Automobilkonzern Daimler-AG (Berlin) will mit Strafanträgen freie Meinungsäußerung kriminalisieren

Aufruf gegen TTIP aus Arbeitnehmer-PerspektiveIm Oktober 2014 wurden auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz der Daimler – AG in Berlin-Marienfelde Flugblätter verteilt, in denen von einem breiten Bündnis zu einem weltweiten Anti-Fracking-Tag und einem europaweiten Aktionstag gegen TTIP und CETA am 11. Oktober aufgerufen wurde. Die Sache wird jetzt publik, da Daimler erst im Januar 2015 Strafantrag gestellt hat und das Amtsgericht Tiergarten Monate später einen Strafbefehl erlassen hat, nun stehen die Prozesstermine fest. [LNG zum Hintergrund: Der Werkschutz hatte die VerteilerInnen aufgefordert, das öffentlich zugängliche Gelände zu verlassen, was abgelehnt wurde, darauf folgte die Strafanzeige]…“ Presseerklärung des Solidaritätskreis gegen die Strafanzeigen der Daimler-AG vom 4.11.2015 (vollständig unten). Siehe dazu:

  • Der Solidaritätskreis zu Daimler-Strafverfahren bittet dringend um Spenden, um die Prozesskosten zu finanzieren
    Kontonummer des Solidaritätskreises:  IBAN: DE25 1008 0000 0671 8844 01, Empfänger: Groth, Klaus – Solispende. Der Kassenprüfer des Solidaritätskreises überprüft alle Spenden auf ihre korrekte Verwendung und gibt darüber einen Bericht ab!

  • Im Namen des Volkes? Amtsgericht Tiergarten fällt Skandalurteil gegen Meinungs- und Pressefreiheit für den Automobilkonzern Daimler
    Wegen Flugblattverteilens bei Daimler wurde Klaus G. am 15. Januar 2016 wegen Hausfriedensbruch und zu einer Geldstrafe von 750€ verurteilt, was sogar über die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft beantragten 450€ hinaus geht. (…) Der Prozess, auf den die Richterin politisch gründlich vorbereitet war, war sozusagen eine Lehrstunde darüber, wo die Grenze der Meinungs- und Pressefreiheit liegt. Sinngemäß vertrat die Richterin: „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Deutschland – auch angesichts der weltweiten Situation – ein hohes Gut. Aber sie hat eine Grenze und die ist das Eigentum.“ Klaus deckte auf, dass sich dies gegen kritische und linke Kräfte richtet, in erster Linie aber eine Zensurmaßnahme gegen die Daimler-Arbeiter ist. Diese sollen selbst entscheiden können, was sie lesen und welche Konsequenzen sie ziehen. Er zog den Zusammenhang dazu, dass Daimler die Kollegen weltweit 1/4-jährlich geheimdienstlich bespitzeln lässt und dass der Daimler-Chef Zetsche massiv für TTIP eintritt, weil sich der Konzern davon eine starke Profitmaximierung verspricht. Ein Daimler-Kollege sagte als Zeuge aus, dass auf dem Parkplatz auch andere verteilen wie die IGMetall, Unterstützer der alternativen Betriebsratsliste und andere politische Gruppen und es hier bisher zu keinem Prozess gekommen ist. (…) Gegen dieses skandalöse Urteil wird Klaus in Berufung gehen und kann sich dabei der Solidarität Zuhörer und des Solidaritätskreises sicher sein. Denn kommt dieses Urteil durch, dann kann bald jede Chefetage von Betrieben, aber auch von Einkaufszentren ungestraft Flugblattverteiler vertreiben und verfolgen. Wir bitten dringend um Spenden, um die Prozesskosten zu finanzieren. Kontakt: Solikreis.FreieMeinung@gmx.de“ Aus der Presseerklärung des Solidaritätskreis vom 25.1.2016 zum 2. Daimler-Strafverfahren
  • Meinungsfreiheit: Zweiter Prozesstermin Daimler-Marienfelde gegen TTIP-Flugblattverteiler
    Am Freitag, den 15. Januar 2016 ist der Prozesstermin gegen Klaus G. wegen Flugblattverteilens bei Daimler Marienfelde. Beginn ist um 10:45 Uhr in Raum 768 des Amtsgerichts Tiergarten, Turmstraße 91 in 10559 Berlin. Zuvor findet um 09:45 Uhr vor dem Gericht eine Kundgebung statt. (…) Barbara R. wurde bereits am 7. Dezember 2015 im ersten Prozess wegen Hausfriedensbruch verwarnt. Die Richterin des Amtsgerichts Tiergarten legte eine zweijährige Bewährungsfrist fest. Die Berliner Amtsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 450 Euro pro Verteiler beantragt. Ein in Neukölln gegründeter Solidaritätskreis verteidigt die beiden Flugblattverteiler und wehrt sich gegen „eine Kriminalisierung des Flugblattverteilens an Industriearbeiter“. Der nächste Termin des Solidaritätskreises ist Donnerstag, 4. Februar um 18:00 Uhr Treff International, Reuterstr. 15, 12053 Berlin. Auch hier sind Vertreter der Medien willkommen.“ Aus der Presseerklärung des Solidaritätskreises
  • Automobilkonzern Daimler erreicht Skandal-Urteil gegen Flugblattverteiler
    Wegen Flugblattverteilens bei Daimler wurde Barbara R. am 7. Dezember 2015 wegen Hausfriedensbruch verwarnt. Das Amtsgericht Tiergarten legte zudem eine zweijährige Bewährungsfrist fest. Im Oktober 2014 wurden auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz des Automobilkonzerns in Berlin Marienfelde Flugblätter einer Aktionseinheit verteilt, in denen zum weltweiten Antifracking-Tag und einem europaweiten Aktionstag gegen TTIP und CETA aufgerufen wurde. Die Geschäftsleitung von Daimler rief die Polizei. Die Berliner Amtsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 450 Euro pro Verteiler. Ein in Neukölln gegründeter Solidaritätskreis verteidigt die beiden Flugblattverteiler und wehrt sich gegen „eine Kriminalisierung des Flugblattverteilens an Industriearbeiter„…“ Presseerklärung des Solidaritätskreises zu Daimler-Strafverfahren .  Der Solidaritätskreis zu Daimler-Strafverfahren bittet dringend um Spenden, um die Prozesskosten zu finanzieren. Kontakt: Solikreis.FreieMeinung@gmx.de
  • Das Amtsgericht Berlin den 1. Prozesstermin erneut aufgehoben und neu festgelegt
    • Der Prozess gegen Klaus G. findet nicht am 25.11.15 statt, sondern erst am Freitag, den 15.1.2016! Es bleibt bei dem Termin am 7.12.15.
  • Die Prozesstermine finden im Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91 (U-Bahn Turmstr.) finden statt:
    • Mittwoch, 25.11.15: 11.00 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht, 12.15 Uhr Prozess gegen Klaus G. im Raum 572
    • Montag, 7.12.15:   9.00 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht, 10.15 Uhr Prozess gegen Barbara R. im Raum 769
  • Fortsetzung der Presseerklärung des Solidaritätskreis gegen die Strafanzeigen der Daimler-AG vom 4.11.2015: „… Daimler-Chef Zetsche hat sich wiederholt für Fracking und TTIP eingesetzt. Es ist offensichtlich, dass der Hintergrund der Strafanzeige durch die Geschäftsleitung der Daimler-AG die Unterdrückung einer nicht genehmen Meinung ist. Dieses Vorgehen liegt ganz auf der Linie der im Dezember 2014 durchgesetzten Betriebsvereinbarung, nach der die Daimler-Geschäftsleitung alle drei Monate die Personendaten jedes seiner 280 000 Mitarbeiter mit „Sanktionslisten / Anti-Terrorlisten“ der EU und der USA abgleicht. Dagegen wächst in den Belegschaften die Kritik an der Bespitzelung und die Daimler-Belegschaften fordern zu Recht: diese Betriebsvereinbarung muss vom Tisch! Auch die Strafanträge von Daimler müssen vom Tisch!
    Die Berliner Amtsanwaltschaft beantragt nun in einer Hauptverhandlung eine Geldstrafe von je 450,00 € gegen die beiden Flugblattverteiler! In Zusammenarbeit mit einem gegründeten Solidaritätskreis wehren sich die Verteiler gegen die Kriminalisierung dieses Widerstands gegen TTIP und setzen sich für das Recht auf freie politische Meinungsäußerung und Betätigung im und vor dem Betrieb ein.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=88900
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