Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz: Arbeiter in einer Weberei erklagt Schadensersatz für Unwohlsein wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Ein Arbeiter einer Weberei in Rheinland-Pfalz forderte ein Schmerzensgeld vom beklagten Unternehmen, weil dieses in der Produktionshalle Videokameras installiert hatte. Diese überwachten das Rolltor am Eingang der Halle und den Gang dorthin. Auch einige Webmaschinen und die dort beschäftigten Arbeiter/innen wurden von den Kameras erfasst. An einer davon arbeitete der klagende Weber. Er hielt die Überwachung für unzulässig. Die ständige Unsicherheit, ob er nun gerade überwacht werde, führe bei ihm zudem zu Durchfall, Bauchweh und Unwohlsein. Deshalb verlangte er vom Unternehmen ein Schmerzensgeld von 10.000 €. In einem interessanten Urteil hat das LAG in Mainz dem klagenden Weber ein Schmerzensgeld von 850 € zugebilligt. Nach Ansicht des Gerichts muss ein mit Videokameras überwachter Arbeitnehmer belegen, dass seine gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich durch die Kameras ausgelöst wurden. Dies habe der Weber nicht nachweisen können, daher sei sein Schadensersatzanspruch in der geforderten Höhe nicht berechtigt…“ Meldung vom 28. Oktober 2013 bei Datenschutz Rhein-Main externer Link

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