Rechtsfrage: Beleidigte Arbeitgeberin

Quelle:  Meldung in Neues Deutschland vom 07.09.2012 externer Link

Zugespitzte Äußerungen können im Streik zulässig sein. Das urteilte das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und wies Anträge auf Unterlassung der Äußerungen zurück. (AZ: 8 SaGa 14/12)…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=8756
nach oben