeintlichen Verein “linksunten.indymedia” vorgelegt worden. Unterdessen sind auch weitere Maßnahmen des Bundesinnenministeriums (BMI) Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen rund um das Verbot von linksunten.indymedia.org geworden. So hat unter Verkennung des sog. Trennungsgebotes das Bundesinnenministerium das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Auswertung der im Verbotsverfahren beschlagnahmten Unterlagen und der noch immer nicht entschlüsselten Rechner beauftragt. “Wegen der Erfahrungen des Nationalsozialismus gilt in der Bundesrepublik der Grundsatz, dass die Nachrichtendienste über keine exekutiven polizeilichen Befugnisse verfügen dürfen” erläutert RA Sven Adam eines der wesentlichen Anliegen des Grundgesetzes. “Das BMI überlässt aber ausgerechnet dem Verfassungsschutz die inhaltliche Auswertung sämtlicher Unterlagen in einem Vereinsverbotsverfahren – eine Arbeit, die laut dem Vereinsgesetz der Verbotsbehörde oder einer Polizeibehörde aber gerade keinem Geheimdienst zugewiesen ist.” Am 22.06.2018 wurde daher auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gerichtet auf die Unterlassung der Auswertung durch das Bundesamt und die Rückführung der beschlagnahmten Gegenstände an das Bundesinnenministerium erhoben…
  • Verbot von linksunten – Update und Ausblick 
    „… Kurz zur Erinnerung: Das Verbot von linksunten.indymedia durch das Bundesinnenministerium (BMI) war eine offensichtlich vorbereitete Reaktion auf die Proteste in Hamburg im Juli 2017. Am 25. August 2017 wurde das Verbot bekanntgegeben und Razzien bei den mutmaßlichen Unterstützer*innen der Plattform und in dem linken Freiburger Kulturzentrum KTS durchgeführt. (…) [Aus den Akten ist] erkennbar, dass mindestens eine Person des Verfassungsschutzes im Umfeld von linksunten aktiv war und an offenen Treffen teilgenommen hat. Somit lässt sich nicht klar feststellen, inwiefern einer oder mehrere der 60 verbotsbegründenen Artikel von Verfassungsschutzmitarbeiter*innen verfasst wurden. Es stellt sich ein ähnliches Problem wie im ersten NPD-Verbotsverfahren: Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, welche Aktivitäten durch den Staatvorgenommen wurden und welche Bürger*innen zugeordnet werden können, kann die Organisation auch nicht verboten werden. Neben der menschlichen Quelle wurden Observationen, Stille SMS, Kameraüberwachung, (geheime) Beschlagnahmung von E-Mails und Post (auch von Anwält*innenpost) sowie Autowanzen durch die Behörden benutzt. (…) Die schriftliche Erwiderung der eingereichten Klagebegründung der Anwält*innen durch das BMI steht noch aus. Es wurden allerdings durch das BVerwG schon drei Sitzungstage einberaumt: 15., 16. und 17. Januar 2019. Dies stimmt einerseits verhalten optimistisch, dass die Klage nicht gleich abgewiesen wird und ermöglicht andererseits allen solidarischen Personen eine breite Mobilisierung für Prozessbeobachtungen, begleitenden Demonstrationen und Aktionen. Insgesamt haben die Betroffenen 40 Klagen gegen weitere Maßnahmen eingereicht, die in engem Zusammenhang mit dem Verbot stehen, wie beispielsweise die Beschlagnahmung von Computern und Mobiltelefonen. Allein die Gerichtskosten jeder Klage belaufen sich auf 485 Euro pro Klage. Auch finanzielle Unterstützung ist daher weiter notwendig.“ Anonymer Beitrag vom 16. Juni 2018 bei indymedia externer Link
  • [Radio- Interview] Weichenstellung für Pressefreiheit im Internet: Anwält*innen begründen Klage gegen Verbot von linksunten.indymedia 
    In mehrerer Hinsicht rechtswidrig sei das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot von linksunten.indymedia.org gewesen. Das führen die Anwält*innen der vermeintlichen „Betreiber“ der Internetplattform nun in ihrer Klagebegründung aus. Das Innenminsterium hatte Indymedia Linksunten zu einem Verein erklärt. Daraufhin war die Plattform verboten und am 25. August 2017 – sozusagen zwischen dem G20 in Hamburg und den Bundestagswahlen – waren die Wohnungen der angeblichen Vereinsmitglieder sowie die KTS durchsucht worden. Die sogenannten Vereinsmitglieder hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot eingereicht, zudem laufen Beschwerden und Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten Freiburg und Karlsruhe. Die Anwält*innen stoßen jedoch in den Verfahren auf das Problem, dass die Akten sehr unvollständig sind. Ein Anzeichen mehr, dass das Linksunten-Verbot auf rechtlich unhaltbare Weise umgesetzt wurde, wie Sven Adam als einer der Prozessbevollmächtigten im Interview erklärt.“ Interview vom 05.04.2018 von Radio Dreckland beim Audioportal Freier Radios externer Link Audio Datei. Siehe zum Hintergrund:

    • Linksradikale Plattform Indymedia klagt gegen Vereinsverbot
      Mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweisen zwei der mutmaßlichen Betreiber von linksunten.indymedia.org auf den offenen Charakter der Plattform, die seither offline ist. Sie verlangen, dass das Vereinsverbot des Bundesinnenministeriums (BMI) für den linken Szenetreff „KTS“ in Freiburg wieder aufgehoben wird. (…) Mit einer Klage, deren 156-seitige Begründung nun am Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen ist, verweisen zwei der mutmaßlichen Betreiber dagegen auf den offenen Charakter der Plattform, die seither offline ist. Sie verlangen, dass das Verbot wieder aufgehoben wird – und interessanter Weise bestreiten sie gar nicht, dass die Nutzer der Seite ungehindert „Angriffe auf Bulleninfrastruktur“ oder „Sabotage aller Formen von militärischer Ausrüstung“ fordern durften; Äußerungen, welche das Innenministerium als Billigung und öffentliches Auffordern zu Straftaten gewertet hatte. (…) Ob das schon reicht, damit die Indymedia-Betreiber solchen Äußerungen weitgehend freien Lauf lassen und sich auf den Standpunkt der Meinungsfreiheit zurückziehen durften – ob also eine Debatte für und wider Straftaten überhaupt Raum verdient -, sollen nun die Leipziger Richter entscheiden…“ Artikel von Reiko Pinkert und Ronen Steinke vom 4. April 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Klagen gegen Verbot von indymedia linksunten: Extrem dünne Faktenlage 
    „… Nun, ein halbes Jahr später, nimmt der Kampf gegen das Verbot an Fahrt auf: Anhängig sind fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig und mehr als 40 verschiedene Verfahren in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim. Derzeit bereiten die AnwältInnen der fünf Betroffenen die Begründung der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht vor, die bis Anfang April eingereicht werden sollen, wie Sven Adam, einer der Anwälte, der taz sagte. Nachdem er kürzlich Akteneinsicht bekommen habe, sagte Adam, sei klar: „Das Verbot ist ein fachlich erbärmlicher Schnellschuss.“ Dieser sei vor allem politisch motiviert gewesen: „Das war offenbar Wahlkampfgetöse in Reaktion auf G20 und im Vorfeld der Bundestagswahl.“ Die KlägerInnen würden das Verbot nun „umfassend angreifen“. Konkret geht es um fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die individuell zugestellten Verbotsverfügungen. Darüber hinaus sind Beschwerdeverfahren etwa wegen der Beschlagnahmung von Post, der Sicherstellung von E-Mail-Adressen und gegen die Hausdurchsuchung bei den Betroffenen und bei einem linksradikalen Zentrum in Freiburg anhängig, der KTS. (…) Wenn die Klagebegründungen eingereicht seien, sei das Innenministerium wieder am Ball: Es müsse dann das Verbot verteidigen. Sofern keine der Parteien von den jeweiligen Positionen abweiche, stehe am Ende eine mündliche Verhandlung in Leipzig. Bis es dazu kommt, schätzt Adam, könnten aber gut und gerne zwei Jahre vergehen.“ Artikel von Patricia Hecht vom 6.3.2018 bei der taz online externer Link
  • 900 Euro Geldstrafe für verbotenes linkes Logo. Amtsgericht Augsburg verhängt Strafe für das Verwenden von Symbolen der verbotenen Plattform »Linksunten Indymedia« 
    Das Amtsgericht Nürnberg hat einen 22-Jährigen zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er das Logo der verbotenen linksradikalen Internetplattform »linksunten.indymedia.org« verwendet hat. Wie die »Augsburger Allgemeine« berichtet, habe der Staatsschutz der Polizei das Logo im August auf der Facebookseite des jungen Mannes entdeckt. Nur elf Tage zuvor war die linksradikale Plattform vom Bundesinnenministerium nach dem Vereingesetz verboten worden. Wie das Lokalblatt weiter berichtet, hatte der 22-Jährige zunächst einen Strafbefehl erhalten und Einspruch gegen diesen eingelegt, weshalb es nun zum Prozess kam…“ Artikel von Robert D. Meyer vom 24.01.2018 beim ND online externer Link – unseres Wissens der erste Fall…
  • „Wie nach einem Wildwest-Überfall“: Razzien und Verfahren gegen linksunten.indymedia 
    „Am 25. August machte Bundesinnenminister Thomas de Maizière das vereinsrechtliche Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia bekannt. Am gleichen Tag durchsuchte die Polizei das autonome Zentrum KTS sowie die Wohnungen mehrerer angeblicher Mitglieder des nun verbotenen „Vereins“.“ In einem Interview von Matthias Monroy vom 2. Januar 2018 bei cilip 114 externer Link berichtete darüber ein davon Betroffener u.a. :“… Ja, die KTS sah aus wie nach einem Wildwest-Überfall. Alle Schlösser waren zerstört, die Tresore aus der Wand gerissen, alle Papiere durcheinander, selbst die Kaffeekassen wurden mitgenommen. (…) Bemerkenswerter als das, was sich an zusammengereimten „Erkenntnissen“ in den Akten befindet, sind die Sachen, die sich dort nicht finden. Keine Innenansichten des konstruierten Vereins, keine technischen Details der Webseite oder gar Zuordnungen einzelner Artikel zu ihren jeweiligen Autorinnen und Autoren. Wenn die CDU mit diesem Verbot Erfolg haben sollte, dann können in Zukunft so ziemlich alle politisch unliebsamen Webseiten nach Vereinsrecht verboten werden. Völlig ignoriert wird in der Verbotsverfügung auch der Pressecharakter der Plattform. Auf linksunten.indymedia fand im besten Sinne Journalismus von links und von unten statt und es ist – in demokratischen Kategorien gedacht – ein Skandal, dass der Bundesinnenminister als Pressezensor agiert…“
  • Pressefreiheit: „Das Verbot von Indymedia hatte politische Gründe“ 
    Die Internetseite „linksunten.indymedia“ wurde als Verein verboten. Das verletzt die Pressefreiheit, sagt eine Anwältin der Betroffenen und spricht von Rechtsbeugung. (…) Kristin Pietrzyk ist eine der Anwältinnen der Beschuldigten. Sie sagt, sie habe alle Akten dazu gesehen, aber sie verstehe nicht, warum ihre Mandaten überhaupt belangt werden sollen. Nirgendwo in den Ermittlungsakten gebe es eindeutige Hinweise darauf, warum das Innenministerium sie als Vereinsmitglieder und als Betreiber der Plattform betrachte. Pietrzyk versucht, das Problem dabei mit einem Vergleich verständlicher zu machen: Die rechtsterroristische Gruppe Freital, gegen die derzeit ein Strafverfahren läuft, gründete eine Facebookseite. Auf der veröffentlichten die Rechtsextremen ihre radikalen Aufrufe und Fotos. Welches Mitglied der Gruppe Freital was gepostet hat, konnte bislang nicht festgestellt werden. Doch niemand sei auf die Idee gekommen, deswegen Facebook zu verklagen, sagt Pietrzyk. Dabei habe Facebook es ja auch möglich gemacht, anonym rechtsterroristische Hetze zu verbreiten. Die Seite der Gruppe Freital stehe sogar bis heute unverändert bei Facebook. (…) „Ich würde sagen, es gibt gar keinen Verein Indymedia. Ich finde, das ist Presse“, sagt auch Pietrzyk, die darüber beim Kongress des Chaos Computer Clubs in Leipzig einen Vortrag hielt. Das habe sogar das Innenministerium in den Akten zum Verfahren anerkannt, sei darüber jedoch anschließend hinweggegangen. Die Seite sei eindeutig von der Pressefreiheit geschützt gewesen, sagt Pietrzyk. Sie klagt daher gegen das Vereinsverbot vor verschiedenen Verwaltungsgerichten. Denn sollte das Verbot Bestand haben, bedeute das im Umkehrschluss, dass auch andere Medienangebote über den Umweg des Vereinsrechts belangt werden könnten…“ Artikel von Kai Biermann vom 29. Dezember 2017 bei der Zeit online externer Link
  • Diskussion um Linksunten.Indymedia Verbot: War Linksunten Verbot populistisches Wahlkampfmanöver oder lange absehbar? 
    „Am Donnerstag, den 30. November, wurde an der Freiburger Universität auf Einladung der Soligruppe unabhängige Medien Freiburg über das Verbot von Indymedia Linksunten diskutiert. Im gut gefüllten Hörsaal nahmen die Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die 2 Beschuldigte im Linksunten-Verfahren vertritt, Christian Rath, Journalist und rechtspolitischer Korrespondent (u.a. für die BZ und die TAZ), Monika Stein von der Grünen Alternative Freiburg (GAF) und Prof. Dr. Albert Scherr vom Komitee für Grundrechte und Demokratie teil. Insbesondere zwischen Podium und Publikum entwickelte sich eine muntere Diskussion. Radio Dreyeckland verfolgte die Diskussion. Zunächst erklärt Rechtsanwältin Angela Furmaniak warum es ihrer Meinung nach gerade Indymedia Linksunten getroffen hat.“ Mitschnitt Radio Dreyeckland vom 1. Dezember 2017 externer Link Audio Datei – Wir verweisen dazu auf die Demonstration am 16. Dezember 2017 um 16 Uhr auf dem Rathausplatz in Freiburg „Unsere Solidarität gegen ihre Repression“
  • Polizei will Daten der Freiburger Studierendenschaft entschlüsseln – aus fragwürdigem Grund 
    Bei den Hausdurchsuchungen zum Verbot von linksunten.indymedia.org beschlagnahmte die Polizei Datenträger der Freiburger Studierendenvertretung. Obwohl kein Zusammenhang zum Plattformverbot erkennbar ist, versuchen die Ermittler weiterhin, die Daten zu entschlüsseln. Die Studierenden gehen dagegen nun gerichtlich vor. (…) Nach einem Hinweis, dass die Datenträger zur VS gehörten und nichts mit linksunten.indymedia.org zu tun hätten, seien sie von der Polizei ohne Weiteres zurückgegeben worden. Nicht jedoch, ohne vorher eine Kopie anzufertigen. Laut der Studierendenvertretung enthielt eine Backup-Festplatte unter anderem die Daten aller 25.000 Studierenden, Personaldaten, sämtliche Lohnabrechnungen, Kontodaten „aller Referent*innen und Angestellten seit der Wiedereinführung der VS im Jahr 2013“ sowie Bilder universitärer Protestaktionen. (…) Die Ermittler versuchen, die Daten zu entschlüsseln, obwohl sie keine Anhaltspunkte vorbringen können, dass sie mit linksunten.indymedia.org im Zusammenhang stehen. Doch mit der Argumentation, ein Zusammenhang ließe sich nicht ausschließen, könnten die Ermittler jeden beliebigen Datenträger beschlagnahmen…“ Bericht von Anna Bisellivom 10.11.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Ein Kommentar zu linksunten indymedia, dem Rechtsruck und der Extremismustheorie 
    linksunten indymedia ist nicht vergessen! Das Verbot ist eingebettet in die aktuelle Entwicklung in der Bundesrepublik mit einer erstarkenden Rechten und bürgerlichen Parteien, die mit allen (verfehlten) Mitteln und sinnlosen Theoriegbäuden versuchen, Oberwasser zu behalten. Um diesen Kontext des linksunten-Verbots geht es in unserem Kommentar…“ Kommentar des Anarchistischen Radios Berlin vom 14. Oktober 2017 externer Link Audio Datei – sehr schön, allerdings sehr dröge vorgetragen – wohl am Vormittag aufgenommen…
  • Gegen die Kriminalisierung linker Medien! 
    Gegen die Kriminalisierung linker Medien!Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden. (…) Solidarität – mit Indymedia linksunten! Die Kriminalisierung von Indymedia linksunten ist zunächst ein Angriff gegen die gesamte Linke. Sie ist darüber hinaus ein Versuchsmodell, wie gegen unbequemen unabhängigen Journalismus vorgegangen werden kann. Es liegt an uns, Öffentlichkeit und politischen Druck zu erzeugen und diesen Angriff gemeinsam zu beantworten. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Verbotsverfügung gegen linksunten.indymedia.org!“ Eine gemeinsame Erklärung am 26.09.17 bei rote hilfe externer Link,  getragen von vielen Organisationen, u.a. LabourNet Germany
  • Wir erinnern an das Spendenkonto für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: linksunten
  • War das Verbot von »Linksunten Indymedia« etwa verboten? Nach Abschaltung des linken Nachrichtenportals arbeiten Anwältinnen mit Hochdruck
    „… Sowohl das Konstrukt, gegen das im Auftrag des Innenministeriums vorgegangen wird, als auch die Art und Weise des Vorgehens wecken größte Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Konstruiert wird ein Verein, der das inkriminierte Portal betreibe – »ein Verein im Sinne des weiten Vereinsbegriffs des Vereinsgesetzes«, wonach es nicht auf die Rechtsform ankomme, wie das Innenministerium am 26. August im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb. »Dass eine Online-Plattform, die nur Technik zur Verfügung stellt, vereinsrechtlich verboten werden kann, ist in meinen Augen einmalig«, sagte am Dienstag auf Anfrage die Lörracher Anwältin Angela Furmaniak, die zwei von den Hausdurchsuchungen betroffene Personen vertritt. (…) Zur Begründung des Verbots habe das Innenministerium eine »wilde Sammlung« von Zitaten von »Indymedia Linksunten« vorgelegt, berichtet Furmaniak: »Sie haben sich über Jahre ein paar Sachen rausgepickt – einen verschwindend geringer Teil all dessen, was auf der Plattform erschienen ist.« (…) Ähnlich rechtsfehlerhaft wie diese Hausdurchsuchungen erscheint die Durchsuchung des politischen Zentrums KTS (Kulturtreff in Selbstverwaltung) in Freiburg, das verschiedenen Gruppen als Anlaufstelle dient. (…) Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse und die Beschlagnahmung der Gegenstände wurde mittlerweile beim Verwaltungsgericht Freiburg Beschwerde eingelegt. Gegen das Vereinskonstrukt und die Unterstellung, die im Vereinsverbot genannten Leute seien Teil dieses Pseudo-Vereins, wurde Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht…“ Beitrag von Ralf Hutter bei neues Deutschland vom 6. September 2017 externer Link
  • #linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen 
    Aufruf an alle, die unter Klarnamen (oder nicht-konspirativen Pseudonymen) bei linksunten.indymedia publiziert haben und die Plattform auch in Zukunft nicht missen wollen
    Wir rufen alle, die ebenso wir unter ihren Klarnamen oder mit nicht-konspirativen Pseudonymen bei linksunten.indymedia publiziert haben, auf, ihre Texte gesammelt wieder zugänglich zu machen bzw. als linksunten-Publikationen zu kennenzeichen. Dieser Aufruf richtet sich auch an – bei Veranstaltungen und Demonstrationsanmeldungen – offen auftretende politische Gruppen. Wir haben linksunten als Publikationsorgan geschätzt, weil wir damit LeserInnen erreicht konn­ten, die wir auf andere Weise wahrscheinlich nicht hätten erreichen können. Es ist jetzt an uns, die wir bisher von linksunten profitiert haben, solidarisch zu sein und deutlich zu machen, daß linksunten nicht das ist, als was es jetzt vom Bundesministerium des Inneren hingestellt wird: ‚dem Wesen nach’ „den Strafgesetzen zuwider“ und „gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet
    “…“ Der Aufruf „Wir bekennen“ vom 31. August 2017 externer Link
  • Klage nach Verbot von »Linksunten«: Nach Angriffen des Innenministers hoffen Betroffene auf deutsche Justiz 
    Nach dem Verbot der Internetplattform »linksunten.indymedia.org« durch Bundesinnenminister Thomas de Mai­zière (CDU) haben Betroffene rechtliche Schritte eingeleitet. Seit Dienstag sind beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen »gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot« anhängig, wie die beauftragten Anwälte am Mittwoch mitteilten. Zudem sei beim Verwaltungsgericht (VG) Freiburg »Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen« durch die Polizei eingegangen. Gefordert werde die sofortige Herausgabe persönlicher Gegenstände. (…) »Uns ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung als Verein belegen will, geschweige denn, was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen«, erklärte Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt, gegenüber jW. Bei der Akteneinsicht soll aufgeklärt werden, »ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat«, so Adam. Auch das Freiburger Kulturzentrum KTS machte bekannt, dass ein LKA-Kommando am Freitag gewaltsam in seine Räume eingedrungen sei und dabei Geld und Gegenstände habe mitgehen lassen. Eine Durchsuchungsanordnung habe nicht vorgelegen…“ Meldung in der jungen Welt vom 31.08.2017 externer Link – die Überschrift verweist zurecht auf die in der Tat bestehende Ironie… Siehe dazu die juristische Analyse in der unten stehenden Petition:
  • [Petition] Die gegen „linksunten.indymedia“ erlassene Verbotsfügung umgehend zurücknehmen!
    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mögen daraufhinwirken, dass die vom Bundesministerium des Inneren, Herrn de Maizière, am 14. August 2017 gegen die Internetplattform „linksunten.indymedia“ erlassene Verbotsfügung umgehend zurückgenommen wird. Sie dient nicht der Strafverfolgung, sondern gefährdet in einem verfassungsrechtlich nicht tolerierbaren Maße die Funktion des demokratischen Rechtstaates und steht weder in der Begründung noch im Vollzug im Einklang mit dem Grundgesetz. Die Behauptung von Herrn de Maizière „Zweck und Tätigkeiten von „linksunten.indymedia“ laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ ist eine Unterstellung, die sich vorrangig gegen dem Minister nicht ins politische Konzept passende Meinungen und Aktionen richtet und nicht dem Schutz der Verfassung dient…“ Petition von Armin Kammrad vom 29.08.2017 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit umfangreicher Begründung
  • Oben Rechts. Mit dem Verbot der Internetplattform „linksunten“ ist die Zeit, in der der deutsche Staat auf dem linken Auge blind war, nun endgültig vorbei – niemand braucht schließlich einen vollständig blinden Staat. 
    … De Maizière verkündete stolz, dass bei der Razzia das gesamte Vereinsvermögen, bestehend aus 86 Cent – davon 75 Cent in Leergut – sowie drei halbvollen Flaschen Bier und einem verstaubten PC aus den 90ern, der womöglich als Server diente, beschlagnahmt werden konnte. Zudem sei ein gefährliches Massenvernichtungswaffenarsenal bestehend aus einem nutellaverschmiertes Küchenmesser und einer selbstgebauten Zwille sichergestellt worden, die, so der Bibelkenner weiter, die einzig bekannte, effiziente Waffe gegen die schwergepanzerten Polizisten sei, die er gewöhnlich gegen die linke Szene auffahre. Gerade mit Blick auf die vergleichsweise harmlosen Massen von Sturmgewehren und Granaten, die bei ähnlichen Razzien in der rechten Szene gewöhnlich gefunden werden, sei der Fund bei „linksunten“ besonders erschreckend. (…) Nachdem mit dem absehbaren Ende des NSU-Prozesses nun Kapazitäten frei würden, die bisher den Prozess erfolgreich begleitet hatten, Zeugen ermordeten und Aufklärung verhinderten, sei endlich die Möglichkeit gegeben, sich wieder den echten Gefahren zu widmen.“ Kommentar/Glosse von Sven Bensmann vom 29. August 2017 beim Migazin externer Link
  • Spenden für die Betroffenen der Repression: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: linksunten
  • Schluss mit der Kriminalisierung – Autonome Politik lässt sich nicht verbieten!
    Am 25. August hat das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière vier Wohnungen, zwei Fahrzeuge und die KTS in Freiburg durchsuchen lassen. Ziel sei es gewesen, die zuvor verbotene unabhängige Medienplattform linksunten.indymedia.org zu zerstören, welche in der KTS ihren vermeintlichen „Vereinssitz“ habe. Dieses und weitere absurde Konstrukte ermöglichen den Rechtsaußen der CDU ihre Schergen im Morgengrauen in WGs und in unser Autonomes Zentrum eindringen zu lassen. Neben fast sämtlicher technischer Ausstattung und Unterlagen wurde die Post diverser Gruppen und Einzelperson entwendet, Kaffeekassen ausgeraubt und Tresore aus den Wänden gerissen. Der Staat präsentiert nun einen „bedeutenden Schlag“ gegen den „linken Extremismus“. Tatsächlich wollen sich reaktionäre alte Herren im Wahlkampf gegen zivilgesellschaftliches Engagement profilieren. Das Vorgehen vom Freitag zeigt, dass dem Staat gegen Meinungsvielfalt und selbstverwaltete Strukturen jedes Mittel Recht ist. Die Durchsuchung der KTS und der Wohngemeinschaften liegt in einer Linie mit der Kriminalisierung linker Häuser und Plätze hier und anderswo. Dass sich das Innenministerium und das Verwaltungsgericht erdreisten, unser Autonomes Zentrum zum „Vereinssitz“ der Internetplattform linksunten.indymedia.org zu machen, zeugt von völliger Ignoranz und ermöglichte dennoch staatlichen Diebstahl im großen Stil. Anwesende wurden kontrolliert und des Platzes verwiesen, alle möglichen Speichermedien, Rechner, Telefone und Geldbestände in der KTS wurden beschlagnahmt. Betroffen sind von dem Gespinst eines „Vereinssitzes von linksunten.indymedia.org“ verschiedene Theatergruppen, Künstler*innen, Konzert-Veranstalter*innen, die Umsonst- und Infoläden, Werkstätten und Büros umweltpolitischer, antifaschistischer und libertärer Gruppen. Viele dieser Zusammenhänge sind solidarisch mit linker Medienpolitik, gleichzusetzen mit de Maizières neuem Lieblingsfeind im Cyberspace sind sie jedoch keinesfalls. Wenn überhaupt, dann sind wir alle Indymedia…“ Stellungnahme vom 28.08.2017 von und bei KTS Freiburg externer Link
  • Rechtsstaatlich fragwürdiges Verbot
    Reporter ohne Grenzen kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot der als linksextremistisch eingestuften Website linksunten.indymedia.org als rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung. (…) Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig. International ist das ein bedenkliches Signal und liefert repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun…“ RoG-Erklärung vom 28.08.2017 externer Link
  • Durchsuchungen wegen Linksunten: Doch keine Waffen bei Journalisten gefunden 
    Solidarität mit indymedia linksunten - Antifaschistische AktionDas Bundesinnenministerium korrigiert seine Angaben zu den Razzien in Freiburg. Ein Hauptstadtsender berichtet außerdem, zwei der Betroffenen seien Journalisten. (…) Beim Vorgehen gegen vermeintliche BetreiberInnen von Indymedia Linksunten wurden keine gefährlichen Gegenstände bei den Verdächtigen gefunden. Dies teilte das Bundesinnenministerium (BMI) auf unsere Nachfrage mit. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte auf einer Pressekonferenz am Morgen der Durchsuchungen erklärt, bei den Betroffenen seien Waffen beschlagnahmt worden. In vielen Medien wurde die Darstellung ungeprüft übernommen. Das Stuttgarter Landeskriminalamt hatte der Presse Sprühdosen, Handschuhe, Schlagstöcke, Böller, vier Messer, vier Zwillen und ein Elektroschockgerät als Beleg für die Gewaltbereitschaft der mutmaßlichen Administratoren präsentiert. Der Besitz der Gegenstände dürfte in den allermeisten Fällen nicht strafbar sein. (…) Erst eine neuerliche Anfrage beim BMI brachte einen Tag später das  Ergebnis, dass sämtliche Funde nicht in Privatwohnungen, sondern im Freiburger autonomen Kulturzentrum KTS gemacht worden sind…“ Artikel von Matthias Monroy vom 26.08.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • „Wir sind alle Indymedia – wir sind alle linksunten“
    „… Wer in der letzten Zeit einmal die Seite studiert hat, konnte feststellen, dass dort Berichte über eine ganze Palette von politischen Aktionen außerhalb der Parteien zu finden waren. Ob es Mieterdemos, Kundgebungen gegen Sozialabbau oder die Organisierung eines Infostands gegen die AfD war. All diese Aktionen kamen bei Indymedia-Linksunten vor. Die Voraussetzung dazu war, dass die Berichte von den Aktivisten selber verfasst wurden. Manche schrieben anonym, doch zunehmend wurden auch Artikel mit Klarnamen verfasst und manchmal waren sogar E-Mail-Adressen und Telefonnummern unter den Beiträgen zu finden. Daraus wird deutlich, dass Indymedia eine Plattform für außerparlamentarische Politik in all ihren Formen war. Den Schwerpunkt nahm dort die Berichterstattung über völlig gewaltfreien Protest der Nichtregierungsorganisationen ein und manchmal tauchten auch Berichte über militante Aktionen auf. Doch die waren so selten, wie sie es in der politischen Realität in Deutschland tatsächlich auch sind. Wenn nun Indymedia-Linksunten unisono als Plattform der Linksextremisten adressiert wird, zeigt das nur, dass die Verfasser solcher Einschätzungen die Seite nicht kennen. Für die radikale Linke war die Plattform nicht besonders interessant, weil eben klar war, dass sie nicht nur von den Geheimdiensten eifrig mitgelesen wurden. Selbst unter den Verfassern von Beiträgen waren Geheimdienstmitarbeiter. Zudem kamen noch die Internettrolle, die solch solche Seiten angezogen werden und dafür sorgten, dass Indymedia an Bedeutung verlor. Diese Trolle sorgten auch dafür, dass Diskussionen auf Indymedia linksunten über in der Linken strittige Themen wie die Haltung im Israel-Palästina-Konflikt auf der Seite nicht möglich waren, womit die Plattform als Medium der Diskussion ausschied. Sie war so nur noch eine reine Informationsplattform und da gibt es auch genügend andere Seiten…“ Artikel von Peter Nowak vom 26. August 2017 bei telepolis externer Link
  • Plattform und Vereinsverbot 
    Als ich hörte, das Bundesinnenministerium habe die Plattform linksunten.indymedia verboten, fragte ich mich nach der Rechtsgrundlage. (…) Die im BGB für einen Verein vorgesehene Mindestanzahl von sieben Menschen soll für das Vereinsgesetz nicht relevant sein oder zumindest nicht, wenn es um Verbote geht. Mal sollen zwei Personen ausreichen, mal ist von drei Personen die Rede. Zumindest in der Kommentarliteratur ist die Frage der Mindestanzahl von Mitgliedern umstritten. Eine Rechtsprechung, nach der zwei Personen für einen Verein nach dem Vereinsgesetz ausreichen, habe ich in der kurzen Zeit nicht gefunden. (…) Eine organisierte Willensbildung verlangt also eine systematische Koordinierung und eine (autoritäre) Organisationsstruktur, die faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lässt. Ich habe keine Ahnung, wie das mit der Organisierten Willensbildung bei linksunten. indymedia ist, aber ich gebe zu ein wenig scheint mir das generell für Plattformen schwierig zu sein. (…) Im Sinne der Verhältnismäßigkeit bliebe noch zu prüfen, ob es nicht gerade im Hinblick darauf, dass es sich um eine Plattform handelt bei der -so habe ich das verstanden- verschiedene Menschen/Organisationen verschieden Positionen/Meinungen vertreten, mildere Mittel gibt. Es wäre insoweit an eine Anweisung zu denken, konkrete Beiträge die Straftaten darstellen, zukünftig  -auch strafbewährt bei Zuwiderhandlung-zu unterlassen, insbesondere wenn es sich um Kommentare zu Beiträgen handelt…“ Juristische Bewertung vom 25. August 2017 von und bei Halina Wawzyniak externer Link
  • indymedia linksunten: Wir sind bald wieder zurück…
    Das Team von indymedia linksunten ist aktuell wieder online externer Link mit Zitaten aus der „Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace“ vom 29. Februar 1996 von John Perry Barlow externer Link (hier dokumentiert bei telepolis). futurezone.at schreibt am 26.08.2017 dazu: „… Nach dem Verbot wurde die Unter-Domain „linksunten.indymedia.org“ von einem Server in Frankreich auf Rechner in Kanada verschoben. Die Haupt-Domain „indymedia.org“ gehört einem Verein zur „Demokratisierung der Kommunikation“ (Associacao Brasileira pela Democratizacao da Comunicacao) in Sao Paulo (Brasilien). Das Verbot des Innenministeriums bezieht sich nur auf den „linksunten“-Bereich…“
  • Razzien in Freiburg – indy linksunten verboten
    „… Die Website zeigt zur Zeit eine statische Seite. Unseres Wissens nach hatten die Behörden zu keinen Zeitpunkt Zugriff auf die technische Infrastruktur. Indy linksunten hat mehrfach betont, dass sie keine IP-Adressen speichern. Sogar das „Kennzeichen“ des seit fast zwanzig Jahren existierenden internationalen Netzwerks für unabhängige Medienarbeit wurde von den Behörden unter Strafe gestellt, wenn es in Kombination mit dem Schriftzug linksunten.indymedia.org verwendet wird. (…) Indymedia zu illegalisieren ist der Versuch, soziale Bewegungen mundtot zu machen und einzelne Aktivist_innen einzuschüchtern. Doch wir werden trotz der Regierungen, die diesen und andere Staaten mit Gewalt möglich machen, weiterhin für freie Meinungsäußerung und freie Medien kämpfen. Wir werden solidarisch mit unseren Genoss_innen, deren Freiheiten heute vom Staat angegriffen worden sind, zusammenstehen. Harte Zeiten erfordern unabhängige Berichterstattung! Getroffen hat es einige – gemeint sind wir alle!Erklärung der Soligruppe Unabhängige Medien Freiburg vom 25.08.2017 bei indymedia externer Link
  • Ein Angriff auf die organisierte Linke!
    Am heutigen Vormittag wurden mehrere Räumlichkeiten und Wohnungen in Freiburg durchsucht. Die Stadt muss seitdem eine Besetzung durch Polizei und Verfassungsschutz ertragen – Helikopter, Polizeiwannen, Absperrungen und Observationen. Dies ist IHRE Sicherheitspolitik. (…) Dies ist, so meinen wir als Interventionistische Linke, ein Vorgeschmack auf Angriffe gegen all jene, die Widerstand leisten, die die kapitalistische Ordnung tatsächlich bezweifeln. Ein Vorgeschmack auf die Repression der kommenden Jahre. Ein Vorgeschmack für alle, die im Juli gegen den G20 demonstriert haben – kurzum es ist ein Angriff auf alle Linke. Wir stehen solidarisch mit den Betroffenen in Freiburg!Solistatement mit indymedia linksunten der Interventionistischen Linken vom 25. August 2017 externer Link
  • Wahlkampfmanöver: Innenminister verbietet linksunten.indymedia.org
    Mitten im Wahlkampf verkündet das Bundesinnenministerium das Verbot der linken Plattform. Fraglich ist dabei nicht nur die rechtliche Grundlage und die Einstufung der Webseite als Verein. Auch wurde die Löschung einzelner strafrechtlich relevanter Artikel offenbar nicht versucht, sondern gleich die ganze Plattform verboten. (…) Laut Auskunft des Innenministers auf der Pressekonferenz sind dem Verbot keine Gerichtsbeschlüsse gegen einzelne strafrechtlich relevante Inhalte vorausgegangen, mit denen versucht wurde, diese aus dem Netz zu bekommen. Die Artikel seien in der Regel anonym verfasst und man könne nicht anonym jemanden verklagen. Das erklärt allerdings nicht, warum die Strafverfolgungsbehörden bei offensichtlicher Kenntnis der Betreiber nicht diesen Gerichtsbeschlüsse zustellten und so eine Löschung der beanstandeten Inhalte zu bewirken versuchten. Wenn der Staat aber den Rechtsrahmen nicht ausschöpft, der ihm zur Verfügung steht, dann erscheint diese Aktion wie ein Wahlkampfmanöver, um eine missliebige politische Plattform auszuschalten und Stimmen im rechten Lager sammeln…“ Beitrag von Markus Reuter vom 25.08.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Die Geschichte von Indymedia: Ein Vorreiter des Bürgerjournalismus
    Seit Entstehung 1999 hat sich das unabhängige Internetportal Indymedia über die ganze Welt verbreitet...“ Ein Überblick über die Entstehungsgeschichte und warum sowohl Linke als auch Kriminalpolizisten die Plattform schätzen von Simon Rebiger am 25.08.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Verbot von Indymedia Linksunten mit Hausdurchsuchungen in Freiburg: „Ein Angriff auf die Pressefreiheit!“
    Das Bundesinnenministerium hat die Internetplattform indymedia.linksunten verboten. In Freiburg hat es am heutigen Morgen (25. August) 5 Hausdurchsuchungen gegeben. Eine davon fand im autonomen Zentrum KTS statt. Die Internetplattform wurde absurderweise als Verein eingestuft. Wir haben mit Dirk Spöri von der Linkspartei gesprochen und zunächst gefragt, warum die baden-württembergische Linkspartei das Verbot kritisiert.“ Interview vom 25. August 2017 beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Viel Kritik am Verbot von »Linksunten Indymedia«
    Innenministerium untersagt linksradikale Plattform / Portal laufe »nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider« / Website nicht mehr erreichbar
    (…) Wie zunächst der »Spiegel« berichtet hatte, sei eine entsprechende Verbotsverfügung den drei in Freiburg lebenden Betreibern der Website zugestellt worden. Dabei kam es auch zu Hausdurchsuchungen, Computer wurden beschlagnahmt. Festnahmen gab es allerdings keine. (…)Eine vollständige und dauerhafte Abschaltung des Webportals dürfte sich schwierig gestalten, da die Website nicht auf einem einzelnen Server gespeichert ist. De Maizière räumte ein, dass die Abschaltung der Plattform »heute oder morgen technisch noch nicht möglich sein wird«. Der Innenminister betonte, dass sich das Verbot ausschließlich gegen den nach seinen Worten linksradikalen Ableger des weltweiten Netzwerks »Indymedia« richte
    … Laufend aktualisierter Artikel von Robert D. Meyer vom 25.08.2017 bei Neues Deutschland online externer Link
  • Indymedia-Verbot: Wahlkämpfer de Maizière 1 – Pressefreiheit 0
    Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat einen deutschen Teil des weltweit publizierenden Portals Indymedia verboten. Unter dem Namen Indymedia existieren mehr als 150 lokale Plattformen für Medienaktivismus und Graswurzel-Journalismus. Das Verbot der Sektion „linksunten“ ist ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland…“ Kommentar von Felix Christians vom 25. August 2017 bei den Ruhrbaronen externer Link
  • Siehe auch bei Twitter #linksunten und #indymedia
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120589
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